mini|Todesanzeige Eduard Salomons Das Duell Vering–Salomon war ein Pistolenduell, das von den Studenten Carl Vering und Eduard Salomon am 6. Februar 1890 bei Freiburg im Breisgau ausgetragen wurde. Mit dem für Salomon tödlichen Ausgang waren die Albert-Ludwigs-Universität und die Gerichte und Ministerien des Großherzogtums Baden jahrelang befasst.

Carl Vering studierte Rechtswissenschaft und war seit 1889 Mitglied des Corps Rhenania Freiburg.Kösener Korpslisten 1910, 47/529. Eduard Salomon entstammte einer jüdischen Familie in Neuwied und stand im medizinischen Staatsexamen.

Vorspiel mini|hochkant|Carl Vering (1892) Privat und ohne Couleur trafen sich am Abend des 2. Februar 1890 mehrere Mitglieder des Corps Rhenania Freiburg im Vergnügungslokal Gambrinushalle, dem späteren Astoria-Palast. Als es wegen einer Sängerin mit dem Nachbartisch zu Wortwechseln kam, versuchten der unbeteiligte Eduard Salomon und sein Arztfreund Julius Schwarz zu schlichten. Schwarz prahlte mit zahlreichen Säbel- und Pistolenduellen. Als der eigentlich unbeteiligte Salomon Verings Disput mit Schwarz „störte“, ließ sich Vering – angeblich Schwarz gegenüber – zu der Äußerung hinreißen: „Halten Sie Ihren Mund, halten Sie Ihren Mund, Sie krummer Judenjunge!“ – eine damals in Verings Hannoverscher Heimat angeblich gebräuchliche Beleidigung. Schwarz schwieg; aber Salomon verlor ebenfalls die Fassung: „Wenn Sie das noch einmal sagen, schlage ich Ihnen eines hinter die Ohren!“ Dem schlichtenden, längst recipierten Rhenanen Gustav Bothe beschied er: „Halten Sie doch den Mund, Sie Fuchs!“ Als Unbeteiligte die Gemüter beruhigt hatten und Salomon zur Rede gestellt wurde, bestritt Salomon den Sachverhalt, nahm aber seine Bemerkung provisorisch zurück. In Schwarz’ Gegenwart verlangte Salomon von Vering zu erklären, wem der „Judenjunge“ gegolten habe – Schwarz, ausdrücklich nicht Salomon. Da alle Unstimmigkeiten bereinigt schienen, verließ Vering das Lokal.

mini|Wiener Café in Freiburg Eine Stunde nach dem Eklat erzählte Salomon im Wiener Café einem Freund, dass er einen Rhenanen „moralisch geohrfeigt“ habe – nach dem damaligen Ehrverständnis die schwerste Beleidigung. Das wurde dem Senior der Rhenanen am nächsten Morgen hinterbracht. Düpiert, wurde Vering vom Beleidiger zum Beleidigten und forderte Salomon zum Pistolenduell auf zehn Schritte Distanz mit Zielen und dreimaligem Kugelwechsel. Der Rhenane Jänecke, Zeuge des Streits zwischen Vering und Schwarz, ließ die gleiche Forderung überbringen. Bothe forderte auf Säbel. Kartellträger war Verings Corpsbruder Helmcke. Bei seinem Besuch Salomons stellte sich Verings „krummer Judenjunge“ als zentrales Problem heraus; Salomon gab aber erstmals das Ohrfeigenangebot zu und nahm Verings Forderung an. Jäneckes Forderung lehnte er aus inhaltlichen Gründen zunächst ab. Bothes Säbelforderung lehnte er aus körperlichen Gründen ab. Hingegen akzeptierte er Bothes Angebot eines Pistolenduells auf 20 Schritt Entfernung und zweimaligen Kugelwechsel und schließlich auch Jäneckes Forderung. Waffenschutz belegte er beim Corps Suevia Freiburg.Tobias C. Bringmann: Das Duell Vering–Salomon. In: Einst und Jetzt, Jahrbuch des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung, Bd. 40 (1995), S. 83–126.

Ehrengericht Nach dem Freiburger SC-Comment mussten sich die drei Herausforderer zunächst einem Ehrengericht stellen. Es wurde vom Corps Hasso-Borussia Freiburg einberufen.Mitglieder des Schiedsgerichts waren Friedrich Krumbein († 1945) als Vorsitzender, Paul Gottlieb († 1944), Konrad Helmcke († 1950), Gustav Pralle († 1936), Wilhelm Keßler († 1952), Friedrich Meyer († 1945). Das Protokoll führte (ohne Stimmrecht) Walter Reich († 1937)

Das Gericht erklärte Salomon erneut, dass nicht er, sondern Schwarz mit dem „Judenjungen“ gemeint gewesen sei. Dessen ungeachtet weigerte sich Salomon, das Ohrfeigenangebot zurückzunehmen oder gar Abbitte zu leisten. In geheimer Abstimmung mit 5:1 Stimmen erklärte das Gericht Verings Forderung für statthaft, erweiterte aber die Entfernung der Duellanten von zehn auf 15 Schritte. Jänecke wurde zur Rücknahme seiner Forderung bewogen, Bothes Forderung als unbegründet abgewiesen.

