Scheintod (auch lateinisch Vita reducta oder Vita minima = „reduziertes Leben“ bzw. „geringstes Leben“; griechisch Pseudothanatos, auch Anabiosis) ist eine Bezeichnung für einen Zustand, in dem ein Mensch ohne Bewusstsein und scheinbar tot ist, so dass unklar ist, ob er noch lebt oder tot ist. Das beruhte darauf, dass die Mediziner lange Zeit lediglich mit Hilfe von Pulskontrolle, dem Abhören des Herzschlags und der Wahrnehmung der Atmung feststellen konnten, ob ein Mensch noch lebt oder tot ist.
Definition Der Pschyrembel definiert den auch als „reversibles Totscheinen“Tankred Koch: Kulturgeschichtliches des Phänomens „Scheintod“. In: Tankred Koch: Lebendig begraben. Geschichte und Geschichten vom Scheintod. Edition Leipzig, 1990, ISBN 3-361-00299-0; Neudruck (Lizenzausgabe mit dem Titel Scheintod. Lebendig begraben) Tosa Verlag, Wien 2002, S. 31–47, hier: S. 42. auffassbaren Scheintod als „Zustand tiefer Bewusstlosigkeit mit klinisch nicht oder kaum nachweisbaren Lebenszeichen […], jedoch ohne sichere Todeszeichen.“Pschyrembel.de; abgerufen am 12. April 2024.
Medizingeschichte Um festzustellen, ob ein Mensch nur ohne Bewusstsein (etwa bei einem Schlaganfall) ist oder tatsächlich der Tod eingetreten ist, standen den Ärzten früher nur einfache Hilfsmittel zur Verfügung, die Johann Georg Krünitz in der Oeconomischen Encyclopädie des 18. Jahrhunderts beschreibt. „Scheintoten“ (als deutsches Substantiv erstmals 1788Johann Peter Frank: Von der Gefahr, lebendig begraben zu werden, und von allzuspätem Begräbniß. In: Johann Peter Frank (Hrsg.): System einer vollständigen medicinischen Polizey. Band 4, Mannheim 1788, S. 672–749. gebraucht) wurde ein Spiegel vor den Mund gehalten, um zu sehen, ob er durch den Atem beschlägt. Weitere Hilfsmittel waren das Auftropfen heißen Wachses von Kerzen oder Siegellack und Federn, die vor die Nase gehalten wurden, oder ein Glas mit Wasser, das auf die Brust gestellt wurde, um an Wasserbewegungen zu sehen, ob sie sich leicht hebt und senkt.
In jedem Zweifelsfall wurden Maßnahmen angewandt, mit denen eine Wiederbelebung erreicht werden sollte:
Nachdem Christoph Wilhelm Hufeland ab dem 18. Jahrhundert auf die Problematik des Scheintodes aufmerksam gemachtChristoph Wilhelm Hufeland: Ueber die Ungewissheit des Todes und das einzige untrügliche Mittel, sich von seiner Wirklichkeit zu überzeugen und das Lebendigbegraben unmöglich zu machen; nebst Nachricht von der Errichtung eines Leichenhauses in Weimar. Weimar 1791.Christoph Wilhelm Hufeland: Der Scheintod oder Schilderung der wichtigsten Thatsachen und Bemerkungen in alphabetischer Ordnung. Berlin 1808. und damit den Bau von Leichenhäusern und die Erstellung von Vorschriften, etwa zum Zeitpunkt der Beerdigung,Vgl. etwa das vom sächsischen Kurfürsten ergangene Mandat, die Behandlung der Leichen, und die, damit nicht todtscheinende Menschen zu frühzeitig begraben werden, auch sonst dabey zu beobachtende Vorsicht betreffend. Dresden, 11. Februar 1792.Vgl. auch Instruction über die Kennzeichen des wirklich erfolgten Todes, damit kein lebender Mensch begraben werden; nebst einigen Vorschlägen, wie in jeder Landgemeinde das unumgänglich nöthige längere Aufbewahren der Leichen möglich zu machen ist. Und wenn auch unter Tausenden nur Einer gerettet würde! Berlin 1794; Neudruck 1982. mitangeregt hatte, verfasste er 1808 eine Abhandlung mit dem Titel Der Scheintod, in der er sich darum bemühte, den Zustand der Bewusstlosigkeit und der Asphyxie anhand verschiedener Merkmale vom Tod abzugrenzen. Am häufigsten trat der Scheintod damals bei Neugeborenen, bei (scheinbar) Ertrunkenen, Erfrorenen, Erhängten oder Erwürgten auf.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fanden französische Mediziner heraus, das durch Abbindung eines Unterarms oder Unterschenkels bei gleichzeitiger Beobachtung einer eintretenden oder unterbleibenden Farbveränderung, z. B. venöse Blaufärbung der Blutgefäße, ein Scheintod feststellbar ist.
