Beim Massaker von Kamenez-Podolsk (auch Massaker von Kamenez-Podolski) ermordeten Angehörige des deutschen Polizeibataillons 320 und Mitglieder eines „Sonderaktionsstabes“ des Höheren SS- und Polizeiführers (HSSPF) Russland-Süd, SS-Obergruppenführer Friedrich Jeckeln, Ende August 1941 in der Nähe der westukrainischen Stadt Kamjanez-Podilskyj rund 23.600 Juden. Zuvor hatte das mit dem nationalsozialistischen Deutschen Reich verbündete Ungarn einen Großteil der Opfer in das nach dem Überfall auf die Sowjetunion von der Wehrmacht eroberte sowjetische Staatsgebiet deportiert. Das Massaker war die bis dahin größte Mordaktion des Holocaust. Es fand gut einen Monat vor den Massenerschießungen von Babyn Jar bei Kiew statt und gilt als ein entscheidender Schritt von der selektiven Mordpolitik zur angestrebten vollständigen Auslöschung des Judentums.Johannes Hürter: Hitlers Heerführer, 2007, S. 573; Klaus Mallmann: Der qualitative Sprung im Vernichtungsprozeß: das Massaker von Kamenez-Podolsk Ende August 1941. In: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 10 (2001), S. 239–264, hier S. 239; G. H. Bennett: Exploring the World. 2011, S. 6. hochkant=2|mini|Karte zu den Deportationen von Juden aus Ungarn nach Kamenez-Podolsk (Juli/August 1941)

Kontext Antisemitismus im expandierenden Ungarn Die ungarischen Regierungen unter Béla Imrédy und Pál Teleki erließen ab 1938 eine Reihe sogenannter Judengesetze und verschärften auf diese Weise den auch in Ungarn verbreiteten Antisemitismus der Zwischenkriegszeit. Diese auf rassistischen Annahmen basierenden gesetzlichen Bestimmungen schränkten die wirtschaftlichen und beruflichen Freiheiten sowie das Wahlrecht der Juden ein. Zugleich stellten diese Gesetze die ungarische Staatsbürgerschaft Tausender ungarischer Juden in Frage. Im April 1941 verabschiedete das ungarische Parlament schließlich ein Gesetz, das Eheschließungen und außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Nicht-Juden und Juden verbot – es trat im August 1941 in Kraft.Knapp hierzu Christian Gerlach, Götz Aly: Das letzte Kapitel, 2004, S. 28–32, S. 42–50. Umfassend Randolph L. Braham: The politics of genocide. 1981, Band 1, S. 118–191 sowie Rolf Fischer: Entwicklungsstufen des Antisemitismus in Ungarn 1867–1939. Die Zerstörung der magyarisch-jüdischen Symbiose. Oldenbourg, München 1988, ISBN 3-486-54731-3, S. 124–188.

Da es Ungarn gelang, die 1920 im Vertrag von Trianon festgelegte territoriale Nachkriegsordnung zu revidieren, betraf die Diskriminierung immer mehr Menschen. Unterstützt durch das Deutsche Reich und das faschistische Italien erreichte die ungarische Außenpolitik Anfang November 1938 mit dem Ersten Wiener Schiedsspruch zunächst, dass Gebiete mit ungarischer Bevölkerungsmehrheit in der Südslowakei sowie in der westlichen Karpatenukraine (Karpato-Ruthenien) von der Tschechoslowakei abgetrennt und Ungarn zugesprochen wurden. Rund 67.000 Juden lebten in diesen Gebieten. Weitere rund 78.000 Juden gerieten unter ungarische Herrschaft, nachdem ungarische Truppen im März 1939 nach der sogenannten Zerschlagung der Rest-Tschechei mit Billigung Adolf Hitlers die bis 1918 zu Österreich-Ungarn gehörenden Teile der Karpatenukraine besetzten.Randolph L. Braham: The politics of genocide. 1981, Band 1, S. 145. Angaben nach der Volkszählung von 1941. Der Zweite Wiener Schiedsspruch vom 30. August 1940 zwang schließlich Rumänien, das nördliche Siebenbürgen, wo etwa 164.000 Juden lebten, an Ungarn abzutreten.Randolph L. Braham: The politics of genocide. 1981, Band 1, S. 167. Angabe nach der Volkszählung von 1941.

