Energieunerschwinglichkeitsarmut, besser bekannt unter dem wenig verständlichen, reduktiven Begriff der Energiearmut, ist ein Terminus aus der Sozialpolitik und beschreibt den Zusammenhang von Armut und den Kosten für Energie. Einerseits beschreibt er die steigenden Energiekosten als Armutsrisiko und andererseits die Schwierigkeiten der Armen in den Industrieländern, die steigenden Energiekosten bezahlen zu können.

Europäische Union Der von der Europäischen Kommission ins Leben gerufene Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie definiert Energiearmut als „eine Situation, in der ein Haushalt oder eine Person sich grundlegende Energieleistungen (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Mobilität und Strom) nicht leisten kann und somit ein angemessener Lebensstandard aufgrund einer Kombination von niedrigem Einkommen, hohen Energiepreisen und einer niedrigen Energieeffizienz ihrer Wohnungen nicht gewährleistet ist.“

Nach Schätzung der Europäischen Kommission waren Ende der 2010er Jahre 54 Mio. Personen in der Europäischen Union von Energiearmut betroffen. Das entspricht etwas mehr als 10 % der Bevölkerung. Die Kommission hat einen Energy Poverty Advisory HubWebsite des Energy Poverty Advisory Hub eingerichtet, der Informationen zu dem Thema bereitstellt und über den sich regionale Instanzen und Kommunen austauschen können.

Gemäß der Governance-Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2018/1999) müssen die Mitgliedstaaten für ihre Energie- und Klimapläne einschätzen, wie viele Haushalte von Energiearmut betroffen sind. Dabei müssen sie Indikatoren einer Orientierungshilfe der Europäischen Kommission berücksichtigen.siehe Energy Poverty Advisory Hub: Energy Poverty National Indicators: Insights for a more effective measuring. 22. Oktober 2022, abgerufen am 28. Dezember 2022 Wenn ein Staat zu dem Ergebnis kommt, dass „ein erheblicher Teil“ der Haushalte von Energiearmut betroffen ist, sollte er ein nationales Ziel zu deren Verringerung in seinen Plan aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten müssen in diesem Fall über nationale Maßnahmen gegen Energiearmut berichten. Die Energie- und Klimapläne sind alle zehn Jahre zu erstellen und an die Europäische Kommission zu leiten, erstmals geschah dies Ende 2019 für den Zeitraum 2021–2030, die Fortschrittsberichte alle zwei Jahre, erstmals zum 15. März 2023. Art. 3 (3) d), Art. 24

Deutschland Auch in Deutschland gibt es – wie in anderen Industrieländern auch – inzwischen eine Diskussion über Energiearmut.

Definition Für Energiearmut gibt es in Deutschland bisher keine feststehende Definition. Zur vorläufigen Orientierung kann eine in Großbritannien gebräuchliche Definition von Energiearmut herangezogen werden. Dort gilt ein Haushalt als energiearm, wenn er mehr als zehn Prozent seines Einkommens für den Kauf von Energie aufwenden muss, um im Hauptwohnraum 21 Grad Celsius und in den übrigen Räumen 18 Grad Celsius zu gewährleisten.Michael Kopatz, Markus Spitzer, Anja Christanell: Energiearmut: Stand der Forschung, nationale Programme und regionale Modellprojekte in Deutschland, Österreich und Großbritannien. PDF, 2,7 MB. Wuppertal Paper Nr. 184 (Oktober 2010). Online auf nbn-resolving.de.

Ursachen Es gibt im Wesentlichen vier Ursachen für Energiearmut: Die schlechte finanzielle Situation der betroffenen Haushalte, den Energiestandard der Wohngebäude und die Ausstattung mit Haushaltsgeräten, ineffiziente Verhaltensweisen sowie steigende Energiepreise.Kopatz, Michael u. a. (2013): Energiewende. Aber fair! Wie sich die Energiezukunft sozial tragfähig gestalten lässt. München Armut Die zentrale Ursache für Energiearmut ist Armut an sich. Nur in Haushalten mit niedrigem Einkommen können die Kosten für Strom und Gas zu einem existenzbedrohenden Faktor erwachsen. In Deutschland gelten Menschen als arm, wenn sie auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen, häufig überschuldet sind oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen knapp an der Armutsgrenze leben. Problematisch ist, dass die unteren Löhne preisbereinigt gesunken sind. Die Einkommensspreizung habe damit zugenommen, so ist dem Entwurf des vierten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung von 2012 zu entnehmen. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hätten die unteren 40 Prozent der Vollzeitbeschäftigten reale Entgeltverluste verzeichnet, während die Entwicklung am oberen Ende der Verteilung besonders günstig war.Lebenslagen in Deutschland. Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts der Bun- desregierung, Stand: 19. September 2012, S. XX Diese Aussage findet sich nicht mehr in der Version vom 19. November 2012 Auch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut zeigt mit seinen Berechnungen, dass die Reallöhne zwischen 2000 und 2012 um 1,8 Prozent gesunken sind. Nur die Tariflöhne hätten sich positiv entwickelt.Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.) (2013): Böcklerimpuls 2/2013. Düsseldorf

