Ein Burgward (mittellateinisch burgwardium oder burgwardum, auch Burgwart) war ein kleinräumiger Herrschafts-, Verwaltungs- und Abgabenbezirk in den Gebieten an und östlich von Elbe und Saale, der seit der Mitte des 10. Jahrhunderts in der schriftlichen Überlieferung fassbar wird und im ausgehenden 11. und beginnenden 12. Jahrhundert wieder unterging. Burgwarde bildeten unterhalb von Mark und Grafschaft die unterste Ebene der vom Königtum getragenen Herrschaftsgliederung im eroberten sorbischen und slawischen Grenzland.Matthias Hardt: Burgward, Burgwardverfassung. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. Auflage, Band 1, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008 (hrgdigital.de). Der Begriff bezeichnet dabei in erster Linie den Bezirk, nicht die Befestigung selbst; in der Regel, aber nicht zwingend, war ihm eine Wehranlage als Mittelpunkt zugeordnet (Burgwardmittelpunkt).Gerhard Billig: Burgward – Adel? Stellungnahme zu: Karlheinz Hengst, Das Gebiet zwischen Saale und Elbe vor tausend Jahren. Betrachtungen von Ostthüringen bis Mittelsachsen aus sprachgeschichtlicher Sicht mit besonderer Beachtung des slawischen Adels vom 10. bis 13. Jahrhundert. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte. Band 90 (2019), S. 225–239 (Volltext).
Begriff und Wortgeschichte
Das Wort verbindet Burg mit dem Element ward/wart im Sinne von „Wache, Obhut“. Das Deutsche Rechtswörterbuch verzeichnet das Lemma in altsächsischer (burgwardi), mittelniederdeutscher (borchwart) und hochdeutscher Form (burgwart, burgwarte) sowie in den latinisierten Varianten burgwardium, burgwardus und burquardus. Als Bedeutungen werden „Bezirk um eine befestigte Stadt, Burg“ und, in einer eigenen Untergliederung, der Burgward „als Steuerbezirk“ geführt.
Der Autor und Forscher Gerhard Billig hat betont, dass Burgward „einen Bezirk, einen herrschaftlich-verwaltungsmäßigen Kleinraum, keineswegs automatisch eine Wehranlage“ meint; die Urkunden unterscheiden regelhaft zwischen Burg und zugehörigem Besitz und sprechen von civitates et castella. Eine Gleichsetzung von Burgwall, Burgward und Adelssitz ist nach seiner Auffassung nicht zu belegen.
Schriftliche Überlieferung
Burgwarde sind fast ausschließlich in Königsurkunden und in der Überlieferung geistlicher Empfänger belegt, in denen geschenkte Orte durch die Formel in burgwardo beziehungsweise in burgwardio lokalisiert werden. Matthias Hardt nennt als frühesten Beleg eine Urkunde von 961; das Deutsche Rechtswörterbuch führt bereits für 946 eine Havelberger Nennung (civitatem cum burcwardo) an und verzeichnet weitere Belege unter anderem für 961 (Magdeburg: municipium etiam vel burgwardum urbis Z.), 981 (Memleben), 983 (Meißen: omnes qui in eodem burgwardo habitent), 999 (Barby), 1004 (Magdeburg: civitatem … cum toto eius territorio sive burgwardio) und 1012 (Merseburg) bis hin zu Nennungen um 1150.
Die Überlieferung ist damit stark von den Interessen kirchlicher Empfänger geprägt. Billig hielt es für wahrscheinlich, dass daneben weitere, weltliche Burgbezirke bestanden, die nicht überliefert sind, weil nur die geistlichen Einrichtungen entsprechende Aufzeichnungen anlegten. Für die Zeit vor der Burgwardorganisation lassen sich Burgbezirke im Saalegrenzraum aus dem Hersfelder Zehntverzeichnis des ausgehenden 9. Jahrhunderts erschließen; dessen Burgen erscheinen in einer Merseburger Urkunde Ottos II. von 974 als civitates et castella und später einzeln als Burgwarde.
