mini|Verfügung des US-Präsidenten zum Goldverbot 1933 (Executive Order 6102) Ein Goldverbot bedeutet ein privates Handels- und Besitzverbot für das Edelmetall Gold. Hierbei legt eine Regierung gesetzlich fest, dass privater Goldbesitz an staatlichen Annahmestellen abgegeben und gegen Landeswährung eingetauscht werden muss.
Durchführung Bei einem Goldbesitzverbot müssen Privatpersonen ihren Besitz an Gold (Münzen, Barren, Nuggets, Zertifikate) an staatlichen Annahmestellen abgeben und erhalten eine Entschädigung in der Landeswährung ausgezahlt. Sie dürfen Gold meist nur noch in Form von Schmuck und Münzsammlungen bis zu einer gesetzlich festgelegten Wertgrenze besitzen. In den USA lag beispielsweise im Jahre 1933 diese Wertgrenze bei 100 US-Dollar (in etwa 150 Gramm Feingold).Krause, Mishler; Standard Catalog of World Coins 1997, Seite 1595–1596. Ausnahmen bestehen oft für Branchen, in denen mit dem Edelmetall gearbeitet wird, wie Juweliere, Kunsthandwerker und Zahnärzte. Im Dritten Reich gab es – neben dem Verbot des Privatbesitzes – auch ein Verbot des gewerblichen Goldbesitzes.
Ein Besitzverbot wird meist von Regierungen erlassen, wenn sich Staaten in einer Währungskrise befinden. Die Gründe für eine Währungskrise können in schlechten makroökonomischen Fundamentaldaten liegen (zum Beispiel hohe Staatsverschuldung), so dass ein fester Wechselkurs drastisch überbewertet ist. Die Anleger erwarten langfristig eine Korrektur des Paritätskurses und bringen mit ihrer „Spekulation gegen die Währung“ die Krise zum Ausbruch. Weil sie eine starke Abwertung erwarten, meiden sie die unsichere Währung und investieren in Edelmetalle sowie vermeintlich sichere Währungen („Kapitalflucht“). Um die Währung zu stützen, erlassen Regierungen Gesetze und Verordnungen, die eine Erfassung sowie Einziehung von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) und Devisen zum Ziel haben. Die Goldablieferungspflicht dient außerdem dazu, mit dem abgelieferten Gold lebenswichtige Importe zu finanzieren.
Das Goldverbot ist meistens verbunden mit strafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Sanktionsdrohungen. Besitzverbote sind als Eingriffe in das Grundrecht auf Eigentum besonderen Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit unterworfen. Sie sind in der Regel nicht sehr effektiv, da viele Privatpersonen ihre Goldbestände nicht angeben oder auch nicht abliefern. Wo der Goldbesitz verboten ist, blüht entweder der Goldschmuggel, der die schwarzen Märkte – gegen ein entsprechendes Aufgeld – versorgt, oder die Bürger kaufen das Gold im Ausland.
Geschichte Verbote und Beschränkungen des privaten Gold- und Silberbesitzes gab es in der Geschichte in allen Gesellschaftssystemen, angefangen von der klassischen Antike über die mittelalterlich-feudale Gesellschaft bis zu den sozialistischen Staaten und Entwicklungsländern der Neuzeit. Es gab sie nicht nur in totalitären Diktaturen, sondern auch in demokratischen Ländern.
Antike mini|Lykurg soll um 800 v. Chr. den Besitz von Gold- und Silbermünzen untersagt haben.
Im Alten Ägypten war nach einer Königsinschrift aus der Zeit der 19. Dynastie (1292–1186 v. Chr.) der private Besitz von Gold verboten, da Gold als königliches Metall (Fleisch der Götter) galt. Es wurde von den Heiligtümern verwaltet, und nur Pharaonen und Priester trugen es als Stellvertreter der Götter auf Erden bei der Ausübung ihrer Religion.Akademie der Wissenschaften in Göttingen: Nachrichten der Akademie der Wissenschaften in Göttingen aus dem Jahr 1961. Philologisch-Historische Klasse. Commissionsverlag der Dieterich’schen Verlagsbuchhandlung, Göttingen 1961, S. 170, Ausgabe 8
In Sparta durfte die Bevölkerung nicht am Geschäftsleben teilhaben. Der Besitz von Gold und Silber war lange Zeit verboten, was durch Hausdurchsuchungen streng kontrolliert wurde. Als durch Lysander nach 404 v. Chr. große Mengen an Tributen nach Sparta kamen, wurde auf privaten Besitz von Edelmetall die Todesstrafe gesetzt. Die Datierung des Gold- und Silbergeldverbots in Sparta ist umstritten. Aus Überlieferungen von Xenophon, Plutarch und Iustinus ist bekannt, dass erstmals Lykurg um 800 v. Chr. den Besitz von Gold- und Silbermünzen untersagt haben soll. Nach heutigem Forschungsstand stammt das ‚lykurgische Verbot‘ wahrscheinlich aus der Zeit zwischen 550 und 520 v. Chr. Eigene Münzen begann der Staat erst um 300 v. Chr. zu prägen. Das Verbot war aber längst umgangen worden und trat bald danach außer Kraft.Kay Ehling: Zur Datierung des Gold- und Silbergeld‚verbots‘ in Sparta, in: Jahrbuch für Numismatik und Geldgeschichte. Band 47, München 1998, S. 13–20.