Duell Man traf sich am Morgen des 6. Februar 1890, an Verings 19. Geburtstag, im Mooswald zwischen Sankt Georgen und Tiengen. Verings Sekundanten waren seine Corpsbrüder Helmcke und Pralle. Salomon wurde von den Freiburger Schwaben Buchmüller und Keßler sekundiert. Unparteiischer war Reich. Eigenmächtig maß er die Schussdistanz nicht mit Geh-, sondern Sprungschritten, um das Duell weiter zu entschärfen. Verwendet wurden Hinterlader des Kalibers 7 mm aus dem Besitz des Freiburger Senioren-Convents. Ein Versöhnungsversuch blieb erfolglos; Salomon weigerte sich zu revozieren.

Verings erster Schuss löste sich nicht, Salomons fehlte. Ein erneuter Versöhnungsversuch Reichs schlug fehl. Im zweiten Gang schossen die Duellanten gleichzeitig. Salomon verfehlte wieder und wurde von einem Schuss in den Bauch getroffen. Verings Paukarzt Bräuninger, Assistenzarzt der Freiburger Chirurgie, fing ihn auf und legte einen Notverband an. Bräuninger fuhr in seine Klinik, um seinem Chef Paul Kraske Bericht zu erstatten. Seinen Gegner überließ er der Obhut von Salomons Freund und Paukarzt Schwarz, der ihn in Verings Kutsche in die Klinik bringen sollte. Aus ungeklärten Gründen dauerte der Transport nicht anderthalb, sondern sechs Stunden. Das kostete viel Blut, denn die Kugel hatte die Leber, den Magen und die Lunge gestreift, war zwischen den Rippen herausgetreten und hatte noch den linken Oberarm verletzt. In der Klinik sofort operiert, erholte sich der 26-jährige Salomon. Am Morgen des sechsten postoperativen Tages kam es zu schweren inneren Blutungen, denen er nach einer halben Stunde erlag.Der Israelit (17. Februar 1890)

Vering stellte sich sofort der Staatsanwaltschaft und wurde verhaftet. Gegen eine Kaution von 8.000 Mark wurde er freigelassen. Als der Staatsanwalt erfuhr, dass das Geld von Corpsbrüdern aufgebracht worden war, ließ er die Vermögensverhältnisse von Verings Vater feststellen. Als Carl Hubert Vering die geforderten 50.000 Mark eingezahlt hatte, wurde der Sohn am 22. Februar entlassen.

Als Salomon auf dem Jüdischen Friedhof in Freiburg beerdigt wurde, hielt der Karlsruher Rabbiner Adolf Schwarz die Grabrede.Allgemeine Zeitung des Judenthums (28. Februar 1890)Grablage: Dokumentation Frankenstein Grab Nr. 347

Nachspiel Im Deutschen Kaiserreich wurde, abgesehen von der Kotze-Affäre und v. Ketelhodt vs. Zenker (1896), kein Duell in vergleichbarer Breite und Heftigkeit erörtert, auch nicht der Tod von Ferdinand Lassalle, der 1864 gegen Janko von Racowitza (Iancu Racoviţă) gefallen war.siehe H. Kater, Einst und Jetzt, Bd. 25 (1980), S. 29–59. Erst das Duell Adolf von Bennigsen vs. Oswald Falkenhagen (1902) führte zu namhafter gesellschaftlicher Gegenwehr gegen diese Art der Satisfaktionserlangung in Deutschland und Österreich durch die Anti-Duell-Liga.

Relegation und Suspension mini|Freiburger Karzer Noch an Salomons Todestag leitete die Disziplinarbehörde der Universität ein Disziplinarverfahren gegen alle auch nur entfernt am Duell beteiligten (und in Freiburg immatrikulierten) Personen ein. Am 26. Februar 1890 verkündete der Prorektor Jacob Lüroth das Urteil: Vering wurde für vier Jahre, Helmcke, Gottlieb, Pralle, Keßler und Meyer für ein Jahr relegiert. Reich, Buchmüller, Jänecke und Bothe wurden mit Karzerstrafen bedacht. Rhenania wurde für zwei Semester suspendiert.

