mini|Ausweis über die Versicherungsnummer, 1971, ausgegeben von der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz Die Rentenversicherungsnummer (RVNR) ist ein aus Buchstaben und Ziffern bestehendes Kennzeichen zur Identifikation von versicherten Personen in der Gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland.
Der bis 2022 ausgestellte Sozialversicherungsausweis enthielt nach Abs. 1 SGB IV die Rentenversicherungsnummer. Seit 2023 wird ein Versicherungsnummernachweis ausgestellt, der den Sozialversicherungsausweis ersetzt.
Die (Renten-)Versicherungsnummer ist nicht mit der Krankenversichertennummer der Gesetzlichen Krankenversicherung identisch.
Allgemeines Im Zuge des Aufbaus der elektronischen Datenverarbeitung wurde am 15. Februar 1964 durch die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Einführung einer Versicherungsnummer in der gesetzlichen Rentenversicherung“ des Bundes die Grundlage für eine Versicherungsnummer in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Weitere Regelungen enthielt die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Versicherungsnummern in der gesetzlichen Rentenversicherung“ vom 27. Dezember 1967, wonach von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (damals BfA, LVA, Bundesbahnversicherungsanstalt, Seekasse und Knappschaft) Versicherungsnummern für alle ab dem Jahr 1947 geborenen Versicherten zu vergeben waren. Den vor 1947 Geborenen konnten die Rentenversicherungsträger freiwillig Nummern zuordnen. Die Vergabe erfolgte auf Antrag des Versicherten, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Arbeitgebers bei der in der Vorschrift genannten zuständigen Ausgabestelle. Bei erstmaliger Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhielt der Antragsteller seine Versicherungsnummer gleichzeitig mit der Ausgabe der Versicherungskarte; war diese bereits ausgestellt, so wurde sie um die Nummer ergänzt. Der Aufbau war – bis auf die noch fehlende Prüfziffer – derselbe wie heute.
1967 wurde die Verwendung der Versicherungsnummer dann in der Reichsversicherungsordnung geregelt. 1992 erfolgte dann die bis heute gültige Regelung im Sozialgesetzbuch.
Die Versicherungsnummer wird von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung vergeben. Die Vergabe erfolgt von Amts wegen, wenn eine Person ein Versicherungskonto in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Jede Person erhält eine individuelle Versicherungsnummer und behält diese grundsätzlich ihr Leben lang.
Ab dem 1. Juni 2005 wird im Rahmen der Einführung einer individuellen bundeseinheitlichen Krankenversichertennummer, die auf der verschlüsselten Rentenversicherungsnummer basiert, für jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung eine RV-Nummer vergeben. Das bedeutet, dass zukünftig schon Neugeborene eine RV-Nummer erhalten. Für diesen Personenkreis wird der Sozialversicherungsausweis jedoch erst mit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erstellt.
Notwendig ist die Vergabe einer Versicherungsnummer für alle Bürger aufgrund der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, welche sukzessive ab 1. Januar 2006 in der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden sollte.
Zweck Die Versicherungsnummer dient ähnlich wie ein Aktenzeichen als Identifikations- und Ordnungsmerkmal. Im Gegensatz zu einem Aktenzeichen zeichnet sie sich jedoch durch zwei besondere Merkmale aus: Die Versicherungsnummer ändert sich grundsätzlich niemals; sie begleitet den Versicherten durch sein ganzes Leben. Aus der Nummer selbst lassen sich Rückschlüsse auf bestimmte Merkmale des Versicherten ziehen.
Aufbau Aufbau der Ziffern von der Bereichsnummer bis zur Seriennummer Der Aufbau der Versicherungsnummer ist in des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich festgelegt. Die Einzelheiten sind in der Verordnung über die Versicherungsnummer, die Kontoführung und den Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Die Rentenversicherungsträger dürfen von diesen Festlegungen nicht abweichen.
Die Versicherungsnummer ist stets zwölfstellig. Beispiel: 15 070649 C 103. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Stelle Bedeutung Beispiel1–2Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers (s. u.) 153–4Geburtstag des Versicherten075–6Geburtsmonat des Versicherten067–8Geburtsjahr des Versicherten499Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens des VersichertenC10–11Seriennummer (00–49 = männlich, 50–99 = weiblich oder divers oder offen gelassener Geschlechtseintrag)1012Prüfziffer3
Umlaute am Namensbeginn des Geburtsnamens werden aufgelöst, fremdsprachige Sonderzeichen durch vergleichbare deutsche Buchstaben ersetzt, Kleinbuchstaben in Großbuchstaben umgesetzt. Inzwischen werden auch vom Geburtsnamen abweichende Buchstaben verwendet.
Für den seltenen Fall, dass unter einer Bereichsnummer mehr als 50 Personen mit dem gleichen Anfangsbuchstaben des Nachnamens am gleichen Tag geboren wurden, wird der Geburtstag des Versicherten mit einem Offset versehen, der zu einem Wert außerhalb üblicher Datumsangaben führt z. B. 32.
