Diese Liste beinhaltet alle in der Wikipedia gelisteten Wappen im Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Aufgeführt sind die Wappen des Landkreises, seiner Städte und Gemeinden.
Landkreis Vorpommern-Rügen und Vorgängerkreise Landkreis Wappen Kommentare Vorpommern-Rügen 150px 120px|Wappen des Landkreises Vorpommern-Rügen Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 7. März 2013 und unter der Nr. 345 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Über blauem Schildfuß, darin ein schreitender rot gezungter goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif, gespalten vorn in Gold ein linksgewendeter, aufgerichteter, rot gezungter schwarzer Greif mit aufgeworfenem Schweif, die unteren Schwungfedern des Flügels silbern, hinten in Gold ein aus schwebenden, offenen roten Stufengiebel aus fünf Steinen wachsender, rot gekrönter, gezungter und bewerter, doppelgeschweifter schwarzer Löwe. Dem Spalt aufgelegt zwischen den Fängen des Greifen und den Pranken des Löwen, die nicht berührend, ein roter Schild mit einer silbernen Pfeilspitze überhöht von einem silbernen Tatzenkreuz.“Landkreis Vorpommern-Rügen: Wappenbrief vom 7. März 2013.§ 2 Absatz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen Nordvorpommern 150px 120px|Wappen des Landkreises Nordvorpommern Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 3. Dezember 1997 und unter der Nr. 142 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Gespalten von Blau und Gold; vorn ein nach links gewendeter goldener Greif mit ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenen Schweif; hinten ein schwarzer Greif mit ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenem Schweif, die beiden unteren Schwungfedern des Fluges silbern.“§ 2 Absatz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Nordvorpommern Rügen 150px 120px|Wappen des Landkreises Rügen Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 18. Januar 1993 und unter der Nr. 68 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Geteilt von Gold über Blau; oben ein rot gekrönter und bewehrter schwarzer Löwe mit Doppelschweif, der aus dem im unteren Felde befindlichen, aus fünf roten Steinen gebildeten Stufengiebel hervorwächst. Auf dem Schild ruht eine Volkskrone; sie besteht aus einem mit roten Steinen geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist.“§ 2 Absatz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Rügen
Ämter Folgende Ämter führen kein eigenes Wappen und keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen sie das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone: Amt Ribnitz-Damgarten§ 1 der mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit aufgeworfenem Schweif: Amt Altenpleen§ 1 der Amt Barth§ 1 der Amt Bergen auf Rügen§ 1 der Hauptsatzung des Amtes Bergen auf Rügen vom 20.09.2006 (einschließlich der Änderungssatzungen), abgedruckt in: Amt Darß/Fischland§ 1 der Amt Franzburg-Richtenberg§ 1 der Amt Miltzow§ 1 der Amt Mönchgut-Granitz§ 1 der Amt Niepars§ 1 der Amt Nord-Rügen§ 1 der Amt Recknitz-Trebeltal§ 1 der Amt West-Rügen§ 1 der
Städte und Gemeinden Folgende Gemeinden führen kein eigenes Wappen und keine eigene Flagge. Als Dienstsiegel führen sie das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone: Ahrenshoop§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop. Dettmannsdorf§ 1 der vom 16. Februar 2012 (Lesefassung einschließlich der 6. Änderung vom 7. November 2018). Dierhagen§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Dierhagen vom 4. Februar 2015. mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit aufgeworfenem Schweif: Altenkirchen§ 1 der vom 20. November 2014. Altenpleen§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Altenpleen vom 4. September 2007 (Lesefassung einschließlich der 4. Änderung vom 8. November 2016). Buschvitz§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Buschvitz vom 23. September 2014. Deyelsdorf§ 1 der vom 16. August 2012 (Lesefassung einschließlich der 2. Änderung vom 3. Dezember 2015). Divitz-Spoldershagen§ 1 der vom 1. Juli 2014. Drechow§ 1 der (Lesefassung einschließlich der 3. Änderung vom 15. November 2018). Elmenhorst§ 1 der vom 12. November 2012. Fuhlendorf§ 1 der vom 3. Juli 2014. Glewitz§ 1 der (Lesefassung einschließlich der 2. Änderung vom 8. April 2017). Göhren§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren vom 1. April 2010 (Lesefassung einschließlich der 5. Änderungssatzung). Grammendorf§ 1 der vom 22. November 2018. Gransebieth§ 1 der vom 27. Februar 2012. Gremersdorf-Buchholz§ 1 der (Lesefassung). Groß Kordshagen§ 1 der vom 24. September 2012. Groß Mohrdorf§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Mohrdorf vom 8. Oktober 2007 (Lesefassung einschließlich