miniatur|Beispielbild eines Löschfahrzeugs: LF 20/16 miniatur|Beispielbild eines Hubrettungsfahrzeugs: DLK 23-12

Das Feuerwehrfahrzeuge-Kartell (auch Feuerwehr-Kartell oder Feuerwehrgerätebeschaffungskartell) war ein Kartell zwischen mehreren Herstellern von Feuerwehrfahrzeugen auf dem deutschen Markt, das im Jahr 2011 durch das Bundeskartellamt aufgedeckt wurde.Bundeskartellamt: , abgerufen am 31. März 2012. In einem ersten Verfahren wurde gegen die Hersteller von Lösch- und Rüstfahrzeugen ermittelt, in einem zweiten Verfahren gegen die Hersteller von Hubrettungsfahrzeugen.

Marktsituation Auf dem Markt für Feuerwehrfahrzeuge befinden sich in Deutschland zahlreiche inländische wie auch einige ausländische Anbieter. Ein Großteil der Fahrzeuge wird entsprechend geltender DIN-Normen verkauft (siehe auch Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland), ein geringerer Anteil auch nach Sonderbauwünschen und individueller Gestaltung. Hauptabnehmer von Feuerwehrfahrzeugen im Inland sind Kommunen, die nach den jeweils geltenden Landesbrandschutzgesetzen für die Organisation des lokalen Brandschutzes zuständig sind. Die Aufträge der Kommunen werden dabei regelmäßig im Rahmen von Ausschreibungen vergeben. Daneben befinden sich Werkfeuerwehren größerer Unternehmen auf der Käuferseite.

Im Jahr 2010 erzielte die Feuerwehrtechnikbranche in Deutschland einen Gesamtumsatz von rund 560 Mio. Euro. Der Markt für Feuerwehrfahrzeuge hatte dabei ein Volumen von rund 480 Mio. Euro. Jährlich werden rund 2000 bis 2500 Feuerwehrfahrzeuge abgesetzt, davon rund 700 bis 900 Lösch- sowie 60 bis 100 Hubrettungsfahrzeuge.

Auf dem Markt für Lösch- und Rüstfahrzeuge hatten die vier Unternehmen Iveco Magirus Brandschutztechnik, Schlingmann, Rosenbauer und Ziegler einen Marktanteil von rund 90 %Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 2. Mai 2011: Empfehlungen für kommunale Einkäufer von Feuerwehrfahrzeugen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Bietern (PDF, 53 kB), S. 1. und bildeten damit ein Oligopol. Auf dem Markt für Hubrettungsfahrzeuge hatten die beiden Unternehmen Metz Aerials und Iveco Magirus Brandschutztechnik einen Marktanteil von zusammen annähernd 100 % und bildeten damit ein Duopol.

Die Kartelle Im Februar 2011 wurde bekannt, dass die etablierten Hersteller auf dem Feuerwehrfahrzeugmarkt in zwei Kartelle verwickelt waren. Zum einen verabredete man sich im Bereich von Löschfahrzeugen, zum anderen im Bereich der Hubrettungsfahrzeuge.

Beteiligte Unternehmen Unternehmen Sitz LogoMagirus GmbH Ulm 150px Metz Aerials GmbH & Co. KG Karlsruhe 150px Rosenbauer Gruppe Luckenwalde und Leonding/Österreich 150px Schlingmann GmbH & Co. KG Dissen am Teutoburger Wald 150pxAlbert Ziegler GmbHGiengen an der Brenz alternativtext=|150x150px

Das Unternehmen Iveco Magirus Brandschutztechnik war dabei sowohl am Lösch- als auch am Hubrettungsfahrzeugekartell beteiligt. Darüber hinaus war ein Schweizer Wirtschaftsprüfer als Koordinierungsstelle innerhalb des Löschfahrzeuge-Kartells beteiligt, gegen den ebenfalls ein Bußgeld verhängt wurde.

Die Anbieter Empl (Österreich), Lentner (Deutschland) und Gimaex-Schmitz (Deutschland) waren nicht in das Kartell involviert.News März/2011 von Empl: , abgerufen am 8. März 2012.

Vorgehensweise in den Kartellen Löschfahrzeugekartell Im Löschfahrzeugekartell sprachen die Hersteller sich auf zwei Ebenen ab. Zum einen erfolgten Treffen auf Ebene der Unternehmensleitung (so genannte Zürich-Runde), zum anderen Treffen auf Ebene der Vertriebsleiter.

Zürich-Runde Die Unternehmensleiter (Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzende) der Kartellanten trafen sich in den Jahren 2001 bis 2009 regelmäßig am namensgebenden Flughafen Zürich, um in ihrer Runde Absprachen zu treffen. Die Treffen erfolgten auf informeller Basis ohne schriftliche Fixierungen (Einladungen, Teilnahmelisten u. ä.) (so genanntes Frühstückskartell) auf „neutralem“ Schweizer Boden. Das Bundeskartellamt konnte insgesamt 19 Sitzungen nachweisen.

