Das österreichische Verwaltungsrecht hat sämtliche Regelungen zum Inhalt, die die Staatsfunktion Verwaltung betreffen und findet seine Grundlagen im 1991 beschlossenen Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz sowie im Verwaltungsstrafgesetz. Einteilung Traditionellerweise wird das Verwaltungsrecht in 3 Gruppen untergliedert: das Allgemeine Verwaltungsrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht, das Besondere Verwaltungsrecht. Allgemeines Verwaltungsrecht Das Allgemeine Verwaltungsrecht behandelt großteils das Organisationsrecht und die allgemeinen Handlungsbefugnisse der Verwaltung. Es bestehen große Überschneidungen zum Verfassungsrecht. Verwaltungsverfahrensrecht Das Verwaltungsverfahrensrecht regelt das Verfahren zwischen Bürger und Behörde. Darunter fällt: das Allgemeine Verwaltungsverfahren das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren die Verwaltungsvollstreckung Besonderes Verwaltungsrecht Zum Besonderen Verwaltungsrecht gehören die einzelnen Verwaltungsmaterien, wie beispielsweise das Gewerberecht, das Baurecht, Sicherheitspolizeirecht, Vergaberecht etc.
Literatur Adamovich/Funk/Holzinger/Frank: Österreichisches Staatsrecht, Band 4: Allgemeine Lehren des Verwaltungsrechts. 1. Auflage. Springer, Wien New York 2009, ISBN 978-3-211-85486-0.
Kategorie:Recht (Österreich)
Kategorie:Verwaltungsrecht nach Staat