Der Landratsbezirk Gießen war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen mit Sitz in Gießen. Er bestand von 1821 bis 1832.
Geschichte Entstehung Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken – zuständig für die Verwaltung – und Landgerichtsbezirken – zuständig für die Rechtsprechung – neu organisiert. Der Landratsbezirk Gießen entstand dabei aus: dem Stadtamt Gießen (Stadt Gießen, Großlinden, Klein-Linden, Trohn und Wieseck), dem Landamt Gießen mit den Bestandteilen: Stadt Staufenberg an der Lahn, Gericht Lollar (Daubringen, Lollar, Mainzlar, Ruttershausen und Kirchberg), Gericht Steinbach (Garbenteich, Steinberg, Watzenborn und Steinbach), Gericht Heuchelsheim mit Fellingshausen, Heuchelheim und Rodheim, dem Amt Hüttenberg, der Stadt Allendorf an der Lumda, dem Patrimonialgericht Busecker Tal, dem Patrimonialgericht Hermannstein und den Orten Crumbach,Ehemals Amt Blankenstein. Königsberg, Frankenbach, Naunheim und WaldgirmesLetztere aus dem Amt Königsberg.
Die Aufgaben der erstinstanzlichen Rechtsprechung aus den aufgelösten Ämtern wurden dem neu eingerichteten Landgericht Gießen übertragen.
Weitere Entwicklung 1822 kam es zu einem Abkommen zwischen dem Staat und dem Freiherren von Schenck zu Schweinsberg, mit dem dieser seine Rechte und Pflichten aus dem Patrimonialgericht Hermannstein dem Staat abtrat.Abtretung der Patrimonial-Gerechtsame in den Orten Hermannstein, Rülfenrod und Wisselsheim betreffend vom 6. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 16, 29. Mai 1822, S. 187 f.
1827 kam es zu einem weiteren Abkommen, diesmal zwischen dem Staat und der Familie von Buseck, mit der die Rechte und Pflichten aus deren Patrimonialherrschaft vom Staat übernommen wurden.Bekanntmachung die Abtretung der Freiherrlich von Buseckischen Justiz- und Polizei-Gerechtsame an den Staat und die Zutheilung des Busecker Thals betreffend vom 1. März 1827. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 8, 16. März 1827, S. 45.
Ende In der Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und in der Regel zu größeren Kreisen zusammengelegt.Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376. Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt. Der Landratsbezirk Gießen wurde zum Kreis Gießen umgebildet, wobei aber – im Gegensatz zum Verfahren in den meisten übrigen neu gebildeten Kreisen – der Zuständigkeitsbereich gegenüber dem Landratsbezirk, aus dem er hervorging, verkleinert wurde. Eine Reihe von Gemeinden wurden an den Kreis Grünberg abgegeben.Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (562 f.).
Landräte 1826–1827 Christian Knorr
Historische Beschreibung Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über den Landratsbezirk Giessen:
Die Lage wird beschrieben als:
Die Natürliche Beschaffenheit als:
Die Bevölkerung als:
Die Naturprodukte als:
Das Gewerbe und Handel als:
Anmerkungen
Literatur Willi Görich: Verwaltungs-Einteilung 1821 [Karte] = Taf. 25a. In: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978. [de/subjects/idrec/sn/ga/id/45 Digitalisat] Wolfgang Müller: Die Althessischen Ämter im Kreise Gießen. Elwert, Marburg 1940, S. 156. Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984. ISBN 3-921254-95-7 [downloads/ga/24-26b.pdf#zoom=50 Digitalisat] (PDF)
Einzelnachweise
Giessen Kategorie:Geschichte (Gießen) Giessen Kategorie:Aufgelöst 1832