„Sachsensumpf“ ist ein Schlagwort für eine bislang nicht gänzlich aufgeklärte Affäre um die angebliche Verwicklung hochrangiger Persönlichkeiten aus Justiz, Politik, Verwaltung und Wirtschaft in die Prostitution Minderjähriger, in Immobiliengeschäfte und die damit in Zusammenhang stehenden kriminellen Machenschaften in Sachsen, insbesondere in Leipzig. Nach anderer Sichtweise soll es sich um das unzulässige Sammeln von falschen oder nicht nachweisbaren Vorwürfen und Gerüchten durch das Referat für Organisierte Kriminalität des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) und die Verbreitung und Überbewertung dieser Anschuldigungen durch Journalisten handeln.Reiner Burger: Der Sachsen-Sumpf ist ausgetrocknet. In: Frankfurter Allgemeine (Online), 3. April 2008.Jens Schneider: Der angebliche Sachsensumpf. Haltlose Gerüchte - üble Anschuldigungen. In: Süddeutsche.de 17. Mai 2010.Eckhard Jesse, Thomas Schubert, Tom Thieme: Politik in Sachsen. Springer VS, Wiesbaden 2014, S. 321–322.

Hintergrund Am 28. Januar 1993 stürmte die Polizei in Leipzig ein illegales Wohnungsbordell, das von dem ehemaligen Boxer Michael Wüst (in vielen Quellen auch mit Pseudonym Martin Kugler bezeichnet) betrieben und Jasmin genannt wurde. Dort mussten in den Jahren 1992 und 1993 teils minderjährige Zwangsprostituierte anschaffen.Thomas Datt, Arndt Ginzel: Die Geschichte des „Jasmin“ Zeit Online, 27. Juni 2008. Die Mädchen, die zu diesem Zeitpunkt 13 bis 19 Jahre alt waren, wurden befreit und vernommen. Sie äußerten sich in Bezug auf Michael Wüst und die Härte ihres Alltags im Jasmin unterschiedlich. Einige der Mädchen gaben übereinstimmend zu Protokoll, dass sie von Wüst durch Einschüchterung, Schläge und Vergewaltigung zur Prostitution gezwungen worden seien. Michael Wüst wurde 1994 wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei, Förderung der Prostitution und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der damalige Richter, Jürgen Niemeyer, sagte im Nachhinein: „Das Urteil war ein großes Entgegenkommen, aber gerade noch vertretbar.“Jana Simon, Sigrid Reinichs: Im Sumpf. Zeitmagazin Nr. 10, März 2012.

Im selben Jahr wurde in Leipzig der damalige Leiter der Rechtsabteilung der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB), Martin Klockzin, angeschossen. Die Täter bekamen dafür eine lebenslange Freiheitsstrafe. Kriminalhauptkommissar Georg Wehling, bei der Leipziger Polizei Leiter des Kommissariats K26 gegen Organisierte Kriminalität, bemerkte jedoch, dass gegen die Hintermänner des Attentates nicht richtig ermittelt worden war. Bei einer erneuten Befragung der Täter im Jahr 2000 sagten diese aus, dass Klockzin früher Kunde im Bordell Jasmin gewesen sein soll, was dieser bestreitet. Wehling gab daraufhin die Anweisung, die Akten zum Fall Jasmin noch einmal zu prüfen. So wurde festgestellt, dass in dem gesamten Verfahren kein einziges Mal nach den Freiern gefragt worden war.

Die spätere und immer noch unaufgeklärte Affäre geht darauf zurück, dass die ehemaligen Zwangsprostituierten bei einer Vernehmung durch Polizisten im Jahr 2000 ihren Richter im Prozess von 1994, Jürgen Niemeyer, als einen früheren Freier identifizierten. Als einen weiteren Freier wollten die Frauen Norbert Röger erkannt haben, der damals Staatsanwalt in Leipzig war und von 2011 bis 2016 Präsident des Landgerichts Chemnitz war. Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, 23. Dezember 2010. Die Polizisten, die die Vernehmung durchführten, wollten sich später dazu nicht mehr öffentlich äußern.

