Rudolf Dix (* 11. Mai 1884 in Leipzig; † 17. April 1952 Frankfurt am Main) war ein deutscher Rechtsanwalt und Notar. Ab 1939 trug er die Ehrenbezeichnung eines Justizrats.

Von 1932 bis 1933 war er Präsident des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Er gehörte im Dritten Reich zu den bekanntesten Strafverteidigern für politische Oppositionelle. In den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher war er Hauptverteidiger von Reichsbankpräsident und Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht und im I.G.-Farben-Prozess von dem Vorstandsvorsitzenden der I.G. Farben Hermann Schmitz. Außerdem war er Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung beim KPD-Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht.

Rudolf Dix war in den 1930er und 1940er Jahren Aufsichtsratsvorsitzender der Oranienburger Chemische Fabrik AG in Oranienburg und der „Hubertus“ Grundstücks-Aktiengesellschaft in Berlin.

Leben Herkunft, Jurastudium und Reichskolonialdienst mini|Thomasschule zu Leipzig (um 1900) Rudolf Dix’ Vorfahren stammten aus dem thüringischen Raum und waren überwiegend niedergelassene Ärzte.Ferdinand Bartmann: Rudolf Dix. In: Anwaltsblatt 1952, 49. Er wurde 1884 als Sohn des Rechtsanwalts am Reichsgericht Paul Dix in Leipzig geboren. Sein Vater verteidigte vor dem Reichsgericht hochrangige Vertreter der deutschen Arbeiterbewegung, u. a. die nachmaligen Parteivorsitzenden August BebelUrsula Herrmann (Hrsg.): August und Julie Bebel. Briefe einer Ehe. Dietz, Bonn 1997, ISBN 3-8012-0243-7, S. 132. (SPD) in einer Anklage im Zuge der Sozialistengesetze (1882) und Karl LiebknechtKPD-PROZESS Der Zweck und die Mittel. In: Der Spiegel, 1. Dezember 1954. (KPD) im sogenannten Hochverratsprozess (1907).

Nach dem Abitur 1903 an der humanistisch-altsprachlichen Thomasschule zu LeipzigRichard Sachse, Karl Ramshorn, Reinhart Herz: Die Lehrer der Thomasschule zu Leipzig 1832–1912. Die Abiturienten der Thomasschule zu Leipzig 1845–1912. B. G. Teubner Verlag, Leipzig 1912, S. 107. studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Zürich und legte das Referendarexamen (Erste Juristische Staatsprüfung) an der Universität Leipzig ab.Dix, Rudolf. Website von koeblergerhard.de. Abgerufen am 23. April 2013. Danach begann er sein Referendariat im Königreich Sachsen und wurde im Jahr 1907 an der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig mit der strafrechtlichen Dissertation Die rechtliche Stellung des Verteidigers zum Angeklagten zum Dr. jur. promoviert. Im Anschluss wurde er als Einjährig-Freiwilliger zum Militärdienst beim Kurmärkischen Dragoner-Regiment Nr. 14 im elsässischen Colmar eingezogenCarl Haensel: Rudolf Dix. In: Neue Juristische Wochenschrift 1952, 654. und legte schließlich sein Assessorexamen in Leipzig ab.Carl Haensel: Rudolf Dix. In: Neue Juristische Wochenschrift 1952, 653.

Im Anschluss absolvierte er seinen juristischen Assessordienst im Reichskolonialdienst in Deutsch-Ostafrika. Im Verwaltungssitz Douala der deutschen Kolonie Kamerun war er danach als höherer Verwaltungsbeamter in der Funktion eines Eingeborenenrichters eingesetzt. 1913 ehelichte er Maria Kersten. Im Ersten Weltkrieg diente er als ReserveoffizierDeutsches Kolonialblatt. Amtsblatt des Reichskolonialamts 29–32 (1918), S. 187. mit dem Dienstgrad Leutnant der Reserve in der Kaiserlichen Schutztruppe für Kamerun.Angelika Königseder: Recht und nationalsozialistische Herrschaft. Berliner Anwälte 1933–1945. Ein Forschungsprojekt des Berliner Anwaltvereins e. V. Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2001, ISBN 3-8240-0528-X, S. 82. Er geriet zunächst 1916 im Kolonialgebiet Kamerun in britische Kriegsgefangenschaft und wurde dann bis Kriegsende im schweizerischen Brunnen SZ am Vierwaldstättersee interniert. Nach 1918 war er als Regierungsrat im Demobilmachungsamt in Berlin tätig, das dem Auswärtigen Amt unterstand.

Strafverteidiger in der Weimarer Republik und im Dritten Reich Dix ließ sich 1920Cécile Lowenthal-Hensel, Arnold Paucker (Hrsg.): Ernst Feder. Heute sprach ich mit ... Tagebücher eines Berliner Publizisten 1926–1932. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1971, ISBN 3-421-01572-4, S. 347. als Rechtsanwalt in einer gemeinsamen Anwaltssozietät mit seinem Bruder Hellmuth Dix (1897–1965) sowie den Anwälten Ferdinand Bartmann, Joachim Lingenberg und Agnes Nath-Schreiber in Berlin nieder.Hermann Reuß: Ferdinand Bartmann. In: Juristische Rundschau 1969, 459. doi:10.1515/juru.1969.1969.12.459a Später wurde Dix auch als Notar zugelassen.

