rechts|60px|verweis=|alt=^ Der Bremer Rat (Rath der Stadt) war in Bremen das Gremium, welches die kommunalen Belange von Bremen, dann der Kayserlichen Freyen Reichs- und Hansestadt Bremen seit dem Mittelalter bestimmte. Aus der Ratsherrschaft der mittelalterlichen Ständegesellschaft ist der Senat der Freien Hansestadt Bremen hervorgegangen.

Geschichte Der Rat im Mittelalter miniatur|Marckt in Bremmen, Stich aus Matthäus Merians Topographia Saxoniae Inferiori (1653)

Vom Bürgerausschuss zum Rat Seit dem 12./13. Jahrhundert entwickelte sich in Bremen der Rat, der die kommunalen Interessen gegenüber dem Stadtherren, dem Bistum Bremen bzw. Erzbistum Bremen (auch als Erzstift bezeichnet) vertrat. Er war zudem Schlichter bei den Streitigkeiten der Bürger.

1139 wurde Bremen vom Bischof als genannt. 1157 wurde von einem Bürgerausschuss als Interessenvertreter der Stadt berichtet, der 1158 unter Vermittlung von Kaiser Friedrich I. Barbarossa Streitigkeiten ausräumte. 1186 verbriefte Friedrich I. im Gelnhauser Privileg das erste bürgerliche Gesetz, dass nicht mehr die Kirche, sondern nur noch der Kaiser und der Senat Regierungsgewalt über die Stadt ausüben konnten. Bremen war nun formal freie Reichsstadt.

In einer Urkunde von 1206 fanden sich Regelungen für die „burgenses“ (Bürger) durch das Erzstift, die einem Bürgerausschuss angehörten, einem Vorgänger des Ratskollegiums. 1220 beschlossen 16 Geschworene (noch nicht Ratsherren) einen Vertrag der Gemeinde mit den Rüstringer Friesen. 1225 schlossen dann erstmals in einer Urkunde consules, also Ratsherren, einen Vertrag mit den Harlingern. Diese ersten namentlich bekannten Ratsherren waren Alardus de Wunestorpe, Heinricus de Borken, Walterus Ottonis filius, Heinricus de Verda, Rodolfus Osterlandi filius, Ludolfus de Nienburg und Luderus de Riden.Hans G. Trüper: Ritter und Knappen zwischen Weser und Elbe. Landschaftsverband der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden, Stade 2000, S. 875 Seit 1230 beurkundete und siegelte der Rat in allen Gemeindeangelegenheiten.

Vogt und Gohgrefe Der Stadtvogt repräsentierte den Erzbischof und war etwa seit 1260/80 nur noch eine reine Gerichtsinstanz. Mit zunehmender Schwäche des Erzbischofs im 12. Jahrhundert wurden die Rechte des Stadtvogts zurückgedrängt, und im Vogtgericht wurden die im Rat gesprochenen Urteile nur noch bestätigt.

Seit 1335 konnte der Rat Einfluss auf die Wahl der Gohgrefen (Richter) für die Gogerichte in den ländlichen bremischen Gohen ausüben.

Ein Rat der Besitzenden Mitte des 11. Jahrhunderts konnten von den Bürgern, den Einwohnern ohne Bürgerrecht (oft Fuhrleute, Tagelöhner, Träger, Stadtarme etc.) und den Geistlichen nur die vermögenden Bürger und Geistlichen auch Ratsherren werden. Noch während des 13. Jahrhunderts erfolgte auch der Ausschluss der Handwerker vom Ratsherrenamt.

Anfänglich wurden die Ratsherren in den vier Kirchspielen (Vierteln) Unser Lieben Frauen, St. Ansgarii, St. Martini und St. Stephani von den Bürgern gewählt. Der Einfluss der vermögenden Oberschicht war aber schon entscheidend. Es entwickelte sich bald eine Selbstergänzung der Ratsherren aus den Familien, die gelegentlich durch Gemeindewahlen unterbrochen wurde. Die Ratsherren nahmen ihr Amt zumeist lebenslang wahr. Unruhen und Aufstände wie die Ratsfehde von 1304/1305, der Bannerlauf von 1365/66, der Aufstand der 104 Männer von 1532 und 1562, als bei der Reformation ein Teil des Rates ausweichen musste, durchbrachen diesen üblichen Weg.