Im Römischen Reich waren infolge der Bürgerkriege die Kreditverhältnisse gestört. Gaius Iulius Caesar versuchte die Schuldenkrise durch Reformen zu lösen. Er erließ zunächst die Zinsen und ordnete an, dass in Streitfällen Schiedsrichter das Vermögen der Schuldner einschätzen sollten. Da nun viele ihr Geld horteten, verbot Caesar 49 v. Chr. nach Angaben von Cassius Dio, dass irgendeine Person mehr als 15.000 Denaren (= 60.000 Sesterz) in Gold oder Silber besitzen dürfe. Seine Maßnahmen erwiesen sich als unzulänglich, weil sie ohne Kontrolle nicht durchführbar waren.Frank Beyer: Geldpolitik in der römischen Kaiserzeit. Von der Währungsreform des Augustus bis Septimius Severus. Deutscher Universitäts-Verlag, Wiesbaden 1995, ISBN 3-8244-0238-6, S. 33.
Mittelalter mini|hochkant|Kublai Khan verbot 1273 den Privatbesitz von Gold und Silber.
Im Kaiserreich China begann die Zentralregierung 1024 monopolisiert offizielle staatliche Banknoten in Umlauf zu bringen. Sie waren durch kaiserliches Gold und Silber gedeckt und konnten sich im 12. Jahrhundert als wichtigstes Zahlungsmittel etablieren. Der mongolische Herrscher Kublai Khan, Kaiser von China und Gründer der Yuan-Dynastie, schaffte 1273 die Edelmetalldeckung ab und führte damit die weltweit erste Fiat-Währung ein. Der Besitz von Gold und Silber war verboten, beide Metalle mussten restlos der Regierung übergeben werden. Übermäßiger Banknotendruck führte immer wieder zu erheblicher Inflation, denen 1287 und 1309 nur mit einer Währungsreform begegnet werden konnte.Michael Weiers (Hrsg.): Die Mongolen: Beiträge zu ihrer Geschichte und Kultur. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1986, ISBN 3-534-03579-8, S. 272.
Gegen Ende des 13. Jahrhunderts versuchte König Gaichatu von Persien, die durch seinen extravaganten Lebensstil und eine durch Rinderpest entleerte Staatskasse durch die Emission von Fiatgeld wieder zu füllen. Am 13. August 1294 ließ er verkünden, dass jeder, der das neue Papiergeld nicht akzeptiere, mit dem Tode bestraft werde. Gold und Silber in Privatbesitz sollten dem Staat übergeben werden. Die iranische Papiergeldemission zielte, analog wie dies in China unter Kublai Khan der Fall war, darauf hin, das gesamte Edelmetall des Landes dem damals aller Barmittel entblößten Staatsschatz zuzuführen und auf diese Weise der Regierung, politisch und wirtschaftlich, völlige Unabhängigkeit zu sichern. So gut wie keiner der Untertanen hatte Aussicht, sein der Reichskasse übergebenes Edelmetall jemals wieder für Papiergeld zurückzuerhalten. Das Experiment wurde nach zwei Monaten eingestellt und war ein totaler Fehlschlag. Der Handel kam zum Erliegen, und es brachen Unruhen auf den Basaren aus. Dem König blieb keine andere Wahl, als seine Proklamation zu widerrufen. Er wurde kurz darauf ermordet.Rene Grousset: Empire of the Steppes: A History of Central Asia. 1939, S. 377Glyn Davies: A history of money: from ancient times to the present day. University of Wales Press, 2002, S. 183
Die Papiergeldentwertung in China setzte sich während der Ming-Dynastie fort, weshalb Kaiser Hongwu den Besitz von Gold und Silber 1375 erneut verbot. 1450 wurde der Neudruck von Banknoten ausgesetzt und erst ein Jahr vor dem Fall der Dynastie, 1643, wiederaufgenommen. Wegen der traditionellen Instabilität der staatlichen Währung wurden wichtigere Transaktionen meist über eigene, private Zahlungssysteme abgewickelt. Die Instabilität lag vor allem in der mangelnden Konvertierbarkeit begründet, das heißt, der Wert des Papiergelds unterlag immer Zwangsmaßnahmen, der Regulierung und Manipulation des Staates und nicht volkswirtschaftlichen Prinzipien.Max Weber: Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen. Konfuzianismus und Taoismus. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 1991, ISBN 3-16-145626-2, S. 35.
