mini|hochkant=1.5|Vorderseite des deutschen Fahrzeugscheins, der seit 1. Oktober 2005 ‚Zulassungsbescheinigung Teil I‘ heißt (analoge Form) mini|hochkant=1.5|Rückseite

Der Fahrzeugschein wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde bei der An- oder Ummeldung von Straßenfahrzeugen ausgestellt und dient der Identifizierung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs.

Seit Oktober 2005 unterliegt der Fahrzeugschein in Deutschland EU-einheitlichen Regelungen als Zulassungsbescheinigung, wie dies in Österreich schon seit 2003 der Fall ist. Die aktuellen fälschungsgesicherten Fahrzeugscheine, die im Gesetz noch immer Fahrzeugschein heißen, tragen diese Bezeichnung im Formular allerdings nur noch als Klammerzusatz zur offiziellen Bezeichnung Zulassungsbescheinigung Teil I.

Rechtliche Bedeutung mini|Fahrzeugschein mit HU-Stempeln

In Deutschland ist der Fahrzeugschein ( FZV) seit dem 1. Oktober 2005 Teil I der Zulassungsbescheinigung, deren Teil II der Fahrzeugbrief ist. Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Angaben, die der Betriebserlaubnis zugrunde liegen, sowie Name und Anschrift desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, amtliches Kennzeichen und Vermerke über die Durchführung der Hauptuntersuchung.

Bei der Zulassung eines Straßenfahrzeugs wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens eine neue Zulassungsbescheinigung (Teil I) ausgestellt, und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wird der bisherige Fahrzeugschein entwertet.

Aussehen und Beschaffenheit sind in und für Fahrzeuge der Bundeswehr der FZV vorgeschrieben. Die Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Verkehrsblatt 2005 S. 188) erläutert den Fahrzeugschein und regelt die Ausgabe und das Ausfüllen durch die Zulassungsstellen.

Der Fahrzeugschein ist eine Urkunde, damit sind die Vorschriften des StGB (Urkundenfälschung) anwendbar.

Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist gemäß Abs. 6 FZV beim Fahren eines Kraftfahrzeugs ständig mitzuführen. Wird der Fahrzeugschein bei einer polizeilichen Kontrolle nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht vorgezeigt, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach Nr. 4 FZV vor und kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich ziehen (BKat Nr. 174).

Beim Verlassen des Fahrzeugs ist der Fahrzeugschein nicht im Auto zu belassen, um bei einem Diebstahl des Kfz dem Dieb keine Legitimation zum Führen dieses Fahrzeugs zu geben. Kann bei einem Diebstahl des Fahrzeugs der Vorwurf nicht entkräftet werden, dass der Fahrzeugschein dem Dieb im Fahrzeug zugänglich gemacht wurde, konnte die Versicherung die Regulierung des Schadens früher reduzieren oder sogar ganz verweigern. Jüngere Urteile wie z. B. des OLG Oldenburg (5 U 153/09), OLG Hamm (18 U 154/09 und 20 U 226/12) oder LG Dortmund (2 O 353/08 und 22 O 179/08) bewerten dies inzwischen anders.

Entgegen weitverbreiteter Ansicht ist der Halter eines Kraftfahrzeugs nicht zwangsläufig mit demjenigen identisch, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer ein Fahrzeug dauerhaft auf eigene Rechnung gebraucht und darüber hinaus die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt. Die Eigentümereigenschaft und die Zulassung zum Straßenverkehr sind regelmäßig nur Indizien für die Haltereigenschaft. Es ist daher beispielsweise möglich, dass Person A Eigentümer eines Fahrzeugs ist, das auf Person B zugelassen ist, während Person C die Kosten bestreitet und über das Fahrzeug verfügt und damit Halter ist. Nur den Halter trifft die Gefährdungshaftung nach StVG.

