Streitkräfte ist die Bezeichnung für eine spezifische Organisation von bewaffneten Menschen (Soldaten), die in Staaten speziell zur Durchführung des bewaffneten Kampfes aufgestellt, ausgerüstet, ausgebildet und geführt wird.Siehe Streitkräfte. In: Kollektiv der Militärakademie der Nationalen Volksarmee „Friedrich Engels“ (Hrsg.): Deutsches Militärlexikon. Berlin 1961, S. 390.Siehe Streitkräfte. In: Autorenkollektiv der Militärakademie "Friedrich Engels" der Nationalen Volksarmee u. a. (Hrsg.): Militärlexikon. 2. Auflage, Berlin 1973, S. 354 f.Siehe Streitkräfte (). In: Militärenzyklopädisches Wörterbuch. ( [Wojenny Enziklopeditscheskij Slowar]). Moskau 1986, S. 158.

Sie stellen eine der Organisationsformen von Militär dar und sind eines der wichtigsten Instrumente des Staates (der militärischen Allianz/Koalition)Siehe Streitkräfte. In: Klaus Schubert / Martina Klein: Das Politiklexikon. Begriffe, Fakten, Zusammenhänge. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), 5., aktualisierte und erweiterte Auflage, Bonn 2011, S. 192 f. zur gewaltsamen Durchsetzung politischer Interessen mit militärischen Mitteln.

In der deutschen Bundeswehr bilden die Streitkräfte die militärischen Organisationsbereiche, namentlich die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe, Marine und Cyber- und Informationsraum sowie die Streitkräfte Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Streitkräftebasis. Nicht Teil der Streitkräfte sind die zivilen Organisationsbereiche der Bundeswehrverwaltung (Personal, Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung und Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen sowie die Militärseelsorge, die Rechtspflege der Bundeswehr) und die dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unmittelbar nachgeordneten Dienststellen. Auch das BMVg selbst ist weder Teil der Streitkräfte, noch der Bundeswehr. Vielmehr bildet die Bundeswehr organisatorisch die Gesamtheit des nachgeordneten Bereichs des Ministeriums.

Begriffsgeschichte Bereits vor dem 18. Jahrhundert wurde mit Militär (von lateinisch militaris, entlehnt vom franz. militaire)Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch. 23., erweiterte Auflage, Berlin/New York 1999, S. 559. allgemein jene Erscheinungsform gesellschaftlicher (sozialer) Aktivität bezeichnet, bei der sich Menschen (-gruppen) in Staaten bewaffnen, um mit Gewalt ihre politischen Ziele umzusetzen. Daneben kann in der Einzahl (singulär) auch nur eine bewaffnete Person aus der o. g. Gruppe gemeint sein.

Ursprünglich waren Heer bzw. Armee und Flotte zur Beschreibung ausreichend. Erst Anfang des 19. Jahrhunderts benutzt Carl von Clausewitz in seinem Hauptwerk Vom Kriege durchgängigCarl von Clausewitz: Vom Kriege. Hinterlassenes Werk des Generals Carl von Clausewitz. Verlag des MfNV, Berlin 1957, S. 23 bis 799. den zusammenfassenden (Streitkraft-) Streitkräfte-Begriff.

Nach dem Jahr 1850 tauchte auch in PressepublikationenSiehe Karl Marx: Die Streitkräfte gegen Rußland. Quelle: Neue Oderzeitung, Nr. 375, vom 14. August 1855. In: Marx–Engels–Werke, Band 11, Berlin/DDR 1961, S. 485. und wissenschaftlichen Schriften Siehe Briefwechsel über britische Streitkräfte. In: Karl Marx, Friedrich Engels: Gesamtausgabe (MEGA), Erste Abteilung, Werke/Artikel/Entwürfe, Artikel Oktober 1857 bis Dezember 1858, Band 16, Berlin 2018, S. 577. die allgemeine Bezeichnung Streitkräfte auf.

Als synonymer Begriff wird Streitmacht verwendet. Die umgangssprachlichen Bezeichnungen Militär oder Armee sind nicht bedeutungsgleich (kongruent) zu Streitkräften.

Neben den Streitkräften sind weitere Organisationsformen von Militär benannt als Paramilitär, Miliz, Gendarmerie, Grenzpolizei, Grenzschutz, Grenztruppen und Nationalgarde. Außerdem treten militärische Formationen privater Sicherheits- und Militärunternehmen in Erscheinung. Mit dem Begriff „militärische Organisationsform“ können auch die bewaffneten Formationen von Gemeinwesen mit pseudostaatlichem Charakter bezeichnet werden (z. B. im ehemaligen Kalifat Islamischen Staat im Irak und in Syrien [ISIS] sowie im Irak und in der Levante [ISIL] oder Taliban im ehemaligen Islamischen Emirat Afghanistan).