Vorläufer und Entstehung
Dass die Gliederung des Raumes in Burgbezirke für das Frühmittelalter eine Allgemeinerscheinung war, gilt seit den Arbeiten von Heinrich Felix Schmid zur Burgbezirksverfassung bei den slawischen Völkern (1926) als gesichert; Wehrorganisation, Rechts-, Abgaben- und Kultbezirke standen dahinter, ohne dass die spärliche Überlieferung klar umrissene Verhältnisse erkennen ließe.Gerhard Billig: Burgen in der gegliederten Kulturlandschaft Sachsens. Betrachtungen zu Erscheinung und räumlicher Verbreitung hoch- und spätmittelalterlicher Wehranlagen im Vergleich zu den frühmittelalterlichen und zur Entwicklung der historischen Regionalität in Sachsen. Aus dem wissenschaftlichen Nachlass herausgegeben und mit einem Kommentar versehen von Susanne Baudisch und Reinhardt Butz. Dresden 2020, doi:10.25366/2020.10. Als unmittelbare Vorläufer der Burgwarde gelten einerseits die slawische Burgbezirksgliederung, wie sie die Angaben des sogenannten Bayerischen Geographen aus der Mitte des 9. Jahrhunderts mit ihren civitates erkennen lassen, andererseits das karolingisch-ostfränkische Burgbezirkssystem des Saaleraums.
Die Einführung der Burgwardorganisation setzte mit der Schaffung der Marken unter Otto I. ein und setzte sich im Laufe der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts durch. Billig ordnete sie zeitlich einer dritten Phase zu, die er von der Eroberung des Gebietes zwischen Saale und Bober/Queis unter Heinrich I. (928/929) und von der Markenbildung unter Markgraf Gero ab 937 abhob: Erst mit der Neuordnung der Marken nach Geros Tod 967 und den Bistumsgründungen in Merseburg, Zeitz und Meißen 968 sei die Burgwardorganisation eingerichtet worden. Die Bischofskirchen aller drei Diözesen lagen innerhalb der zentralen Burgen, so dass sich Mission und der militärisch-administrative Funktionskomplex der Burgen verbanden.
Die Mark als erobertes Land galt als Königsland, der Markgraf als persönlicher Träger der Herrschaft und Beauftragter des Königs; die weitgehend anonyme Besatzung der Burgwarde war wie das Amt des Markgrafen unmittelbar auf den König bezogen und von vornherein nicht erblich. Die Burgwardorganisation knüpfte an die vorgefundene Raumeinteilung an, verband sich aber politisch-rechtlich mit deutsch-feudalen, letztlich karolingisch wurzelnden Prinzipien und brachte damit die erste staatliche Herrschaftsstruktur, die bis in den Kleinraum vordrang.
In der Forschung wird sie deshalb auch als Instrument gegen die von der slawischen Oberschicht beanspruchte dominatio regionis gedeutet: Wolfgang H. Fritze sah in der Ablehnung entsprechender slawischer Forderungen durch Otto I. eine langfristige ottonische Konzeption und zugleich eine Ursache des Slawenaufstands von 983. Während sich die Königsherrschaft im Kleinraum im sorbischen Süden durchsetzte, scheiterte sie im lutizischen Nordosten; das eroberte Gebiet zwischen Elbe/Saale und Oder/Bober ist dementsprechend nicht flächendeckend mit Burgwarden ausgefüllt.
Räumliche Struktur
Die Burgwarde knüpften an gewachsene Siedlungskammern an, deren Umrisse sich mit der Verteilung der Burgwälle nur annähernd fassen lassen; ihre Grenzen blieben fließend und orientierten sich vielfach an Wasserläufen und Wasserscheiden. Die Mittelpunkte erscheinen äußerlich als Burgwälle, die sich im Fundmaterial und in baulichen Einzelheiten nicht grundsätzlich von den älterslawischen Anlagen unterscheiden; vielfach wurden die Befestigungen verstärkt, teils wurden die Zentren bei weitgehender Kontinuität des zugehörigen Bezirks an strategisch günstigere Standorte verlegt. Im Bezirk selbst lagen häufig ein oder zwei weitere Befestigungen.
Für das Gebiet des heutigen Freistaates Sachsen hat Billig 39 sicher nachgewiesene und 20 hypothetisch erschlossene Burgwarde, insgesamt also 59, kartiert. Größe und Zuschnitt schwankten erheblich: In der Oberlausitz grenzte an den Burgward Göda mit 25 zugehörigen Dörfern der Bezirk Seitschen mit ursprünglich zwölf, nach Osten folgte Doberschau mit neun Dörfern.
Auch das Verhältnis zu den älteren Gauen war uneinheitlich. In Rochlitz, Eilenburg, Altenburg und Zeitz fielen Kleingau und Burgward zusammen, in der Landschaft Parva Neletici kam es dagegen zu einer Verkopplung der Burgwarde Wurzen und Püchau, während in Daleminze und Milska der Bezug der Großlandschaft zur Unterteilung in Burgbezirke stabil blieb. Eine Sonderstellung nahmen die frühen Landesburgen Meißen und Bautzen ein, deren Namen auf die Landschaft übertragen wurden und bei denen sich ein engerer von einem weiteren Burgbezirk unterscheiden lässt.
