Zur Bebaubarkeit eines Baugrundstücks mit einem Gebäude oder einer baulichen Anlage bedarf es verschiedener praktischer wie rechtlicher Voraussetzungen.

Der Baugrund muss tragfähig und standfest sein und außerhalb eines ausgewiesenen Überschwemmungsgebiets liegen.

Die Erschließung des Grundstücks muss gegeben oder baurechtlich zulässig sein. Dazu gehören: Eine Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeitsiehe §4 "Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden" der Musterbauordnung Je nach Art der Bebauung eine Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeit für die Feuerwehr entsprechend der geltenden Bauordnungsiehe §5 "Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken" der Musterbauordnung Versorgungs- und Entsorgungsleitungen bzw. Hausanschlüsse zur Energieversorgung, d. h. insbesondere der Elektrizitätsversorgung, gegebenenfalls auch der Versorgung mit Erdgas oder Fernwärme zur Trinkwasserversorgung zur Abwasserentsorgung gegebenenfalls zur Telekommunikation.

Rechtliche Voraussetzungen

Grundlegend ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens.

Sofern es sich nicht um ein genehmigungsfreies Bauvorhabensiehe §61 "Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen" und §62 "Genehmigungsfreistellung" der Musterbauordnung handelt entscheidet letztlich eine positiv beschiediene Bauvoranfrage oder eine Baugenehmigung über die Zulässigkeit einer Bebauung.

Fußnoten

Kategorie:Bauleitplanung (Deutschland)