Zudem flohen zwischen 1939 und 1941 10.000 bis 20.000, Englischsprachige Informationen zum Massaker auf einer Website der ungarischen Organisation Deportáltakat Gondozó Országos Bizottság (Abruf: 14. August 2011). beziehungsweise 15.000 bis 35.000Massimo Arico: (Abruf: 14. August 2011). Juden aus Deutschland, Österreich, den vormaligen tschechischen Gebieten und aus Polen nach Ungarn. Einige dieser Flüchtlinge hatten durch die Behörden das Aufenthaltsrecht erhalten, weitere galten offiziell als Transitflüchtlinge auf dem Weg nach Palästina. Etliche Flüchtlinge verbargen ihre Identität durch falsche Papiere, andere wiederum wurden in Internierungslagern der ungarischen Fremdenpolizei – der Nationalen Zentralbehörde zur Überwachung von Ausländern (Külföldieket Ellenőrző Országos Központi Hatóság, KEOKH) – festgehalten.Randolph L. Braham: The politics of genocide. 1981, Band 1, S. 200 f. Obgleich die Anzahl dieser jüdischen Flüchtlinge kaum ins Gewicht fiel, verstärkte sie die antisemitischen Tendenzen innerhalb des ungarischen Verwaltungsapparates. 1941 lebten gemäß einer Volkszählung insgesamt rund 825.000 Juden in Ungarn.Saul Friedländer: Die Jahre der Vernichtung. Das Dritte Reich und die Juden. 1939–194. 2. Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-54966-7, S. 259.

Deportation „fremder“ Juden Am 20. November 1940 war Ungarn dem Dreimächtepakt beigetreten. Bereits im April 1941 hatte es sich als Bündnispartner des Deutschen Reiches am Balkanfeldzug beteiligt; im Juni 1941 nahm Ungarn schließlich an der Seite Deutschlands am Überfall auf die Sowjetunion teil. Drei ungarische Divisionen beteiligten sich an der Eroberung von Gebieten der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik. Ungarische Truppen verfügten durch diesen Vormarsch zeitweilig über die militärische Hoheitsgewalt in einem beträchtlichen ukrainischen Gebiet nordöstlich Ungarns.

In dieser Situation planten Ödön Martinidesz und Árkád Kiss, zwei antisemitische KEOKH-Führungskräfte, unerwünschte, „fremde“ Juden in den neuen, „befreiten“ Gebieten anzusiedeln. Miklós Kozma, ein früherer ungarischer Innen- und Verteidigungsminister und 1941 Regierungsbevollmächtigter in Karpato-Ruthenien, griff diesen Plan auf und erreichte dafür vom Reichsverweser Miklós Horthy, dem ungarischen Staatsoberhaupt, die Zustimmung.Randolph L. Braham: The politics of genocide. 1981, Band 1, S. 201. Das Kabinett unter Ministerpräsident László Bárdossy beschloss am 12. Juli 1941, diesen Plan umzusetzen. Ausführungsbestimmungen sahen vor, „die kürzlich eingesickerten polnischen und russischen Juden in möglichst großer Zahl und so schnell wie möglich“ zu deportieren.Zitiert nach Klaus Mallmann: Der qualitative Sprung im Vernichtungsprozeß: das Massaker von Kamenez-Podolsk Ende August 1941. In: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 10 (2001), S. 239–264, hier S. 243. Die beschönigend „Repatriierung“ genannte Maßnahme sollte sich insbesondere auf Karpato-Ruthenien konzentrieren. Abschiebungsziel der von der Fremdenpolizei und örtlichen Behörden erfassten Juden war Ost-Galizien.Randolph L. Braham: The politics of genocide. 1981, Band 1, S. 202. Den Auftrag zur Durchführung des Deportationsplans erhielt Miklós Kozma.

