mini|Burg Breuberg, ursprünglicher Sitz des Landrats mini|Landratsamt in Neustadt seit 1837

Der Landratsbezirk Breuberg war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen. Er bestand von 1822 bis 1848.

Geschichte Vorgeschichte 1821 wurden in den Teilen des Großherzogtums, in denen der Staat allein oder ganz überwiegend über die Hoheitsrechte verfügte, die Ämter aufgelöst und für die Verwaltung Landratsbezirke gebildet (für die Rechtsprechung: Landgerichte). Zentraler Punkt dieser Reform war, dass auch auf der unteren Ebene der Verwaltung erstmals Rechtsprechung und Verwaltung getrennt wurden. Zugleich wurden jeweils mehrere Ämter zusammengelegt. Dort, wo sich diese Rechte – zumindest teilweise – in den Händen des örtlichen Adels, Standesherren oder Patrimonialgerichtsherren, befanden, ging das nicht ohne weiteres. In weiten Teilen des Odenwaldes lagen diese Rechte in den Händen der Grafen von Erbach und der Fürsten von Löwenstein-Wertheim.

Gründung Die Verhandlungen zwischen dem Staat und den Standesherren zogen sich hin und erst 1822 kam es zu einer Regelung Die Bildung des Landraths- und Landgerichts-Bezirks Breuberg betreffend vom 8. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 18 vom 17. Juni 1822, S. 199. . Der Kompromiss bestand darin, dass auch hier Verwaltung und Rechtsprechung getrennt wurden und die Verwaltungsstruktur formal der des übrigen Großherzogtums angepasst wurde. Allerdings blieben innerhalb dieses Rahmens die hergebrachten Rechte der adeligen Familien bestehen, was dadurch zum Ausdruck gebracht wurde, dass der neue Landratsbezirk die Bezeichnung „Großherzoglich Hessischer Fürstlich Löwenstein Werthheimischer und Gräflich Erbach Schönbergischer Landrats-Bezirk Breuberg“ erhielt. Das für die Rechtsprechung parallel errichtete Gericht erhielt die Bezeichnung Großherzoglich Hessisches Fürstlich Löwenstein Werthheimisches und Gräflich Erbach Schönbergisches Landgericht Höchst (Die Bildung des Landraths- und Landgerichts-Bezirks Breuberg betreffend vom 8. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 18 vom 17. Juni 1822, S. 199); siehe: Landgericht Höchst.

Ende Von der Gebietsreform im Großherzogtum 1832, als dort jeweils mehrere Landratsbezirke zu Kreisen zusammengefasst wurden, blieben die standesherrlich dominierten Landratsbezirke unberührt.

Die Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen fegte die verbliebenen standesherrlichen Vorrechte hinweg. Gesetz die Verhältbisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren betreffend betreffend vom 7. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 40 vom 9. August 1848, S. 237–241. Fast zeitgleich fand erneut eine Gebietsreform statt, in der landesweit alle Kreise, die Provinzen und die verbliebenen Landratsbezirke abgeschafft und einzig Regierungsbezirke flächendeckend als Mittelbehörde geschaffen wurden. Der Landratsbezirk Breuberg ging im Regierungsbezirk Erbach auf. Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (220). Nach dem Sieg der Reaktion wurde der Regierungsbezirk Erbach 1852 wieder aufgelöst. Die dem Staat im Zuge der Revolution anheimgefallenen Rechte der Gerichts- und Standesherren behielt er aber ein. Das Gebiet des ehemaligen Landratsbezirks Breuberg ging – bei marginalen Berichtigungen der örtlichen Zuständigkeit – im Kreis Neustadt auf. Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 224–228 (225).

Organisation Bestandteile Der Landratsbezirk Breuberg wurde gebildet aus Die Bildung des Landraths- und Landgerichts-Bezirks Breuberg betreffend vom 8. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 18 vom 17. Juni 1822, S. 199. : der Herrschaft Breuberg (Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit waren hier der Fürst von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und der Graf von Erbach-Schönberg) dem Amt Habitzheim (Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit war hier der Fürst von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg) dem Amt König (Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit war hier der Graf von Erbach-Schönberg) 1823 wurde noch Hetschbach, dessen Patrimonialgerichtsbarkeit dem Freiherrn von Wambold zustand, angegliedert. Zutheilung des Freyherrllich von Wamoldtischen Patrimonialgerichts-Orts Hetschbach zum Landrathsbezirk Breuberg und zum Landgerichtsbezirk Höchst betreffend vom 5. März 1823. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 10 vom 7. April 1823, S. 85.

