Als Kanzleistil bezeichnet man einen sprachlich aufwendig formulierten Schriftverkehr, zumal im Umgang mit Behörden, Anwälten und Gerichten.

Geschichte Der Ursprung des Begriffs lässt sich bis ins Mittelalter zurückverfolgen; dort umfasste der canzley-styl formelle, in Handbüchern definierte Schreibregeln für gerichtliche Schriftstücke und Amtstexte unter Einbezug lateinischer Fachbegriffe.

Gegenwart In der heutigen Alltagssprache hat der Begriff oftmals eine negative Bedeutung (vgl. Juristenlatein). Man verwendet ihn vor allem dann, wenn ein Text wegen seiner Umständlichkeit und Häufung verschachtelter Satzkonstruktionen und Fremdwörter kritisiert wird. Beispiel für diesen Kanzleistil ist die Definition des Eisenbahnunternehmens durch das Reichsgericht (Fall: Betrieb einer Eisenbahn und Betriebsunternehmen im Sinne des Reichshaftpflichtgesetzes, Urteil vom 17. März 1879, Aktenzeichen I 23/80, RGZ 1, 247, 252):

Siehe auch Nominalstil Verwaltungssprache Wiener Kanzleisprache

Weblinks

Eduard Engel: Deutsche Stilkunde: Seite 509-513 Seite 389 f. (Beispiele)

Fußnoten

Kategorie:Rechtssprache Kategorie:Stilistik