Wahlvoraussetzungen 1330 einigten sich der amtierende Rat, die Wittheit und die Gemeinde, also alle drei verfassungsgemäßen Organe der Stadt, über die Voraussetzungen, die ein Ratsherr erfüllen musste: Er musste frei geboren sein. Das Mindestalter betrug 24 Jahre. Besitz eines Grundstücks in der Stadt mit einem Wert von mindestens 32 Mark. Beim Amtsantritt musste er eine Mark zum Abtrag der städtischen Rentenschuld beitragen. Unterhaltung eines Pferdes im Wert von drei Mark für die Stadt. Ein standesgemäßes Leben musste er führen. Als Zunftmeister musste er während seiner Zeit als Ratsherr die Ausübung seines Handwerks aufgeben.Konrad Elmshäuser: Die Handschriften der Bremer Stadtrechtskodifikationen von 1303, 1428 und 1433. In: 700 Jahre Bremer Recht, S. 62 f.Herbert Schwarzwälder: Geschichte der Freien Hansestadt Bremen. Band I, S. 70 miniatur|hochkant|Ratsherr Heinrich von Aschen (1582–1654), gemalt 1645 von Simon Peter Tileman

Anzahl Bis 1288 kamen aus jedem der vier Kirchspiele drei Ratsherren. Also gab es 12 Ratsherren, die in der Regel wiedergewählt wurden. Von 1289 bis 1304 gab es 14 Ratsherren. 1303 hatten alle 14 Ratsherren eine Niederlegung des Stadtrechtes vereinbart und dabei 16 weitere Bürger als mene Stad aus den 16 Stadtvierteln in die Kodifikation einbezogen.

Seit 1304 gab es deshalb 36 Ratsherren, jeweils neun aus jedem Viertel. Davon waren 12 im Eide, also für drei Jahre im ausübenden Amt. Sie wurden als das amtierende Ratsdrittel bezeichnet. Alle Ratsherren zusammen bildeten die Wittheit (nicht zu verwechseln mit der Wittheit zu Bremen von 1924). Beim Ausscheiden eines der zumeist lebenslang gewählten Ratsherren wählten dessen Kollegen den Nachfolger.

Kurzfristig wuchs 1330 die Wittheit auf 114 Mitglieder an, von denen jeweils 38, also ein Drittel, amtierten. 1359 gab es aber wieder 36 Ratsherren, von denen 12 das regierende Ratsdrittel waren. In Bremen lebten um diese Zeit 15.000 Einwohner.

Zusammensetzung Zunächst waren nach 1305 im Rat die Zünfte noch privilegiert. Zunehmend gewann aber die Oberschicht den entscheidenden Einfluss auf die Zusammensetzung des Rates.

Die 1330 festgelegten Voraussetzungen für die Wahl in den Rat hatten zur Folge, dass Handwerker und weniger Vermögende von der Ratsfähigkeit ausgeschlossen wurden. Die meisten Ratsherren waren zunächst Grund- und Rentenbesitzer und Kaufleute. Eine kleine, vermögende, aber labile Oberschicht von etwa 30 Familien beherrschte die wirtschaftlichen Grundlagen der Stadt.

Der „Aufstand der 104 Männer“ durch die unterprivilegierten kleinen Handwerker und breitere Schichten wurde 1532 niedergeschlagen. Aber es wurden nun auch wieder viele Elterleute zu Ratsherren der Stadt gewählt.

Seit dem 15. Jahrhundert wurden auch akademisch ausgebildete Juristen zu Ratsherren bestimmt.

Bürgermeister seit 1344 An der Spitze des regierenden Ratsdrittels stand seit 1344 der Bürgermeister. Seit 1398 gab es vier Bürgermeister und 20 Ratsherren, je fünf aus jedem der vier Viertel. Die Hälfte der Ratsherren waren amtierende Ratsherren. Die Neuwahl der Ratsherren erfolgte durch ein Gremium, bestehend aus vier Ratsherren, einer aus jedem Viertel. Schied ein Bürgermeister aus, wurde sein Nachfolger aus dem Ratsviertel des Ausgeschiedenen gewählt.

Ämter Aus dem Jahr 1398 sind in dem sogenannten Ratsdenkelbuch verschiedene Officien (Ämter) dokumentiert, die von den Ratsherren ausgeübt wurden – da es sich hier um eine Neuaufteilung handelte, gab es diese Posten vermutlich bereits vor Ende des 14. Jahrhunderts. Die Ausübung der Ämter war mit der Organisation und Kontrolle verschiedener kommunaler Aufgaben verbunden. Die Zuteilung der Posten erfolgte nach dem Prinzip der Seniorität und war mit teilweise einträglichen Einnahmen verbunden.

Die meisten Ämter wurde an je zwei Ratsherren zur Zeit vergeben, die sich die Aufgabe teilten und gegenseitig beaufsichtigten: die Siegelherren verwahrten das große Stadtsiegel, die Schottherren hatte die Aufsicht über das Zeughaus und die Erhebung des Schoßes (einer Vermögenssteuer), die Mauerherren waren für die Instandhaltung und den Ausbau der Stadtbefestigungen verantwortlich, die Stallherren beaufsichtigten den Marstall, in dem die Pferde und Kutschen des Rates untergebracht waren, die Weinherren führten den Ratskeller, die Fischherren beaufsichtigten das Fischerei- und Fährwesen der Stadt, die Blutherren nahmen als Beisitzer an Verhandlungen der Hohen Gerichtsbarkeit (schwerer Straftaten) teil, die Hansegreven führten das Bürgerbuch.