Felder des Fahrzeugscheins Hier sind die Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I mit ihrer europaweit gültigen EG-Schlüsselnummer aufgelistet. Darüber hinaus ist die nationale Schlüsselnummer im bis 2005 gültigen Fahrzeugschein angegeben, die allerdings nicht mit den aktuellen Schlüsselnummern übereinstimmt. +EintragAktuelle EG-Schlüsselnummer Alte nationale Schlüsselnummer Amtliches KennzeichenA –Datum der ErstzulassungB32Name oder Firmenname des HaltersC.1.1 –Vorname des HaltersC.1.2 –Anschrift des HaltersC.1.3 –MarkeD.12Typ/Variante/VersionD.23Handelsbezeichnung(en)D.3 –Fahrzeug-IdentifikationsnummerE4Technisch zulässige GesamtmasseF.115Im Zulassungsstaat zulässige GesamtmasseF.215LeergewichtG14GültigkeitsdauerH –Datum dieser ZulassungI –FahrzeugklasseJ1Nummer der Typgenehmigung oder ABEK –Anzahl der AchsenL18Technisch zulässige Anhängelast gebremstO.128Technisch zulässige Anhängelast ungebremstO.229HubraumP.18Nennleistung / NenndrehzahlP.2/P.47Kraftstoffart oder EnergiequelleP.3 –Leistungsgewicht (Nur bei Krafträdern)Q –Farbe des FahrzeugsR –Sitzplätze einschließlich FahrersitzS. 112StehplätzeS. 211HöchstgeschwindigkeitT6StandgeräuschU.130Drehzahl zu U.1U.2 –FahrgeräuschU.331CO₂-Emission pro kmV.7 –Maßgebliche SchadstoffklasseV.9 –Hersteller-Kurzbezeichnung22Code zu (2)2.1 –Code zu D.2 mit Prüfziffer2.2 –Prüfziffer der Fahrzeug-Identifikationsnummer34Art des Aufbaus41Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus51Datum zu K6 –Technisch zulässige Achslast je Achsgruppe7.1–7.316v 16m 16hZulässige Achslast im Zulassungsstaat8.1–8.316v 16m 16hAnzahl der Antriebsachsen919Kraftstoffcode zu P.310 –Code zu R11 –Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen1210Stützlast13 –Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse141Code zu V.9 oder (14) (Schadstoffschlüssel)14.15Bereifung15.1–15.320–23Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II16 –Merkmal der Betriebserlaubnis17 –Länge1813LBreite1913BHöhe2013HSonstige Vermerke21 –Bemerkungen und Ausnahmen22 –

Druckstücknummer und Sicherheitscode

Auf der letzten Seite des Fahrzeugscheins ist ein mehrschichtiger Aufkleber, der zunächst die Druckstücknummer zeigt, über die jedes Dokument eindeutig identifizierbar ist. Die oberste Schicht dieses Aufklebers lässt sich abziehen oder abrubbeln, wodurch der darunterliegende siebenstellige Sicherheitscode erkennbar wird. Durch das Freilegen des Sicherheitscodes wird der Fahrzeugschein ungültig. Der Sicherheitscode wird benötigt, um das Fahrzeug bei einer Online-Zulassungsbehörde abzumelden (außer Betrieb zu setzen), umzumelden oder es bei einem Halterwechsel neu zuzulassen.

Digitaler Fahrzeugschein

Seit 6. November 2025 ist es optional, eine digitale Variante in einer Smartphone-App namens i-Kfz-App des Bundesministeriums für Verkehr (in Kooperation mit der Bundesdruckerei) zu verwenden. Die Bezeichnung hierfür ist Digitaler Fahrzeugschein (DFZ).

Voraussetzung ist dafür ein Smartphone mit Android oder iOS und entweder der Online-Personalausweis mit PIN oder ein QR-Code von der Zulassungsstelle. Der digitale Fahrzeugschein kann derzeit nur in Deutschland genutzt werden. Mit der i-Kfz-App ist es möglich, dass mehrere Personen den Fahrzeugschein unabhängig voneinander vorhalten können; somit muss der Fahrzeugschein nicht mehr physisch übergeben oder im Fahrzeug aufbewahrt werden (zur rechtlichen Bewertung siehe dazu oberen Abschnitt).

Sonstiges Der Fahrzeugschein ist eine wichtige Voraussetzung, wenn eine offizielle Fahrzeugbewertung durchgeführt werden soll, sowie der Verkauf eines Fahrzeugs bevorsteht.

Siehe auch Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung

Einzelnachweise

Kategorie:Urkunde Kategorie:Straßenverkehrszulassungsrecht (Deutschland) Kategorie:Kraftverkehr (Deutschland)