mini|hochkant=1.5|Sitzungssaal des österreichischen Herrenhauses im Reichsratsgebäude (Aufnahme 1902) Das Herrenhaus war das aus Vertretern des Adels, des Klerus und besonders verdienstvollen Bürgern bestehende Oberhaus des österreichischen Reichsrates.
Es wurde auf Grund der von Franz Joseph I. erlassenen Verfassung für das Kaisertum Österreich, die nach ihrem Datum 26. Februar 1861 als Februarpatent in die österreichische Verfassungsgeschichte eingegangen ist, als erste Kammer der Legislative geschaffen. Es bestand bis zum Ende des Ersten Weltkrieges, als die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich das Herrenhaus am 12. November 1918 für abgeschafft erklärte.Art. 8, Gesetz vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich, StGBl. Nr. 5 / 1918 Das heutige österreichische Parlament besteht gemäß Bundes-Verfassungsgesetz von 1920 wieder aus zwei Kammern; nun ist der direkt vom Volk gewählte Nationalrat die erste, der von den Landtagen indirekt gewählte Bundesrat die zweite Kammer.
Geschichte Schaffung Im Oktoberdiplom 1860 hatten der bis dahin absolutistisch regierende Kaiser und sein Vorsitzender der Ministerkonferenz, Graf Bernhard von Rechberg, versucht, einen fast nur beratend tätigen, nur 100 Mitglieder umfassenden Reichsrat mit stark eingeschränkten Befugnissen einzuführen. Der Widerstand vor allem des liberalen Großbürgertums gegen diese Politik war so stark, dass 1861 die Schaffung eines Zweikammernparlaments als Legislative unvermeidlich wurde, die von Anton von Schmerling vorbereitet wurde.
Das Herrenhaus wurde ähnlich dem britischen House of Lords als fast gleichberechtigtes Gegengewicht zum gewählten Abgeordnetenhaus, dem Unterhaus, geschaffen. Das nicht gewählte, sondern durch Geburt, Status und Ernennung berufene Herrenhaus begleitete den Übergang vom Feudalismus zu einer konstitutionellen Monarchie, die das (männliche) Bürgertum und zuletzt auch die Arbeiterschaft einbeziehen sollte. Sein Bestehen sollte es der bis dahin allein herrschenden Schicht erleichtern, ihren Machtverlust zu bewältigen. mini|Das Herrenhaus tagte 1861–1883 im Niederösterreichischen Landhaus an der Herrengasse
Das Herrenhaus trat am 29. April 1861 zum ersten Mal zusammen.Stenographisches Protokoll der Eröffnungs-Sitzung des Herren-Hauses des Reichsrathes Es tagte bis 1883 provisorisch im Sitzungssaal des Niederösterreichischen Landtages im Landhaus in der Wiener Herrengasse (siehe Kapitel Sitz).
Beschränkung auf Cisleithanien Die ohne Mandat des Parlaments von der kaiserlichen Regierung geführten Verhandlungen zum Ausgleich mit Ungarn 1867 wurden im Herrenhaus im Juni 1867 kontrovers diskutiert.Herrenhaus. 3. Sitzung der 4. Session am 3. Juni 1867 Zur am 20. Mai 1867 begonnenen II. Legislaturperiode bzw. 4. Session war nur mehr der bisherige engere Reichsrat, ohne Mitglieder aus den Ländern der ungarischen Krone, eingeladen worden, ohne dass es dazu entsprechende Verfassungsbestimmungen gegeben hätte. Der Reichsrat war nun de facto und ein halbes Jahr später auch de jure nur mehr für die Länder diesseits der Leitha, inoffiziell bald österreichische Reichshälfte (Cisleithanien) genannt, zuständig; dies sowie eine Stärkung des Abgeordnetenhauses wurde in der Dezemberverfassung 1867 festgelegt.
Delegationen, Deputationen Die gemeinsamen Angelegenheiten (Außenpolitik, Militär und deren Finanzierung), die Österreich und Ungarn weiterhin verpflichtend verbanden, wurden parlamentarisch von den so genannten Delegationen behandelt, die je 60 Parlamentarier umfassten. In Cisleithanien hatte das Herrenhaus für die jährlichen Delegationssessionen (die 50. Session war die letzte) jeweils 20 der 60 Delegationsmitglieder sowie zehn Ersatzmitglieder zu wählen, zuletzt am 31. Oktober 1917.Stenographisches Protokoll. Herrenhaus. 20. Sitzung der XXII. Session Das Herrenhaus war weiters mit fünf von 15 Mitgliedern in der österreichischen Deputation vertreten, die mit ihrem ungarischen Gegenstück in größeren Zeitabständen Verhandlungen über die Kostenaufteilung der gemeinsamen Angelegenheiten zu führen hatte; die letzte Wahl seiner Mitglieder für die 17. Deputationssession erfolgte im Herrenhaus am 29. November 1917.Stenographisches Protokoll. Herrenhaus. 23. Sitzung der XXII. Session
Wichtige Sitzungen mini|Das Herrenhaus zog 1883 in den südlichen Teil des Reichsratsgebäudes ein Am 4. Dezember 1883 fand (ebenso wie im Abgeordnetenhaus) die erste Sitzung des Herrenhauses im neu erbauten k.k. Reichsratsgebäude statt. Der Saal wurde 1945 durch Bombentreffer zerstört; heute befindet sich an seiner Stelle der in der Nachkriegszeit gebaute Sitzungssaal des österreichischen Nationalrates (siehe Sitz).
