miniatur|hochkant=1.3|Eröffnung der Generalstände am 5. Mai 1789, Gemälde von Jean-Michel Moreau Die Generalstände des Jahres 1789 () bezeichnen die Auswahl und die von Mai bis Juni 1789 abgehaltenen Sitzungen der Ständeversammlung in Frankreich. Der bis dahin absolutistisch regierende König Ludwig XVI. berief sie ein, um sich angesichts eines Staatsbankrotts neue Steuern bewilligen zu lassen. Diese Beteiligung der Stände (Klerus, Adel, Dritter Stand) am politischen Entscheidungsprozess war nach der erfolglosen Notabelnversammlung der zweite entscheidende Schritt zum Ende des Absolutismus in Frankreich. Es war nach 175 Jahren die erste derartige Versammlung, die 1614 das letzte Mal davor in ähnlicher Form zur Zeit des minderjährigen Ludwig XIII. abgehalten worden war. Im Verlauf der Versammlung der Generalstände des Jahres 1789 kristallisierte sich für die Vertreter des Dritten Standes, also vornehmlich des Bürgertums, immer deutlicher heraus, dass die erhoffte politische Mitbestimmung unerfüllt bleiben würde. Die Anträge des Dritten Standes wurden mehrfach abgelehnt; dessen Vertreter erklärten sich am 17. Juni zur Nationalversammlung und leisteten am 20. Juni 1789 den Ballhausschwur. Dies war de facto das Ende der Generalstände und leitete die französische Revolution ein, die am 14. Juli 1789 mit dem Sturm auf die Bastille begann.

Vorgeschichte Infolge der finanziellen Unterstützung, die Frankreich den amerikanischen Kolonien während des Krieges gegen Großbritannien gewährt hatte – insgesamt beliefen sich die Ausgaben auf 1,25 Milliarden Livres –, war Frankreich hoch verschuldet. Bei Gesamteinnahmen von 475 Millionen Livres betrug das jährliche Defizit etwa 150 Millionen. 1786 teilte Charles Alexandre de Calonne, der französische Finanzminister, dem König mit, dass eine Erhöhung der Steuern unmöglich sei, dass eine Fortsetzung der Kreditaufnahme katastrophal wäre und dass eine bloße Kürzung der Ausgaben nicht ausreichen würde, um den drohenden Staatsbankrott abzuwenden. Der einzige Weg, um die Finanzen wirklich in Ordnung zu bringen, bestehe darin, den gesamten Staat zu reformieren. Die Einbeziehung der Parlemente lehnte Calonne ab. Er bevorzugte eine Versammlung der Notabeln, mit den wichtigsten Magnaten des Reiches. Calonne stieß bei der Versammlung auf wenig Entgegenkommen, da seine Reformen eine Grundsteuer vorsahen, die vom Adel abgelehnt wurde. Étienne Charles de Loménie de Brienne, Präsident der Versammlung der Notabeln, trat die Nachfolge Calonnes als Minister der Finanzen an. Frustriert über seine Unfähigkeit, Geld zu beschaffen, forderte er 240 Millionen Livres an kurzfristigen Vorschüssen, die für 1788 veranschlagt waren; der König befahl Brienne am 25. Mai, die Versammlung aufzulösen. Ihre Vorschläge wurden an die Parlemente zurückverwiesen.

Parlementsaufstand Am 6. Juli 1787 leitete Brienne die Subvention Territoriale (Grundsteuer) und das Edict du Timbre (Stempelgesetz) zur Registrierung weiter. Am 6. August befahl der König dem Parlement, sich in Versailles zu versammeln, wo Ludwig ein Lit de justice zur Registrierung der Steuern abhielt. Am 7. August erklärte das Parlement nach seiner Rückkehr nach Paris die Registrierung für rechtswidrig das Lit de justice für null und nichtig und forderte die Einberufung der Generalstände. Nach der Verhaftung einiger führender Parlamentarier am 15. August verbannte der König das Parlement aus Paris nach Troyes. Als die Verhandlungen mit dem Parlament in eine Sackgasse gerieten, sah sich Ludwig XVI. gezwungen, nachzugeben. Am 19. September erklärte sich Ludwig XVI. bereit, das Edikt über die Grundsteuer zurückzuziehen, und verpflichtete sich, 1792 die Generalstände einzuberufen; daraufhin kehrte das Parlement nach Paris zurück. Da Brienne nicht mehr auf die Einnahmen aus der Grundsteuer zählen konnte, sah er sich gezwungen, dem Parlement am 19. November die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 420 Millionen Livres vorzulegen. Die Ablehnung des Antrags führte zur Verbannung des Herzogs von Orléans und zur Verhaftung zweier Parlamentarier. Im Mai 1788 versuchten Ludwig XVI. und seine Minister Brienne und Lamoignon, die Zuständigkeit der Parlemente durch ein Plenargericht zu beschränken. Am 3. Mai reagierte das Parlement mit einer Erklärung der Fundamentalgesetze, die willkürliche Verhaftungen ablehnte und feststellte, dass nur die Generalstände neue Steuern genehmigen könnten.