Er ließ die Juden wie im Deportationsplan vorgesehen zunächst nach Kőrösmező, einem Ort an der ungarisch-ukrainischen Grenze, bringen. Sie durften nur die nötigsten Dinge, Verpflegung für drei Tage und maximal 30 Pengő mitnehmen. Um ihre Sorgen zu zerstreuen, wurde ihnen suggeriert, sie könnten die Wohnungen jener Juden übernehmen, die nach dem Überfall der Deutschen mit den sowjetischen Truppen ostwärts geflohen waren. Die Deportationen, die in Ungarn zum Teil bereits vor dem 12. Juli 1941 praktisch umgesetzt wurden, betrafen neben Flüchtlingen vielfach auch Juden, die schon lange in Ungarn lebtenHierzu detailliert am Beispiel Karpato-Rutheniens Judit Fejes: On the History of the Mass Deportations from Carpatho-Ruthenia in 1941. 1997, u.a, S. 310. – nicht nur in Karpato-Ruthenien,Randolph L. Braham: The politics of genocide. 1981, Band 1, S. 202–204. sondern beispielsweise auch in Siebenbürgen, am Balaton oder im Komitat Pest-Pilis-Solt-Kiskun. Auch Roma wurden Opfer solcher Deportationen.Für Roma aus der Karpatenukraine siehe János Bársony, Ágnes Daróczi (Hrsg.): Pharrajimos. The fate of the Roma during the Holocaust. International Debate Education Association, New York u. a. 2008, ISBN 978-1-932716-30-6, S. 33.

Vom Sammelpunkt Kőrösmező wurden die Juden täglich in Gruppen von rund 1000 Personen nach Kolomyja in Süd-Galizien transportiert, das sich noch unter ungarischer Militärhoheit befand. Bis zum 10. August 1941 sammelten sich dort rund 14.000 Juden, bis Ende August erhöhte sich diese Zahl um weitere 4000. Im gleichen Zeitraum trieben ungarische Einheiten die Ankömmlinge in Gruppen zu je 300 bis 400 Personen von Kolomyja aus über den Dnister in eine von deutschem Militär verwaltete Gegend und untersagten ihnen unter Androhung von Waffengewalt die Rückkehr nach Ungarn. Ukrainische Milizen beraubten die Deportierten vielfach ihrer letzten Wertsachen.Randolph L. Braham: The politics of genocide. 1981, Band 1, S. 204. Die Vertriebenen sollten sich nach Kamenez-Podolsk, Butschatsch, Tschortkiw oder Stanislawiw wenden.

Die meisten aus Ungarn vertriebenen Juden sammelten sich in Kamenez-Podolsk (Süd-Podolien). Dort hatten 1939 knapp 14.000 Juden gelebt (gut 38 Prozent der Bevölkerung), von denen seit 22. Juni 1941 etwa 4000 bis 5000 vor den Deutschen weiter ostwärts flohen. Aus Ungarn und dem ungarisch besetzten Teil Südgaliziens vertriebene Juden erhöhten den jüdischen Anteil der Einwohnerzahl jedoch wieder. Daher fanden die deutschen und ungarischen Truppen bei ihrer Ankunft in der Stadt am 11. Juli 1941 dort etwa 12.000 bis 14.000 Juden vor. Diese Zahl verdoppelte sich durch den weiteren Zustrom bis Ende August 1941 auf rund 26.000.Klaus Mallmann: Der qualitative Sprung im Vernichtungsprozeß: das Massaker von Kamenez-Podolsk Ende August 1941. In: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 10 (2001), S. 239–264, hier S. 242 f; Yitzhak Arad: The Holocaust in the Soviet Union. S. 80. Braham (The politics of genocide. Band 1, S. 204) spricht hingegen davon, dass vor Ort nur noch wenige Juden gewesen seien, vornehmlich Frauen und Kinder.

Verabredung der Massenexekution mini|hochkant=1|Fernschreiben der Sicherungsdivision 444/Ia an den Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Süd, Karl von Roques, vom 28. Juli 1941:„Juden von Ungarn aus ungarischen Konzentrationslagern mit Lkws. in die Gebiete Buczacz, Czortkow, Kamieniec, Podolski abgesetzt. Ukrainische Bevölkerung beunruhigt. Diese Juden müssen unbedingt zurück. Div. [Sich.Div. 444] bittet, Ungarn entsprechende Weisung zu erteilen.“