Datensammlung durch Verfassungsschutz-Referat OK Im Jahr 2003 wurde beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ein Referat für Organisierte Kriminalität (OK) eingerichtet. Diese Einheit hatte zehn Mitarbeiter und wurde von der vormaligen Staatsanwältin Simone Henneck (inzwischen Skroch) geleitet. Einer der vom Referat OK bearbeiteten Fallkomplexe, der intern unter dem Operationsnamen „Abseits“ registriert wurde, hatte angebliche mafiöse Strukturen in Leipzig zum Gegenstand. Dazu gehörten der Verdacht illegaler Grundstücksgeschäfte in den 1990er-Jahren, Prostitution, Erpressbarkeiten sowie Vernetzungen zwischen Politik, Justiz und Kriminellen. Diesem Komplex wurde auch der Mordanschlag auf Klockzin im Jahr 1994 zugeordnet. In den Jahren 2004 bis 2006 stellte das Referat OK zu diesem Beobachtungskomplex 15.600 Seiten Akten, die etwa 100 Ordner füllen, zusammen.

Die Zuständigkeit des Inlandsgeheimdienstes für dieses Ressort war jedoch von Anfang an umstritten. Im Juli 2005 erklärte der sächsische Verfassungsgerichtshof das damalige Landesverfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrigVerfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Urteil vom 21. Juli 2005, Aktenzeichen Vf. 67-II-04; zitiert nach Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2005. und schränkte damit auch die Zulässigkeit der Beobachtung der organisierten Kriminalität durch den Dienst ein. Auf der Grundlage eines Prüfberichtes vom 12. August 2005, der den „Bezug zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung […] bei allen Fallkomplexen“ für gegeben ansah, beschloss der damalige sächsische Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Beobachtung der organisierten Kriminalität, einschließlich des Fallkomplexes „Abseits“, durch den Verfassungsschutz fortzusetzen.Beitrag des Fernsehmagazins Kontraste vom 28. Juni 2007, bei 3 min, Video mit Transkript Berichten zufolge schätzte de Maizière die Arbeit Hennecks und ihrer Abteilung sehr. Er ließ aber weder strafrechtliche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft veranlassen, noch informierte er den Landtag über die vorliegenden Erkenntnisse. Aus dem Prüfbericht soll hervorgehen, dass der sächsische Verfassungsschutz bereits im zweiten Quartal 2005 von angeblichem sexuellem Missbrauch von Kindern durch namentlich bekannte Leipziger Staatsanwälte und Richter Kenntnis gehabt habe.Beitrag des Fernsehmagazins Kontraste vom 28. Juni 2007, bei 4 min, Video mit Transkript

Öffentliches Bekanntwerden der Akten Infolge einer Änderung des Verfassungsschutzgesetzes wurde das Referat OK im Mai 2006 wieder aufgelöst. Bereits zuvor leitete der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig im März 2006 eine Überprüfung ein, wie viele Daten das Referat OK des LfV gesammelt hatte, da es ja nur noch ein begrenztes Mandat zur Beobachtung organisierter Kriminalität gehabt hatte. Er kam zu dem Schluss, dass einige Unterlagen dort rechtswidrig gesammelt worden waren und vernichtet werden müssten. Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Sächsischen Landtags beschloss jedoch am 15. Mai 2007 in Übereinstimmung mit Albrecht Buttolo, der im November 2005 de Maizière als Innenminister nachgefolgt war, dass das Material nicht gelöscht, sondern zur weiteren Aufklärung der ermittelten Sachverhalte verwendet werden sollte.

Ebenfalls im Mai 2007 erschienen erste Medienberichte über den Inhalt von Akten des Referats OK zum sogenannten Fallkomplex „Abseits“. Darin tauchten auch die Namen Niemeyer und Röger als mögliche Kunden des „Kinderbordells“ auf.Sabine Beikler: Korruptionsaffäre in Sachsen – Die dunkle Seite der Macht. In: Der Tagesspiegel (Online), 7. Juli 2007.

In einer Rede auf einer Sondersitzung des Sächsischen Landtags am 5. Juni 2007 bestätigte Innenminister Buttolo die Existenz aktiver und gefährlicher krimineller Netzwerke in Sachsen, in die auch lokale Amtsträger verwickelt seien. Dies wurde als sogenannte „Mafia-Rede“ bekannt.Thomas Schade, Gunnar Saft: In: Sächsische Zeitung Online, 6. Juni 2007. Die Bundesanwaltschaft wurde eingeschaltet, sie gab jedoch im Juni 2007 bekannt, dass sie keinen Anfangsverdacht für die Existenz einer kriminellen Vereinigung sehe.Reiner Burger: Sachsen – Erhebliche Mängel im Verfassungsschutz. In: Frankfurter Allgemeine (Online), 24. August 2007. Die Staatsanwaltschaft Dresden begann wegen Strafvereitelung im Amt gegen Jürgen Niemeyer zu ermitteln, Ende Juni bis Anfang Juli 2007 bekam sie vom Verfassungsschutz Akten aus dem Dossier „Abseits III“ überstellt.

