mini|Palazzo Montecitorio, Rom, Sitz der Abgeordnetenkammer mini|Palazzo Madama, Rom, Sitz des italienischen Senats Das italienische Parlament (, )Art. 55 der Verfassung bezeichnet das Parlamento ohne weitere Zusätze. ist die nationale Volksvertretung der Staatsbürger der Italienischen Republik, Träger der legislativen Staatsgewalt und Verfassungsorgan gemäß Verfassung von 1948. Es besteht aus zwei Kammern: dem Senat (Senato della Repubblica) und der Abgeordnetenkammer (Camera dei deputati) und hat im italienischen System der Gewaltenverschränkung (parlamentarische Demokratie) eine zentrale Rolle inne. Neben der Gesetzgebung ist für das Bestehen der Regierung das andauernde Vertrauen jeder Kammer erforderlich.

Beide Kammern sind in jeder Hinsicht gleichberechtigt; Unterschiede bestehen nur in protokollarischen Fragen. Dieser sogenannte „perfekte“ Bikameralismus ist ein charakteristisches Element der italienischen Rechtsordnung.

Wahl und Zusammensetzung

Die Kammern unterscheiden sich derzeit hinsichtlich Anzahl ihrer Mitglieder, Zusammensetzung, Wahlmodus ihrer Mitglieder sowie in den Altersgrenzen für das aktive und passive Wahlrecht. Die Wahlgerichtsbarkeit wird von den Kammern selbst ausgeübt; sie entscheiden über die Richtigkeit der Wahlhandlungen sowie über eventuelle Nichtwählbarkeit oder Unvereinbarkeit. Die Verfolgung strafrechtlicher Handlungen (z. B. Wahlfälschung) obliegt allerdings der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Organe der Kammern sind ihr Präsident und das Präsidium, die einzelnen Fraktionen sowie die Ausschüsse. Gemeinsame Ausschüsse, Kommissionen und Organe können bei Bedarf eingerichtet werden.

Abgeordnetenkammer Die Abgeordnetenkammer ist die größere Parlamentskammer und besteht verfassungsgemäß aus einer fixen Anzahl von 400 Abgeordneten, von denen acht als Vertreter der Auslandsitaliener vorgesehen sind. Die Wahl geschieht in Wahlkreisen. Um zum Abgeordneten gewählt werden zu können, muss man mindestens 25 Jahre alt sein; zur Wahl sind alle italienischen Staatsbürger berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Vollbesitz ihrer politischen Rechte sind.

Senat Dem Senat der Republik gehören 200 gewählte Senatoren an. Der Senat wird auf regionaler Basis gewählt; dies ist der einzige Überrest des Willens der Verfassungsväter, den Senat als eine Vertretung der regionalen Gebietskörperschaften zu kreieren. Nur mindestens 18 Jahre alte Italiener sind aktiv wahlberechtigt. Um zum Senator gewählt werden zu können, muss man mindestens 40 Jahre alt sein. Analog zum Senat der Vereinigten Staaten sollte damit ein Oberhaus erschaffen werden, welches durch das höhere Durchschnittsalter mäßigend auf die Politik im Allgemeinen und das „Unterhaus“ (die Abgeordnetenkammer) im Besonderen einwirken sollte.

Jede der zwanzig Regionen stellt eine festgelegte Anzahl an Senatoren, die je nach Bevölkerungszahl in der Region variiert. Jede Region stellt allerdings mindestens drei Senatoren; Ausnahmen gelten nur für die besonders kleinen Regionen Molise (zwei Senatoren) und Aostatal (ein Senator) sowie für den Wahlkreis Ausland (4 Senatoren). Diese gewählten Senatoren sind in Summe gemäß Verfassung 200. Hinzu kommen maximal fünf vom Staatspräsidenten ernannte Senatoren auf Lebenszeit. Zudem sind auch die Staatspräsidenten nach dem Ende ihrer Amtszeit von Rechts wegen Senatoren auf Lebenszeit. Somit ist die effektive Anzahl der Mitglieder des Senates nicht in der Verfassung vorgeschrieben. Momentan (Oktober 2022) sind es 206 Senatoren.

Reformen Auf Grund des Verfassungsreferendums von 2020 wurde mit Beginn der 19. Legislaturperiode (13. Oktober 2022) die Anzahl der Abgeordneten von 630 auf 400 und die der gewählten Senatoren von 315 auf 200 verringert. Die Vertretung der Auslandsitaliener wurde entsprechend von zwölf auf acht Abgeordnete und von sechs auf vier Senatoren reduziert.