Steigende Energiepreise Ein Schlüsselfaktor für das Entstehen und die Entwicklung von Energiearmut ist die Höhe der Energiepreise. In den letzten Jahren war auf den weltweiten Energiemärkten eine deutliche Preissteigerung für alle Energieträger zu beobachten. Dadurch wurden auch die von privaten Haushalten genutzten Sekundärenergieträger teurer, eine Entwicklung, die sich aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren fortsetzten wird. Wer mehr für Heizung, Warmwasser, Licht und den Betrieb von Kühlschrank und TV ausgeben muss, hat weniger Geld für Lebensmittel, Kleidung oder Bildung übrig.

Im Vergleich zum Nominallohn sind die Preise für Strom, Gas und Heizöl wesentlich schneller gestiegen als die Einkommen. Die Erhöhung liegt deutlich über der Inflationsrate. Besonders auffallend ist die Entwicklung der Ölpreise. 2012 wurde in vielen Regionen Deutschlands ein Rekordhoch bei den Heizölpreisen erreicht, wobei Preise zwischen 85 und 95 Euro für eine Standardlieferung (100 Liter) flächendeckend zu beobachten waren. Vor zehn Jahren lag der Preis im Schnitt noch bei 35 Euro. Ölheizungen weisen zudem einen Trend zu steigenden Betriebskosten auf. Bis 2020 wird eine Kostensteigerung des Brennstoffs um 50 % gegenüber 2012 erwartet. Für 2030 wird eine Verdopplung der Kosten prognostiziert.50 Prozent Mehrkosten bis 2020: Verbrauchern droht Preisschub beim Heizöl. Spiegel Online vom 15. Februar 2013. Mehreren Millionen Haushalte droht daher Energiearmut durch gestiegene Heizölpreise.Steffen Bukolt: Verheizt? Heizöl im deutschen Wärmemarkt. Preisrisiken und Alternativen. (PDF; 4,3 MB). EnergyComment, Hamburg 2013. Auch die Strompreise stiegen in Deutschland seit dem Jahrtausendwechsel massiv. Neben der Energiewende mit einer gestiegenen EEG-Umlage sowie die Erhöhung der Stromsteuer wirkte sich hier unter anderem die Verteuerung fossiler Energieträger bis 2013 aus. Arme Haushalte wenden in Deutschland ca. 12 % ihres Einkommens für Energie auf, darunter ca. 4 % für Strom.Jörg Staude: . 26. Mai 2015. Abgerufen am 26. Mai 2015.

Gebäudezustand, Hausgeräte, Routinen In Großbritannien hat das Umweltministerium offiziell auf den engen Zusammenhang zwischen ineffizientem Gebäudebestand und niedrigem Einkommen hingewiesen.Department of Environment, Transport and the Regions (DETR) (2000): English House Condition Survey 1996: Energy Report, DETR London, S. 129 nach Boardman, Brenda (2010): Fixing Fuel Poverty. Challenges and Solutions. London Auch in Deutschland entsteht besonders dort Energiearmut, wo unsanierte Altbauten von Haushalten mit geringem Einkommen bewohnt werden.Färber, Michael / Flecken, Ursula (2011): Die soziale Dimension der Energieeffizienz, in: PlanerIn. Fachzeitschrift für Stadt-, Regional- und Landesplanung 5.11, S. 39. Eine Ursache dafür ist, dass die Sozialbehörden in der Regel nur besonders günstige Mietkosten übernehmen. Unter den Wohnungen, die aus Sicht der Behörde »angemessen« sind, befinden sich überdurchschnittlich viele in einem schlechten Zustand. Typisch sind schlichte Gebäude aus den 1950er Jahren, die seither nicht durchgreifend modernisiert wurden, oder solche aus der Gründerzeit in Stadtteilen mit großem Modernisierungsbedarf.Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung / Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2009): Kosten der Unterkunft und die Wohnungsmärkte (Heft 142), Bonn, S. 50. Darüber hinaus beeinflusst die jeweilige Lage der Wohnung im Gebäude den Energieverbrauch erheblich. So kann der Wärmebedarf einer Eckwohnung unter dem Dach um 40 Prozent höher liegen als der einer Wohnung in der Mitte des gleichen Gebäudes. Steht die Nachbarwohnung leer, muss ebenfalls mehr geheizt werden.Kopatz, Michael u. a. (2013): Energiewende. Aber fair! Wie sich die Energiezukunft sozial tragfähig gestalten lässt. München, S. 209