Funktionen, Auftrag, Aufgaben der Streitkräfte Mögliche Funktionen der Streitkräfte Reale Sicherheitspolitik muss die veränderten Wirkungsbedingungen für den Einsatz von militärischer Gewalt im Nuklearzeitalter mittels Streitkräften berücksichtigen. Die Verhinderung von bewaffneten Konflikten (Kriegen) erhält prioritäre Bedeutung bei der Zuweisung der Funktionen für Streitkräfte.

Folgende Funktionen sind gewöhnlich im Auftrag für Streitkräfte abgebildet: Funktion im Rahmen der Verhütung und Beilegung von Konflikten an den Außengrenzen des Staates (des Staatenbündnisses, der Koalition); Funktion als militärische Komponente im Innern des Staaten-(Militär-)Bündnisses bei spezifischen Bedrohungen sowie bei Ausnutzung der Potenzen der Streitkräfte als Bindeglied zwischen den Teilnehmerländern; Funktion zur Unterstützung der inneren Sicherheitskräfte bei spezifischen Bedrohungen; Funktion bei der Sicherung der freien Verbindungs- und Handelswege in allen Sphären; Funktion bei der internationalen Rüstungskontrolle und vertragsgerechten Abrüstung; Funktion in friedenserhaltenden Missionen im Auftrag der Vereinten Nationen; Nebenfunktion zur Sicherstellung des diplomatischen und staatlichen Zeremoniells; Nebenfunktion zur Rettung und Hilfeleistung bei Havarien und Katastrophen sowie zu Hilfeleistungen für die Allgemeinheit.

Auftrag der Streitkräfte Die Streitkräfte als mit Kriegswaffen ausgestattete Träger der Staatsgewalt erfüllen hoheitliche Aufgaben zur Gewährleistung der äußeren Sicherheit. In den meisten Staaten können sie bei besonderem Bedarf und in bestimmten Anlassfällen zusätzlich mit Aufgaben zur Verstärkung der Polizei zum Schutz der inneren Sicherheit betraut werden.

Neben der Verteidigung können die Streitkräfte auch weitreichendere Aufträge erhalten, die Aufgabengebiete wie die Friedenssicherung nach Kapitel VI und VII der UN-Charta (z. B. bei internationalen Blauhelmeinsätzen), die Durchsetzung der wirtschaftlichen und politischen Interessen im Rahmen vertraglicher internationaler Bündnisverpflichtungen, die Rettung und Hilfeleistung (Katastrophenhilfe) sowie die Sicherstellung des diplomatischen und staatlichen Zeremoniells umfassen.

Aufgaben am Beispiel der Bundeswehr Das Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr (2016)Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr. Hrsg. Bundesministerium der Verteidigung, Berlin 2016, Stand Juni, S. 90. leitet den Auftrag für die Bundeswehr, als ein wesentliches Instrument der Sicherheits- und Verteidigungspolitik Deutschlands, aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie aus Deutschlands Werten, Interessen und strategischen Prioritäten ab.

Abgeleitet aus ihrem Auftrag nimmt die Bundeswehr in einem gesamtstaatlichen Ansatz folgende Aufgaben wahr:Siehe gleichlautend zum Weißbuch, in: Die Konzeption der Bundeswehr – Ausgewählte Grundlinien der Gesamtkonzeption. Hrsg. Bundesministerium der Verteidigung, Bonn 2018, April, S. 15. Landes- und Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO und der EU; internationales Krisenmanagement, einschließlich aktiver militärischer und zivil-militärischer Beiträge; Heimatschutz, nationales Risiko- und Krisenmanagement und subsidiäre Unterstützungsleistungen in Deutschland; Partnerschaft und Kooperation auch über EU und NATO hinaus; humanitäre Not- und Katastrophenhilfe.

Hinzu treten als durchgängig wahrzunehmende Aufgaben: Verteidigungsaspekte der gesamtstaatlichen Cybersicherheit, Beiträge zum gesamtstaatlichen Lagebild im Cyber- und Informationsraum im Rahmen der nationalen und multinationalen Sicherheitsvorsorge sowie die Gewährleistung der Cybersicherheit in den bundeswehreigenen Netzen; Unterstützungsleistungen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung nationaler Schlüsseltechnologiefelder sowie zur Förderung partnerschaftlicher, insbesondere europäischer und atlantischer Ansätze bei Forschung, Entwicklung und Nutzung von Fähigkeiten und alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes im In- und Ausland.