Inhalt der Treffen war ein Austausch über die Marktsituation im Feuerwehrfahrzeugemarkt. Alle beteiligten Unternehmen meldeten seit 2000 ihre jeweiligen Auftragseingänge an den Schweizer Wirtschaftsprüfer, der aus den Daten eine Marktstatistik erstellte. Zudem hatten die Unternehmen Sollquoten vereinbart und somit den Gesamtmarkt aufgeteilt (Produktions- oder Quotenkartellvgl. Tobias Lettl: Kartellrecht. 2. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-40655-624-1, § 2, Rn. 80.). Auf den Treffen wurde mittels der Marktstatistik überprüft, inwieweit die tatsächlichen Auftragseingänge mit den vereinbarten Sollquoten übereinstimmten. Sofern dies nicht der Fall war, wurden in den Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um den tatsächlichen Marktanteil der vereinbarten Sollquote anzunähern. Ebenfalls wurden allgemeine Preiserhöhungen der beteiligten Unternehmen abgesprochen.

Vertriebsleiter-Runde Auf der Ebene der Vertriebsleiter wurden ebenfalls Treffen durchgeführt. Dabei trafen sich die Vertriebsleiter der beteiligten Unternehmen ungefähr alle drei Monate in einem Hotel in Biebelried oder in Autobahnraststätten, insbesondere am Kirchheimer Dreieck bei Bad Hersfeld.Augsburger Allgemeine: Das Feuerwehr-Kartell muss Kommunen entschädigen, abgerufen am 13. Juli 2013. Bei den Sitzungen wurden zumindest bis zum Jahr 2004 Listen mit aktuellen Ausschreibungen von Kommunen besprochen. Anhand dieser konkreten Auftragslage und der Ergebnisse der Zürich-Runde wurde unter den Beteiligten abgesprochen, welches Unternehmen welchen Auftrag erfüllen sollte, und die Ausschreibungen wurden aufgeteilt. Um den Zuschlag entsprechend der Kartellabsprache zu garantieren, wurde von den übrigen Unternehmen eine entsprechend ungünstige Rabattpolitik betrieben.

Hubrettungsfahrzeugekartell Im Kartell auf dem Markt für Hubrettungsfahrzeuge haben die beteiligten Unternehmen Metz und Iveco Magirus Brandschutztechnik ebenfalls auf Ebene der Unternehmens- und Vertriebsleiter Absprachen zur Marktaufteilung getroffen.

Zumindest seit 1998 bestand eine Vereinbarung darüber, die Ausschreibungen für Hubrettungsfahrzeuge jeweils zur Hälfte auf die beiden beteiligten Unternehmen zu verteilen. Hierfür wurden Listen mit den anstehenden Ausschreibungen von Kommunen ausgetauscht und die Aufträge entsprechend zugeteilt. Das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten sollte, gewährte dabei einen Rabatt auf den kartellbedingt ähnlich hohen Listenpreis in Höhe von 5 bis 8 %, während das unterlegene Unternehmen lediglich einen Rabatt in Höhe von bis zu 3 % gewähren sollte.

Die Kommunikation innerhalb des Kartells wurde aus Tarnungszwecken zunächst über Prepaid-Handys und Schriftverkehr über die privaten Adressen der Vertriebsleiter abgewickelt. Seit 2006 wurde per E-Mail kommuniziert; zur Tarnung wurden dabei Begriffe aus dem Fußball verwendet; Kartelltreffen wurden als Trainingstermine, abgesprochene Rabatte als Spielergebnisse formuliert.

Das Kartellverfahren miniatur|Logo des Bundeskartellamts Seit 2009 ermittelte das deutsche Bundeskartellamt zusammen mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde nach dem Eingang einer anonymen AnzeigeZur Möglichkeit der anonymen Anzeige im Kartellrecht: Tobias Lettl: Kartellrecht. 2. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2007, ISBN 978-3-40655-624-1, § 11, Rn. 20. sowie einer Selbstanzeige des Herstellers Metz Aerials in Bezug auf mögliche wettbewerbswidrige Absprachen zwischen den beteiligten Unternehmen. Zwischen Mai 2009 und Juli 2010 wurden vier Durchsuchungsaktionen durchgeführt, davon zwei in Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde in Österreich (Rosenbauer).Bundeswettbewerbsbehörde: Tätigkeitsbericht 2010, S. 43.vgl. zu den Details auch: OGH, Beschluss vom 15. Juli 2009, 16Ok7/09 (online im Rechtsinformationssystem des Bundes).