Das Herrenhaus opponierte im Dezember 1906 gegen das vom Abgeordnetenhaus beschlossene allgemeine, gleiche Männerwahlrecht, mit dem man der erstarkenden Sozialdemokratie entgegenkam, die es in Großdemonstrationen gefordert hatte. K.k. Ministerpräsident Freiherr Max Wladimir von Beck drohte dem Herrenhaus mit einem Pairsschub des Kaisers, wenn die Vorlage nicht akzeptiert werde. Der Kaiser entsandte seine beiden Obersthofmeister, die Fürsten Rudolf von Liechtenstein und Alfred von Montenuovo, ins Parlament, damit sie dort für die Wahlreform sprachen; sie wurde letztlich vom Herrenhaus angenommen und bei den (letzten beiden) Reichsratswahlen 1907 und 1911 angewandt.
Ende des Herrenhauses Die vorletzte Sitzung des Herrenhauses mit einer Diskussion über das am 16. Oktober 1918 erlassene Völkermanifest von Kaiser Karl I. fand am 24. Oktober 1918 statt.39. Sitzung der XXII. Session am 24. Oktober 1918 In: Stenographische Protokolle des Herrenhauses des Reichsrates 1861–1918, Jahrgang 0022, XXII. Session, S. 1217 (online bei ANNO)
Die letzte Sitzung, die 40. der XXII. Session der XII. Legislaturperiode, fand am 30. Oktober 1918 von 17.05 bis 17.10 Uhr statt.40. Sitzung, Mittwoch, den 30. Oktober 1918 In: Stenographische Protokolle des Herrenhauses des Reichsrates 1861–1918, Jahrgang 0022, XXII. Session, S. 1269 (online bei ANNO) Da k.k. Ministerpräsident Lammasch sich, wie Fürst Albert III. zu Windisch-Graetz als Präsident des Hauses bekanntgab, nicht in der Lage sah, für sein in den Medien als Liquidationsministerium bezeichnetes, neu ernanntes Kabinett eine Erklärung abzugeben, wurde die Sitzung nach fünf Minuten geschlossen; der Präsident kündigte an, die nächste Sitzung werde im schriftlichen Weg bekanntgegeben werden. Parallel zu dieser Herrenhaussitzung im Parlamentsgebäude fand von 15.05 bis 20.05 Uhr im Niederösterreichischen Landhaus die 2. Sitzung der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich statt, bei der ein Staatsrat als Vollzugsorgan gewählt wurde. Der Staatsrat ernannte noch am gleichen Tag die erste Regierung Deutschösterreichs, die Staatsregierung Renner I.
Funktionsweise Nach der Verfassung war das Herrenhaus dem Abgeordnetenhaus in der Legislative gleichgestellt; ein Gesetz musste also die Zustimmung beider Häuser und des Kaisers erhalten. Wurde aber in einem Finanzgesetz oder im Rekrutengesetz über die Höhe des auszuhebenden Contingentes zwischen den beiden Häusern des Reichsrats keine Übereinstimmung erzielt, so galt nach § 13 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung von 1867 die kleinere Ziffer als bewilligt. Beide Kammern hatten wie die Regierung das Initiativrecht für Gesetzentwürfe.
Ständiges Organ Das Herrenhaus wurde im Unterschied zum seit 1873 (mindestens) alle sechs Jahre neu zu wählenden Abgeordnetenhaus als dauernde Vertretung angelegt; seine Mitglieder waren, ausgenommen die auf Funktionsdauer berufenen Bischöfe, durch Gesetz oder Ernennung auf Lebenszeit berufen. Allerdings waren die Legislaturperioden und in diesen die Sessionen des Herrenhauses an die des Abgeordnetenhauses gebunden. Wurde dieses vertagt oder zwecks Neuwahlen aufgelöst, so tagte auch das Herrenhaus erst wieder, wenn das Abgeordnetenhaus wieder zusammentrat. Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten des Herrenhauses wurden für jede Session vom Kaiser neu ernannt.