Merkmale, Aufbau, Struktur, Auffüllung und Führung Charakteristische Merkmale der Streitkräfte Die jeweilige politische Ordnung des Staates wirkt bestimmend auf die politische Funktion, den sozialen Charakter, die historische Rolle und das moralische Antlitz der Streitkräfte. Für die Zuverlässigkeit der Streitkräfte als politisches Instrument bürgt in erster Linie die Geisteshaltung des Offizierskorps.Siehe Manfred G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik. 3., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-520-40403-9, S. 503.

Die militärischen Merkmale der Streitkräfte, wie Bewaffnung, Ausrüstung, Organisations- und Einsatzprinzipien sowie Kampfmöglichkeiten werden von den konkreten politischen Zielen des Staates (der Staatengruppe) beeinflusst.

Wesentliche Einflussfaktoren auf die Streitkräfte erwachsen aus dem ökonomischen Potenzial und den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes (der Koalition). Die militär-strategischen Bedingungen und militär-geographischen Faktoren sowie das wissenschaftlich-technische Potenzial des Landes (der Koalition) bestimmen die Wesensmerkmale der jeweiligen Streitkräfte.

Die Unterhaltung von Streitkräften ist finanzierungsintensiv und macht meist einen beachtlichen Teil der Staatsausgaben aus. Daher gibt es Staaten ohne Streitkräfte. In Militärbündnissen wie der NATO sollen die finanziellen Lasten auf mehrere Mitglieder verteilt werden und die militärischen Aufgaben für ein gemeinsames Schutzbedürfnis kollektiv abgesichert werden.

Reguläre und irreguläre Streitkräfte Aus völkerrechtlicher Sicht ist nach Genfer Konvention und Haager Landkriegsordnung zwischen regulären und irregulären Streitkräften zu unterscheiden.

Reguläre Streitkräfte sind bewaffnete Kräfte, die von einem Staat auf Grund der (Verteidigungs-) Wehrgesetzgebung aufgestellt werden. Dazu gehören auch Milizen, Gendarmerie (Polizei), halbmilitärische Organisationen und Freiwilligenformationen, die zu Beginn oder im Verlauf von bewaffneten Konflikten in diese Streitkräfte eingegliedert und zu Kampfhandlungen eingesetzt werden. Nach humanitärem Völkerrecht zählen diese Personen als Kombattanten.

Als irreguläre Streitkräfte werden bewaffnete Kräfte bezeichnet, die nicht in die regulären Streitkräfte eingegliedert wurden. Dazu zählen Polizeikräfte (ausgenommen Bereitschaftskräfte), Milizen, halbmilitärische Organisationen, Kräfte der organisierten Widerstandsbewegung (Guerillas, Partisanen), die sowohl innerhalb als auch außerhalb des eigenen Territoriums kämpfen können. Denselben Status bekommen Teile der Zivilbevölkerung, die unmittelbar beim Herannahen des Gegners zu den Waffen greifen.

Nach dem Völkerrecht müssen reguläre wie irreguläre Streitkräfte im bewaffneten Konflikt (Krieg) vier Bedingungen erfüllen: an ihrer Spitze muss ein Kommandeur (ein Befehlshaber, eine Führungsperson, ein einheitliches Kommando) stehen und gegenüber dem Staat die Führung verantworten; sie müssen als Kriegführende gekennzeichnet sein; sie müssen die Waffen offen führen und sie müssen die Normen des Völkerrechts, die Regeln und Gebräuche des Krieges kennen und einhalten. Dazu müssen die Soldaten einem internen Disziplinarsystem unterliegen, das im Anlassfall die Einhaltung der Normen und Regeln der Kriegführung durchsetzt.

Aufbau der Streitkräfte Präsenzformen der Streitkräfte Hinsichtlich der Präsenzdauer militärischer Formationen hat sich aus dem Vasallenheer und dem im 11. Jahrhundert aufkommenden Ritterheer schließlich seit dem 17. Jahrhundert die Präsenzform Stehendes Heer in den feudalabsolutistischen Ländern in Europa durchgesetzt.Autorenkollektiv: Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte. Band 2: Mi–Z. 2., durchgesehene Auflage. Berlin 1987, ISBN 3-327-00478-1, S. 954.