Zwei Tage später hob der König diese Erklärung auf und ordnete die Verhaftung von Duval d’Éprémesnil und Goislard de Monsabert an, die schließlich nach einem dreißigstündigen Widerstand festgenommen wurden. Während einer lit de justice am 8. Mai erließ der König Reformen, mit denen die Befugnisse der Parlemente auf siebenundvierzig neue Berufungsgerichte und das Plenargericht übertragen wurden. Dieser Schritt führte zu weitverbreitetem Widerstand in den Provinzen, darunter der Tag der Ziegel in Grenoble und eine nicht genehmigte Versammlung in Vizille, die eine institutionelle Veränderung forderte, bei der der Dritte Stand eine doppelte Vertretung erhalten sollte. Dem König gelang es nicht, das Plenargericht einzusetzen, da sich mehrere Standesvertreter weigerten, daran teilzunehmen, und die Unruhen in der Bevölkerung zunahmen. Am 8. August 1788 erklärten der König und Brienne das Plenargericht für gescheitert und setzten die Einberufung der Generalstände für den folgenden Mai an. Nach Briennes Rücktritt am 24. August ernannte der König Necker erneut zum Finanzminister, der den Parlementen ihren früheren Rechte zurückgab. Das Parlement von Paris verlor jedoch im September an Ansehen in der Öffentlichkeit, als es forderte, dass die Generalstände dem Verfahren von 1614 folgen sollten, das den Einfluss des Bürgertums einschränkte. Obwohl die Versammlung der Notabeln dieses traditionelle Verfahren im November unterstützte, entschied sich der König, die Forderung des Dritten Standes nach einer Verdopplung der Vertretung zu unterstützen. Am 5. Dezember 1788 teilte der König den Parlamentariern mit, dass er sie nicht mehr konsultieren werde, sondern es vorziehe, Maßnahmen für den Staat über die Nationalversammlung zu beschließen. Formierung der Öffentlichkeit miniatur|Porträt Emmanuel Joseph Sieyès' von Jacques-Louis David aus dem Jahr 1817 Auf Druck des Parlaments wurde die Zensur weitgehend abgeschafft. In der Folge erschien eine große Menge an politischen Schriften und Pamphleten. In den folgenden Monaten verstärkt sich die Bildung einer politischen Öffentlichkeit, der es um grundlegende Veränderungen ging. Es entstanden nach einem früheren Verbot erneut politische Klubs. Die Diskussion war vielfältig; die Forderung nach einer politischen Mitbestimmung des Dritten Standes gewann immer mehr an Gewicht. In diesem Umfeld entstanden Forderungen nach einer Verdoppelung der Vertreter des Dritten Standes und der Abstimmung nach Köpfen und nicht nach Ständen in der künftigen Versammlung der Generalstände.

Necker gelang es, den König im Staatsrat dazu zu bringen, dass dieser am 27. Dezember 1788 die Zahl der Abgeordneten des Dritten Standes für die Generalstände verdoppelte. Basis für die Wahlen sollten die Gerichtssprengel sein. Über den Abstimmungsmodus in den Generalständen wurde nichts gesagt. Der Konflikt zwischen den Vertretern des Dritten Standes und den Privilegierten wurde härter und in der Bretagne kam es sogar zu bürgerkriegsartigen Zusammenstößen. Vertreter des Dritten Standes erhoben immer radikalere Forderungen. Emmanuel Joseph Sieyès veröffentlichte im Februar 1789 seine bekannte Schrift Was ist der Dritte Stand. Dem Adel wurde darin die Zugehörigkeit zur französischen Nation abgesprochen. Einberufung Die Generalstände wurden durch ein königliches Edikt vom 24. Januar 1789 einberufen.

