mini|Der Anfang des Minos in der ältesten erhaltenen mittelalterlichen Handschrift: Paris, Bibliothèque Nationale, Gr. 1807 (9. Jahrhundert) Der Minos (altgriechisch Mínōs) ist ein kurzer literarischer Dialog in altgriechischer Sprache, der angeblich von Platon stammt, aber heute in der Forschung als unecht gilt. Der unbekannte Verfasser lebte im 4. Jahrhundert v. Chr.
Es wird ein fiktives Gespräch zwischen dem Philosophen Sokrates und einem nicht namentlich genannten Freund wiedergegeben. Sie erörtern die Frage der Norm, an der sich die staatliche Gesetzgebung auszurichten hat. Es zeigt sich, dass weder überlieferte Sitten noch willkürliche Beschlüsse einer gesetzgebenden Instanz eine unanfechtbare, schlechthin richtige Grundlage bieten können. Nach dem Befund der beiden Gesprächspartner muss sich ein weiser Gesetzgeber ebenso wie ein Verfasser von Fachliteratur an den objektiven, naturgesetzlichen Gegebenheiten orientieren, die für seinen Zuständigkeitsbereich gelten. Als klassisches Beispiel führt Sokrates die Gesetzgebung des kretischen Königs Minos an, die er als vorbildlich darstellt. Nach Minos ist daher der Dialog benannt. Er ist eine wichtige Quelle für die frühe Geschichte des Naturrechtsgedankens.
Gesprächssituation und Dialoggestaltung
Eine einleitende Rahmenhandlung fehlt. Das Geschehen wird nicht von einem Berichterstatter erzählt, sondern setzt unvermittelt ein und wird durchgängig in direkter Rede wiedergegeben. Diese Darstellungsweise wird in der Fachliteratur als „dramatische Form“ bezeichnet. Wann und in welcher Umgebung sich der fiktive Dialog abspielt und aus welchem Anlass er begonnen wurde, teilt der Autor nicht mit. Der Schauplatz kann sich nur in Athen, der Heimatstadt des Sokrates, befinden. Einen Anhaltspunkt für die chronologische Einordnung bietet nur der Umstand, dass Sokrates, der 399 v. Chr. als Siebzigjähriger starb, ebenso wie sein Gesprächspartner schon in fortgeschrittenem Alter ist, wie aus einer Bemerkung am Schluss hervorgeht.Michael Erler: Platon, Basel 2007, S. 307.
Die Gesprächsgestaltung folgt einem Muster, das dem Leser der echten Werke Platons aus den frühen Dialogen vertraut ist. Das Ziel ist wie gewöhnlich die richtige Definition eines Begriffs, in diesem Fall des Begriffs „Gesetz“ (griechisch nómosZur Bedeutungsbreite des Begriffs nomos, der neben staatlichen Gesetzen auch andere Handlungsnormen (Brauchtum, Sitte, Konventionen, Regeln) bezeichnet, siehe Joachim Dalfen: Platon: Minos. Übersetzung und Kommentar, Göttingen 2009, S. 68–78.). Korrekt ist eine Definition, wenn sie die Beschaffenheit ihres Gegenstands genau angibt und damit dessen Besonderheit herausarbeitet. So soll das Wesen, die Natur des Untersuchungsobjekts philosophisch erfasst werden. Sokrates lenkt das gemeinsame Bemühen um Erkenntnis und bestimmt den Ablauf des dialogischen Geschehens. Mit Fragen findet er heraus, inwieweit Übereinstimmung über einzelne Annahmen und Bewertungen besteht, und vergewissert sich, dass eine gemeinsame Gesprächsbasis gegeben ist. Definitionsvorschläge werden der Reihe nach auf ihre Tauglichkeit geprüft.Joachim Dalfen: Platon: Minos. Übersetzung und Kommentar, Göttingen 2009, S. 36–42.
Der Freund zeigt kaum ein eigenes Profil, er folgt willig – wenngleich manchmal nur zögernd – den Überlegungen des Sokrates. Im Lauf der Untersuchung wird in allen angesprochenen Punkten Übereinstimmung erzielt. Es gelingt aber nicht, die Ausgangsfrage zu klären, was ein Gesetz eigentlich ist, das heißt: wodurch es seines Namens würdig wird. Es bleibt offen, worin genau die Leistung eines guten Gesetzgebers besteht. Somit endet der Dialog in einer Aporie, einer Lage, in der sich keine Lösung abzeichnet.Joachim Dalfen: Platon: Minos. Übersetzung und Kommentar, Göttingen 2009, S. 41 f., 63.