Funktionen
Der Burgward diente der Wehrorganisation, der Verwaltung, der Rechtsprechung und der Abgabenerhebung zugleich; er war zudem vielfach Bezugsrahmen der frühen kirchlichen Gliederung. Die Bevölkerung des Bezirks war zu Bau- und Wachdiensten verpflichtet: 1144 entschied König Konrad III. im Streit zwischen dem Markgrafen und dem Bischof von Meißen, dass die Bischofsorte des Milzenergaues in Bautzen Burgwerk zu leisten und Wachkorn zu liefern hätten. Die Wachkornabgabe, die im Rochlitzer Gebiet erst 1378 genau überliefert ist, wurzelt mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Burgwardorganisation und betrifft nur Orte des Altsiedelgebietes. Das Deutsche Rechtswörterbuch führt den Burgward eigens auch als Steuerbezirk; die Meißner Urkunde von 983 spricht von „allen, die in demselben Burgward wohnen“.
Mit dem Burgward konnten weitere Rechte verbunden sein: Walter Schlesinger deutete das 983 dem Meißner Domkapitel im Burgward Boritz übertragene ius laborandi et inquirendi als Rodungsrecht. An den Burgwardmittelpunkten entstanden vielfach die frühen Kirchen, deren Sprengel für die Rekonstruktion der Bezirke herangezogen werden; in der Oberlausitz bestand neben der Gaukirche in Bautzen einzig in Göda eine weitere frühe Kirche an einem Burgwardmittelpunkt.
Nicht zutreffend ist die verbreitete Vorstellung, die Burgen seien von einer Adelsfamilie errichtet und die zugehörigen Dörfer lehnrechtlich oder erbuntertänig gebunden gewesen: Nach Billig erfolgte die Errichtung der jüngerslawischen Burgwälle als Arbeitsleistung der Dorfgemeinden, getragen und genutzt wurden sie von der ganzen Dorfgemeinschaft.
Beispiele
Der Gau Rochlitz umfasste in älterslawischer Zeit offenbar zwei Burgbezirke, Köttern im Norden und Fischheim im Süden. Mit der Anlage der Burg Rochlitz im Zuge der deutschen Markenorganisation wurde der sich verselbständigende Kleingau zugleich Burgward, während die beiden Vorgängerburgen weiter belegt blieben. In der Vorburg stand die Peterskirche, deren Patrozinium auf Merseburg weist und deren Gründung vor 981 zu erschließen ist.
In Eilenburg entwickelte sich die zentrale Burg in Platzkonstanz. Der Komplex erscheint wohl schon 961 als Quesizi, in qua inest Ilburg, 981 nennt Thietmar von Merseburg die urbs Ilburg, und um 1000 heißt es ausdrücklich Villa Gubici […] in pago autem Quezici dicto in burgwardio Ilburg sita.
Burgwarde konnten zu größeren Einheiten zusammengefasst werden. Nach dem Heimfall des ekkehardingischen Erbes 1046 vereinigte Kaiser Heinrich III. die fünf benachbarten Mulden-Burgwarde Rochlitz, Colditz, Leisnig, Polkenberg und Grobi/Döben und wies sie Kaiserin Agnes zu; neben den fünf Mittelpunkten umfasste das Gebiet zehn weitere Befestigungen, Rochlitz wurde zur Reichsburg ausgebaut. Vergleichbares geschah nach 1065 in den Elbburgwarden Strehla, Gröba und Boritz seitens der Bischöfe von Naumburg.
Der Burgward Göda bildet insofern eine Ausnahme, als hier neben dem befestigten Mittelpunkt fünf weitere Burgen liegen, während sonst allenfalls ein bis zwei zusätzliche Anlagen im Bezirk nachweisbar sind.
Wie sehr die Zuordnung einzelner Burgwarde von der Quellenkritik abhängt, zeigt der Fall Pesterwitz: Manfred Kobuch wies nach, dass die seit dem 18. Jahrhundert übliche Gleichsetzung des 1068 genannten Burgwards Buistrizi mit Pesterwitz auf einem Irrtum beruht.Manfred Kobuch: Der Burgward Pesterwitz – ein Irrtum. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte. Band 68 (1997), S. 313–326.
Auflösung und Nachwirken