Der Bachelor of Laws (international abgekürzt LL.B., LLB oder seltener Ll.B., in der Schweiz auch B Law) ist ein aus England stammender erster akademischer Grad. Abhängig vom Rechtssystem, in dem er gebräuchlich ist, bezeichnet er den Abschluss des ersten, untergraduierten akademischen Zyklus eines Rechtsstudiums.

Begriff Das "LL." der Abkürzung steht für den Plural (Genitiv) legum (von lex, legis f., Gesetz), "LL.B." folglich für die lateinische Gradbezeichnung Legum Baccalaureus. In seiner ursprünglichen Konzeption aus dem 18. Jahrhundert schloss man in England ein Studium des Corpus iuris civilis, also des römischen Rechts und des allgemeinen englischen Rechts (Common Law) ab. Im Studium wurden demnach tatsächlich zwei unterschiedliche Rechtsordnungen vermittelt. Ungeachtet dieser Besonderheit, wurde die englische Gradbezeichnung mitsamt der Abkürzung durch den Bologna-Prozess teilweise in kontinentaleuropäischen Ländern übernommen, obwohl ihnen das common law fremd ist, und daher auch im Studium lediglich eines, nämlich das durch EU-Recht geprägte jeweilige nationale Recht, vermittelt wird.

In Abhängigkeit vom jeweiligen Common-Law-Rechtssystem wird der Abschluss dort auch undergraduate, oder bachelor, degree in law oder first professional degree in law genannt und stellt in den meisten dieser Länder den ersten, berufsqualifizierenden juristischen Grad dar.John H. Langbein: Scholarly and Professional Objectives in Legal Education: American Trends and English Comparisons. In: Pressing Problems in the Law. Volume 2: What are Law Schools For? Oxford University Press, 1996. Im englischsprachigen Teil Kanadas wird darunter bisweilen ein postgradualer Abschluss verstanden. Dort ist eine allgemeine Hochschulausbildung Zulassungsvoraussetzung zum Rechtsstudium.

USA Die Vereinigten Staaten sind das einzige Land mit einem aus dem Common Law entstandenen Rechtssystem, das den LL.B. nicht länger anbietet. Wurde der LL.B. noch bis 1971 an der Yale University verliehen, so sind doch die US-amerikanischen Universitäten seither dazu übergegangen, nur noch den Grad des J.D., ein Berufsdoktorat, zu verleihen,Association of American Universities Data Exchange. . Accessed May 26, 2008; National Science Foundation (2006). “,” InfoBrief, Science Resource Statistics NSF 06-312, 2006, p. 7. (under "Data notes" mentions that the J.D. is a professional doctorate); San Diego County Bar Association (1969). . Accessed May 26, 2008. (under “other references” discusses differences between academic and professional doctorate, and statement that the J.D. is a professional doctorate); University of Utah (2006). . Accessed May 28, 2008. (the J.D. degree is listed under doctorate degrees); German Federal Ministry of Education. . Accessed May 26, 2008. (report by the German Federal Ministry of Education analysing the Chronicle of Higher Education from the U.S. and stating that the J.D. is a professional doctorate); Encyclopedia Britannica. (2002). Encyclopedia Britannica, 3:962:1a. (the J.D. is listed among other doctorate degrees). der in den Vereinigten Staaten schließlich zum berufsqualifizierenden juristischen akademischen Grad wurde.Marcus Schoenfeld: J.D. or LL.B as the Basic Law Degree. In: Cleveland-Marshall Law Review, 1963, Vol. 4, S. 573–579. Zitiert in: Joanna Lombard: LL.B. to J.D. and the Professional Degree in Architecture. In: Proceedings of the 85th ACSA Annual Meeting, Architecture: Material and Imagined and Technology Conference, 1997, S. 585–591; Bisweilen wird der LL.B. ironisch auch als „Bachelor of Legal Letters“ bezeichnet.

Kanada In Kanada war Bachelor of Laws ursprünglich der Name des ersten Grades im Common Law. Er ist jedoch auch der Name des Bachelor of Civil Law, des ersten juristischen Grades im Civil Law, also dem kontinentaleuropäisch geprägten Gesetzesrecht, der von einer Reihe von Universitäten in Québec verliehen wird. Die kanadischen LL.B.-Studiengänge im Common Law wurden mittlerweile ausnahmslos in J.D. (Juris Doctor) Studiengänge umbenannt, da es sich bei ihnen ausnahmslos um sogenannte second-entry professional degrees handelt; d. h., dass die zugelassenen Studierenden fast ausnahmslos bereits einen oder mehrere nicht-juristische Studiengänge abgeschlossen oder zumindest ein zwei- oder dreijähriges vorbereitendes Studium in einer anderen Disziplin absolviert haben.