Inhalt
Der Dialog beginnt unvermittelt mit der Frage des Sokrates, was das Gesetz „für uns“ sei, das heißt: wie über die korrekte Bestimmung dieses Begriffs Einverständnis zu erzielen sei. Auf die Gegenfrage, was für ein Gesetz er meine, antwortet Sokrates mit einer Erläuterung. Er erklärt, es gehe ihm um das Gesetz schlechthin, um „Gesetz“ als allgemeinen Begriff. Der Begriff könne nicht Verschiedenartiges einschließen. So wie Gold in sich keine Unterschiedlichkeit aufweise und die Frage „Was für ein Gold?“ daher sinnlos sei, müsse auch das Gesetz, insoweit es um den Begriff als solchen gehe, etwas Einheitliches sein.Minos 313a–b.
Der erste Definitionsvorschlag des Freundes lautet, Gesetz sei das Geltende, also das als herkömmliche Sitte Befolgte oder als traditionelle Einrichtung Anerkannte. Dagegen erhebt Sokrates den Einwand, dass das Sprechen vom Gesprochenen zu unterscheiden sei, das Sehen vom Gesehenen und das Hören vom Gehörten. So wie diese Tätigkeiten nicht anhand ihrer jeweiligen Erzeugnisse bestimmt werden können, ist nach Sokrates’ Verständnis das Wesen der Gesetzgebung, der gesetzgeberischen Tätigkeit, nicht durch den bloßen Hinweis auf ihr Erzeugnis zu erfassen. Vielmehr kommt es auf das Verstehen des Akts an. So wie optische und akustische Eindrücke Resultate des Wahrnehmens von etwas Vorhandenem sind, muss auch das als gesetzlich Anerkannte eine Art Eindruck sein – das Ergebnis eines Wahrnehmungsakts, der sich auf eine objektive Realität bezieht. Das für legal Befundene ist das Produkt des Erfassens einer objektiven Gegebenheit, die der Gesetzgeber entdeckt hat, so wie ein Sehender mit seinen Augen etwas herausfindet. Diesen Entdeckungsvorgang zu verstehen ist die Aufgabe dessen, der begreifen will, worin Gesetzgebung besteht. Der Freund sieht das ein.Minos 313b–314b.
Nun schlägt der Freund vor, das Gesetz als das zu bestimmen, was ein Staat in Kraft gesetzt hat, etwa wie es in der attischen Demokratie durch Volksentscheid geschieht. Demnach ist das Gesetz der Ausdruck derjenigen politischen Meinung, die sich jeweils durchgesetzt hat. Dies ist jedoch eine rein formale, wertfreie Definition, die hinsichtlich der Gerechtigkeit und Tauglichkeit einer Gesetzgebung nichts aussagt. Das empfinden Sokrates und sein Freund als unbefriedigend, denn sie sind beide der Überzeugung, das Gesetz müsse einen Wert darstellen, etwas Schönes und Gutes sein. Wenn das Gesetz ein Gut ist, dann gehört zu seinen Eigenschaften notwendigerweise die Gerechtigkeit. Dies trifft aber nicht auf alle Beschlüsse von gesetzgebenden Instanzen zu. Somit kann ein schlechter Beschluss, eine ungerechte Vorschrift gar nicht als „Gesetz“ bezeichnet werden. Gesetz im eigentlichen Sinn ist also nur das, was sich an einer „guten“, der Wahrheit entsprechenden Meinung orientiert. Eine wahre Meinung ist, wie Sokrates feststellt, eine Entdeckung (exheúresis „Findung“) des unwandelbar „Seienden“, einer objektiven, überzeitlichen Realität. Diese Wirklichkeit muss die Norm der Gesetzgebung sein. Das Gesetz „will“, wie Sokrates es ausdrückt, „ein Herausfinden des Seienden sein“. Dagegen richtet sich nun aber der Einwand des Freundes, die konkret bestehenden Gesetze seien veränderlich und in verschiedenen Staaten verschieden, was nicht der Fall wäre, wenn sie auf der Entdeckung eines naturgegebenen Sachverhalts basierten. Dabei beachtet der Freund nicht, dass Sokrates nur vom Willen gesprochen hat und nicht von dessen konkreter Verwirklichung im Einzelfall.Minos 314b–315d. Siehe dazu David Janssens: Law’s Wish: the Minos on the Origin and the Unity of the Legal Order. In: Netherlands Journal of Legal Philosophy 32, 2003, S. 26–40, hier: 30.