Eine weitere Verfassungsreform hat das Mindestalter für die aktive Senatorenwahl von 25 auf 18 Jahre und damit dem der Abgeordnetenkammer angeglichen, das Mindestalter für das passive Wahlrecht verbleibt bei 40 Jahren für die Senatoren und bei 25 Jahren für die Abgeordneten. Darüber hinaus soll durch eine zusätzliche Verfassungsreform die Wahl der Senatoren auf regionaler Basis überwunden werden, was insgesamt die geringen strukturellen Unterschiede zwischen beiden Kammern weitestgehend beseitigen würde.Leggi costituzionali approvate e iniziative in corso. temi.camera.it, 17. Juni 2022 Dennoch gibt es weiterhin Bestrebungen, den Kammern unterschiedliche Aufgaben zuzuweisen und die Rolle des Parlaments in gemeinsamer Sitzung zu stärken (insbesondere hinsichtlich der Vertrauensfrage), auch weil die nunmehr geringere Gesamtzahl der Parlamentarier dieses Format platzmäßig erheblich begünstigt.DDL 149, XIX Leg., senato.itSalvatore Curreri: Il Parlamento in seduta comune come terza camera politica: prospettive e difficoltà. lacostituzione.info, 9. Oktober 2020

Parlament in gemeinsamer Sitzung mini|Gemeinsame Sitzung im Palazzo Montecitorio (Vereidigung des Präsidenten der Republik, 3. Februar 2022) Ausnahmsweise versammeln sich Abgeordnete und Senatoren in gemeinsamer Sitzung im Palazzo Montecitorio (parlamento in seduta comune). Den Vorsitz des Parlaments in gemeinsamer Sitzung führt der Präsident der Abgeordnetenkammer. Die italienische Verfassung sieht genau vor, wann das Parlament zur gemeinsamen Versammlung einberufen wird: Wahl des Präsidenten der Republik; in diesem Fall wird das Gremium um die Vertreter der Regionen erweitert (erforderliches Quorum: Zweidrittelmehrheit in den ersten drei Wahlgängen, danach absolute Mehrheit) Wahl von fünf der fünfzehn Verfassungsrichter (erforderliches Quorum: Zweidrittelmehrheit in den ersten drei Wahlgängen, danach Dreifünftelmehrheit) Wahl von einem Drittel der Mitglieder des Obersten Rates des Richterstandes (erforderliches Quorum: Zweidrittelmehrheit in den ersten drei Wahlgängen, danach Dreifünftelmehrheit) Wahl der Laienrichter für das Anklageverfahren gegen den Präsidenten der Republik (alle neun Jahre wird ein Verzeichnis mit 45 Laienrichtern zusammengestellt; im Falle einer Anklageerhebung werden dann 16 Namen ausgelost) Eidesleistung des Präsidenten der Republik Anklageerhebung gegen den Präsidenten der Republik.

Gesetzgebung Die staatliche Gesetzgebung steht in Italien zuallererst dem Parlament zu. Ein Initiativrecht hat jeder einzelne Abgeordnete bzw. Senator, die Regierung als Ganzes, das Volk (50.000 Unterschriften), die Regionalparlamente (Regionalräte) und in sozialen und wirtschaftlichen Bereichen der CNEL (Rat für Wirtschaft und Arbeit).

Jedes Gesetz bedarf der Zustimmung beider Kammern, ein formelles Vermittlungsverfahren ist nicht vorgesehen. Der Staatspräsident muss zudem jedes Gesetz unterzeichnen, bevor es in Kraft treten kann. Da beide Kammern denselben Gesetzestext verabschieden müssen, kann sich ein normales Gesetzgebungsverfahren in die Länge ziehen. Nach jeder Änderung, die eine der Kammern an einem Entwurf verabschiedet, muss der geänderte Entwurf der jeweils anderen Kammer zur Abstimmung vorgelegt werden. Verabschiedet diese wiederum das Gesetz nur mit Änderungen, müssen auch diese Änderungen durch eine neue Beratung und Abstimmung in der vorherigen Kammer bestätigt werden. Auf diese Art und Weise ist es theoretisch möglich, dass einzelne Entwürfe jahrelang zwischen den beiden Parlamentskammern hin und her geschoben werden, bevor sie in Kraft treten können. In der Praxis existiert seit etlichen Jahren ein sogenannter faktischer Monokameralismus: Verabschiedet eine Kammer ein Gesetz, ist die Zustimmung der anderen Kammer in rund 80 bis 90 Prozent der Fälle eine reine Formalität; bei Bedarf stellt die Regierung die Vertrauensfrage, um das Gesetzgebungsverfahren auch bei stärkeren Widerständen zu beschleunigen und weitere Lesungen in der jeweils anderen Kammer zu unterbinden.Laura Loguercio: In Parlamento vige da tempo il “monocameralismo alternato”, ed è un problema. pagellapolitica.it, 27. Dezember 2022 Gesetze können nicht nur vom Plenum verabschiedet werden, sondern ausnahmsweise auch von den ständigen Ausschüssen.