Als Eintrittspunkt des Todes sieht man heute gewöhnlich den Moment an, in welchem die Atmungs- und Herztätigkeit erlischt (Kreislaufstillstand, der potentiell noch reversible klinische Tod) oder der Hirntod diagnostiziert wird.
Auf Grund der modernen medizinischen Diagnostik kann der Tod eines Menschen in jedem Fall festgestellt werden, der Begriff Scheintod wird für Zustände der Bewusstlosigkeit und des Komas nicht mehr verwendet; mit dem Synonym Vita minima wird aber in der S1-Leitlinie 054-002 Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau von 2022 ein Zustand bezeichnet, der unter anderem nach Unterkühlung, Blitzschlag oder Starkstromunfall und Schlafmittel- oder Kohlenmonoxidvergiftung eintreten kann.Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau. Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, Stand 2022, Abschnitt 5.1. Abgerufen am 12. April 2024. Um den feststellenden Arzt vor einer strafrechtlich relevanten Fehldiagnose zu bewahren, sollte deshalb nach Ansicht von Rechtsmedizinern darauf geachtet werden, dass der Arzt im Falle eines klinisch Toten bis zum Eintreten der Totenflecken (erste Anzeichen erkennbar spätestens 30 Minuten nach Eintritt des Todes) oder bis zu einem anderen sicheren Nachweis (zehnminütige EKG-Null-Linie, Hirntodnachweis durch Elektroenzephalografie) mit Maßnahmen zur Wiederbelebung fortfährt.
Kulturgeschichte Das Phänomen des Scheintods spielte bereits in der Antike eine Rolle. Bei den Römern hatten so genannte Pollinctores die Aufgabe, die Toten mehrfach mit warmem Wasser zu waschen, ihnen die Augen zuzudrücken und sie drei- oder viermal mit ihrem Namen anzurufen. Wenn sie daraufhin kein Lebenszeichen von sich gaben, wurden sie auf den Boden gelegt und mit einem Tuch bedeckt.Tankred Koch: Lebendig begraben. Geschichte und Geschichten vom Scheintod. 1990, S. 34. Berichte von wieder erwachten „Scheintoten“ sind unter anderem durch Valerius Maximus, Plutarch und Demokrit überliefert.Tankred Koch: Lebendig begraben. Geschichte und Geschichten vom Scheintod. 1990, S. 35 ff.
Auch der nach christlichen Verständnis von den Toten auferstandene Jesus Christus bzw. Jesus von Nazaret wurde gelegentlich mit dem Phänomen des Scheintods (Lazarus-Phänomen) in Verbindung gebracht.Otto Prokop: Scheintod zwischen Glauben und Wirklichkeit. In: Tankred Koch: Lebendig begraben. Geschichte und Geschichten vom Scheintod. Edition Leipzig, 1990, ISBN 3-361-00299-0; Neudruck (Lizenzausgabe mit dem Titel Scheintod. Lebendig begraben) Tosa Verlag, Wien 2002, S. 10–30, hier: S. 14. Im Zeitalter der Aufklärung, vom 17. bis ins 19. Jahrhundert, herrschte in Europa Angst, lebendig begraben zu werden, im Grab aufzuwachen und einen angsterfüllten Erstickungstod sterben zu müssen. Immer wieder traten Berichte über Leichen auf, die nach der Exhumierung in merkwürdigen Positionen gelegen haben sollen: Oft seien die Augen weit offen oder die Arme gegen das Oberteil des Sarges gedrückt gewesen. Auch wurde von Kratzern an der Innenseite des Sargoberteils erzählt, die die Verstorbenen mit bloßen Fingern in das Holz gekratzt haben sollen. Daher wurden in Testamenten oft Lagerfristen festgelegt oder es wurde verfügt, dass vor einer Bestattung die Pulsader durchschnitten werden sollte. Außerdem gab es spezielle Vorrichtungen, wie mit Gas gefüllte Särge, offene Särge, die mit Erde zugeschüttet wurden, um einen schnellen Erstickungstod hervorzurufen, oder auch offene Särge mit Leitern, welche die Möglichkeit bieten sollten, dem Grab zu entsteigen. Kaiser Joseph II. erließ eine Sanitätsverordnung, die eine Beerdigung von Toten frühestens nach 48 Stunden erlaubte, wie es auch in einem 1780 erlassenen Gesetz in Württemberg formuliert worden war.Dominik Groß: Die Behandlung des Scheintods in der Medizinalgesetzgebung des Königreichs Württemberg (1806–1918). In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 16, 1997, S. 15–33; hier: S. 16. Damit sollte ein Begräbnis Scheintoter weniger wahrscheinlich gemacht werden.Axel W. Bauer: Die Pathographie Wolfgang Amadé Mozarts. Möglichkeiten und Probleme einer retrospektiven Diagnostik. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 25, 2006, S. 153–173, hier: S. 153.
