zentriert|125px|alt=Geschichte Chinas Geschichte Chinas ALTE GESCHICHTE Jungsteinzeit 8500 – 2070 v. Chr. Xia-Dynastie 2070 – 1600 v. Chr. Shang-Dynastie 1600 – 1046 v. Chr. Zhou-Dynastie 1046 – 256 v. Chr. Westliche Zhou-Dynastie Östliche Zhou-Dynastie Frühling und Herbst Streitende Reiche KAISERLICHES CHINA Qin-Dynastie 221–207 v. Chr. Han-Dynastie 202 v. Chr. – 220 n. Chr. Westliche Han-Dynastie Xin-Dynastie Östliche Han-Dynastie Drei Reiche 220–280 Wei – Shu – Wu-Dynastie Jin-Dynastie 266–420 Westliche Jin Östliche Jin Sechzehn Reiche Nördliche und Südliche Dynastien420–589 Sui-Dynastie 581–618 Tang-Dynastie 618–907 Fünf Dynastien und Zehn Reiche 907-960 Song-Dynastie 960–1279 Nördliche Song 960–1127   Westliche Xia-Dynastie Südliche Song 1127–1279 Jin-Dynastie 1115–1234 Yuan-Dynastie 1271–1368 Ming-Dynastie 1368–1644 Qing-Dynastie 1636–1912 MODERNES CHINA Republik China auf dem Festland 1912–1949, ab 1945 mit Taiwan Volksrepublik China ab 1949 Republik China auf Taiwan ab 1945

China hat eine bedeutende, über 3000 Jahre alte Rechtskultur, welche zahlreiche Staatsphilosophien, Rechtstheorien und -praktiken hervorbrachte. Grundsätzlich lässt sich die Rechtsgeschichte Chinas in mehrere Hauptphasen unterteilen, nämlich in die Zeit der Herrschaften bis 221 v. Chr., die Qin-Dynastie (221 – 207 v. Chr.), die darauf folgenden Dynastien bis in das späte 19. Jahrhundert, die Reformära der Qing-Dynastie zwischen 1898 und 1911, die Republik China, die frühe Volksrepublik China und die Volksrepublik China nach 1978. Zur chinesischen Rechtsgeschichte gehören auch das Kolonial- und Besatzungsrecht ausländischer Mächte auf chinesischem Territorium.

Überblick zur traditionellen chinesischen Rechtskultur Die traditionelle chinesische Rechtskultur ist ein breites interdisziplinäres Forschungsgebiet von Rechtswissenschaftlern, Historikern, Anthropologen, Soziologen und Sinologen. Wenn auch kein Konsens über die Besonderheiten dieser Rechtskultur besteht, so werden folgende Merkmale genannt: Die Funktion von Gesetzen wird oft durch Riten (礼 li) erfüllt. Für die Beurteilung eines Streits kommt es weniger auf das Recht als die damit verbundenen Gefühle (人情 Renqing) an. Der Schwerpunkt des Rechts liegt auf dem Strafrecht. In der Tradition des Konfuzianismus werden die Pflichten des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft auf Grundlage der kosmischen Ordnung betont. Das Zivilrecht ist demgegenüber unterentwickelt. Es besteht keine Trennung von materiellem und Verfahrensrecht. Es besteht kein eigener Juristenstand. Gerichte sind in die staatliche Verwaltung eingegliedert. Die Aufgabe der staatlichen Verwaltung ist nicht die Gewährung von Rechtsschutz, sondern die Vermeidung von Streit.

Kristallisationspunkt dieser Merkmale ist die auf Konfuzius zurückgehende Lehre des Konfuzianismus; demnach ist das Gesetz eine gegenüber dem Ordnungsprinzip des Li minderwertige Form der gesellschaftlichen Ordnung. Kurz nach dem Tode des Konfuzius drohte seine Lehre während der Zeit der Streitenden Reiche in Vergessenheit zu geraten: Der Legalismus wurde zur herrschenden philosophischen Auffassung. Die Qin-Dynastie ging 221 v. Chr. als Sieger der Zeit der Streitenden Reiche hervor und verwirklichte den Legalismus schließlich in Reinform. Schon 206 v. Chr. trat an deren Stelle jedoch die Han-Dynastie: Der Konfuzianismus entwickelte sich unter ihr zur vorherrschenden Philosophie und blieb dies für fast 2000 Jahre.

Obwohl das Gesetz eine dem Li untergeordnete Organisationsmöglichkeit war, entstanden in dieser Zeit dennoch einige Gesetzesbücher, die meist nur in Fragmenten erhalten sind. Aus dem 7. Jahrhundert n. Chr. sind erstmals vollständige Gesetzesbücher der Tang-Dynastie erhalten: Sie enthalten fast nur Straf- und Verwaltungsrecht. Zivilrechtliche Streitigkeiten wurden durch Schlichtung des Familienoberhaupts oder einer sonst an Alter oder Ansehen hochstehenden Persönlichkeit geschlichtet. Zwar blieb als ultima ratio der Gang zu einem kaiserlichen Beamten, doch galt dies als sozial verwerflich.

