Der Begriff der Aufhebungsklage oder des Aufhebungsantrags spielt im Verfahrensrecht mehrerer Gerichtsbarkeiten nach deutschem Recht eine Rolle: Im Arbeitsrecht bezeichnet man als Aufhebungsklage die Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs im arbeitsgerichtlichen Verfahren gemäß ArbGG. Im Zivilprozessrecht kann man mit einem Aufhebungsantrag bei Gericht die Aufhebung eines Schiedsspruchs begehren, der zuvor in einem Schiedsverfahren ergangen war, ZPO. Auch im Lebensmittelrecht kann ein entsprechender Aufhebungsantrag gestellt werden, auf den das Schiedsverfahrensrecht der ZPO Anwendung findet, LFGB. Im Familienrecht gibt es die Aufhebungsklage des Verwalters des Gesamtguts auf Aufhebung der Gütergemeinschaft gemäß BGB. Im Verwaltungsprozessrecht wird die Anfechtungsklage auf Aufhebung eines Verwaltungsakts gemäß I VwGO selten auch als Aufhebungsklage bezeichnet.