mini|Hauptsitz der Landwirtschaftskammer Weser-Ems in Oldenburg seit 1911 mini|Das Fensterbild im Hauptgebäude der Landwirtschaftskammer Weser-Ems in Oldenburg zeigt den Begründer der Oldenburger Pferdezucht, Graf Anton Günther (1583–1667) Die Landwirtschaftskammer Weser-Ems war zwischen 1954 und 2005 die Selbstverwaltungsorganisation der Landwirtschaft in Teilen des heutigen Bundeslandes Niedersachsen. Sie ging aus der Landwirtschaftskammer Oldenburg hervor, welche mit Unterbrechung von 1900 bis 1954 als landwirtschaftliche Interessenvertretung fungierte. Am 1. Januar 2006 fusionierte sie mit der Landwirtschaftskammer Hannover zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Vorläufer der Landwirtschaftskammer Weser-Ems Vorläufer der Landwirtschaftskammer Weser-Ems waren Vereine mit entsprechender Interessenvertretung. Die Bildung der Landwirtschaftskammer war somit das Ergebnis eines längeren Entwicklungsprozesses, der den größten Teil des 19. Jahrhunderts umfasste. Ein wichtiger geschichtlicher Eckpunkt im Vorfeld war die Gründung der Oldenburgischen Landwirtschaftsgesellschaft am 1. Mai 1818. Diese erfolgte unmittelbar nach den Befreiungskriegen und dem Wiener Kongress als Initiative von Landwirten, Geistlichen, Ärzten und Verwaltungsbeamten. Erster Vorstand wurde der Deichgraf Christoph Anton Burmester.Friedrich August Schmidt, Bernhard: Neuer Nekrolog der Deutschen. 1838, Teil 1, S. 101ff, Digitalisat Die Oldenburgische Landwirtschaftsgesellschaft umfasste zum damaligen Zeitpunkt nur die rein oldenburgischen Kerngebiete. Ostfriesland, das Emsland und die Osnabrücker Region gehörten damals noch zur Provinz Hannover und damit zur dortigen Kammer.Landwirtschaftskammer Weser-Ems Landwirtschaft und Landwirtschaftskammer Weser-Ems. Hrsg. vom Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg 1997, S. 66.
Hauptzielsetzung der Landwirtschaftsgesellschaft war die Förderung der Landwirtschaft und der mit ihr verbundenen Gewerbe sowie die Koordinierung entsprechender Regionalvereine. Außerdem nahm im Jahr 1876 die spätere Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) ihre Tätigkeit auf.Olaf Gräber: 100 Jahre Landwirtschaftskammer Weser-Ems 1900 – 2000 : die Geschichte / LWK, Landwirtschaftskammer Weser-Ems. Oldenburg 2000, S. 7.
Gründung der Landwirtschaftskammer Oldenburg Die erste Landwirtschaftskammer in einem deutschen Staat entstand 1849 in Bremen. Das nächste Landwirtschaftskammergesetz wurde erst 45 Jahre später, am 30. Juni 1894, in Preußen verabschiedet. Daraus erfolgte 1896 die Gründung der Landwirtschaftskammern für die Provinz Sachsen, die Provinz Brandenburg und für Berlin in Berlin. Aufgrund desselben preußischen Gesetzes, das auch Vorbildcharakter für Oldenburg bekam, wurde 1899 die Landwirtschaftskammer für die Provinz Hannover gegründet.Hinrich Ewert: Den Fortschritt der Landwirtschaft fördern. 100 Jahre Landwirtschaftskammer Hannover. Landbuch-Verlag, Hannover 1999, S. 60f. Das Landwirtschaftskammergesetz Weser-Ems wurde am 25. Januar 1900 erlassen. Im Artikel 1 hieß es: Die erste konstituierende Sitzung fand am 20. November 1900 statt.Olaf Gräber: 100 Jahre Landwirtschaftskammer Weser-Ems 1900 - 2000 : die Geschichte / LWK, Landwirtschaftskammer Weser-Ems. Oldenburg 2000, S. 6.
