Der Landratsbezirk Grünberg war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen, in der Provinz Oberhessen, mit Sitz in Grünberg. 1821 gegründet, ging er 1832 im Kreis Grünberg auf.
Geschichte Entstehung Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken – zuständig für die Verwaltung – und Landgerichtsbezirken – zuständig für die Rechtsprechung – neu organisiert. Der Landratsbezirk Grünberg entstand dabei aus: dem ehemaligen Amt Grünberg, dem Amt Ober-Ohmen der Herrschaft Riedesel, das durch den Staat nun im Auftrag und im Namen der Standesherrschaft verwaltet wurde, dem Patrimonialgericht Londorf der Freiherren von Nordeck zur Rabenau und dem Patrimonialgericht Winnerod der Freiherren von Schenck zu Schweinsberg.
Die Aufgaben der erstinstanzlichen Rechtsprechung in diesem Bereich wurden dem neu eingerichteten Landgericht Grünberg übertragen, allerdings zunächst ohne die Patrimonialgerichte.
Weitere Entwicklung Dem Staat gelang es jedoch, die Hoheitsrechte im Bereich der Verwaltung von den verbliebenen, zunächst noch eigenständig agierenden Patrimonialgerichtsherren nach kurzer Zeit einzusammeln, indem sie mit ihnen entsprechende Verträge schloss: 1822 mit den Freiherren von Nordeck zur Rabenau über das Patrimonialgericht LondorfDie Abtretung der Patrimonial-Gerechtsame der Freiherren von Nordeck zu Rabenau im Londorfer Grund an den Staat betreffend vom 3. April 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 15, 10. Mai 1822, S. 179. und 1823 mit den Freiherren von Schenck zu Schweinsberg über das Patrimonialgericht Winnerod.So – – Primärquelle nicht nachgewiesen.
Ende In der Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376. Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt. Der Landratsbezirk Grünberg wurde dabei mit einem Teil der Gemeinden des vormaligen Landratsbezirks Gießen zum Kreis Grünberg zusammengelegt.Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (562 f.).
Literatur Willi Görich: Verwaltungs-Einteilung 1821 [Karte] = Taf. 25a. In: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978. [de/subjects/idrec/sn/ga/id/45 Digitalisat] Wolfgang Müller: Die Althessischen Ämter im Kreise Gießen. Marburg Elwert 1940, S. 156. Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984. ISBN 3-921254-95-7 [downloads/ga/24-26b.pdf#zoom=50 Digitalisat] (PDF)
Einzelnachweise
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