Die Gewebespende bezeichnet das zur Verfügung stellen von Geweben eines lebenden oder verstorbenen Menschen zur Transplantation. Die Spende und Transplantation von menschlichem Gewebe regelt in Deutschland seit 2007 das Gewebegesetz, bei Blutprodukten seit 1998 das Transfusionsgesetz.
Abgrenzung zur Organspende Im Gegensatz zur Organspende ist für den Empfänger einer Gewebespende anschließend in der Regel keine immunsuppressive Therapie erforderlich. Die Gewebeentnahme kann im Gegensatz zur Organentnahme im Rahmen einer Organspende auch nach dem endgültigen Tod eines Menschen erfolgen, so dass die Diagnose des Hirntodes nicht erforderlich ist. Organisatorisch sind andere Organisationen verantwortlich: Während in Deutschland im Bereich Organspende entsprechend § 11 TPG Transplantationsgesetz ausschließlich eine zentrale Koordinierungsstelle zuständig ist (Deutsche Stiftung Organtransplantation), ist für den Bereich Gewebespende kein vergleichbares Einzelmandat seitens des Gesetzgebers vorgesehen (Gewebegesetz). Im Gegensatz zur Organspende gibt es verschiedene gemeinnützige und kommerzielle Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Gewebespende, der Aufbereitung der gespendeten Gewebe und deren Verteilung an klinische Anwender tätig sind. Diese Einrichtungen unterscheiden sich sehr hinsichtlich ihrer Ausrichtung auf eine lokale, regionale oder sogar überregionale Versorgung, hinsichtlich der jeweils einbezogenen Gewebearten (u. a. Augenhornhäute, Knochen, Herzklappen) und der gesetzlichen Grundlagen, auf denen diese Arbeit erfolgt (z. B. § 21a AMG (Genehmigung) vs. § 21 AMG (Zulassung)).
Es gibt somit sowohl auf Empfänger- und Spenderseite als auch auf medizinisch-betreuender Seite deutliche Unterschiede zwischen Gewebe- und Organspenden. Auch die Zustimmung zu diesen Verfahren muss nach dem Tod unabhängig voneinander erfolgen, sei es im Rahmen einer eigenen Erklärung oder durch das Schließen auf den mutmaßlichen Patientenwillen mit Hilfe der Angehörigen.
Voraussetzungen Transplantierbare Gewebe Zur Sicherung der Patientenversorgung werden derzeit u. a. Augenhornhäute, Amnion (innere Eihaut der mütterlichen Plazenta), Haut, Knochen, Bindegewebe und Sehnen sowie Herzklappen und Blutgefäße gespendet. Diese Gewebe werden ausschließlich von speziell geschulten, erfahrenen Mitarbeitern entnommen. Jeder Spender wird zum Schutz des potenziellen Transplantatempfängers einer Risikoanalyse unterzogen, bei der eine potenzielle Übertragung mit Infektionen oder bösartigen Erkrankungen bewertet wird.
Augenhornhaut Bei der Hornhautspende werden die Augäpfel oder die Sclera entnommen. Eine Entnahme ist bis zu 72 Stunden nach dem Tod möglich. Anschließend wird eine Prothese eingesetzt. Äußerlich ist die Entnahme nicht zu erkennen. Eine Abschiednahme vom Verstorbenen ist ohne Einschränkungen möglich.
Amnion Das Amnion wird aus der mütterlichen Plazenta gewonnen. Es ist ein Teil der Fruchtblase. Die Plazentaspende ist eine Lebendspende. Zur Reduktion des Kontaminationsrisikos ist eine Amnionspende, wenn die Gewebe keinem validierten Sterilisationsverfahren unterzogen werden, nur im Rahmen einer geplanten Kaiserschnittgeburt möglich. Bei Anwendung eines validierten Sterilisationsverfahrens durch die prozessierende Gewebebank, kann die Amnionspende auch im Rahmen eines klassischen Geburtsvorganges gewonnen werden. Die Amnionmembran wird u. a. in der Augenheilkunde zur Behandlung von Oberflächendefekten an der Bindehaut und der Hornhaut des Auges eingesetzt sowie zur temporären Abdeckung von Verbrennungswunden bei Kindern und Jugendlichen, bei Wundheilungsstörungen, in der Mund-Kiefer-Chirurgie und der gynäkologischen Chirurgie verwendet.