Andere Bachelor of Laws ist auch im schottischen und dem südafrikanischen Rechtssystem die Bezeichnung des ersten juristischen Grades, der von einer Reihe Universitäten in Schottland und Südafrika verliehen wird. (Beide Rechtssysteme basieren zum Teil auf englisch geprägtem common law und zu einem weiteren Teil auf Gesetzesrecht.)

In landestypischen Abwandlungen hat der LL.B. auch in verschiedenen EU-Staaten, unter anderem Deutschland, Einzug erhalten, wobei er vielerorts noch in Konkurrenz zu den tradierten nationalen Juristenausbildungen steht und ambivalent aufgenommen wird.

Geschichte Die ersten akademischen Abschlüsse waren alle juristische Abschlüsse an den Universitäten des Mittelalters und diese ersten juristischen Abschlüsse waren Doktorgrade.J. Verger: Licentia. In: Lexikon des Mittelalters. Band 5, Stuttgart 1999, S. 1957 f.J. Verger: Doctor, doctoratus. In: Lexikon des Mittelalters. Band 3, Stuttgart 1999, S. 1155 f.Hilde De Ridder-Symoens: A History of the University in Europe. Volume 1. Universities in the Middle Ages. Cambridge University Press, 1992, ISBN 0-521-36105-2; books.google.com Mit der Wiederentdeckung des corpus iuris civilis und der Arbeit der Glossatoren ab dem elften Jahrhundert, entstanden erste Rechtsschulen.Herbermann u. a.: Catholic Encyclopedia. Encyclopedia Press, New York 1915; newadvent.org abgerufen am 26. Mai 2008. Die erste Universität, die Universität Bologna wurde von vier berühmten Rechtsgelehrten im 12. Jahrhundert gegründet, die Studenten dieser Glossatoren in der Stadt waren. Die Universität Bologna diente daraufhin anderen Rechtsschulen des Mittelalters als Vorbild.A. García y García: The Faculties of Law. A History of the University in Europe. Cambridge University Press. London 1992; books.google.com War es bei Rechtsstudenten auf dem europäischen Festland üblich im Ausland zu studieren, so traf das nicht auf England zu. In England lehnte man das römische Recht ab (bis auf bestimmte Gerichtsbarkeiten wie das Gericht für seerechtliche Streitigkeiten, der Admiralty Court, da das Seerecht traditionell durch das römische Recht geprägt worden war). Und obwohl die University of Oxford und die University of Cambridge kanonisches Recht nur bis zur englischen Reformation lehrten, war dort auch dieses Recht stets von größerer Bedeutung als von römischem Recht geprägte Rechtsordnungen.A. García y García: The Faculties of Law. A History of the University in Europe. Cambridge University Press. London 1992, S. 390.

Der Grad des Bachelor, Bakkalaureus oder auch Bachelier wurde zuerst an der Sorbonne verliehen, deren System in Oxford und Cambridge übernommen wurde.Reed, (1921), 160 Die Bezeichnung „artium“ im Grad (baccalaureus artium, bachelor of arts, B.A.) soll traditionell herausstellen, dass der Student die Grundlagen in den freien Künsten des Mittelalters erworben hat.Reed (1921), 161 Der Bakkalaureus wurde zwischen dem Ende des 18. Jahrhunderts und Beginn des 19. Jahrhunderts abgeschafft, blieb jedoch an Oxford und Cambridge erhalten.

Das Studium des Rechts an der Universität Oxford diente philosophischen und akademischen Zwecken und war nicht dazu gedacht, auf die Rechtspraxis vorzubereiten.Stein (1981), 434, 435. Die praktische Ausbildung im englischen common law wurde von den Anwaltskammern, den Inns of Court, ausgerichtet. Mit der Zeit nahm jedoch die Bedeutung der Kammern als Ausbildungsstätten erheblich ab. Stattdessen übernahmen überwiegend praktizierende Juristen die individuelle Ausbildung.Stein (1981), 434, 436. Da sich allerdings auf diese Weise kaum Standards für die Lehre und die objektive Beurteilung der Ausbildungsgänge herausbilden konnten, spielten die Universitäten mit der Zeit wieder eine wichtige Rolle in der Juristenausbildung.

