Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein Teilbereich der professionellen Sozialen Arbeit (vgl. Sozialarbeit) mit einem sozialräumlichen Bezug und einem sozialpolitischen, pädagogischen und soziokulturellen Auftrag.Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Grundlagen für Entscheidungsträger und Fachpersonen. Dachverband offene Jugendarbeit Schweiz, 2007, S. 3 Offene Arbeit begleitet und fördert Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg in die erwachsene Selbstständigkeit und Mündigkeit und integriert sie in gesellschaftliche Prozesse. Der niederschwellige Zugang zu ihren Angeboten und ihre spezifischen Arbeitsprinzipien begünstigen den Erwerb von Bildungsinhalten, die für alltägliche Handlungs- und Sozialkompetenzen wichtig sind. Insbesondere für bildungs- und sozial benachteiligte junge Menschen leistet Offene Kinder- und Jugendarbeit einen Beitrag zur Integration und Vermeidung von Ausgrenzung.Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit: http://www.aba-fachverband.org/fileadmin//user_upload/user_upload_2009/offene_arbeit/Stellungnahme_AGJ_OKJA.pdf
Offene Einrichtungen, Projekte und Veranstaltungen, die der Kinder- und Jugendarbeit gewidmet sind, unterscheiden sich nicht von schulischen oder verbandlichen Formen der Jugendarbeit dadurch ab, dass ihre Angebote kostenfrei, ohne Mitgliedschaft oder besondere Zugangsvoraussetzungen in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen genutzt werden können.
Gesetzliche Grundlagen Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeindenvgl. Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit Berlin, 2005, S. 4 und erfüllt gemeinsam mit anderen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit den Auftrag des SGB VIII (KJHG – Kinder und Jugendhilfegesetz), das auch die übergeordneten Rahmenbedingungen festlegt. Demnach soll Jugendhilfe laut den , und SGB VIII junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern dazu beitragen, Benachteiligung zu vermeiden und abzubauen Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen Eltern und andere Erziehungsberechtigte beraten und unterstützen Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. SGB VIII legt die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit als außerschulische Jugendbildung mit eigenständigem Bildungsauftrag neben der Schule fest. Ihre Angebote richten sich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 27 Jahren. Sie sollen am Alltag, der Lebenswelt und dem Interesse junger Menschen ansetzen und basieren auf freiwilliger Teilnahme. „Anbieter“, d. h. Träger Offener Kinder- und Jugendarbeit sind öffentliche Träger, also beispielsweise Städte oder Gemeinden sowie freie Trägern, zum Beispiel kirchliche Träger oder Vereine. In manchen Bundesländern ist auch das Land Träger der Angebote. Freie Träger sind nach dem Subsidiaritätsprinzip ( SGB VIII, Vorrang privater vor staatlichen Einrichtungen) von öffentlichen Trägern in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie haben damit einen besonderen Stellenwert in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Finanzierungsmodelle sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Während beispielsweise in Nordrhein-Westfalen das Land überwiegend die Angebote finanziert, sind es in den anderen Bundesländern überwiegend die Kommunen, in Baden-Württemberg beispielsweise zu etwa 85 %.
Arbeitsprinzipien Voraussetzung für den Erfolg Offener Kinder- und Jugendarbeit sind ihre Arbeitsprinzipien. Sie stellen den niederschwelligen Zugang und die Bildungsleistungen sicher.vgl. http://www.voja.ch/download/2.5%20Arbeitsprinzipien_weiter.pdf
Prinzip der Offenheit Das Prinzip der Offenheit bezieht sich auf die kulturelle, weltanschauliche und politische Ungebundenheit der Einrichtungen. Kinder und Jugendliche müssen keinerlei Voraussetzungen erfüllen, um die Einrichtungen nutzen und deren Angebote wahrnehmen zu können. Sie setzen die Themen, die dann Inhalte der pädagogischen Praxis vor Ort sind. Die Auseinandersetzung mit den Lebenslagen, Lebensstilen und Lebensbedingungen, den Anliegen der Besucher ist Arbeitsauftrag der Offenen Arbeit.vgl. B.Müller/Schmidt/Schulz: Wahrnehmen können. Jugendarbeit und informelle Bildung, Freiburg 2005, S. 58 Offenheit bezieht sich auch auf die Offenheit der Prozesse und Ergebnisse. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit definiert keine vorgegebenen Abläufe, sondern setzt lediglich Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Bearbeiten der Themen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen. Diese Prozesshaftigkeit statt Ergebnisorientierung gewährleistet bei den Kindern und Jugendlichen die Implementierung von Lern- und Bildungsinhalten, die sich aus Sachzusammenhängen ergeben. Sie finden ohne Leistungsdruck, interessensgeleitet und in aktiver Aneignung statt.
