Als rituelle Gewalt oder rituellen Missbrauch bezeichnen Forschung und Psychotherapie eine besondere, seltene Form von schwerem, körperlichem und psychisch-emotionalem sexuellem Missbrauch, besonders an Kindern und Jugendlichen. Dabei verüben mehrere Täter, oft eigene Angehörige, die sexualisierte Gewalt organisiert, wiederholt und in ritueller oder zeremonieller Form. Sie rechtfertigen die Taten mit einem Glaubenssystem, einem Kult, einer Ideologie oder Religion, um Macht und Kontrolle über die Opfer zu erlangen; unabhängig davon, ob die Täter selbst daran glauben oder nicht.

Die Forschung definiert das Phänomen bisher nicht einheitlich, jedoch sprechen Fachgremien heute oft präziser von organisierter und sexualisierter ritueller Gewalt oder von sexualisierter Gewalt in organisierten und rituellen Strukturen.

Der ursprüngliche, ab etwa 1980 in den USA geprägte englische Begriff Satanic Ritual Abuse (abgekürzt SRA) bezeichnete eine durch angeblich verbreitete satanistische Kreise rituell erzeugte Persönlichkeitsspaltung und mind control der Opfer, deren vermuteten Erinnerungsverlust man durch suggestive Methoden der Traumatherapie zu heilen versuchte. Die Theorie ist wissenschaftlich unbelegt und gilt als Verschwörungstheorie der sogenannten Satanic Panic. Die diesbezüglichen psychotherapeutischen Methoden sind diskreditiert und werden heute fachlich abgelehnt.

Fachlicher Sprachgebrauch Nach der Definition der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen der deutschen Bundesregierung wird als organisierte sexualisierte Gewalt bezeichnet, wenn schwere sexualisierte Gewalt „in Verbindung mit körperlicher und psychischer Gewalt durch mehrere Täter und/oder Täterinnen oder Täternetzwerke“ systematisch angewendet wird. Häufig sei „sie mit kommerzieller sexueller Ausbeutung, wie zum Beispiel Zwangsprostitution oder der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen verbunden“. Diene „eine Ideologie als Begründung oder Rechtfertigung von Gewalt“, bezeichne „man dies als rituelle Gewalt. Eine solche Ideologie“ könne „religiös sein und beispielsweise im Kontext von Sekten und Kulten vorkommen oder sich aus einer politischen Überzeugung, zum Beispiel in rassistischen oder faschistischen Gruppierungen, ableiten“. Jelena Gerke u. a. greifen diese Definition in ihrer Literaturbetrachtung auf und merken an, dass nicht alle Quellen von Tätergruppen ausgingen. Auch sei sexualisierte Gewalt nicht durchgängig als notwendiges Kriterium aufgeführt.

Im Endbericht der Enquete-Kommission des 13. Deutschen Bundestages „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ (1998) umfasst die Definition des rituellen Missbrauchs sexuelle, physische und psychische Übergriffe. Charakteristisch für „rituelle Handlungen“ als Ausdruck eines Glaubenssystems seien wiederkehrende Symbolik und gleichförmige Handlungen, wie sie etwa während kultisch-ritueller, satanistisch-magischer Rituale vollzogen werden. Diese rituellen Elemente können auch in der Kinderpornografie zum Einsatz kommen und dienen als wiederkehrende Rahmenelemente bei sexuellem Kindesmissbrauch.

Die Mitgründerin der Renate Rennebach-Stiftung für Opfer ritueller Gewalt, Ulla Fröhling, definiert rituelle Gewalt als eine in der Regel über einen längeren Zeitraum anhaltende Misshandlung, bei der planmäßig und zielgerichtet physische, sexuelle und/oder psychische Gewalt im Rahmen von Zeremonien eingesetzt werden mit dem Ziel bei minderjährigen oder erwachsenen Opfern eine Traumatisierung herbeizuführen. Der rituelle Charakter der Gewalt erzeuge einen Anschein von Religiosität, Magie oder Übernatürlichem und werden genutzt, um die Opfer zu verwirren, verängstigen, einzuschüchtern und zu indoktrinieren.