Relativierung der Vorwürfe durch Regierung und Justiz Anfang Juli 2007, nach der Thematisierung der sogenannten „sächsischen Korruptions-“ oder „Sachsensumpf“-Affäre in verschiedenen überregionalen Medien, erklärte der Verfassungsschutz, dessen Leitung kurz zuvor Reinhard Boos übernommen hatte, dass die Leiterin des Referats OK, Simone Henneck, die Akten manipuliert habe. Sie soll suggeriert haben, dass Berichte, die ausschließlich auf Informationen des Leipziger Kriminalhauptkommissars Georg Wehling basierten, auch durch weitere, neutrale Quellen gestützt würden. Das Landesamt leitete interne Ermittlungen gegen Henneck ein. Oberstaatsanwalt Christian Avenarius (SPD), der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, teilte mit, dass das Material des Polizisten kaum belastbare Tatbestände für eine strafrechtliche Anknüpfung enthalte.Alexander Wendt: Sachsen-Affäre – Nichts als aufgepeppte Dossiers? In: Focus, Nr. 28/2007, 9. Juli 2007.

Am 6. August 2007, zwei Monate nach seiner sogenannten „Mafia-Rede“, distanzierte sich der Innenminister deutlich von dem zuvor Gesagten. Er sei damals von der vollständigen Richtigkeit der Materialien ausgegangen, die nun aber angesichts „erhebliche[r] handwerkliche[r] Mängel“ fraglich sei. Datenbeschaffung und Datenauswertung sei zusammengefallen, eine Kontrolle der Glaubwürdigkeit der Informationen nicht vorgenommen worden. Die Berichte des Hauptkommissars hätten Prüfungen durch Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt nicht standgehalten. Viele Hinweise seien falsch bzw. überbewertet worden. Von einem „Sumpf“ könne keine Rede sein, „nicht einmal mehr von größeren Pfützen“.Hubert Kemper: Buttolo distanziert sich von Mafia-Rede. In: Freie Presse (Online), 6. August 2007.Korruptionsaffäre: Sachsens Innenminister will von Mafia-Rede nichts mehr wissen, Spiegel Online, 7. August 2007.

Eine externe Prüfkommission unter Leitung des pensionierten Richters am Bundesgerichtshof Dietrich Beyer, der unter anderem der ehemalige Direktor des hessischen Verfassungsschutzes Lutz Irrgang angehörte, konstatierte in ihrem Zwischenbericht gravierende Mängel bei der sächsischen Verfassungsschutzbehörde, insbesondere im Referat OK. Nachrichtendienstliche Vorschriften seien in erheblichem Ausmaß verletzt worden, die Fachaufsicht über die Abteilung sei sowohl von der Behördenleitung als auch vom Innenministerium vernachlässigt worden. Mitarbeiter des Referats hätten über unzureichende nachrichtendienstliche Ausbildung verfügt, zur Informationsbeschaffung seien ausgebildete Polizisten des mittleren Dienstes eingesetzt worden. Auch die Referatsleiterin selbst hätte über keine fachspezifische Aus- oder Weiterbildung verfügt. Quellenberichte seien nicht auf ihre inhaltliche Belastbarkeit geprüft, selbst erkennbar unschlüssige Informationen als zutreffend weiterverarbeitet worden. Statt wie entsprechende Referate in Verfassungsschutzämtern anderer Länder Analysen und Lagebilder zur Beratung der Regierung anzufertigen und sich mit den Polizeibehörden abzustimmen, habe die sächsische OK-Einheit Verdachtsschöpfung um jeden Preis betrieben, wobei einzelne Mitarbeiter „verbissen“ und mit „Übereifer“ operiert hätten. Das Ergebnis sei ein „Desaster“.Massive Kritik am Verfassungsschutz. Unabhängiges Prüfteam spricht von "Desaster". In: Freie Presse (Online)

Verleumdungsprozesse