miniatur|Versorgungsgebiet Inmarsat: Mobiler Seefunkdienst über Satelliten
Der Mobile Seefunkdienst über Satelliten () ist gemäß Definition der Internationalen FernmeldeunionVO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.29 ein Mobilfunkdienst über Satelliten, bei dem die mobilen Erdfunkstellen sich an Bord von Seefahrzeugen befinden. Rettungsgerätfunkstellen und Funkbaken zur Kennzeichnung der Notposition dürfen ebenfalls an diesem Funkdienst teilnehmen.
Die VO Funk kategorisiert diesen Funkdienst wie folgt: Mobilfunkdienst (Artikel 1.24) Mobiler Seefunkdienst (Artikel 1.28) Mobiler Seefunkdienst über Satelliten (Artikel 1.29) Hafenfunkdienst (Artikel 1.30) Schiffslenkungsfunkdienst (Artikel 1.31)
Voraussetzungen Zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst über Satelliten benötigt das Schiff eine zugelassene Satelliten-Funkanlage (z. B. Inmarsat C) und eine Frequenzzuteilungsurkunde. Der Nutzer benötigt auf Berufsschiffen das „General Operator’s Certificate“ oder auf Sportschiffen das Funkbetriebszeugnis „Long Range Certificate“.
Möglichkeiten Der mobile Seefunkdienst über Satelliten ermöglicht, wenn geostationäre Satelliten verwendet werden zwischen dem 70. Breitengrad nördlicher Breite und dem 70. Breitengrad südlicher Breite, den Verkehr per Fax, Radiotelex und Datenübertragung. Des Weiteren ermöglicht er die Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten System zur Alarmierung im Seenotfall.
Siehe auch Mobiler Seefunkdienst Network Co-ordination Station
Weblinks Internationale Fernmeldeunion
Einzelnachweise
Kategorie:Schiffsfunk Kategorie:Mobilfunkdienst Kategorie:Satellitenkommunikation