Blut In einer Bluttransfusion können einzelne Blutkomponenten übertragen werden, Vollblutspenden erfolgen kaum noch. Die Entnahme erfolgt von lebenden Spendern.
Herzklappen und Blutgefäße Die Spende von Herzklappen erfolgt überwiegend im Rahmen von Organspenden oder Herztransplantationen (Herz-Lebendspende). Für eine Herzklappenspende kommen nur Herzen in Frage, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht für eine Ganzorgantransplantation verwendet werden können bzw. im Rahmen einer Herztransplantation ersetzt werden. In der Gewebemedizin werden sowohl Pulmonal- als auch Aortenklappen benötigt.
Gefäßspenden, die nicht zur Transplantation von Organen benötigt werden, haben in der Gewebemedizin eine zunehmende Relevanz. Humane Arterien- oder Venentransplantate werden häufig bei Notfalloperationen eingesetzt.
Knochen und Haut Knochen- und Weichteilgewebe können sowohl von Lebendspendern (z. B. Femurköpfe im Rahmen einer Gelenkersatzoperation) als auch von Verstorbenen gespendet werden. Entnommen werden die Knochen der Extremitäten, der Beckenkamm, Rippenknorpel sowie Sehnen, Bänder und Haut.Knochentransplantate kommen bei komplexen Gewebedefekten zum Einsatz, z. B. verursacht durch Wechseloperationen künstlicher Hüft- und Kniegelenke, Unfall oder Knochentumore. Hauttransplantate werden bei großflächigen Verbrennungen eingesetzt. Zellfreie Varianten von Hauttransplantaten werden u. a. zur Rekonstruktion des Weichgewebes nach Entfernung von Tumoren in der weiblichen Brust oder zum Verschluss sehr großer Defekte in der Bauchwand eingesetzt. . Website der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation gGmbH. Abgerufen am 27. Oktober 2011.
Altersgrenzen Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 des Transplantationsgesetzes können Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eigenständig in eine Organ- und Gewebespende einwilligen oder die Übertragung der Entscheidung auf Dritte wirksam erklären sowie ab dem vollendeten 14. Lebensjahr einer Organ- und Gewebespende widersprechen. Abs. 2 des Transplantationsgesetzes. Eine Höchstaltersgrenze für die Gewebespende existiert nicht. Hornhautspenden sind bis ins hohe Alter möglich, eine Herzklappenspende in der Regel bis zum 80. Lebensjahr. Knochen können bis ins hohe Alter gespendet werden, Haut bis zum 75. und Weichteilgewebe (Sehnen, Bindegewebe) bis zum 65. Lebensjahr. Entscheidend ist dabei der Zustand der Gewebe. Ihre Eignung zur Transplantation muss im Einzelfall medizinisch geprüft werden.. Website der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation gGmbH. Abgerufen am 28. Oktober 2011.
Gewebespende nach dem Tod Gewebespenden stammen in der Regel von Verstorbenen. Es gibt nur wenige Möglichkeiten der Lebendspende. Voraussetzungen für die postmortale Gewebespende sind die Todesfeststellung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und die Einwilligung des Verstorbenen bzw. die Zustimmung der Angehörigen im Sinne des Verstorbenen. und des Transplantationsgesetzes. Ferner muss der Verstorbene aus medizinischer Sicht als Spender geeignet sein. des Transplantationsgesetzes. Jeder Organspender kann zusätzlich Gewebe spenden. Doch die Gewebespende ist nicht wie die Organspende an den Hirntod gebunden. Gewebe können gewebeabhängig bis zu drei Tage nach Herz-Kreislaufstillstand gespendet werden. Rund 80 Prozent aller im Krankenhaus Verstorbenen kommen aus medizinischer Sicht für eine Gewebespende in Frage.Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation. Website der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation gGmbH. Abgerufen am 28. Oktober 2011. In Deutschland gilt die erweiterte Zustimmungslösung, d. h. die Zustimmung zur Gewebespende kann zu Lebzeiten z. B. in einem Organspende Ausweis dokumentiert werden. Liegt bei einem Verstorbenen keine dokumentierte Entscheidung vor, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Wurde eine Gewebespende durchgeführt, können die Angehörigen in der von ihnen gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen nehmen. Nach der Entnahme wird der Leichnam in würdevoller Weise und unter Achtung der Ethik und Pietät rekonstruiert. Entstellende äußere Veränderungen des Verstorbenen sind nicht zu befürchten. Nach einer Augenhornhautspende wird eine Prothese oder eine Kontaktlinse eingesetzt. Die durchgeführte Gewebeentnahme ist äußerlich nicht erkennbar. Der Leichnam kann aufgebahrt werden und die Bestattung wie gewünscht stattfinden. Gewebetransplantate werden in der Regel nicht direkt auf einem Empfänger übertragen. Sie werden in einer Gewebebank speziell aufbereitet. Diesen Vorgang nennt man Prozessierung. Während dieses Be- und Verarbeitungsprozesses werden die Gewebe nach vorab definierten Qualitätskriterien umfassend untersucht. Die Gewebebanken bewahren anschließend die Gewebe auf und geben sie auf Anfrage an klinische Anwender (das Klinikum bzw. den Operateur) ab. Im Einzelnen werden die Grundlagen der verschiedenen Herstellungsverfahren in der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung sowie in den Richtlinien der Bundesärztekammer und den Fachverbänden geregelt.Bundesärztekammer – Wissenschaftlicher Beirat: Richtlinien zum Führen einer Knochenbank (2001). In: Dtsch. Ärztebl. Band 98, Nr. 15, S. A1011–A1016.Bundesärztekammer – Wissenschaftlicher Beirat: Richtlinien zum Führen einer Hornhautbank (2000). In: Dtsch. Ärztebl. Band 97, S. 2122–2124.Arbeitsgemeinschaft Deutscher Hornhautbanken der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft: Arbeitsrichtlinien – Gute fachliche Praxis für Hornhautbanken. 2008.
Ablauf Eine Gewebespende besteht in der Regel aus folgenden Einzelschritten: Todesfeststellung Klärung der medizinischen Indikation bzw. Kontraindikation Klärung des Willens des Verstorbenen Spendermeldung an eine Gewebeeinrichtung Gewebeentnahme würdevolle Versorgung des Verstorbenen serologisches Screening (Untersuchung Blut/Plasma) zum Ausschluss übertragbarer Infektionskrankheiten, z. B. HIV Aufbereitung, d. h. u. a. Sterilisation, Konservierung, Verpackung der Gewebespenden in den Räumlichkeiten der Gewebebank Vermittlung der Gewebe an einen Empfänger und Transplantation auf Wunsch – Rückmeldung mit Dank an die Angehörigen des SpendersDeutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation Website der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation gGmbH. Abgerufen am 28. Oktober 2011.
Kontraindikation Bestimmte Erkrankungen des Verstorbenen führen zu einem Ausschluss von der Gewebespende. Um eine Übertragung von bestimmten Viren auf den Transplantatempfänger zu verhindern, werden Gewebe von Verstorbenen mit nachgewiesenen Infektionen wie z. B. HIV, Hepatitis B und Hepatitis C von der Transplantation ausgeschlossen. Website der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation gGmbH. Abgerufen am 28. Oktober 2011.
Lebend-Gewebespende Gewebespenden erfolgen überwiegend postmortal. Nur wenige Gewebe können vor dem Tod entnommen werden. Die häufigste Form der Lebendspende ist die Blutspende. Aber auch bei im Rahmen von Hüftoperationen gewonnenen Hüftköpfen ist eine Weiterverwendung von Gewebe möglich. Hieraus werden in einer Knochenbank Knochentransplantate hergestellt. Bei Herztransplantationen können teilweise aus dem entnommenen Herz des Patienten Herzklappen gewonnen werden. Auch die Amnionspende ist eine Lebendspende. Sie wird der Spenderin im Rahmen einer geplanten Kaiserschnittgeburt entnommen.Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation Website der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation gGmbH. Abgerufen am 28. Oktober 2011. Bei allen Lebendspenden ist eine schriftliche Einwilligung des Patienten erforderlich. Der Spender muss volljährig und einwilligungsfähig sein. des Transplantationsgesetzes.
Gesetzliche Regelungen Gewebegesetz