Statt einer einheitlichen Verwendung des Begriffs der rituellen Gewalt werden laut der Soziologin Ina Schmied-Knittel diverse weitere Bezeichnungen wie satanisch-ritueller Missbrauch, ritueller Missbrauch, ritualisierter Missbrauch, satanisch-rituelle Gewalt, sadistischer (Ritual-)Missbrauch oder Kindersatanismus verwendet. Je nach enthaltener begrifflicher Komponenten werde der Ritualkontext „enger“ oder „weiter“ gefasst.Ina Schmied-Knittel: Zweite Beispielanalyse: »Satanisch-ritueller Missbrauch«. In: Michael Schetsche: Empirische Analyse sozialer Probleme, Springer VS, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-531-15854-9. S. 209–232, hier S. 220 (online auf books.google.de)> Die Sozialwissenschaftlerin Claudia Igney fasst das Problemfeld noch weiter und spricht von Organisierter Ritueller Gewalt, worunter teilweise synonym verwendete Bezeichnungen wie Extreme Gewalt, ideologisch motivierte Straftaten, Organisierte Gewalt/Organisierte Kriminalität, Ritualisierte Gewalt und weitere fielen.

Jelena Gerke u. a. fanden in ihrer Betrachtung der Begrifflichkeiten um organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt „eine starke Heterogenität in den in der Literatur verwendeten Definitionen ritueller Gewalt“. Meist werde rituelle Gewalt als Gewalt beschrieben, die von Tätern im Kontext einer teils instrumentalisierten Ideologie gegen erwachsene oder minderjährige Opfer ausgeübt werde. Die meisten Definitionen würden die genauen Formen der Misshandlung nicht genauer erläutern.

Das Onlinemagazin Übermedien konstatierte, dass ein grundsätzliches Problem der widersprüchlichen Debatte darin bestehe, dass der Begriff „rituelle Gewalt“ unscharf definiert sei. Im Diskurs würden sich juristische, therapeutische und weltanschauliche Fragen vermischen.

Für Andreas Mokros u. a. rückt die mangelnde Präzision des Begriffs rituell den Glauben an rituelle sexuelle Gewalt in die Nähe von Verschwörungstheorien.

Laut den Psychologen Bette L. Bottoms, Phillip R. Shaver und Gail S. Goodman wurde der Begriff rituell anfangs verwendet, um über „satanistische“ Gewalt zu sprechen, ohne Satan explizit zu erwähnen. Dies habe zu einer Unschärfe des Konzepts beigetragen, sodass der Begriff rituell zu breit geworden sei, um als nützliche wissenschaftliche Kategorie zu dienen. Wer daher über Gewalt, die von einem satanistischen Kult verübt wird, sprechen möchte, solle den Begriff satanic cult abuse verwenden, wem es um besonders brutale und bizarre Formen des Missbrauchs gehe, solle das direkt sagen. Das Gleiche gelte für Fälle von zwanghaftem und wiederholtem Missbrauch und Missbrauch in Sekten. Alle diese verschiedenen Missbrauchsarten müssten begrifflich voneinander geschieden werden.

Solche Unterscheidungsversuche haben nach Schmied-Knittel in der Praxis nur begrenzte Relevanz, da der weite Begriff von ritueller Gewalt nicht klar abgrenzbar interpretiert werden könne. Häufig wiesen Aussagen darauf hin, dass ritueller Missbrauch nicht auf satanische Gewalt beschränkt sei, aber dennoch satanische Elemente einschließe. Dadurch würde ritueller Missbrauch in der öffentlichen Diskussion regelmäßig mit Satanismus in Verbindung gebracht und umgekehrt.

Auch für den Theologen Kai Funkschmidt stehen hinter den Begriffen rituelle Gewalt bzw. organisierte rituelle sexualisierte Gewalt seit jeher die gleichen Inhalte rund um satanistischen Missbrauch und Rituale. Die Umbenennungen seien weniger faktenbasiert als vielmehr Schutz vor Kritik. Funkschmidt spricht allgemein von der Rituelle-Gewalt-Theorie.