Die Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers lässt sich wie folgt zuordnen:
Bereichsnummer Rentenversicherungsträger nach Region bzw. Bereich02Deutsche Rentenversicherung Nord (Mecklenburg-Vorpommern)03Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Thüringen)04Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Brandenburg)08Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt)09Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen)10Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Hannover)11Deutsche Rentenversicherung Westfalen12Deutsche Rentenversicherung Hessen13Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Rheinprovinz)14Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Oberbayern)15Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Niederbayern-Oberpfalz)16Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz17Deutsche Rentenversicherung Saarland18Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Ober- und Mittelfranken)19Deutsche Rentenversicherung Nord (Hamburg)20Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Unterfranken)21Deutsche Rentenversicherung Schwaben23Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Württemberg)24Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Baden)25Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Berlin)26Deutsche Rentenversicherung Nord (Schleswig-Holstein)28Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen29Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Braunschweig)38Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Bahn)39Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Seefahrt)40Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (Zulagenummer nach I 2 EStG)42–79Deutsche Rentenversicherung Bund (Bereichsnummer entspricht Bereichsnummer des Gebietes des Regionalträgers und Addition der Zahl 40)80Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Westfalen und Schleswig-Holstein)81Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Hessen und Rheinprovinz)82Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland)89Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen)
Bei Versicherungsnummernvergaben lässt sich aus der Bereichsnummer zwar ableiten, welchem Rentenversicherungsträger die Versicherungsnummer zum Zeitpunkt der Vergabe zugeordnet wurde; da der Kontenführer – der zuständige Rentenversicherungsträger – aber im Laufe der Zeit wechseln kann, ohne dass die Nummer deshalb angepasst wird, ist eine Ableitung des aktuell zuständigen Rentenversicherungsträgers aus der Versicherungsnummer nicht möglich. Über die Vergabe und die Zuordnung ist die/der Versicherte jedoch zu informieren.
Im genannten fiktiven Beispiel handelt es sich um einen am 7. Juni 1949 geborenen männlichen Versicherten, dessen Geburtsname mit C beginnt und dessen Versicherungsnummer von der Deutschen Rentenversicherung für die Region Niederbayern-Oberpfalz vergeben wurde.
Berechnung der Prüfziffer Zur Berechnung der Prüfziffer wird zunächst der an der neunten Stelle vorkommende Buchstabe durch eine zweistellige Zahl ersetzt, welche die Position des Buchstabens im deutschen Alphabet kennzeichnet (A=01, B=02, …, J=10, … Z=26). Hierdurch entsteht eine zwölfstellige Dezimalzahl. Deren Ziffern werden – an der vorderen Stelle beginnend – mit den Faktoren 2, 1, 2, 5, 7, 1, 2, 1, 2, 1, 2 und 1 multipliziert. Von den auf diese Weise entstandenen Produkten wird die Quersumme gebildet, und die Quersummen werden addiert. Von dieser Summe wird der Rest bei der Division durch 10 bestimmt (mathematisch: Summe modulo 10). Dies ergibt eine Zahl zwischen 0 und 9, welche die Prüfziffer bildet und als zwölfte Stelle an die Versicherungsnummer (elfstellig ohne Prüfziffer und mit dem Buchstaben an der neunten Stelle) angehängt wird.
Änderung Jede Person behält grundsätzlich die Versicherungsnummer, die ihr vom Rentenversicherungsträger zugewiesen worden ist.
Eine Änderung erfolgt, wenn eine Nummer versehentlich mehrfach vergeben worden ist. In diesem Fall erhalten alle betroffenen Personen neue Versicherungsnummern und die alten Nummern entfallen. Hat eine Person versehentlich mehrere Versicherungsnummern, werden alle bis auf eine stillgelegt.
Die Versicherungsnummer kann auf Antrag geändert werden, wenn sich das eingetragene Geburtsdatum als falsch erweist (§ 33 a SGB I) oder die versicherte Person eine Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz durchführen lässt. Voraussetzung für die Änderung aufgrund eines falschen Geburtsdatums ist allerdings die Vorlage eines bestätigenden Dokuments, das vor der Beantragung der Versicherungsnummer erstellt wurde. Entsprechende Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, auch gegenüber ausländischen Versicherten, wurden vom Europäischen Gerichtshof bestätigt (B 13 RJ 31/96 R vom 17. Februar 1998, 8 KN 7/95 vom 31. März 1998; C-211/98, C-102/98).
Verwendungsbeschränkungen Die Versicherungsnummer darf grundsätzlich nur von den Rentenversicherungsträgern verwendet werden. Andere Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Pflegekassen und Unfallversicherungsträger), Behörden und Unternehmen dürfen die Nummer nur in bestimmten, gesetzlich klar definierten Fällen nutzen. Dies war allerdings nicht immer so.
Entwicklung und Hintergrund Anfangs wurde die Rentenversicherungsnummer auch von anderen datenverarbeitenden Stellen verwendet, insbesondere von den Krankenkassen. Viele Behörden und Arbeitgeber nutzten die Versicherungsnummer als Ordnungs- und Identifikationsmerkmal. Die Rentenversicherungsnummer wurde so mehr und mehr zu einem allgemeinen Personenkennzeichen. Mit ihrer Hilfe hätte man die bei den verschiedenen Stellen gespeicherten personenbezogenen Daten zu einem Gesamtbild der Person zusammenführen können. Dieses Gesamtbild wäre umso detaillierter geworden, je mehr Stellen die Versicherungsnummer als Personenkennzeichen verwendet hätten. Am Ende hätte möglicherweise ein perfektes Persönlichkeitsprofil gestanden.
Dieser Entwicklung wurde 1983 durch das Bundesverfassungsgericht Einhalt geboten. Das Gericht stellte im so genannten Volkszählungsurteil unter anderem fest, dass ein einheitliches Personenkennzeichen, das eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Bürger durch die Zusammenführung verschiedener Datenbestände ermöglicht, mit dem Menschenbild des Grundgesetzes unvereinbar und daher verfassungswidrig ist.