Landratsbezirke waren von 1821 bis 1832, in einigen standesherrlichen Gebieten bis 1848, die unterste Stufe der staatlichen Verwaltung in den rechtsrheinischen Teilen des Großherzogtums Hessen (Hessen-Darmstadt).

Gründung der Landratsbezirke Im Großherzogtum Hessen bestanden nach dessen Gründung 1806 als unterste Ebene staatlicher Verwaltung und Rechtsprechung in den rechtsrheinischen Provinzen zunächst die Ämter und in der linksrheinischen Provinz Rheinhessen die Kantone weiter. 1821/22 erfolgte rechtsrheinisch eine grundsätzliche Neuorganisation. Auch auf unterster Ebene erfolgte hier nun die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung: Die erstinstanzliche Rechtsprechung wurde Landgerichten, die Verwaltung Landratsbezirken übertragen. Dabei wurden in der Regel die Bezirke mehrerer Ämter zusammengefasst. Um die vorhandenen Amtsgebäude für die neue Struktur besser nutzen zu können, wurde vielfach der Sitz des Landgerichtes an einen anderen Ort als der Sitz des Landratsbezirk gelegt. Diese Aufteilung erwies sich jedoch oft als hinderlich, so dass in der Folgezeit mehrere Landratssitze verlegt wurden.Ruppel/Müller, S. 12.

In der linksrheinischen Provinz Rheinhessen war dieser Schritt nicht erforderlich. Hier war die französische Verwaltungs- und Justizstruktur beibehalten worden, die diese beiden Zweige staatlicher Tätigkeit schon im Zuge der Französischen Revolution getrennt hatte.

Sonderfall: Souveränitätslande Die Standesherren verfügten in den beiden rechtsrheinischen Provinzen Die Provinzen Oberhessen und Starkenburg. weiterhin sowohl in der Verwaltung als auch in der Rechtsprechung über Rechte und Pflichten. Diese Gebiete wurden als „Souveränitätslande“ bezeichnet.Die Bezeichnung für die Gebiete mit ausschließlich staatlicher Souveränität lautete „Dominiallande“. Die Standesherren wurden bereits 1820 verpflichtet, die Verwaltung der von ihnen regierten Souveränitätslande an die der staatlichen Verwaltung anzugleichen.§ 22 Abs. 1 Edict, die standesherrlichen Rechts-Verhältnisseim Großherzogthum Hessen betreffend vom 17. Februar 1820. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 17 vom 29. März 1820, S. 125–160. Andererseits wurde den Standesherren aber auch zugesichert, dass der Staat in ihre Verwaltungen nicht eingreifen werde.§ 22 Abs. 2 Edict, die standesherrlichen Rechts-Verhältnisseim Großherzogthum Hessen betreffend vom 17. Februar 1820. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 17 vom 29. März 1820, S. 125–160. Die Landratsbezirke mussten daher den Grenzen der gewachsenen ehemaligen Herrschaftsgebiete folgen. So entstanden zwei Typen von Landratsbezirken: dominiale Landratsbezirke, in denen keine standesherrlichen Vorrechte bestanden (diese wurden 1821 gebildet) und standesherrliche Landratsbezirke in den Souveränitätslanden (die Bildung erfolgte ab 1822). Eine Übersicht über alle Souveränitätslande innerhalb des Großherzogtums findet sich hier. In den Landratsbezirken der Souveränitätslande wurden die Beamten und Richter mit Zustimmung des Großherzogs durch die jeweiligen Standesherren ernannt.

Ende 1832 erfolgte eine weitere Gebietsreform.Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376; Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563; Bekanntmachung die Ausführung der Organisation der Verwaltungsbehörden in dem Ressort des Ministeriums des Innern und der Justiz betreffend vom 31. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74 vom 5. September 1832, S. 575f. In den Dominiallanden wurden dabei die Landratsbezirke überwiegendAusnahmen waren die beiden überwiegend aus Exklaven bestehenden Landratsbezirke Vöhl und Wimpfen im äußersten Norden und im äußersten Süden des Großherzogtums. aufgelöst und zu Kreisen zusammengelegt. Die Landratsbezirke in den Souveränitätslanden, in denen der Staat nicht ohne weiteres in die Rechte der Standesherren eingreifen konnte, blieben zunächst bestehen.

Die verbleibenden Landratsbezirke wurden mit der Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen aufgelöst, als eine neue Verwaltungsstruktur geschaffen wurde die auf Regierungsbezirken beruhteBekanntmachung, die Ausführung der Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 225., als auch viele Privilegien der Standesherren (vorübergehend) beseitigt wurden.Gesetz, die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherrn betreffend vom 3. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 40 vom 9. August 1848, S. 237–241.