Frühe Neuzeit In Frankreich war 1720 unter John Law, Generalkontrolleur der Finanzen von König Ludwig XV., der Privatbesitz von Gold verboten. Law vertrat die Auffassung, mittels ungedeckter Banknoten könne der Staatsreichtum vermehrt werden. Damals wurde Papiergeld erstmals in großem Stil verwendet. Edelmetalle waren in der Bevölkerung als Geld anerkannt, Banknoten aber nicht. Folglich erließ Law am 27. Februar 1720 ein Edikt, das den privaten Besitz von mehr als 500 Livre Gold und Silber verbot. Banknoten waren ab sofort das einzige legale Zahlungsmittel. Die erheblich gestiegene Geldmenge des Papiergeldes und der allmählich eintretende Vertrauensverlust in die neue künstliche Währung führte zu Inflation. Investoren tauschten das Papiergeld in Aktien, Immobilien und Land, deren Preise stiegen (siehe Mississippi-Blase). Die Spekulationsblase platzte, der Wert der Anlagen sank ebenso rasch wie das Vertrauen in das Papiergeld. Die mangelnde Kontrolle über die Papiergeldausgabe führte bald dazu, dass das Notengeld samt den Banken im November 1720 abgeschafft wurden und Frankreich zum Münzstandard zurückkehrte.Reiner Franke: Die Entwicklung des (Darlehens-) Zinses in Frankreich. Duncker & Humblot, Berlin 1996, ISBN 3-428-08601-5, S. 114 ff.
Während der französischen Revolution ab 1789 wurden Assignaten (= Papiergeld) und Scheidemünzen plötzlich nicht mehr vollwertig oder gar nicht mehr in Kurantmünzen eingelöst und zum Zwangskurs im Umlauf gehalten. Mit der Zeit wurden immer mehr Assignaten in Umlauf gebracht, wodurch sie stark an Wert verloren, wozu auch die allgemeine politische Instabilität beitrug. Das Sinken des Wertes der Assignaten drückte sich zunächst durch das Agio aus, das auf Gold- und Silbermünzen gezahlt wurde. Die Regierung suchte daher durch Verbote der Agiotage den Kurs des Papiergeldes zu halten. Für den einfachen Bürger war es bei hoher Strafe untersagt, mit Gold- oder Silbergeld zu bezahlen oder zu handeln. Es sollte vielmehr an den Staat gegen Assignaten abgeliefert werden, um so die Akzeptanz des Papiergeldes als allgemeines Zahlungsmittel zu erzwingen.
Am 11. April 1793 erschien in Paris eine Verordnung, nach der der Handel mit Gold- und Silbermünzen verboten wurde. Am 1. August 1793 wurden schwere Strafandrohungen auf die Annahmeverweigerung von Assignaten verkündet. Die Strafen wurden in weiteren Erlassen immer mehr verschärft, schließlich bis zur Todesstrafe durch die Guillotine. Wer diese Gesetze übertrat, wurde zum Feind der Republik erklärt. Im April 1795 sank der Wert der Assignaten auf acht Prozent. Viele Kaufleute weigerten sich daraufhin, Papiergeld anzunehmen, wodurch die in Assignaten bezahlten Arbeiter verarmten. Am 18. März 1796 wurden die Assignaten aus dem Verkehr gezogen.Wolfgang Lautemann: Amerikanische und Französische Revolution. Bayerischer Schulbuch-Verlag, München 1981, Bd. 4, ISBN 3-7627-6082-9
20. Jahrhundert Überblick mini|Der polnische Sejm verbot 1950 den privaten Goldbesitz.