Im Februar 2011 wurden die Kartelle auf dem Feuerwehrfahrzeugemarkt aufgedeckt und der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Im ersten Verfahren gegen die Hersteller von Löschfahrzeugen verhängte das Bundeskartellamt mit Bescheid vom 10. Februar 2011 Geldbußen in Höhe von 20,5 Millionen Euro gegen die Hersteller Schlingmann, Rosenbauer und Ziegler.Bundeskartellamt: Fallbericht B12 - 11/09 - Feuerwehrfahrzeuge, S. 1. Gegen Iveco Magirus Brandschutztechnik wurde noch weiter ermittelt, ebenso im Bereich der Hubrettungsfahrzeuge. In diesem Verfahren wurde gegen den Hersteller Iveco Magirus Brandschutztechnik mit Bescheid vom 27. Juli 2011 ein Bußgeld in Höhe von 17,5 Millionen Euro verhängt.

Der Verfahrenskomplex Feuerwehrfahrzeuge wurde dann schließlich im März 2012 vom Bundeskartellamt abgeschlossen; es verhängte am 7. März 2012 ein weiteres Bußgeld gegen den Hersteller Iveco Magirus Brandschutztechnik für dessen Beteiligung am Löschfahrzeugekartell in Höhe von 30 Millionen Euro.Bundeskartellamt: , abgerufen am 31. März 2012.

Konsequenzen Bußgeldverfahren Das Bundeskartellamt hat bislang (Stand: März 2012) Geldbußen gem. GWB in Höhe von 68 Millionen Euro gegen die Kartellbeteiligten ausgesprochen. Die Strafen von Ziegler, Schlingmann, Rosenbauer und die Hubrettungsfahrzeug-Strafe von Iveco Magirus wurden im Rahmen eines Settlement-Verfahrens akzeptiert und auf eine gerichtliche Aufarbeitung verzichtet, die Bescheide sind somit inzwischen rechtskräftig geworden.

Iveco Magirus Brandschutztechnik hat angekündigt, gegen den Bußgeldbescheid im Löschfahrzeuge-Verfahren gerichtlich vorgehen zu wollen.

Folgende Geldbußen wurden im Einzelnen verhängt: Unternehmen Geldbuße Löschfahrzeuge Geldbuße Hubrettungsfahrzeuge Gesamtsumme der Geldbußen Iveco Magirus Brandschutztechnik 30 Mio. € 17,5 Mio. € 47,5 Mio. € Ziegler 8 Mio. € - 8 Mio. € Schlingmann 2 Mio. € - 2 Mio. € Rosenbauer mit Metz Aerials 10,5 Mio. € straffrei 10,5 Mio. €

Die Metz Aerials GmbH ist im Rahmen der Kronzeugenregelung im Hubrettungsfahrzeugekartell straffrei ausgegangen.vgl. JUVE.de: Feuerwehrfahrzeug-Kartell: Erfurter Kanzlei begleitet Kronzeugin Rosenbauer, abgerufen am 31. März 2012. Gegen den Schweizer Wirtschaftsprüfer wurde als Kartellgehilfe ebenfalls eine Geldbuße verhängt.zur Strafbarkeit von Beihilfehandlungen im Kartellrecht: Gericht der Europäischen Union EuGH, Urteil vom 8. Juli 2008, Az. T-99/04, Volltext; Stephan Albrecht/Julie von dem Bussche: Kurzkommentar zu EuG, Urteil vom 8. Juli 2008, Rs T-99/04, in: EWiR 2008, S. 489–490.

Die Albert Ziegler GmbH & Co. KG hat nach eigenen Angaben aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der Kartellstrafe im August 2011 Insolvenz angemeldet. Anfang November 2011 erfolgte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.feuerwehrmagazin.de: , abgerufen am 10. März 2012.

Strafrechtliche Ermittlungen Vom Bundeskartellamt wurden die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften über das Kartell informiert. Gegen am Kartell beteiligte Personen und Unternehmen wurden in der Folge entsprechende Verfahren eingeleitet.feuerwehrmagazin.de: , abgerufen am 31. März 2012. Im August 2011 kam es zu einer bundesweiten Durchsuchungsaktion bei kartellbeteiligten Unternehmen sowie kommunalen Beschaffungsgesellschaften, bei denen die Staatsanwaltschaften Neuruppin, Osnabrück und Stuttgart insgesamt 14 Objekte in acht Bundesländern durchsuchen ließen.feuerwehrmagazin.de: , abgerufen am 31. März 2012.

Über den Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, die nach StGB strafbar sind, hinaus wurde auch in Bezug auf mögliche Korruptionsdelikte ermittelt, über die die kartellbeteiligten Unternehmen vertrauliche Informationen über die Vergabeverfahren von kommunalen Mitarbeitern erhalten haben könnten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart dauerten nach eigenen Angaben zumindest noch bis Frühsommer 2013 an.ngz-online.de: Stadt: Bestechungsermittlungen laufen, abgerufen am 17. Januar 2013.

Schadensersatzforderungen