Reinheim (im lokalen Dialekt: Roinem)Reinheimer Zeltkerb, Historie In: www.reinheimerzeltkerb.de. Abgerufen im Oktober 2018. ist eine Stadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen.
Geografie Reinheim liegt im südlichen Hessen am Rande des Rhein-Main-Gebiets, etwa in der Mitte des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Reinheim liegt im Zentrum des Reinheimer Hügellandes und bildet ein Tor zum Odenwald. Die Kernstadt Reinheim besteht aus der Gemarkung Reinheim.
Nachbargemeinden Reinheim grenzt im Norden an die Gemeinde Groß-Zimmern, im Osten an die Gemeinde Otzberg, im Südosten an die Gemeinde Brensbach (Odenwaldkreis), im Süden an die Stadt Groß-Bieberau, im Westen an die Stadt Ober-Ramstadt sowie im Nordwesten an die Gemeinde Roßdorf.
Stadtgliederung mini|Karte von Reinheim und seinen Ortsteilen
Reinheim besteht aus den Stadtteilen Georgenhausen, Reinheim, Spachbrücken, Ueberau und Zeilhard. Dilshofen (auf Zeilharder Gemarkung und benachbarter Ober-Ramstädter Gemarkung liegend), Hundertmorgen (Ueberauer Gemarkung) und Illbach sind kleine Weiler, die zu Reinheim gehören.
Geschichte Reinheim (Kernstadt) mini|hochkant|Wappen der Kalb von Reinheim mini|Rathaus in Reinheim Reinheim wurde 1260 von den Grafen von Katzenelnbogen gegründet, die dort einige Jahre später ein nicht mehr erhaltenes Wasserschloss errichteten. Bereits 1318 wurde Reinheim als Stadt genannt. Das Stadtwappen von Reinheim gleicht dem der Stadt Katzenelnbogen, dem Stammsitz der Grafschaft.
Ab 1375 ging Werner Kalb von Reinheim als Raubritter in die Geschichtsbücher ein. Er war Vasall von Graf Diether VIII. von Katzenelnbogen und startete seine Raubzüge angeblich von der benachbarten Burg Nieder-Modau aus.Thomas Steinmetz: Der Südwestzipfel des Wildbanns Dreieich im Odenwald – ein Beitrag zur Geschichte des oberen Modautales und der Burg Nieder-Modau. In: Der Odenwald , Zeitschrift des Breuberg-Bundes, 2014, Nr. 2, S. 43–62 1382 haben in „Werner Kalbs Krieg“ Reisige der Städte Frankfurt, Mainz und Worms erhebliche Schäden in Nieder-Modau, Ober-Modau, Rohrbach, Wembach und auf dem Hofgut Illbach (Eulbach) angerichtet.Hof Illbach (ehedem Eulbach/Ulbach) bildete früher eine eigene Hofgemarkung und war einst Stammsitz eines früh erloschenen Adelsgeschlechts von Eulbach/Ulbach. Die Hofsiedlung ging in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (1368) wohl durch Kauf an die Grafen von Katzenelnbogen über, die die von Eulbach/Ulbach/Illbach fortwährend belehnten. Später gehörte es den Herren von Willich. In: Quartalblätter des Historischen Vereins für das Großherzogtum Hessen. 1921, VI. Band, S. 424. Karl E. Demandt: Regesten der Grafen von Katzenelnbogen. Nr. 1388.
Hof und Burg Reinheim wurden um 1276/77 erstmals urkundlich erwähnt.Karl E. Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Teil 1: 1060–1486, in Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau ; 11,1, Wiesbaden : Historische Komm. für Nassau, 1953, Nr. 216 Ueberau hatte 1305 die erste urkundliche Erwähnung, Georgenhausen 1318, Zeilhard und Spachbrücken folgten 1323.
In den historischen Dokumenten ist Reinheim im Laufe der Jahrhunderte unter wechselnden Schreibweisen des Ortsnamens belegt (in Klammern das Jahr der Erwähnung): „Rinheim“ (1276–1277, 1286, 1326, 1330), „Rinheym“ (1330), „Ryneheim“ (1338), „Rynhem“ (1427), „Rynheym“ (1493), „Reinheim“ (1516), „Rheinheim“ (16. Jahrhundert), „Reinheimb“ (1620), „Rainheim“ (1679).
Über die Entstehung des Namens Reinheim gibt es unterschiedliche Annahmen. Die einen leiten ihn von einem Personennamen, etwa Regino ab, andere sehen einen Zusammenhang mit dem vorgermanischen Wort für Fluss. Früh entstand eine fränkische Siedlung an der Mündung der über den südwestlichen Odenwald führenden Hohen Straße ins Gersprenztal. Zu ihr gehörte auch eine Kirche auf dem Friedhofsberg, die wohl im 11. Jahrhundert dem heiligen Nikolaus geweiht wurde. Eine Legende handelt von einer Frau namens Katharina die Reine. Sie soll einen Ritter von einer schweren ansteckenden Krankheit geheilt haben. Aus Dankbarkeit habe dessen Vater veranlasst, die Stadt nach ihr zu benennen. In der Ersterwähnung 1276 gehörte ein Hof Reinheim den Grafen von Katzenelnbogen. Im 13. Jahrhundert erfolgte eine planmäßige Gründung der Stadt mit quadratischem Grundriss und symmetrischer Anlage durch die Grafen von Katzenelnbogen. 1480 bestätigte Landgraf Heinrich von Hessen den Freiheitsbrief der Stadt. 1511 belehnte Kurfürst Ludwig von der Pfalz Landgraf Wilhelm von Hessen mit den von Graf Philipp von Katzenelnbogen besessenen pfälzischen Lehen. Die Herrschaft übten in Reinheim von 1300 bis 1479 die Grafen von Katzenelnbogen, von 1479 bis 1567 die Landgrafen von Hessen und ab 1567 die Landgrafen von Hessen-Darmstadt aus. Reinheim lag im Gerichtsbezirk der Zent Oberramstadt. Die Zent war in sogenannte Reiswagen eingeteilt, denen jeweils ein Oberschultheiß vorstand, die dem Zentgrafen unterstellt waren. Dieser Bezirk hatte einen Frachtwagen (Reiswagen) einschließlich Zugtiere und Knechte für Feldzüge bereitzustellen. Reinheim gehörte zum Reinheim Reiswagen, zu dem neben der Stadt auch die zugehörigen Mühlen und Höfe sowie Ueberau gehörten. Die gesamte Zent Oberramstadt war dem Amt Lichtenberg zugeteilt. Diese Einteilung bestand noch bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts.
Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet und hörte mit der Niederlegung der Reichskrone am 6. August 1806 durch den römisch-deutschen Kaiser Franz II. ganz auf zu bestehen. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das Hofgericht Darmstadt als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zent Oberramstadt und das mit ihr verbundene Zentgericht endgültig seine Funktion eingebüßt. 1806 ging die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt in dem auf Druck Napoleons gebildeten Großherzogtum Hessen auf. 1811 wurde das Amt Lichtenberg in zwei Justizämter geteilt und Reinheim der Sitz eines Justizbeamten.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Ämter in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst, ihre Aufgaben in der Verwaltung Landratsbezirken und in der Rechtsprechung Landgerichten übertragen. Für Reinheim war das Landgericht Lichtenberg als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Reinheim auch für Ueberau zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte, staatliche Schultheißen wurden nicht mehr eingesetzt.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtete 1829 über Reinheim:
Von 1848 bis 1968 war Reinheim Sitz eines Amtsgerichtes. Nach dessen Aufhebung wurde der Amtsgerichtsbezirk aufgeteilt auf das Amtsgericht Darmstadt und das Amtsgericht Dieburg, wobei für Reinheim das Amtsgericht Dieburg zuständig wurde.
Hessische Gebietsreform Im Zuge der Gebietsreform in Hessen hatten sich am 31. Dezember 1971 die Gemeinden Ueberau, Spachbrücken und Zeilhard mit der Stadt Reinheim freiwillig zur erweiterten Stadt Reinheim durch einen Grenzveränderungsvertrag zusammengeschlossen. Zum 1. Januar 1977 wurde noch die Gemeinde Georgenhausen kraft Landesgesetz eingemeindet. Die früheren Gemeinden tragen ihren Namen als Stadtteilbezeichnung weiter. Für die Kernstadt Reinheim und die eingegliederten Gemeinden wurden Ortsbezirke eingerichtet, wobei für die zusammengewachsenen Stadtteile Georgenhausen und Zeilhard der gemeinsame Ortsbezirk Georgenhausen-Zeilhard errichtet wurde.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Reinheim angehört(e):
vor 1479: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Katzenelnbogen, Obergrafschaft Katzenelnbogen ab 1479: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Obergrafschaft Katzenelnbogen ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Obergrafschaft Katzenelnbogen, (1783: Amt Lichtenberg, Zent Oberramstadt, Reinheimer Reiswagen) ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Fürstentum Starkenburg, Amt Lichtenberg ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Starkenburg, Amt Lichtenberg ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Amt Lichtenberg ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk ReinheimTrennung zwischen Justiz (Landgericht Lichtenberg) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Dieburg ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Dieburg ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Dieburg ab 1871: Deutsches Reich,Deutsche Reichsgründung Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Dieburg ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen,Infolge des Ersten Weltkriegs. Provinz Starkenburg, Kreis Dieburg ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis DieburgIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Dieburg ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Dieburg ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Dieburg ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg
Gerichte Reinheim gehörte zum Zentgericht Oberramstadt. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das Hofgericht Darmstadt als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Damit war für Reinheim das Amt Lichtenberg zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Zentgerichte hatten damit ihre Funktion verloren. Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Lichtenberg das Gericht erster Instanz, zweite Instanz war das Hofgericht Darmstadt. Es folgten: ab 1848: Landgericht Reinheim (Verlegung von Lichtenberg nach Reinheim), zweite Instanz: Hofgericht Darmstadt ab 1879: Amtsgericht Reinheim, zweite Instanz: Landgericht Darmstadt ab 1968: Amtsgericht Darmstadt mit der Auflösung des Amtsgerichts Reinheim, zweite Instanz: Landgericht Darmstadt
Georgenhausen mini|Ehemaliges Rathaus in Georgenhausen
Kristallisationspunkte von Georgenhausen sind das Hofgut und die Kirche. Die Vorgängerin der heutigen, 1792 erbauten Kirche soll von den Rittern von Rodenstein gestiftet worden sein, die auch im Besitz des Hofgutes waren. Sie wurde 1250 gebaut, als sich die umliegenden Orte (Roßdorf, Spachbrücken) aus dem Verband der alten Dieburger Pfarrei herauslösten. Das dem heiligen Georg geweihte Gotteshaus hat auch dem Ort den Namen gegeben, der erstmals 1318 als „Gorienhusen“ erwähnt wurde.