Armutshaushalte verfügen erfahrungsgemäß selten über effiziente elektrische Geräte. Ein 20 Jahre alter Kühlschrank kann gegenüber einem modernen, sparsamen Modell leicht über 100 Euro im Jahr zusätzlich Strom kosten; gleiches gilt für Gefriertruhen, Wäschetrockner und andere Großgeräte. Für neue Geräte fehlt meist das Geld, und wenn eine Anschaffung unvermeidlich ist, werden Gebrauchtgeräte gekauft. So manifestiert sich die Energiearmut auch im »Gerätepark«.Kopatz, Michael u. a. (2013): Energiewende. Aber fair! Wie sich die Energiezukunft sozial tragfähig gestalten lässt. München, S. 37

Der technische Standard ist allerdings nur ein Parameter. Ebenso bedeutsam für den Strom- und Wärmebedarf ist das Nutzerverhalten. Unterschiedliche Gewohnheiten beim Heizen und Lüften können in baugleichen Wohnungen mit gleicher technischer Ausstattung Unterschiede im Energieverbrauch von bis zu 50 Prozent verursachen. Für einen durchschnittlichen Haushalt beträgt das Einsparpotenzial durch energiebewusstes Nutzerverhalten immerhin zehn ProzentInstitut für Wohnen und Umwelt (2002): Energiesparen bei Heizung und Strom – Wissenswertes für Mieterinnen und Mieter, Hessisches Ministerium für Umwelt, Land- wirtschaft und Forsten. Wiesbaden. – etwa, indem die Raumtemperatur verringert wird. Jedes eingesparte Grad Celsius spart sechs Prozent Heizkosten. Günstig ist es auch, nachts die Temperatur um fünf Grad abzusenken und die Heizkörper nicht durch Möbel zu verstellen.

Rechtslage in Deutschland Gerät ein Kunde mit mindestens 100,00 Euro in Zahlungsrückstand, darf der Grundversorger nach den gesetzlichen Regelungen§ 19 Absatz 2 Strom-/ GasGVV Die 100,00 €-Grenze ist in § 19 GasGVV nicht explizit erwähnt, wird jedoch von der herrschenden Meinung auch auf die Versorgungsunterbrechung in der Gassparte angewandt. die Belieferung des Kunden mit Strom und/oder Gas einstellen. Hierzu muss der Grundversorger die Energiesperre (Strom/Gas) vier Wochen vorher androhen. Zahlt der Kunde daraufhin nicht, ist der Energieversorger nach vier Wochen berechtigt, die Energiezufuhr zu unterbrechen. Er muss die Einstellung der Versorgung aber noch mal drei Werktage vor der Sperre konkret ankündigen und den Sperrtermin nennen. Zudem müssen die Folgen der Unterbrechung im Verhältnis zum Zahlungsrückstand stehen. Allerdings kann die Frage nach der Verhältnismäßigkeit nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werdenHeinrichs, in: Palandt, BGB, 66. Aufl., § 320 BGB Rdnr. 5, 7 ff. Dementsprechend müssen Kunden häufig erhebliche, mit der Stromsperre regelmäßig verbundene Härten hinnehmen, weil die bisherige Rechtsprechung diese nicht als unverhältnismäßig ansiehtz. B. LG Neubrandenburg, Beschluss vom 20-04-2010 – 1 S 130/09. Bei akuter schwerer KrankheitAG Kiel, Urteil vom 16. Januar 2013 – 108 C 108/12, Schwangerschaft im fortgeschrittenen Stadium oder wenn z. B. Neugeborene oder kleine Kinder im Haushalt lebenLG Neubrandenburg, Beschluss vom 20-04-2010 – 1 S 130/09, kann eine Versorgungsunterbrechung jedoch als unzumutbar eingestuft werden.