Nach der Überlegung, die Sokrates nun anstellt, muss das Gerechte immer und überall gerecht sein und das Schöne schön, ebenso wie Schweres stets schwer und Leichtes leicht ist. Also kann auch das Gesetzliche nicht wandelbar oder ortsabhängig sein. Wer das Seiende – die naturgemäße Norm – verfehlt, der weicht vom objektiv Gesetzlichen ab. In der Medizin, der Landwirtschaft, der Gärtnerei und der Kochkunst bestehen natürliche Gesetzmäßigkeiten, deren Kenntnis immer und überall von der jeweiligen Fachliteratur in gleicher Weise vermittelt wird. Ebenso gibt es auch in der Kunst der Verwaltung eines Staatswesens das schlechthin Richtige, das zu erkennen und zu verwirklichen die Aufgabe der zuständigen Fachleute, der Gesetzgeber, ist. Wenn diese Aufgabe korrekt erfüllt wird, verdient die schriftliche Fixierung des als richtig Erkannten die Bezeichnung „Gesetz“. Was aber zu Unrecht, ohne Kenntnis der natürlichen Norm, als Vorschrift festgelegt worden ist, das ist in Wirklichkeit gesetzwidrig, obwohl Unwissende es für ein gültiges Gesetz halten. Da die Norm des objektiv Gesetzlichen als Naturgegebenheit unveränderlich ist, dürfen auch die ihr folgenden Gesetze des Staates keiner Veränderung unterliegen. Wer an solchen Gesetzen etwas ändert, zeigt damit seine Inkompetenz. Die Gesetzgebung muss einem Fachmann vorbehalten bleiben, der die für seinen Zuständigkeitsbereich maßgeblichen Natursachverhalte kennt, so wie ein Landwirt, ein Sportlehrer oder ein Schafhirt über das für seinen Beruf wesentliche Fachwissen verfügt. Ein solcher Fachmann ist für Sokrates ein König; dabei denkt er nicht an gegenwärtige Herrscher, sondern an weise Könige der Vorzeit, die er für die idealen Gesetzgeber hält.Minos 315e–318d.
Damit wendet sich das Gespräch einer fernen Vergangenheit zu, von der Homer und Hesiod berichten. Sokrates hält die Angaben dieser Dichter für vertrauenswürdig. Nach seiner Darstellung sind die ältesten und besten Gesetze der Griechen diejenigen der Kreter. Ihre Urheber seien die Könige Minos und Rhadamanthys. Minos stehe bei den Athenern zu Unrecht in schlechtem Ruf, da ihn die Tragödiendichter als Bösewicht dargestellt hätten, um sich wegen eines alten Konflikts an ihm zu rächen. In Wirklichkeit sei Minos ein guter Herrscher gewesen. Er habe als Sohn des Gottes Zeus von seinem göttlichen Vater Belehrung empfangen und daher seinen Mitbürgern eine optimale Gesetzgebung hinterlassen. Aus diesem Weisheitsschatz habe der spartanische Gesetzgeber Lykurg geschöpft.Minos 318c–321c.
Sokrates gibt sich aber nicht damit zufrieden zu wissen, welche Gesetze die besten sind. Vielmehr kommt es aus seiner Sicht darauf an herauszufinden, wie eine gute Gesetzgebung die Seelen der Staatsbürger veredelt. Die beiden Gesprächspartner müssen einräumen, dass sie das nicht wissen. Abschließend bemerkt Sokrates, solche Unwissenheit sei für reife Männer wie sie eine Schande.Minos 321c–d.
Verfasser, Entstehungszeit und ideengeschichtliche Einordnung
In der modernen Forschung hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass der Verfasser des Minos nicht Platon ist, sondern ein unbekannter Schriftsteller, der den Stil der Dialoge Platons imitiert hat. Die Unechtheit wird aus formalen und inhaltlichen Merkmalen abgeleitet. Es wird vorgebracht, der Autor habe von Platon szenische und argumentationstechnische Elemente übernommen, die er aber anders oder verkürzt verwende, oft ohne funktionalen Zusammenhang. Außerdem enthalte der Minos auch unplatonisches Gedankengut.Siehe die knappe Forschungsübersicht bei Michael Erler: Platon, Basel 2007, S. 307 und die detaillierte Argumentation von Bernd Manuwald: Zum pseudoplatonischen Charakter des Minos. In: Klaus Döring u. a. (Hrsg.): Pseudoplatonica, Stuttgart 2005, S. 135–153.