miniatur|Aerodrome Traffic Zone (ATZ) um den Flugplatz Egelsbach, kombiniert mit Radio Mandatory Zone (RMZ) und Transponder Mandatory Zone (TMZ). (Hinweis: Für Navigationszwecke bitte Kartenmaterial mit offiziellem Flugsicherungsaufdruck verwenden.)

Als Aerodrome Traffic Zone (ATZ, Flugplatzverkehrszone) bezeichnet man in der Luftfahrt einen Luftraum mit definierten Ausmaßen, der um einen Flugplatz herum eingerichtet wird, um den Flugverkehr in seiner Umgebung zu schützen. In eine ATZ darf nur zum An- oder Abflug des jeweiligen Flugplatzes eingeflogen werden, ein reiner Durchflug ist nicht zulässig.

Grundsätzlich gelten in einer ATZ die Regeln derjenigen Luftraumklasse, in der sich die Zone befindet. Einflüge in die ATZ sowie Starts und Landungen innerhalb der ATZ bedürfen hier allerdings einer Genehmigung durch die Flugverkehrskontrolle bzw. den Flugleiter. Die Zone existiert nur innerhalb der jeweils in der AIP veröffentlichten Dienstzeiten.

Deutschland In Deutschland übernimmt diese Aufgabe meist eine Kontrollzone. In seltenen Fällen kann aber auch hier eine ATZ eingerichtet werden, etwa um den Flugplatz Tannheim beim Tannkosh-Fly-In 2011. Am Flugplatz Egelsbach wurde am 31. März 2016 eine ATZ dauerhaft eingerichtet. Um den Flugplatz Cochstedt wurde mit Wirkung zum 9. September 2021 eine Flugplatzverkehrszone eingerichtet.Einrichtung ATZ in Magdeburg Cochstedt (EDBC), Deutsche Flugsicherung, 29. Juli 2021.

Vereinigtes Königreich Im Vereinigten Königreich ist eine ATZ ein zylinderförmiger Luftraum, der bis in eine Höhe von 2000 ft über der Höhe des Flugplatzes reicht. Sein Radius beträgt in der Regel 2 NM, kann insbesondere bei Vorhandensein von Start- und Landebahnen mit einer Länge von mehr als 1850 m auch 2,5 NM betragen.

Einzelnachweise ICAO: Annex 2 to the Convention on International Civil Aviation – Rules of the Air, 10. Ausgabe Juli 2005, Seite 1–1

Deutsche Flugsicherung: AIP SUP VFR 11 (AD) 11 AUG 11 – Einrichtung einer temporären Flugplatzverkehrszone (ATZ) um den Verkehrslandeplatz Tannheim (EDMT) (26 AUG – 28 AUG 2011), , abgerufen am 13. November 2011

Civil Aviation Authority, Directorate of Airspace Policy: Policy Statement: ESTABLISHMENT OF AERODROME TRAFFIC ZONES (ATZ), Mai 2007, , abgerufen am 13. November 2011

Civil Aviation Authority: , (PDF, 1,1 MB); abgerufen am 15. Mai 2023

Kategorie:Flugsicherung Kategorie:Luftfahrtrecht