Wahlen

miniatur|Cahier de doléances aus Angers

Das Wahlsystem von 1789 war komplex. Als grundlegende Wahlkreise sollten die alten Gerichtsbezirke der Bailliage und der Sénéchaussée dienen. Um jedoch eine annähernde Parität hinsichtlich Größe und Einwohnerzahl zu gewährleisten, wurden kleinere Bailliages und Sénéchaussées zusammengelegt, während Bordeaux, Marseille, Nantes, Amiens, Lille, Lyon, Rouen und Paris eine eigene Vertretung erhielten. Mit diesen Ausnahmen sollte es in jedem der 234 Wahlkreise eine Wahlversammlung für jeden Stand geben. Adlige mit voll übertragbaren Titeln waren zur Teilnahme an den Adelsversammlungen berechtigt, während Geistliche mit Pfründen das Recht hatten, an ihren eigenen Versammlungen teilzunehmen. Aufgrund der schieren Größe des Dritten Standes war eine indirekte Vertretung erforderlich. So hatte jeder männliche Steuerzahler über 25 Jahren das Recht, an einer Vorversammlung teilzunehmen. Aus jeweils hundert Haushalten wurden zwei Delegierte ausgewählt, die in der Versammlung saßen, welche die endgültigen Abgeordneten des Dritten Standes wählte.

Die Zahl der Abgeordneten belief sich insgesamt auf 1.219: 302 für den Ersten Stand, 289 für den Zweiten Stand und 611 für den Dritten Stand. Die tatsächliche Zahl der Abgeordneten, die ihr Amt ausübten, betrug 1.208: 299 für den Ersten Stand, 278 für den Zweiten Stand und 609 für den Dritten Stand. Der Erste Stand vertrat 115.000 bis 150.000 katholische Geistliche, weniger als 1 Prozent der Bevölkerung. Drei Viertel der Abgeordneten des Ersten Standes waren einfache Pfarrer. Die übrigen Abgeordneten des Ersten Standes bekleideten verschiedene kirchliche Ämter. Davon waren 46 Prälaten, darunter 34 Bischöfe, 10 Erzbischöfe und zwei Weihbischöfe. Die 27 weiteren Mitglieder des höheren Klerus standen in enger Verbindung zum bischöflichen Konvent und umfassten Generalvikare, einen emeritierten Bischof, einen Generalbevollmächtigten des französischen Klerus, drei an die obersten Gerichte angegliederte Conseillers clercs sowie 26 Kanonikern, kirchlichen Lehrern und nicht-pfarrlichen Ordensleuten.

Der Zweite Stand vertrat den Adel, etwa 120.000 bis 400.000 Personen, die etwa 25 bis 30 Prozent des Landes besaßen. Die Abgeordneten des Zweiten Standes stammten vorwiegend aus der Elite der traditionellen Aristokratie und umfassten vier Prinzen von Geblüt, sechzehn Herzöge (von denen neun Peers des Reiches waren), dreiundachtzig Markgrafen, einhundertvier Grafen oder Vicomtes und achtundzwanzig Barone. Fast drei Viertel aller Adligen gehörten dieser Kategorie an, verglichen mit nur zwei bis sechs Prozent der adeligen Titelträger in den Steuerlisten der Provinzen des Königreichs. Zudem lebte ein großer Teil dieser Aristokraten in Städten, insbesondere in Paris. Nur eine Minderheit dieser Pariser Adelsabgeordneten waren Höflinge mit Verbindungen und Aufgaben am Königshof in Versailles.

Im offiziellen Jahrbuch waren nur neun aufgeführt, wobei der Cousin des Königs, der Herzog von Orléans, sowie sechs weitere Herzöge und Peers, die direkten Zugang zum engsten Kreis des Königs hatten, nicht mitgezählt wurden. Zweifellos nahmen jedoch viele andere an höfischen Veranstaltungen teil und pflegten in Paris gesellschaftliche Kontakte untereinander. Ein Viertel der Abgeordneten des Zweiten Standes stammte aus den mittleren bis großen Provinzstädten des Königreichs und schloss sich dem großen Kontingent der Pariser Aristokraten an. Einige von ihnen waren Offiziere, die mit ihren Regimentern stationiert waren oder als lokale Kommandanten oder Gouverneure dienten. Andere waren Offiziere im Ruhestand, die unter dem wohlhabenden regionalen Adel lebten und ihre Zeit zwischen Landgütern und Stadthäusern in den Provinzhauptstädten aufteilten. Insgesamt waren nur ein Fünftel bis ein Viertel der Abgeordneten Adlige aus den Provinzen.