Die Landwirtschaftskammer Oldenburg im Kaiserreich und der Weimarer Republik 1903, bereits drei Jahre nach ihrer Gründung, umfasste die Landwirtschaftskammer für das Herzogtum Oldenburg 67 landwirtschaftliche Vereine mit 6344 Mitgliedern und 16 angeschlossenen zweckverwandten Vereinen.Hans Behrens: Landwirtschaftskammer Weser-Ems : 1900 - 2005 ; Geschichte und Gründung, Wesen der Selbstverwaltung, Aufgaben der Kammer . Oldenburg 2005, S. 22. Die Gründungsphase geht mit einem starken ökonomischen Aufschwung der Landwirtschaft einher. Dies ist vor allem auf die unter Reichskanzler Bernhard von Bülow erhöhten Zollsätze für Agrarprodukte im Jahr 1902 zurückzuführen. Dahinter steckte nicht nur das Bestreben, den Bauernstand wirtschaftlich gesund zu halten, sondern auch die Zielsetzung, die Landwirtschaft zu befähigen, den Bedarf der einheimischen Bevölkerung an landwirtschaftlichen Produkten möglichst vollständig zu erzeugen. Mehr und mehr rückte vor dem Hintergrund zunehmender politischer Spannungen (Marokkokrise) die Frage der ernährungswirtschaftlichen Autarkie in den Vordergrund. Mit dem Bülowschen Zolltarif wurde zudem der Getreidepreis stabil gehalten und damit die Landwirtschaft auf ein gesichertes Fundament gestellt. Nachdem am 11. November 1918 der letzte Großherzog von Oldenburg, Friedrich August, abgedankt hatte, nutzte der neu entstandene Freistaat Oldenburg diese Situation zu einer Novellierung des Landwirtschaftskammergesetzes, die am 22. Juni 1922 in Kraft trat. Betont wurde, dass die Landwirtschaftskammer .Landwirtschaftskammer Weser-Ems Landwirtschaft und Landwirtschaftskammer Weser-Ems. Hrsg. vom Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg 1997, S. 10. Die entscheidende Neuerung bestand aber darin, dass jetzt nicht mehr alleine landwirtschaftliche Betriebsinhaber in der Kammerversammlung vertreten waren, sondern ein Viertel der Sitze von landwirtschaftlichen Arbeitnehmern besetzt wurde. Gewählt wurde nach Gruppen: drei Gruppen für Betriebsinhaber je nach Hofgröße, die vierte Gruppe für landwirtschaftliche Arbeitnehmer.
Eingliederung in den Reichsnährstand Bereits bei der Landwirtschaftskammerwahl 1931 gelang es den Nationalsozialisten, die Mehrheit der Kammerversammlung zu erringen. Aufgrund der Zusammenarbeit von NSDAP und dem Landbund Oldenburg-Bremen konnten von 24 Vertretern aus dem Nordteil des Lands 23 als Mitglieder der NSDAP durchgesetzt werden. Gegenüber den 12 Vertretern des Südteils, die politisch dem zentrumsnahen Bauernverband angehörten, verfügten die Mitglieder der NSDAP somit fast über eine 2/3-Mehrheit. Gemäß dem Reichsnährstandsgesetz erfolgte die Auflösung der Landwirtschaftskammer und deren Überführung in die Landesbauernschaft Oldenburg mit der letzten Vorstandssitzung am 31. Januar 1934. 1937 erfolgte die Umbenennung in Landesbauernschaft Weser-Ems. Die Beseitigung der selbständigen Landwirtschaftskammern war das vorläufige Ende der bäuerlichen Selbstverwaltung und bedeutete die zentralistische Gleichschaltung aller mit Ernährung und Landwirtschaft verbundenen Bereiche.Landwirtschaftskammer Weser-Ems Landwirtschaft und Landwirtschaftskammer Weser-Ems. Hrsg. vom Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg 1997, S. 11.