der 4. Änderung vom 26. Juni 2014). Gustow§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gustow vom 1. September 2014. Hugoldsdorf§ 1 der vom 13. November 2018. Jakobsdorf§ 1 der vom 20. August 2012. Karnin§ 1 der vom 17. Juni 2014. Kenz-Küstrow§ 1 der vom 12. Juni 2014. Klausdorf§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Klausdorf vom 26. September 2007 (Lesefassung einschließlich der 3. Änderung vom 15. Juli 2016). Kramerhof§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Kramerhof vom 24. Oktober 2007 (Lesefassung einschließlich der 6. Änderung vom 12. Januar 2016). Lancken-Granitz§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lancken-Granitz vom 20. März 2010 (Lesefassung einschließlich der 6. Änderung vom 12. Januar 2016). Lietzow§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lietzow vom 12. Januar 2015 (Lesefassung in der seit dem 17.11.2017 geltenden Fassung). Lindholz§ 1 der vom 13. Dezember 2012. Lüdershagen§ 1 der vom 23. Juni 2014. Lüssow§ 1 der vom 22. August 2012. Millienhagen-Oebelitz§ 1 der (Lesefassung einschließlich der 1. Änderung). Mönchgut§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchgut vom 5. Januar 2018. Neuenkirchen§ 1 der vom 25. März 2015. Papenhagen§ 1 der (Lesefassung einschließlich der 1. Änderung). Parchtitz§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Parchtitz vom 11. Juli 2014 (Lesefassung in der seit dem 31.05.2017 geltenden Fassung). Patzig§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Patzig vom 17. Juni 2014. Poseritz§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Poseritz vom 9. September 2014. Preetz§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Preetz vom 11. September 2007 (Lesefassung einschließlich der 6. Änderung vom 5. April 2016). Prerow§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Prerow vom 17. Januar 2013. Pruchten§ 1 der vom 23. Juni 2014. Putgarten§ 1 der vom 12. November 2014. Schlemmin§ 1 der . Sehlen§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Sehlen vom 16. September 2014. Splietsdorf§ 1 der (Lesefassung einschließlich der 1. Änderung). Steinhagen§ 1 der vom 19. September 2012. Süderholz§ 1 der vom 4. Januar 2010 (Lesefassung einschließlich der 4. Änderungssatzung vom 7. Juli 2014). Sundhagen§ 1 der vom 13. Dezember 2012. Weitenhagen§ 1 der (Lesefassung einschließlich der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung; PDF; 428,6 KiB). Wendisch Baggendorf§ 1 der (Lesefassung einschließlich der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung; PDF; 519,8 KiB). Wendorf§ 1 der vom 6. August 2012. Wieck a. Darß§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Wieck a. Darß vom 5. März 2013. Wittenhagen§ 1 der vom 27. Oktober 2014. Zarrendorf§ 1 der vom 28. August 2012. Zirkow§ 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Zirkow vom 1. April 2010 (Lesefassung einschließlich der 5. Änderungssatzung).
Stadt oder Gemeinde Wappen Kommentare Gemeinde Ahrenshagen-Daskow 150px 120px|Wappen der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 7. November 2002 und unter der Nr. 268 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „Durch eine blaue Wellenleiste schräglinks geteilt; vorn in Gold ein rotgezungter, nach links schreitender schwarzer Greif, nach der Figur gelegt und die beiden unteren Schwungfedern der Flügel silbern; hinten in Silber ein hersehender roter Löwenkopf mit abgerissenem Halsfell.“§ 2 Absatz 1 der Gemeinde Altefähr 150px 120px|Wappen der Gemeinde Altefähr Genehmigt durch den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 27. Mai 2003 und unter der Nr. 278 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Blau ein erhöhter, fünflätziger goldener Turnierkragen, darunter ein silbernes Boot mit zwei schräg gestellten Rudern.“§ 1 Absatz 2 der Gemeinde Ostseebad Baabe 150px 120px|Wappen der Gemeinde Baabe Genehmigt ????. Aufgenommen in die Hauptsatzung mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. September 20144. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe vom 8. April 2010: „In Blau auf einem in zwei Reihen von Rot und Silber geschachten Wellenschildfuß ein riemenloses silbernes Wikingerboot mit Segel.“§ 1 Absatz 2 der Stadt Bad Sülze 150px 120px|Wappen der Stadt Bad Sülze Genehmigt durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg[-Schwerin], am 10. April 1858, bestätigt durch den Reichsstatthalter in Mecklenburg am 1. Oktober 1943 und unter der Nr. 128 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingetragen: „In Gold über einem blau-silbernen Wellenschildfuß ein heraussehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone und geschlossenem Maul, beiderseits begleitet von je einer grünen Salzaster.“§ 1 Absatz 3 der