Ein tiefgreifender Wandel fand erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts statt: Infolge der ungleichen Verträge zerteilten die europäischen Großmächte China in Interessensphären; die folgenden politischen Verwerfungen zwangen die chinesische Regierung schließlich zu Reformen und führten letztlich zum Ende der Monarchie und der Gründung der Republik China 1912. In den 1920er und 1930er Jahren kam es unter der Kuomintang zu einer vorübergehenden Beruhigung, die nach dem Vorbild Japans zu einem ersten Kodifikationsversuch im Zivilrecht führte; Vorbild war wie in Japan das deutsche und schweizerische Recht.

Zhou-Dynastie Der Jurist und Sinologe Oskar Weggel sieht die „Wiege des chinesischen Rechts in der Zhou-Zeit, nämlich der Periode der sogenannten „Streitenden Reiche““, als Kanzler Li Kuei (Li Kui) das Gesetzeswerk Fajing 法經 in sechs Abschnitten verfasste. Es beinhaltete Straftatbestände, Das Strafverfahren und Rechtsdefinitionen.Weggel, Chinesische Rechtsgeschichte, S. 3 ff.

Diese Epoche erlebte zudem einen Schulenstreit zwischen Konfuzianern und Legalisten, der sich an dem folgenden Fallbeispiel illustrieren lässt: Im Staate Lu war ein Soldat dreimal desertiert, weil er sich seinem alleinstehenden alten Vater widmen wollte. Als Konfuzius davon erfuhr, war er von der Kindespietät des Soldaten so angetan, dass er sogar seine Beförderung zum Beamten empfahl. Han Fei umgekehrt plädierte dafür, einen solchen Soldaten wegen Fahnenflucht zu bestrafen. „Welchen Nutzen hätten schon Menschlichkeit, Rechtschaffenheit und Sohnespietät, wenn man dem Feind durch Disziplinlosigkeit in den eigenen Reihen Tür und Tor öffne?“Weggel, Chinesische Rechtsgeschichte, S. 17. Der Philosoph Kongzi (Konfuzius) lebte im Staat Lu während der Zeit der Östlichen Zhou-Dynastie. Er stellte Humanismus (ren 仁), Gerechtigkeit (yi 義), Tugend (德) und Sittlichkeit (li 禮) in den Vordergrund. Eine Leitung des Volkes durch Administration und Strafen lehnte er ab. Stattdessen propagierte er den Vorbildcharakter des Herrschers durch sittliches Handeln. Erste Menschenrechtsideen entstanden zudem im Konfuzianismus.Roetz, Klassischer Konfuzianismus, S. 26, 0 f., 35; Paul, Der Legalismus, S. 67 ff.; Weggel, Chinesische Rechtsgeschichte, S. 3 ff.

Demgegenüber stand der Legalismus für eine strenge Herrschaft sowie einen umfangreichen Katalog von Verboten und Strafen. Zugleich warnte der Legalismus vor Despotismus, welcher beliebige Grausamkeiten ausübe.Paul, Der Legalismus, S. 68 f.

Qin-Dynastie Eine zentralistische Herrschaft, welche die bisherige Feudalstruktur zerschlug und Terror ausübte, stellte die kurzlebige Qin-Dynastie dar. Zur Abschreckung ließ Kaiser Qin Shihuangdi 460 Konfuzianer lebendig begraben. Der Legalismus wurde zur zentralen Rechtsauffassung.Paul, Der Legalismus, S. 67 ff.; Mohrenz, Konfuzianismus, S. 41; Messmann, Chinas Weg in der Gesetzgebung, S. 50.

Han-Dynastie Die Nachfolgeherrschaft der Han förderte den zuvor verfolgten Konfuzianismus, bemühte sich aber um seine Verschmelzung mit dem Legalismus. Ein Resultat dieses Bestrebens war eine bedeutende Kodifikation des Han-Rechts. Typisch hierfür sind Straftatbestände für die Missachtung konfuzianischer Kernwerte, wie etwa die Missachtung der kindlichen Pietät. Weitere wichtige Rechtsbereiche betrafen das Steuer- und Monopolwesen. Der Han-Kodex bestand aus 4.900 Artikeln und 7.700.000 Wörtern.Weggel, Chinesische Rechtsgeschichte, S. 30 ff.; Messmann, Chinas Weg in der Gesetzgebung, S. 50.

Tang-Dynastie Die als erste Blütezeit der chinesischen Kultur betrachtete Tang-Dynastie schuf einen Kodex mit 12 Kapiteln und 500 Artikeln, welche die Staatsverwaltung, die Familie, das Militär, Straftaten, Strafverfolgung und das Strafverfahren behandelten. Im Vergleich zum Han-Gesetzbuch fiel der Tang-Kodex mit 620 Artikeln und 136.000 Wörtern schmaler aus.Weggel, Chinesische Rechtsgeschichte, S. 47 ff.

