Das Chemikalienrecht regelt den Umgang mit chemischen Stoffen. Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), abgerufen am 24. September 2018
Gesetzliche Regelung Europa Der Kernbereich des Chemikalienrechts im Europäischen Wirtschaftsraum bzw. in der Europäischen Union ist in der REACH-Verordnung von 2007, der CLP-Verordnung von 2009 und der EU-POP-Verordnung von 2004 geregelt.Rechtliche Regelungen auf der Website des Umweltbundesamtes, abgerufen am 22. Mai 2017.
Das deutsche und das österreichische Chemikalienrecht enthalten in erster Linie Vorschriften, welche die REACH-Verordnung umsetzen, in Deutschland im Chemikaliengesetz (ChemG) sowie der Chemikalienverbotsverordnung, der Gefahrstoffverordnung, der Chemikalien-Sanktionsverordnung und der Giftinformationsverordnung, in Österreich im Chemikaliengesetz 1996 (ChemG 1996)Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996 – ChemG 1996) RIS, abgerufen am 24. September 2018 und verschiedenen Durchführungsverordnungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien oder Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen für einzelne besonders gefährliche Chemikalien. Website des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, abgerufen am 24. September 2018Rechtsvorschriften zum Chemikalienrecht Liste aller österreichischen und EU-Vorschriften samt Verknüpfungen zum vollständigen Rechtstext. Wirtschaftskammer Österreich, Stand: 22. August 2018 Gesetzeszweck ist es jeweils, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen ( ChemG), die durch das Herstellen und Inverkehrbringen, den Erwerb, das Verwenden oder die Abfallbehandlung entstehen können (§ 1 Abs. 1 ChemG 1996).
Das Chemikalienrecht der Schweiz orientiert sich seit 2005 an der Gesetzgebung in der EU.Das Schweizer Chemikalienrecht, Kantonale Fachstellen für Chemikalien, abgerufen am 22. Mai 2017.
Übersee Im US-amerikanischen Chemikalienrecht ist der Chemical Safety Act von 2016 die wichtigste Norm der Chemikalienregulierung, in Japan das Chemical Substances Control Law (CSCL) von 1973.
Instrumente Europa Seit Inkrafttreten der neuen europäischen Chemikalienverordnung REACH gründen die Instrumente des Chemikalienrechts der EU auf der Eigenverantwortung der Stoffverantwortlichen. Verantwortlich für einen Stoff sind zunächst die primär Stoffverantwortlichen, d. h. die Hersteller und Importeure. Die sekundär Stoffverantwortlichen, das sind vor allem die Anwender der Stoffe, treffen geringere Pflichten.Zur Unterscheidung zwischen primär und sekundär Stoffverantwortlichen vgl. Martin Führ (Hrsg.): Praxishandbuch REACH, Carl Heymanns, Köln 2011, S. 595. Händler und private Verbraucher gehören nicht zum Kreis der unmittelbar Stoffverantwortlichen.Vgl. Martin Führ (Hrsg.): Praxishandbuch REACH, Carl Heymanns, Köln 2011, Kapitel 1 Rn. 87 unter Hinweis auf Art. 3 Nr. 13 der Verordnung Um die eigenen Pflichten zu erkennen, muss jeder Akteur daher zunächst seine Rolle(n) identifizieren, die er im System der REACH-Verordnung einnimmt. Hierzu gibt es seit Einführung der Verordnung umfassende Hilfestellungen.Hilfestellungen bieten etwa das zentrale Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Home_node.html. Ganz konkrete Hilfestellung bei der Identifikation der eigenen Rolle unter REACH bietet auch https://www.reach-helpdesk.info/fuer-unternehmen/rollen-und-pflichten
Infolge dieser deutlichen Ausrichtung an der Verantwortlichkeit obliegt die Prüfung der Stoffe auf etwaige schädliche Wirkungen für Mensch und/oder Umwelt nicht der ECHA. Vielmehr haben vor allem die primär Stoffverantwortlichen die zur Erkennung solcher Wirkungen notwendigen Untersuchungen durchzuführen. Ausdrücklich heißt es daher von der ECHA:
Dies geschieht mit den bekannten „REACH-Instrumenten“, d. h. der Registrierung, Evaluation (Bewertung) und Autorisation (Zulassung) der Chemikalien, erforderlichenfalls auch mit ihrer Beschränkung. Dieses Instrument wurde auch vor REACH schon häufig eingesetzt, vor allem auf der Grundlage der sog. Beschränkungs-Richtlinie, EG Abl. L 262 vom 27. September 1976, S. 201.
Das Chemikaliengesetz der Schweiz handhabt die Verantwortlichkeiten bei Herstellung/Import und Vermarktung von Chemikalien teilweise anders. Aufgrund der enormen Verwobenheit mit dem EWR ist man hier aber um eine Harmonisierung mit den Vorschriften der REACH-Verordnung bemüht. Zu diesem Zweck wurde auch ein eigenes schweizerisches REACH-Helpdesk eingerichtet.Siehe https://www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/reach-clp-helpdesk/reach-helpdesk.html Es gelten jedoch die Chemikalienverordnung und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung.
Übersee Weitere Chemikalien-Inventare gibt es in Nordamerika, Asien und Neuseeland.
Bei der Beurteilung der Stoffe gilt in den Vereinigten Staaten nach wie vor der Grundsatz der Ungefährlichkeit chemischer Stoffe.Heike Wipperfürth: Verbraucherschutz: USA diskutieren über schärfere Chemikaliengesetze Deutschlandfunk, 26. August 2015 Im Gegensatz zur EU erfolgt in den USA daher keine Klassifizierung der Stoffe in bestimmte Kategorien. In den USA muss der Stoff lediglich 30 Tage vor der Herstellung bzw. dem Import bei der Environmental Protection Agency (EPA) mittels einer Pre-Manufacture Notice (PMN) angezeigt werden. Von diesem Zeitpunkt an hat die Behörde 90 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob die Möglichkeit eines Risikos (unreasonable risk) besteht. Die Mitteilung braucht keine Angaben zu gesundheits- und sicherheitsrelevanten Daten bezüglich der Wirkung des Stoffes zu enthalten.Zulassung von Chemikalien - Unterschiede zwischen der EU und den USA Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Dokumentation vom 12. März 2014 Rechtstechnisch handelt es sich um eine Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt, während in der Europäischen Union eine präventive Risikobewertung stattfindet und das Inverkehrbringen des betreffenden Stoffs der ausdrücklichen Erlaubnis bedarf. Gegebenenfalls ergeht ein Stoffverbot.
Das japanische System bezieht eine Mittelposition zwischen dem europäischen und dem US-amerikanischen System.
Siehe auch Glossar Chemikalienrecht Literatur
Einzelnachweise
Kategorie:Ökotoxikologie Kategorie:Chemie und Recht