Jedes Herrenhausmitglied hatte vor der erstmaligen Teilnahme an Sitzungen dem Kaiser den Obedienzeid (Obedienz = Gehorsam) zu leisten; wer dies unterließ, durfte an den Beratungen nicht teilnehmen. Der Eid wurde ursprünglich im Haus geleistet, später schon vor Eintritt in das Haus. Das k.k. Ministerium des Inneren hatte dann dem Herrenhauspräsidenten jeweils mitzuteilen, welche neuen Mitglieder den Eid abgelegt hatten und daher zu den Sitzungen einzuladen waren.
Legislaturperioden und Sessionen Das Herrenhaus erlebte von 1861 bis 1918 zwölf Legislaturperioden (LP), die mit den für das Abgeordnetenhaus durchgeführten Reichsratswahlen korrelierten. In diesen Gesetzgebungsperioden fanden Sessionen des Hauses statt, die, wenn parlamentarisch nicht lösbare Probleme anstanden und die k.k. Regierung nur durch kaiserliche Verordnungen weiterzukommen glaubte, durch Vertagungen des Reichsrats beendet wurden; zuletzt war dies im Frühjahr 1914 der Fall. Die 22 Sessionen wurden von 1861 bis 1918 durchnummeriert. Besonders lang waren mit je einer durchgehenden Session die V. LP (1873–1879), die VI. LP (1879–1885), die VII. LP (1885–1891), die VIII. LP (1891–1897) und die X. LP (1901–1907). Ihnen stehen sehr kurze Legislaturperioden (z. B. III. LP, 1870 / 1871) gegenüber und die IX. Legislaturperiode, die wegen vier Vertagungen des Reichsrats in den drei Jahren 1897–1900 in fünf Sessionen zerfiel.Stenographische Protokolle des Herrenhauses des Reichsrates 1861–1918. In: Historische Rechts- und Gesetzestexte Online (ALEX). Österreichische Nationalbibliothek, 2011. Auf ALEX.onb.ac.at, abgerufen am 9. Januar 2024.
Präsidium mini|hochkant|Anton von Schmerling, 1871 Präsident des Herrenhauses Das Herrenhauspräsidium bestand aus dem Präsidenten des Herrenhauses und seinen beiden Stellvertretern. Der Präsident und die Vizepräsidenten wurden vom Kaiser mit Allerhöchsten Handschreiben aus der Mitte des Hauses ernannt. Einer ungeschriebenen Regel zufolge waren die ernannten Personen stets Mitglieder des Hochadels. Die Mitglieder des Präsidiums wechselten einander in der Leitung der Herrenhaussitzungen ab; nur bei sehr wichtigen Sitzungen führte der Präsident tatsächlich für die gesamte Dauer der Sitzung den Vorsitz.
Der Präsident hatte im Namen des Kaisers das Hausrecht im Herrenhaus. Er traf die wichtigsten Personalentscheidungen in der Herrenhausverwaltung. Alle an das Herrenhaus gerichteten Schriftstücke und Gesetzentwürfe wurden formal an ihn gerichtet. Er vertrat das Herrenhaus nach außen und stand, was die Rangfolge bei Hof betraf, protokollarisch vor dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses.
Letzter Präsident des Herrenhauses (zuvor seit 1892 Vizepräsident) war seit 25. März 1897Index der Stenographischen Protokolle des Reichsrates, XII. Session, Abschnitt VI. Personalien des Herrenhauses des Reichsrathes (zuletzt mit Allerhöchstem Handschreiben vom 21. Mai 1917 ernannt) Fürst Alfred III. zu Windisch-Grätz, die letzten Vizepräsidenten waren Fürst Max Egon II. zu Fürstenberg (seit 21. Mai 1917), Fürst Alois von Schönburg-Hartenstein (seit 21. Mai 1917) und Ferdinand Prinz Lobkowitz (am 12. Oktober 1917 nach dem Rücktritt von Graf Ernst von Silva-Tarouca ernannt).Stenographisches Protokoll. Herrenhaus. 39. Sitzung der XXII. Session
Mitglieder → Siehe auch: Liste der Mitglieder des österreichischen Herrenhauses
Das Herrenhaus setzte sich aus folgenden Kategorien von Mitgliedern zusammen: aus den berufenen Prinzen des kaiserlichen Hauses (d. h. den volljährigen Erzherzögen) aus den Erzbischöfen und jenen Bischöfen, denen fürstlicher Rang zukam aus Angehörigen des „vermögenden landsässigen Adels“ (d. h. den Häuptern jener Adelsgeschlechter, denen der Kaiser die „erbliche Reichsratswürde“ verliehen hatte)