Als Edward I. im Jahre 1292 als Erster nach einer geregelten Juristenausbildung verlangte, hospitierten die Studenten lediglich in den Gerichten. Mit der Zeit jedoch engagierten sie praktizierende Juristen um von diesen vor Ort geschult zu werden. Das führte zur Institution der Inns of Court.R. Stein: The Path of Legal Education from Edward to Langdell: A History of Insular Reaction. In: Pace University School of Law Faculty Publications, 1981, 57, Chi.-Kent L. Rev. 429, S. 430; pace.edu Ursprünglich wurde an den Inns of Court sowohl die Theorie durch Vorlesungen als auch die Praxis in Form von simulierten Gerichtsverhandlungen (Moot Court) und die Hospitation in echten Gerichtsverhandlungen vermittelt.Stein (1981), 431. Im siebzehnten Jahrhundert erhielten die „Inns“ einen Status, der sie quasi als Universitäten ähnlich der University of Oxford und der University of Cambridge gelten ließ, wenn sie auch nur auf einen Ausbildungszweck spezialisiert waren.Stein (1981), 432. Da während der Zeit der Kreuzzüge die Obrigkeit vorübergehend außer Landes war, wuchs die allgemeine Nachfrage nach den Diensten der Juristen und damit auch ihre Bedeutung enorm.Stein (1981), 433.

Traditionsgemäß empfanden Oxford und Cambridge das common law als unwürdiges Studienobjekt und bezogen die Kursarbeit im Recht nur in den Kontext von kanonischem und römischem Recht mit ein, ausschließlich mit dem Ziel, philosophische und historische Studien zu betreiben. Die Ausbildungsprogramme der praktisch tätigen, außergerichtlich beratende Anwälte (solicitors) entsprachen daher in ihrer Struktur und Organisation den Ausbildungsprogrammen der Kaufleute, nicht der Philosophen.Stein (1981), 434.

Die akademische Ausbildung wurde formell durch einen Parlamentsakt im Jahre 1729 begründet.Stein (1981), 435. William Blackstone wurde 1753 der erste Dozent in englischem common law an der University of Oxford. Die Universität hat dieses Programm jedoch nicht als berufsvorbereitendes Studium konzipiert, weshalb die Vorlesungen von sehr philosophischer und theoretischer Natur waren. Blackstone bestand darauf, das Studium des Rechts universitär auszurichten, in dem man sich auf die fundamentalen Grundprinzipien konzentrieren kann, anstelle die Ausbildung ausschließlich an den Inns of Court und einzig auf Detailprobleme und die prozessuale Seite der Rechtsfindung auszurichten.Brian J. Moline: Early American Legal Education. In: Washburn Law Journal, 2003, 42, S. 775, 793;

Die Inns of Court bildeten weiter aus. Die Qualität ihrer Ausbildung ließ jedoch nach und die Zulassung vor Gericht erforderte immer noch kein einschlägiges Studium oder gar einen entsprechenden Abschluss. Daher ließ das Parlament 1846 die Bildung und Ausbildung angehender Gerichtsanwälte (Barrister) überprüfen und kam zu dem Schluss, dass das vorliegende englische Ausbildungssystem der US-amerikanischen juristischen Ausbildung unterlegen war.Stein (1981), 436. Um dem zu begegnen, wurde der Ruf nach offiziellen Law Schools laut, also juristischen Fakultäten, an denen die Juristenausbildung stattfinden sollte. Sie wurden jedoch erst sehr viel später erst im auslaufenden 19. Jahrhundert installiert und selbst die Gerichte schenkten einem Universitätsabschluss keine Beachtung bei der Entscheidung, Anwälte vor Gericht zuzulassen. Erst als juristische Abschlüsse später von den englischen Gerichten und von Gerichten anderer Common-Law-Systeme vorausgesetzt wurden, entwickelte sich der LL.B. zum grundlegenden akademischen Grad für Juristen in den Ländern, deren Rechtssystem auf dem Common Law aufbauten.

Die Struktur des LL.B. Studiums im internationalen Vergleich