Innere Organisation Der Amtssitz des Landratsbezirks Breuberg befand sich zunächst auf der Burg Breuberg – eine für Mitarbeiter und Nutzer sportliche Höhenlage. Zum 1. September 1837 wurde er deshalb nach Neustadt verlegt. Bekanntmachung, die Verlegung des Sitzes des Großherzoglichen Landraths des Bezirks Breuberg vom Breuberg nach Neustadt betreffend vom 25. August 1837. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 37 vom 2. September 1837, S. 387

Das Gebiet des Landratsbezirks gehörte zur Provinz Starkenburg und bestand aus 24 Bürgermeistereien: Böllstein mit Affhöllerbach, Hembach, Kilsbach und Stierbach Breitenbrunn Habitzheim Hassenroth mit Birkert (habitzheimerseits) und Mittel-Kinzig Hainstadt mit Breitenbach, Mühlhausen und Raibach Hetschbach (seit 1823) Höchst mit Dusenbach Hummetroth mit Annelsbach, Forstel und Pfirschbach Kirch-Brombach mit Balsbach König mit Fürstengrund Langenbrombach (teilweise) Lützel-Wiebelsbach Mümling-Grumbach mit Etzen-Gesäß Neustadt mit Burg Breuberg Nieder-Kinzig mit Birkert (breubergerseits), Gumpersberg und Ober-Kinzig Nieder-Klingen Ober-Klingen Rimhorn Sandbach Seckmauern mit Haingrund Vielbrunn mit Hainhaus, Kimbach und Ohrenbach Wallbach mit Höllerbach Wiebelsbach mit Frau-Nauses, Ober-Nauses und Schloß-Nauses Wald-Amorbach

Personal Die Standesherren verfügten über das Vorschlagsrecht für den Landrat und die im Landratsbezirk tätigen Beamten. Als Landräte amtierten: Anton Joseph Lauteren (* 19. Juli 1783 in Bleidenstadt; † 6. August 1834 in Breuberg) vom 5. April 1822 bis zum 4. August 1834; Christoph Hoffmann (* 13. November 1802 in Darmstadt; † 1. Juni 1859 in Darmstadt) vom 4. November 1834 bis zum 31. Juli 1848.

Historische Beschreibung Die „Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen“ berichtet 1829 über den Landratsbezirk Breuberg: Lage und Grenzen werden beschrieben als: Die Natürliche Beschaffenheit als: »a) Oberfläche und Boden: Der Bergrücken der den östlichen Theil des Bezirks durchzieht, geht in dem Bezirk Breuberg über Vielbrunn, Lützelwiebelsbach nach dem Main. Der Rücken ist meistens breit, die einzelnen Strahlen laufen gegen die Mimling aus. Man findet viele mit Wald bewachsene Anhöhen. Der Boden ist schwer und größtentheils von ziemlicher Fruchtbarkeit, die sich aber an Orten, wo er stark mit Steinen vermengt ist mindert. An den steilen Abhängen wird die gute Erde von Regengüssen oft abgeschwemmt. . b) Gewässer: 1) die Mimling fließt mitten durch den Bezirk; 2) die Kinzig; 3) der Semderbach (Hechtbach) (rechter Zufluss der Gersprenz); 4) der Höllerbach; 5) der Wallbach.« Die Bevölkerung als: Die Naturprodukte als: Gewerbe und Handel als:

Literatur Willi Görich: Verwaltungs-Einteilung 1821 [Karte] = Taf. 25a. In: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978. [de/subjects/idrec/sn/ga/id/45 Digitalisat]

Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984, ISBN 3-921254-95-7 [downloads/ga/24-26b.pdf#zoom=50 Digitalisat]

Anmerkungen

Einzelnachweise

Breuberg Kategorie:Breuberg Breuberg Kategorie:Aufgelöst 1848