Darüber hinaus hatten zwei Ratsherren das Kämmereramt inne, zwei waren für die Tresekammer zuständig, zwei beaufsichtigten das St.-Jürgen-Gasthaus, einer das St.-Gertruden-Gasthaus und einer das St.-Remberti-Hospital.

Das Rathaus miniatur|Das alte Ratsgestühl in der Oberen Rathaushalle Bereits 1251 wurde für den Rat ein Rathaus als erwähnt, welches an der Ecke Sögestraße und Obernstraße stand. Um 1400, auf dem Höhepunkt der städtischen Entwicklung, wurde ein neues Rathaus geplant und 1405–1410 als gotischer Saalgeschossbau erbaut. Es waren Bürgermeister Johann Hemeling, die Ratsherren Friedrich Wigger und Hinrich von der Trupe, die Baumeister Salomon und Martin sowie die Steinbildhauer Johannes und Henning, die für die Durchführung dieses gotischen Rathauses verantwortlich zeichneten.Konrad Elmshäuser, Hans-Christoph Hoffmann, Hans-Joachim Manske: Das Rathaus und der Roland auf dem Marktplatz in Bremen (Druck des UNESCO-Welterbeantrages). Edition Temmen, Bremen, 2002, ISBN 3-86108-682-4

Von 1426 bis 1810 miniatur|hochkant|Bremer Ratsherr, Aquarell aus der Renner-Chronik (17. Jahrhundert) Außenpolitische Misserfolge (u. a. Verlust des Territoriums in Friesland), Finanznot und Streit in der Oberschicht führten 1424 bis 1426 zu erzwungenen Rücktritten des Rates. 1424 wurde deshalb Bürgermeister Herbort Duckel gestürzt und musste fliehen. Ein neuer Rat mit zwei Bürgermeistern (u. a. Johann Vasmer, wegen Hochverrats 1430 unberechtigt enthauptet) und 12 Ratsherren wurde gewählt, von denen jeweils die Hälfte für ein halbes Jahr amtierte.

Duckel trug entscheidend zur endgültigen Durchsetzung der Vorherrschaft der alten und wohlhabenden Familien in Bremen ab 1433 bei, indem er die Hanse (Ausschluss) wie auch den Kaiser (Reichsacht) gegen den Rat nach 1426 aufbringen konnte. Der alte Zustand vor 1426 mit vier Bürgermeistern und nun 24 Ratsherren, jeweils zu gleichen Teilen aus jedem der vier Kirchspiele, wurde wiederhergestellt. Die Hälfte der Ratsherren amtierte für ein Jahr. Bei den Bürgermeistern wurde deshalb bis 1852/53 in die vier Linien unterschieden.

Über mehrere Jahrhunderte blieb es nun bei dieser Aufteilung. Lediglich beim Aufstand der 104 Männer von 1532 und während der Reformationsstreitigkeiten von 1562, als ein Teil des Rates ausweichen musste, waren kurzzeitige Veränderungen wirksam.

Während der Bremer Franzosenzeit von 1810 bis 1813 war Wilhelm Ernst Wichelhausen als Maire einziger Bürgermeister von Bremen.

Isen, ein Festessen der neuen Ratsherren Das Isen (für das Eis aufbrechen ) war ein bremischer Brauch, der ab dem 14. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg überliefert ist. Es bezeichnete ein (Fest-)Essen, das jeder neugewählte Ratsherr auf eigene Kosten für den Rat der Stadt auszurichten hatte.

Nach 1813 bis 1849 Seit 1813 setzte sich statt Ratsherr die Bezeichnung Senator durch, auch wenn es bis 1821 noch heißt „Ein Hochedler Hochweiser Rath“ und danach schlicht „Der Senat“. Auch nach 1813 bestand der Rat aus vier Bürgermeistern und 24 Senatoren.

Von 1815 bis 1866/71 war der Senat die Regierung des souveränen Stadtstaates Freie Hansestadt Bremen. Bis 1848 versuchte die Gemeinde den Senat durch den Bürgerconvent und die Elterleute in Bremen (Vorsteher der Kaufleute) zu kontrollieren. Seit 1816 ergänzte der Senat sich nicht mehr durch eigene Entscheidungen, sondern die Bremische Bürgerschaft musste beteiligt werden. Je vier Vorschlagsherren aus dem Senat und aus der Bürgerschaft schlugen drei Kandidaten vor, aus dem dann der Senat den Senator auswählte.