Gegen den Vorsitzenden des Ehrengerichts und die Paukärzte konnte der Senat nicht vorgehen, weil sie exmatrikuliert waren und keine akademischen Bürgerrechte mehr besaßen.

Die Corps Hasso-Borussia und Suevia fügten sich dem Senatsspruch vorbehaltslos. Der Freiburger Schwabe Buchmüller entzog sich der Strafe durch Wegzug nach Marburg, wo er ein Jahr später seine Karzerstrafe verbüßte.

Rekurs Zwar waren die Angeklagten Reich, Meyer, Buchmüller, Jänecke, Bothe und Gottlieb nicht gehört worden; jedoch war die Rechtmäßigkeit der Senatsentscheidung nicht anzufechten, wohl aber die Verhältnismäßigkeit.

Rhenanias Beschwerde gegen die Suspension wurde vom Senat abgelehnt, so dass die Beschlüsse am 4. März 1890 in Kraft traten; mit seiner Genehmigung bestand das Corps aber ab dem 4. März 1890 als Helvetia (grün-rot-gold) weiter. Über ihr späteres Ehrenmitglied Leopold Neumann, Rechtsanwalt und Stadtratsvorsitzender in Freiburg, verfasste Rhenanias Altherrenschaft am 9. März den Rekurs beim Großherzoglichen Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts in Karlsruhe – unter Verweis auf das 75. Stiftungsfest und den Bau des Corpshauses.Neumann: Kösener Korpslisten 1910, 47/259. Ende April gab das Ministerium den Entscheid bekannt, dass die Suspension um anderthalb Semester auf den 1. Mai 1890 verkürzt und der einjährige Universitätsausschluss von Gottlieb und Pralle auf Bewährung ausgesetzt und in zweiwöchige Karzerstrafen umgewandelt würde. Die Rekurse von Jänecke und Bothe wurden als unbegründet abgelehnt. Der Minister Wilhelm Nokk (ein Burschenschafter) unterschrieb den Briefwechsel und den Entscheid persönlich.

Prozess Am 16. April 1890 eröffnete das Landgericht Freiburg die Schwurgerichtsverhandlung. Angeklagt waren Vering wegen Zweikampfs mit Todesfolge, Krumbein und die Studenten Helmcke, Gottlieb, Pralle, Keßler, Meyer und Reich wegen Beihilfe, Helmcke zusätzlich wegen Kartelltragens. Verteidiger war neben Neumann der spätere Reichskanzler Constantin Fehrenbach. Als Angehöriger der Hercynia Freiburg im Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen war er ein entschiedener Duellgegner, präsentierte Vering aber als Opfer des damaligen Ehrbegriffs. Seine Verteidigung gilt als Meisterwerk juristischer Rhetorik. Den unsachlichen Presseberichten über das Duell und der Hetzkampagne gegen Rhenania begegnete Fehrenbach mit Zeugen, die Salomon in Konfliktsituationen erlebt hatten. Sie bezeugten rüpelhaftes Benehmen, sexuelle Belästigungen, Ohrfeigen (auch gegen seinen Klassenlehrer in Untertertia) und Peitschenhiebe. Das gab dem Prozess eine unerwartete Wende, zumal Salomons Freund und Paukarzt Julius Schwarz seine (restliche) Glaubwürdigkeit verlor.

Die medizinischen Gutachten der Bezirksärzte Reich und Kirn hatten den „gewaltsamen Tod“ und die „meisterhafte Behandlung“ Salomons festgestellt.

Nach 19 Zeugenvernehmungen wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Das Gericht verurteilte Vering zu zweieinviertel Jahren, die übrigen Mitglieder des Ehrengerichts zu sechs Monaten Festungshaft. Reich wurde vollkommen und Helmcke vom Vorwurf des Kartelltragens freigesprochen.

Begnadigungen Bis auf Vering stellten die Verurteilten im Sommer 1890 mehrere (verlorene) Gnadengesuche. Am 3. September 1890 richtete das Justizministerium ein Gnadengesuch an das Großherzogliche Staatsministerium. Eine Woche später begnadigte Großherzog Friedrich I. die Verurteilten und verkürzte die Strafe auf dreieinhalb Monate.

Ein Jahr später, am 9. September 1891, bat Verings Vater Carl Hubert Vering beim Karlsruher Justizministerium um Strafnachlass für seinen Sohn. Nach zögerlicher Zustimmung des Landgerichts unterstützte das Ministerium das Gnadengesuch von Carl Hubert Vering und reichte es an den Großherzog weiter. Anders als bei der Rekursentscheidung wies das Ministerium die „Schuld“ an dem Duell erstmals Salomon zu. Carl Vering wurde am 1. November 1891 begnadigt, ging an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und wurde Zweibändermann bei Guestphalia Bonn.Kösener Corpslisten 1960, 10/605.

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