Gemeindedirektor ist

in Niedersachsen (Deutschland) der Leiter der Verwaltung in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden, siehe Gemeindedirektor (Niedersachsen) die deutsche Bezeichnung für den finnischen „Kunnanjohtaja“, siehe Gemeindedirektor (Finnland)

Bis 1994 war der Hauptverwaltungsbeamte in Nordrhein-Westfalen der Gemeindedirektor, Stadtdirektor oder Oberstadtdirektor.