Vermuteter Zusammenhang mit Identitätsstörungen Einige Fachwissenschaftler wie die umstrittene Psychotherapeutin Michaela Huber nehmen an, dass Menschen konditioniert und sogar „programmiert“ werden können, indem sie bereits in frühester Kindheit durch gezielte wiederholte Misshandlungen traumatisiert würden. Infolge dieser wiederholten Traumatisierungen würden die Opfer häufig eine dissoziative Identitätsstörung (DIS) entwickeln. Laut Huber erfahren die Opfer solche Traumatisierungen „manchmal schon im Mutterleib“. Die „Spaltung“ in verschiedene Persönlichkeitsanteile verringere die Möglichkeit, dass Betroffene Gehör fänden. In dissoziiertem Zustand seien die Opfer weitgehend wehrlos den Befehlen der Täter ausgeliefert. Laut Umfrageergebnissen seien manche Betroffene dazu gezwungen worden, selber Gewalthandlungen durchzuführen und somit gleichzeitig zu Tätern zu werden. Daraus resultierende Schuldgefühle verknüpft mit Angst vor eigener Strafverfolgung könnten bewirken, dass Betroffene auf Hilfsangebote nicht reagieren. Somit blieben die „Opfer lebenslang unter der (Bewusstseins-)Kontrolle“ der Täter. Die Psychologin Claudia Fliß benennt „Programmierer“-Persönlichkeiten, die das „System von Innenpersönlichkeiten“ stellvertretend für die Täter kontrollieren könnten. Dies geschähe mittels „Programmen“, welche „Ketten von nacheinander auftretenden Persönlichkeiten in einer von den Tätern festgelegten Reihenfolge“ enthielten. Beispielsweise sollen „Anti-Hilfe-Programme“ die Opfer falsche Aussagen zum Schutz der Täter machen lassen, wofür es jedoch keinerlei Belege gibt.

Nach Ansicht des Psychologen Peter Fiedler von der Universität Heidelberg sind rituelle Missbrauchserfahrungen in der Kindheit nur in „sehr seltenen Einzelfällen“ die Ursache für dissoziative Identitätsstörungen.Peter Fiedler: Dissoziative Störungen und Konversion. Trauma und Traumabehandlung,. 2. Auflage. Beltz, Weinheim 2001, S. 345.

Silvia Gubi-Kelm und Luise Greuel verweisen auf den Stand der Wissenschaft, laut welchem direkte Rückschlüsse psychischer Störungsbilder auf ein Trauma zirkulär sind. Die „häufig angenommene Monokausalität (‚Dissoziation gleich Trauma‘)“ ist nach Annegret Eckardt-Henn und Sven Olaf Hoffmann ebenso falsch. Menschen könnten dissoziative (Identitäts-)Störungen auch ohne Traumaerfahrung entwickeln. Eine Induktion solch schwerwiegender Störungen zur Fremdkontrolle werde aus neurowissenschaftlicher Sicht als unmöglich erachtet.

Die Psychologin Maggie Schauer konstatiert, dass man Menschen nicht „vollkommen abrichten und für die eigenen Zwecke instrumentalisieren“ könne. Zwar könne man eine Person durch Deprivation oder Folter psychisch brechen, sie jedoch nicht durch die erzeugte schwere Traumafolgestörung zuverlässig kontrollieren.

Philipp Herzog, Tim Kaiser und Rafaële J. C. Huntjens führen in ihrem Faktencheck aus, dass in Bezug auf die DIS beharrliche Irrtümer in Öffentlichkeit und Versorgung kursieren und die klinische Praxis sich von der psychologischen Forschung entkoppelt habe. Es gebe keine belastbaren Belege für Phänomene wie eine absichtsvoll herbeigeführte „Persönlichkeitsspaltung“. Sowohl die zugrunde liegenden Annahmen zur Amnesie als auch zum Wiedererinnern seien gedächtnispsychologisch implausibel, die in Therapien gewonnenen „Erinnerungen“ hätten sich nie empirisch bestätigen lassen.

Für Andreas Mokros u. a. verdeutlichen unbewiesene Behauptungen ritueller sexueller Gewalt einhergehend mit „abstrusen Vorstellungen von mind control und zielgerichteter Persönlichkeitsspaltung“ die Risiken von Diagnostik und Therapie. Diese würden zu sehr auf Symptomen und Eindrücken beruhen. Die Annahme, bei einer DIS hätten einzelne Identitäten getrennte Gedächtnisse, sei zudem experimentell unbelegt.

Opferschutz und Therapie Der Fachkreis Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen hält Opferschutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz oder Familienrecht für passend. Gleichzeitig fehle die für die Rechtsanwendung notwendige Beweisbarkeit der Taten. Dies gelte auch für Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz. Zusätzlich zu Traumatherapien schlägt der Fachkreis im selben Empfehlungsbericht Ausstiegsbegleitungen vor. Susanna Niehaus und Andreas Krause kritisieren, dass der Bericht „deutliche Elemente des Verschwörungsnarrativs“ Mind Control über „gezielte Spaltung und Programmierung von Menschen“ enthalte.