Das reguläre Gesetzgebungsverfahren tritt in der italienischen Politik ohnehin zunehmend in den Hintergrund. Als Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung hat in Italien die Regierung unter bestimmten Voraussetzungen die Befugnis, sogenannte Akte mit Gesetzeskraft zu erlassen, das sog. Gesetzesdekret (decreto legge) und das sog. „gesetzesvertretende“ Dekret (decreto legislativo).

Die Gesetzgebungsbefugnis steht in Italien neben dem Staat auch den Regionen zu. In den Regionen wird die Gesetzgebungsgewalt von den Regionalräten (die regionalen Parlamente) ausgeübt. Die zwei autonomen Provinzen, Südtirol und Trentino, nehmen im italienischen Verfassungssystem eine Sonderstellung ein und sind den Regionen gleichgestellt. Auch sie sind mit Gesetzgebungsbefugnissen ausgestattet, die von den jeweiligen Landtagen ausgeübt werden.

Gesetzgebungsbefugnisse des Staates Durch das Verfassungsgesetz 3/2001 wurde Art. 117 umgestaltetVolltext (deutsche Übersetzung). Satz 1 lautet nun: Staat und Regionen üben unter Wahrung der Verfassung sowie der aus der gemeinschaftlichen Rechtsordnung und aus den internationalen Verpflichtungen erwachsenden Einschränkungen die Gesetzgebungsbefugnis aus. Die Kompetenzen der Regionen werden nicht mehr genannt. Gemäß der föderalistischen Auffassung der enumerated powers werden anschließend jene Bereiche aufgezählt, in denen der Gebietskörperschaft Staat die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis zusteht: Außenpolitik und internationale Beziehungen des Staates; Beziehungen des Staates mit der Europäischen Union; Asylrecht und rechtliche Stellung der Bürger von Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören; Einwanderung; Beziehungen zwischen der Republik und den religiösen Bekenntnissen; Verteidigung und Streitkräfte; Sicherheit des Staates; Waffen, Munition und Sprengstoffe; Währung, Schutz der Spartätigkeit und Kapitalmärkte; Schutz des Wettbewerbs; Währungssystem; Steuersystem und Rechnungswesen des Staates; Finanzausgleich; Organe des Staates und entsprechende Wahlgesetze; staatliche Referenden; Wahl zum Europäischen Parlament; Aufbau und Organisation der Verwaltung des Staates und der gesamtstaatlichen öffentlichen Körperschaften; öffentliche Ordnung und Sicherheit, mit Ausnahme der örtlichen Verwaltungspolizei; Staatsbürgerschaft, Personenstand- und Melderegister; Gerichtsbarkeit und Verfahrensvorschriften; Zivil- und Strafgesetzgebung; Verwaltungsgerichtsbarkeit; Festsetzung der wesentlichen Leistungen im Rahmen der bürgerlichen und sozialen Grundrechte, die im ganzen Staatsgebiet gewährleistet sein müssen; allgemeine Bestimmungen über den Unterricht; Sozialvorsorge; Wahlgesetzgebung, Regierungsorgane und grundlegende Aufgaben der Gemeinden, Provinzen und Großstädte mit besonderem Status; Zoll, Schutz der Staatsgrenzen und internationale vorbeugende Maßnahmen; Gewichte, Maße und Festsetzung der Zeit; Koordinierung der statistischen Information und informatische Koordinierung der Daten der staatlichen, regionalen und örtlichen Verwaltung; Geisteswerke; Umwelt-, Ökosystem- und Kulturgüterschutz.