Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist ein Gremium, das von Eltern von Kindern in Kindergärten auf Stadt- und Landesebene nach § 11 des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der seit dem 1. August 2011 gültigen Fassung, gewählt werden kann. Seit dem 10. Oktober 2011 finden daher landesweit in allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen Wahlen auf Einrichtungs- und Kommunalebene statt.JAEB-Wahl in Bochum
Gesetzliche Rahmenbedingungen Das Kinderbildungsgesetz (PDF, 212 kB). des Landes Nordrhein-Westfalen sieht damit erstmals eine gewählte Elternvertretung auf Stadt- und auf Landesebene vor. Bisher war eine Wahl von Elternvertretern nur auf Kindergarten-Ebene vorgesehen.
§ 9b des Gesetzes regelt die Rahmenbedingungen. So sieht das Gesetz vor, dass bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres die Elternbeiräte in den Kindertageseinrichtungen zu wählen sind. In einem Zeitraum vom 11. Oktober bis zum 10. November eines jeden Jahres kann die Versammlung der Elternbeiräte den Jugendamtselternbeirat auf Stadtebene wählen. Bis zum 30. November eines jeden Jahres können sich die Jugendamtselternbeiräte auf Landesebene bilden, um aus ihren Reihen den Landeselternbeirat zu wählen.
Das Gesetz schreibt zur Gültigkeit der Wahl ein Quorum von 15 % der Elternbeiräte im jeweiligen Jugendamtsbezirk, ein mehrstufiges Wahlverfahren sowie einen sehr engen zeitlichen Rahmen vor.
Das Gesetz verpflichtet die Jugendämter zur Unterstützung der Wahl. Was die Jugendämter dazu genau tun sollen, ist nicht geregelt. Nicht geregelt ist außerdem, wer das geforderte Quorum überprüfen soll und wie das zu geschehen habe. Offen lässt das Gesetz unter anderem auch, welche Rechte sich aus der Elternvertretung im Jugendamtselternbeirat überhaupt herleiten lassen. Im Ausführungsgesetz (Fünftes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) ist geregelt, dass der Jugendamtselternbeirat gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 AG-KJHG ein beratendes Mitglied in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Kommune entsenden kann.
Gesetzesauslegung Die im Gesetz vorhandenen Lücken und der andererseits dringende Handlungsbedarf für die Jugendämter haben zu einer kurzfristig formulierten Gesetzesauslegung durch Vertreter des Städtetages Nordrhein-Westfalen geführt. Darin wird klargestellt, dass Elternmitsprache nicht Elternmitbestimmung bedeutet. Die Gesetzesauslegungen in der sogenannten Arbeitshilfe sind jedoch umstritten.
Kritik am Gesetz Das Kinderbildungsgesetz führt in § 9 ein Wahlrecht ein, das durch ein 15-%-Quorum, einen straffen Zeitplan und ein mehrstufiges Wahlverfahren reglementiert ist. Dies ist im Ehrenamtsbereich einmalig und wurde von Elternvertretern bereits scharf kritisiert. , 15. Juli 2011.
Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW Der Landeselternbeirat vertritt die Interessen von rund 500.000 Kindern und ihren Eltern in NRW. Der LEB NRW wurde 2011 erstmals in 40 Jahren Kita-Geschichte auf Basis des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) §9 gewählt. Seitdem gibt es in NRW eine durchgewählte Elternschaft von der Kita über die kommunale Ebene (Jugendamtselternbeiräte) bis zur Landesebene. 2012 wurden in 167 Jugendamtsbezirken von 185 in ganz NRW Jugendamtselternbeiräte gewählt, davon haben 111 den Landeselternbeirat gewählt.
Jugendamtselternbeirat und Stadtelternrat Vor der gesetzlichen Regelung einer Elternvertretung auf Stadt- und Landesebene hatten sich bereits in den Jahren zuvor ehrenamtlich arbeitende Stadtelternräte gebildet, darunter die Stadtelternräte in Dortmund, Düsseldorf, Essen,Stadtelternrat Essen Köln,Stadtelternrat Köln und Münster. Im Gegensatz zum Jugendamtselternbeirat sind die bisher bereits bestehenden Stadtelternräte in der Regel als Verein organisiert und gehen auf die Eigeninitiative engagierter Eltern zurück. Wie sich das Verhältnis beider Interessenvertretungen in Zukunft entwickeln wird, ist derzeit offen. Von Eltern wird bezweifelt, dass sich das hochreglementierte Konstrukt des Jugendamtselternbeirates dauerhaft mit Leben füllen lässt. , 15. Juli 2011. Andererseits wurden die Wahlen zum Jugendamtselternbeirat zum Teil durch die Stadtelternräte selbst durchgeführt, beispielsweise in Köln.
Wahlregeln im Wortlaut Im Einzelnen sieht das Gesetz für den Jugendamtselternbeirat auf Stadtebene folgende Bestimmung vor:
Für den Jugendamtselternbeirat auf Landesebene sieht das Gesetz folgende Bestimmung vor:
Bereits gewählte Jugendamtselternbeiräte (Auswahl) AachenJAEB in Aachen BeckumJAEB-Wahl in Beckum BielefeldJAEB in Bielefeld BocholtJAEB in Bocholt Coesfeld Dinslaken DortmundJAEB Dortmund Dülmen Düsseldorf Erkrath Güterslohjaeb-guetersloh.de Hamm Herford Stadt Langenfeld Rhld. Hilden Köln Krefeld LeichlingenJAEB Leichlingen Mönchengladbach (abgerufen am 10. November 2011). MünsterJAEB in Münster Rheinisch-Bergischer Kreis Soestjaeb-soest.de Steinfurt Troisdorf Unna Warendorf Mülheim an der Ruhr Stadt Neuss , abgerufen am 8. Januar 2014. Eschweiler
Weblinks Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW Landeselternrat Kita NRW e.V. Wortlaut des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
Einzelnachweise
Kategorie:Recht (Nordrhein-Westfalen) Kategorie:Kinder- und Jugendhilfe (Deutschland) Kategorie:Kinderrechte Kategorie:Vorschulpädagogik