Als nach dem Sieg der Reaktion die Regierungsbezirke aufgelöst und die alte Verwaltungsstruktur mit Kreisen wieder eingerichtet wurde, wurden die standesherrlichen Landratsbezirke nicht wiederhergestellt, sondern in Kreise überführt.Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Inneren untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 28. April 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 27 vom 3. Mai 1852, S. 201; Edikt, die Organisation der dem Ministerium des Inneren untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 221–223.

Liste der Landratsbezirke und zuständige Gerichte Landratsbezirk Sitz Landgericht Provinz Heutiger Landkreis Bemerkungen Alsfeld Alsfeld Alsfeld Oberhessen Vogelsbergkreis bis 1829 Landratsbezirk Romrod Battenberg Battenberg Biedenkopf Oberhessen Waldeck-Frankenberg Bensheim Bensheim Zwingenberg Starkenburg Bergstraße Breuberg Breuberg Höchst im Odenwald Starkenburg Odenwaldkreis Büdingen Büdingen Büdingen Oberhessen Wetteraukreis Butzbach Butzbach Friedberg Oberhessen Wetteraukreis später Landratsbezirk Friedberg Darmstadt Darmstadt Darmstadt Starkenburg Stadt Darmstadt Dieburg Dieburg Groß-Umstadt Starkenburg Darmstadt-Dieburg Dornberg Dornberg Landgericht Großgerau Starkenburg Groß-Gerau Erbach Erbach Michelstadt Starkenburg Odenwaldkreis Friedberg Friedberg Friedberg Oberhessen Wetteraukreis früher Landratsbezirk Butzbach Gießen Gießen Gießen Oberhessen Gießen Gladenbach Gladenbach Gladenbach Oberhessen Marburg-Biedenkopf Grünberg Grünberg Grünberg Oberhessen Gießen Heppenheim Heppenheim Lorsch Starkenburg Bergstraße Herbstein Herbstein Lauterbach/Altenschlirf Oberhessen Vogelsbergkreis ab 1825 Landratsbezirk Lauterbach Hirschhorn Hirschhorn Hirschhorn Starkenburg Bergstraße Hungen Hungen Hungen/Lich/Laubach Oberhessen Gießen Kirtorf Kirtorf Homberg an der Ohm Oberhessen Vogelsbergkreis Langen Langen Landgericht Langen Starkenburg Offenbach Lauterbach Lauterbach Lauterbach/Altenschlirf Oberhessen Vogelsbergkreis bis 1825 Landratsbezirk Herbstein Lindenfels Lindenfels Fürth im Odenwald Starkenburg Bergstraße Nidda Nidda Nidda/Ortenberg Oberhessen Wetteraukreis Offenbach Offenbach am Main Landgericht Offenbach Starkenburg Stadt Offenbach am Main Reinheim Reinheim Lichtenberg/Reinheim Starkenburg Darmstadt-Dieburg Romrod Romrod Alsfeld Oberhessen Vogelsbergkreis ab 1829 Landratsbezirk Alsfeld Schlitz Schlitz Schlitz Oberhessen Vogelsbergkreis Schotten Schotten Schotten Oberhessen Vogelsbergkreis Seligenstadt Seligenstadt Steinheim/Seligenstadt Starkenburg Offenbach Vilbel Vilbel Großkarben Oberhessen Wetteraukreis Vöhl Vöhl Vöhl Oberhessen Waldeck-Frankenberg Wimpfen Wimpfen Landgericht Wimpfen Starkenburg Bergstraße

Literatur

Johann Andreas Demian: Beschreibung oder Statistik und Topographie des Großherzogthums Hessen, Band 1, Verlag Le Roux, 1824, Seite 13ff. (Teilansicht bei Google Books) Willi Görich: Verwaltungs-Einteilung 1821 [Karte] = Taf. 25a. In: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978. [de/subjects/idrec/sn/ga/id/45 Digitalisat] Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984. ISBN 3-9212-5495-7 [downloads/ga/24-26b.pdf#zoom=50 Digitalisat] Hans Georg Ruppel und Karin Müller: Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehem. Großherzogtums und Volksstaats Hessen mit Nachweis der Kreis- und Gerichtszugehörigkeit von 1820 bis zu den Veränderungen im Zuge der kommunalen Gebietsreform = Darmstädter Archivschriften 2. Historischer Verein für Hessen, Darmstadt 1976.

Weblinks

Anmerkungen

Einzelnachweise

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