Prinzip der Freiwilligkeit Das Prinzip der Freiwilligkeit besagt, dass Kinder und Jugendliche die Einrichtungen freiwillig nutzen und selbst darüber entscheiden, welche Angebote sie wahrnehmen und worauf sie sich einlassen und wie lange. Wesentliche Aspekte der Freiwilligkeit sind damit das Erkennen eigener Bedürfnisse seitens der Kinder und Jugendlichen sowie Selbstbestimmung und individuelle Motivation.
Prinzip der Partizipation Das Prinzip der Partizipation erlaubt Kindern und Jugendlichen nicht nur eine aktive Mitgestaltung bei den Themen der Angebote und deren Formen, sondern regt sie dazu an, sich einzubringen. Aufgrund der wechselnden Gruppenstrukturen, der Freiwilligkeit des Kommens und Gehens müssen Ziele und Inhalte der Angebote mit den Beteiligten immer wieder neu verhandelt werden und stärken so die demokratischen Erfahrungen junger Menschen. Dabei wird die Meinung jedes Einzelnen ernst genommen und in den Aushandlungsprozess einbezogen – Ausgrenzungen wird damit entgegengewirkt.Vgl. Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Grundlagen für Entscheidungsträger und Fachpersonen. Dachverband offene Jugendarbeit Schweiz, 2007, S. 4. Die Mitbestimmung an bedeutsamen Entscheidungen sichert für die Nutzer das Anknüpfen der Angebote an ihren Bedürfnissen und Interessen.
Prinzip der Lebenswelt- und Sozialraumorientierung Die Prinzipien der Lebensweltorientierung und Sozialraumorientierung greifen die unmittelbaren Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen mit sich und ihrem Umfeld auf. Dazu gehört einerseits, Ressourcen der Gemeinde wie Einrichtungen und Orte oder Räume, die für Kinder und Jugendliche von Bedeutung sind oder sein können, sowie familiäre Hintergründe in die Arbeit mit einzubeziehen bzw. zu berücksichtigen. Andererseits sind für die Offene Kinder- und Jugendarbeit die Perspektiven, Wertungen und Sinnzuschreibungen der Kinder und Jugendlichen jeweils Grundlage und Ausgangspunkt ihrer Arbeit. Mitbestimmung, Bedarfsorientierung und differenzierte Angebote für unterschiedliche Milieus sind nur so umsetzbar.
Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit Mit dem Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit wird vor allem die Tatsache berücksichtigt, dass Mädchen und Jungen in unterschiedlichen Lebenslagen aufwachsen. Geschlechterreflektierende Arbeit versucht, Benachteiligung abzubauen und Gleichberechtigung zu fördern. Ziel ist weiter, eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität mit vielfältigen Facetten zu fördern. Dazu werden geschlechtshomogene als auch heterogene Angebote eingesetzt.vgl. Rahmenkonzept Geschlechtsreflektierende Jugendarbeit. Kreisjugendring München-Land. 2004, S. 4
Einrichtungen und Personal Unter dem gemeinsamen Dach „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ haben sich unterschiedliche Einrichtungstypen ausdifferenziert. Die Sozialraum- und Lebensweltorientierung hat eine Einrichtungsvielfalt zur Folge, die teilweise auch in Mischformen vorkommt:
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen mit hauptamtlichen Mitarbeitern Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen werden als Jugendhäuser, Kinderhäuser, Jugendtreffs, Jugendzentren, JUZ, JUZE, Jugendcafés, Jugendklubs, Jugendfreizeitstätten, Jugendfarmen, Abenteuerspielplätze oder ähnlich bezeichnet. Als offene Einrichtungen bieten sie Kindern und Jugendlichen flexibel nutzbare Räume, niederschwellige Angebote und Programme. Die Angebote werden auf unterschiedliche Alters- und Zielgruppen zugeschnitten. Es gibt Häuser, die sich auf besondere Angebote konzentrieren, beispielsweise soziokulturelle Zentren oder Jugendkulturzentren, Medienzentren und Musikwerkstätten. Hinzu kommen Einrichtungen, die stadtteilbezogen arbeiten und solche, die – vor allem in größeren Städten – stadtteilübergreifende Angebote machen. Die Einrichtungen unterscheiden sich darüber hinaus in ihrer Größe und der Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten. Während kleinere Einrichtungen oft nur wenig Personal und einen Raum zur Verfügung haben, sind „Großeinrichtungen“ häufig mit einem größeren pädagogischen, nicht selten interdisziplinär aufgestellten Team ausgestattet. Mit mehreren Räumen ist ein vielfältiges Programmangebot (zum Beispiel Musik, Medien, Tanz etc.) möglich. In vielen Fällen steht auch ein multifunktional nutzbares Außengelände zur Verfügung. Manche Einrichtungen erreichen eine große Auslastung durch Nutzungsfreigaben an Dritte und Kooperationen mit anderen Fachdisziplinen wie zum Beispiel Schulsozialarbeit, Beratungsdiensten, Jugendgerichtshilfe oder als Seminarort außerhalb und auch parallel zu den offenen Angeboten.
Jugendräume in Selbstverwaltung Einrichtungen in Selbstverwaltung (Jugendzentren, Bauwagen, Hütten, Buden) sind vorwiegend von aktiven Jugendlichen und jungen Erwachsenen initiiert und getragen, die teilweise mehr oder weniger kontinuierlich von einem hauptamtlichen Pädagogen oder einer Pädagogin beraten und unterstützt werden. Sie finden sich meist im ländlichen Raum. Die oft basisdemokratische Organisation ermöglicht den Aktiven Entscheidungsspielräume und die Chance zu demokratischen Lernerfahrungen.
Aktiv- oder Abenteuerspielplätze Auf Aktiv- oder Abenteuerspielplätzen (Abenteuerspielplatz) werden Kindern selbst gestaltbare und pädagogisch betreute Erlebnisspielräume geboten. Naturnahe Erfahrungsbereiche, Baumöglichkeiten mit Materialien und Werkzeugen bieten starke Anreize für vielseitige und schöpferische Aktivitäten, Spiel und Spaß, Bewegung und soziales Lernen.
Stadtteilbauernhöfe und Jugendfarmen Ergänzend zum Konzept der Aktiv- und Abenteuerspielplätze nimmt bei Stadtteilbauernhöfen und Jugendfarmen die Haltung und Pflege von Tieren eine besondere Stellung ein. Kinder und Jugendliche kommen teilweise täglich und kümmern sich um die Tiere. Über die Beziehung zum Tier erleben sie Nähe und Geborgenheit und lernen insbesondere, was es heißt, Verantwortung für sich und Andere zu übernehmen und Beziehungen zu gestalten.
Spielmobile Ein Spielmobil ist meist ein Kleinbus, der mit Spielgeräten und anderem Material für Spiel-, Werk-, Gestaltungs- und Bewegungsangebote gefüllt ist. Die Arbeit der Spielmobile hat zum Ziel, mit eigenen Konzepten Spiel als kulturelles Phänomen – insbesondere für Kinder – zu etablieren. Die Angebote finden immer dort statt, wo Kinder sind, sei es nun auf Spielplätzen, in einem Park, bei öffentlichen Festen, im Rathaus oder auch im Klassenzimmer. Ebenso flexibel sind die Angebotsformen: Offene und feste Gruppen, Spielprogramme für drei Stunden bis hin zu sechs Wochen. Spielmobile veranstalten Projekte mit einem kleinen Reisekoffer oder mit einem geräumigen LKW voller Spielmaterial. Die Themen orientieren sich am Bedarf: Sie reichen von Beteiligungsprojekten für eine kindgerechte Stadt bis hin zur Gesundheitsförderung. Entsprechend vielfältig sind die eingesetzten Methoden.