In Österreich-Ungarn und bis 1900 in der Schweiz konnte man den (mit einem im Besteck von Ärzten damals befindlichen stilettartigen Messer durchzuführenden)Tankred Koch: Kulturgeschichtliches des Phänomens „Scheintod“. In: Tankred Koch: Lebendig begraben. Geschichte und Geschichten vom Scheintod. Edition Leipzig, 1990, ISBN 3-361-00299-0; Neudruck (Lizenzausgabe mit dem Titel Scheintod. Lebendig begraben) Tosa Verlag, Wien 2002, S. 31–47, hier: S. 32. Herzstich verfügen (wie es etwa der Arzt Arthur Schnitzler tat): Ein Arzt stößt dem Verstorbenen einen Dolch in das Herz, wo dieser verbleibt. Anderen wurden kleine Glocken an die Finger oder Füße gehängt, die mit einer Sicherheitsröhre, wie sie etwa auch als Rettungsapparat für begrabene Scheintodte um 1880 patentiert wurde,Vgl. etwa Tankred Koch: Lebendig begraben. Geschichte und Geschichten vom Scheintod. 1990, S. 101–105 und 112–117. vom Grab an die Oberfläche verbunden sein konnten, oder eine Signalvorrichtung im Sarg befestigt. Ende des 18. Jahrhunderts wurden, auf Grund der Unsicherheit von durch Spiegelproben oder Pulsfühlen durchgeführten Todesfeststellungen und einer zunehmenden Angst vor dem Lebendig-Begrabenwerden, öffentliche LeichenhäuserManfred Wenzel: Leichenhäuser. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 836–837. errichtet. Im Weimarer Leichenhaus wurden zu Hufelands Zeiten alle Toten durch Fäden mit Alarmglocken verbunden, ebenso wie in der 1694 gebauten Leichenhalle in der Vorstadt Kölln.Tankred Koch: Lebendig begraben. Geschichte und Geschichten vom Scheintod. 1990, S. 98 und 105. In Meyers Konversationslexikon wird Ende des 19. Jahrhunderts festgestellt: „Die Erfahrung hat gelehrt, dass in den besteingerichteten Leichenhallen (München, Weimar) seit vielen Jahren und unter vielen tausend Fällen noch nie der Fall vorgekommen ist, dass ein dort deponierter Körper das geringste Lebenszeichen wieder von sich gegeben hätte.“ Ähnlich hatte sich bereits 1849 der Esslinger Oberamtsarzt Ernst Gottlieb Steudel ausgedrückt und auf die im Verhältnis zum Nutzen seiner Meinung nach zu hohen Kosten der damaligen Leichenschauen zur Scheintoddiagnostik verwiesen.E. G. von Steudel: Altbau und Neubau des Medizinal-Wesens in Württemberg unter Berücksichtigung der entsprechenden Zustände in andern Ländern und der neuen Verbesserungs-Vorschläge. Esslingen 1849, S. 43–44.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein von Arzt, Leichenfrau oder Sargträgern übersehener Zustand im Zustand der Vita minima bzw. Vita reducta auftrat, war gemäß Tankred Koch sehr unwahrscheinlich. Er schreibt dazu: „Viel wahrscheinlicher und natürlicher ist, daß das letzte Lebenslicht unter dem Sauerstoffmangel und der Kälte des Grabes ganz still und unvermerkt gänzlich erlischt, ohne auch nur Spuren von Bewußtsein erweckt haben zu können.“Tankred Koch: Lebendig begraben. Geschichte und Geschichten vom Scheintod. 1990, S. 76–78.