Song-Dynastie Schon drei Jahre nach der Etablierung der Song-Dynastie erschien eine im Sinne des Neokonfuzianismus abgefasste Kodifikation mit 15 Hauptkategorien, nämlich Ämterordnung, Beamten-Personal-Politik, Schriftverkehr, Monopole, Finanzen, Speicherwesen, Steuer- und Dienstpflicht, Landwirtschaft, Religion, Amtsangestellte, Strafwesen, Trauerordnung, Wildvölker, Tierhaltung und Sonstiges. Neue Rechtsgebiete waren das Schuldrecht, das Religionsrecht und das Militärrecht.Ommerborn, Konzepte politischer Herrschaft und die Bedeutung des staatlichen und gesellschaftlichen Praxis im Neo-Konfuzianismus der Song-Zeit; Weggel, Chinesische Rechtsgeschichte, S. 67 ff.

miniatur|Statue von Bao Zheng Ein berühmter Richter der Song-Dynastie war der für seine Gerechtigkeit berühmte Bao Zheng.

Yuan-Dynastie Die Mongolenherrschaft führte zwar neue Rechtsgebiete, wie die Behandlung von Häusern und Grundstücken, Steuern und Tarifen oder von Geldschulden ein, doch war ihre Herrschaft weitgehend ein Rückschritt für die Rechtsentwicklung. So schafften die Yuan beispielsweise den Obersten Gerichtshof, die Tradition der Rechtsschulen und die zivile Beamtenprüfung ab. Hinzu kam die rechtliche Einteilung der Gesellschaft nach ethnischer Zugehörigkeit (1. älteste Mongolenstämme, Tartaren, 2. westasiatische Hilfsvölker, 3. Nordchinesen, 4. Südchinesen, die von Benachteiligung besonders betroffen waren).Weggel, Chinesische Rechtsgeschichte, S. 84 ff.

Ming-Dynastie Im Jahr 1374 brachte die Ming-Herrschaft eine Kodifikation heraus, der 1397 eine Überarbeitung folgte. Anstelle des alten Zwölferschemas nutzte sie eine präzise gegliederte Sechsereinteilung:

I.1. Allgemeine Termini und Prinzipien (Artikel 1 – 47) II. Behördenrecht: 2. Behörden (Art. 48 – 62), 3. Behördliche Dokumente (Art. 63 – 80), III. Zivilrecht: 4. Volkszählung und öffentlicher Arbeitsdienst (Art. 81 – 95), 5. Boden und Häuser (Art. 96 – 106), 6. Ehe (Art. 107 – 124), 7. Getreidespeicher und Finanzen (Art. 125 – 148), 8. Steuern und Abgaben (Art. 149 – 167), 9. Schulden (Art. 168 – 170), 10. Märkte IV. Ritenrecht: 11. Staatliche Opfer (Art. 176 – 181), 12. Zeremonien (Art. 182 – 201) V. Militärrecht. 13. Palastwachen (Art. 202 – 220), 14. Armeebestimmungen (Art. 221 – 240), 15. Grenztruppen (Art. 241 – 247), 16. Bestimmungen über Ställe (Art. 248 – 258), 17. Postdienst (Art. 259 – 276) VI. Strafrecht: 18. Gewalttaten und Diebstahl (Art. 277 – 304), 19. Totschlag (Art. 305 – 324), 20. Zwang und Drohung (Art. 325 – 346), 21. Beleidigungen (Art. 347 – 354), 22. Strafprozess (Art. 355 – 366), 23. Bestechung (Art. 367 – 377), 24. Fälschung und Betrug (Art. 378 – 389), 25. Sexualdelikte (390 – 399), 26. Verschiedenes (Art. 400 – 410), 27. Festnahme von Flüchtigen (Art. 411 – 418), 28. Verhör (Art. 419 – 447) VII. Recht der Öffentlichen Arbeiten: 29. Öffentliche Bauten (Art. 448 – 456), 30. Flussbewässerungsanlagen (Art. 457 – 460).Weggel, Chinesische Rechtsgeschichte, S. 92 f.

Qing-Dynastie Die Fremdherrschaft der Mandschuren in Form der Qing-Dynastie vermied den Fehler der mongolischen Yuan, den Chinesen fremdartige Institutionen aufzuzwingen. Ihre zwei Jahre nach der Machtübernahme erlassene Qing-Kodifikation orientierte sich am Ming-Recht. Hinzu kamen eine breite Kommentarliteratur sowie Sammlungen höchstrichterlicher Entscheidungen. Ein Novum im frühen 19. Jahrhundert war ein restriktives Ausländerrecht. Für die Macht der Qing existierten jedoch auch rechtsfreie Räume, in denen Geheimgesellschaften, wie etwa die Weißer-Lotus-Sekte oder die Taiping-Sekte große Gebiete beherrschten und nach eigenem Recht agierten.Weggel, Chinesische Rechtsgeschichte, S. 121 ff.

Hundert-Tage-Reform