Nachkriegszeit bis 1954 Um die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen, beschränkten sich die Maßnahmen der Alliierten zunächst auf die Auflösung der Zentrale des Reichsnährstandes in Berlin, während die Landes- und Ortsbauernschaften weiterhin bestehen blieben. Obwohl die Bauernführer der verschiedenen Ebenen fast vollständig ausgetauscht wurden, verlief die Entnazifizierung der landwirtschaftlichen Verwaltungsorgane schleppend.Landwirtschaftskammer Weser-Ems Landwirtschaft und Landwirtschaftskammer Weser-Ems. Hrsg. vom Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg 1997, S. 13. Am 3. August 1945 sah sich der Oldenburgische Ministerpräsident Theodor Tantzen genötigt, den neuen Präsidenten der Landesbauernschaft Diedrich Boedecker schriftlich auf dieses Problem hinzuweisen: StA Oldenburg. 136. Gr. 129–159. Nr. 8367 Ziel der britischen Besatzungsmacht bei der Demokratisierung von Staat und Gesellschaft war es, die nationalsozialistischen Wirtschaftsorganisationen wie die Gauwirtschaftskammern und die Landesbauernschaften völlig umzugestalten. Als am 9. Juni Günther Gereke niedersächsischer Landwirtschaftsminister wurde, verfolgte er die Einrichtung von Landwirtschaftskammern so nachhaltig, dass er bereits im August die Zustimmung der Militärregierung erhielt, auf dem Verordnungsweg Landwirtschaftskammern als eingetragene Vereine zu gründen.Landwirtschaftskammer Weser-Ems Landwirtschaft und Landwirtschaftskammer Weser-Ems. Hrsg. vom Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg 1997, S. 13.
Das niedersächsische Landwirtschaftskammergesetz Mit der Verabschiedung des niedersächsischen Landwirtschaftskammergesetzes vom 5. Juli 1954 wurden die Landwirtschaftskammer Oldenburg auf Basis der räumlichen Neueinteilung der Landesbauernschaft Weser-Ems von 1937 als Landwirtschaftskammer Weser-Ems wieder zu Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts. Vornehmliche Aufgabe der neuen Kammern war es seitdem, Hinrich Ewert: Den Fortschritt der Landwirtschaft fördern. 100 Jahre Landwirtschaftskammer Hannover, Landbuch-Verlag, 1999, S. 204ff.
Historie der Präsidenten, Generalsekretäre und Direktoren
Die Präsidenten der Landwirtschaftskammer Weser-Ems:Olaf Gräber: 100 Jahre Landwirtschaftskammer Weser-Ems 1900 - 2000 : die Geschichte / LWK, Landwirtschaftskammer Weser-Ems. Oldenburg 2000, S. 32.
1900 – 1915 Johann Funch-Loy 1915 – 1918 Heinrich Wittjen 1918 – 1929 Johann Alerich Feldhus 1929 – 1931 Garlich Harbers 1931 – 1934 Karl Hohenböken 1945 – 1949 Diedrich Boedecker 1949 – 1953 Gustav Meyer zu Belm 1953 – 1955, 1955 – 1961 Friedrich Kempe 1961 – 1981 Johannes Marahrens 1981 – 1997 Hans Behrens 1997 – 2006 Friedrich Scholten
Die Generalsekretäre der Landwirtschaftskammer Weser-Ems:
1900 – 1905 Friedrich Oetken 1905 – 1911 August Geerken 1911 – 1920 Hermann von Wenckstern 1920 – 1932 Albrecht Khuen
Die Direktoren der Landwirtschaftskammer Weser-Ems:
1932–1933 Hermann Werner 1949–1955 Robert Dannemann 1955–1962 Hermann Schulte-Wülwer 1962–1973 Hanswolf von Herder 1973–1988 Klaus Brümann 1989–2005 Jürgen Otzen
Weblinks Website der heutigen Landwirtschaftskammer Niedersachsen Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG)
Einzelnachweise
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