Er war in aufwändigen Mammutprozessen der Weimarer Republik als Verteidiger engagiert, 1930 zusammen mit Max Alsberg und Martin Drucker im sogenannten Ullstein-Prozess und 1932 zusammen mit Max Alsberg im Katzenellenbogen-Prozess und mit Max Alsberg und Wolfgang Heine im Caro-Petschek-Prozess.LA Berlin F. Rep. 29-02-06 Nr. 237/1. Website des Forums Anwaltsgeschichte. Abgerufen am 24. April 2013. Im Katzenellenbogen-Prozess versuchte er vor allem die politischen Hintergründe des Prozesses aufzudecken.Curt Riess: Der Mann in der schwarzen Robe. Das Leben des Strafverteidigers Max Alsberg. Wegner, Hamburg 1965, S. 285. Nach den rechtshistorischen Untersuchungen von Hubert Lang (2007) fiel Dix im Caro-Petschek-Prozess mit „nationalistischen Tönen im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten“ gegen die Nebenklage auf.Hubert Lang (Hrsg.) Martin Drucker. Lebenserinnerungen. (1869–1947). Biographiezentrum, Fruchstal 2007, ISBN 978-3-940210-16-6, S. 139. Dieser Meinung wiederum schloss sich der Deutsche Anwaltsverein nicht an.

Der Geschäftsleiter des DAV (von 1928 bis 1933), Ferdinand Bartmann, schrieb Rudolf Dix folgende Charaktereigenschaften zu: Beredsamkeit, Charme, Fingerspitzengefühl, Gerechtigkeitssinn, Weitblick und Überredungsgabe. Darüber hinaus hielt ihn der Jurist Carl Haensel in seinem Nachruf für einen: „sachkundigen Redner“, „kultivierten Anwalt“ und „musischen Fachmann“. Dix interessierte sich sehr für Wissenschaft und Kunst. Er gehörte beispielsweise 1921 zu den Gründungsmitgliedern der konservativ-revolutionären Nietzsche-Gesellschaft zu München.Richard Krummel: Nietzsche und der deutsche Geist. Band 3: Ausbreitung und Wirkung des Nietzscheschen Werkes im deutschen Sprachraum bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. Ein Schrifttumsverzeichnis der Jahre 1919–1945. De Gruyter, Berlin 1998, ISBN 3-11-015613-X, S. 71. (= Monographien und Texte zur Nietzsche-Forschung, 40) Dix war auch bereits in der Weimarer Republik Mitglied im einflussreichen Deutschen Herrenklub,Manfred Schoeps: Der Deutsche Herrenklub. Ein Beitrag zur Geschichte des Jungkonservativismus in der Weimarer Republik. Dissertation, Universität Frankfurt, 1974, S. 246. der jungkonservative Ziele verfolgte.

Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltsverein Auf dem Deutschen Anwaltstag 1927 in Stuttgart plädierte er für einen Numerus clausus in der Rechtsanwaltschaft, um die Freiheit und der Qualität des Berufsstandes aufrechtzuerhalten.Hinrich Rüping: Rechtsanwälte im Bezirk Celle während des Nationalsozialismus. 2. Auflage. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-8305-1735-1, S. 60. Die Anwaltschaft vertrat darüber unterschiedliche Auffassungen (Befürworter: u. a. Rudolf Dix, Hodo von Hodenberg; Gegner: u. a. Max Alsberg, Max Friedländer). Nachdem er Mitglied des Anwaltskammervorstands in Berlin war und im April 1931 Einsitz in den Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) genommen hatte, wurde er 1932 als Nachfolger von Martin Drucker dessen Präsident, bis er im Mai 1933 von dem durch die Nationalsozialisten unterstütztenLA Berlin F Rep. 290-02-06 Nr. 267/1. Website des Forums Anwaltsgeschichte. Abgerufen am 10. Mai 2013. Hermann Voss abgelöst wurde.Fritz Ostler: Die deutschen Rechtsanwälte. 1871–1971. Juristischer Verlag Ellinghaus, Essen 1971, S. 397. 1932 antwortete er noch dem NSDAP-Landtagsabgeordneten Wilhelm Kube in einem Brief: „Gleichgültig, welche Stellung man weltanschaulich, politisch und rassemäßig zur Judenfrage einnimmt, kann man nur die menschliche und politische Kulturlosigkeit bedauern, die in solchen antisemitischen Ausfällen gegen meine jüdischen Kollegen liegt.“ Dix verstand aber auch den Beruf des Rechtsanwalts als „unbeamteten Hoheitsfunktionär“Stefan König: Vom Dienst am Recht. Rechtsanwälte als Strafverteidiger im Nationalsozialismus. De Gruyter, Berlin, New York 1987, ISBN 3-11-011076-8, S. 15. (= zugleich Dissertation, FU Berlin, 1986) und empfahl 1933 den jüdischen Anwaltskollegen den Austritt aus dem DAV. Er rief 1933 zum Pakt mit dem Nationalsozialismus auf und ebnete den Weg in die Reichsfachgruppe Rechtsanwälte des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ): „um der Gesundung von Volk und Reich zu dienen, den Staat in Sicherheit zu gründen und die Verbundenheit des Volkes über Stände und Berufe hinweg herzustellen“.Hinrich Rüping: Rechtsanwälte im Bezirk Celle während des Nationalsozialismus. 2. Auflage. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-8305-1735-1, S. 147. Die deutsche Übersetzung des Hilberg-Standardwerks Die Vernichtung der europäischen Juden von 1990 nannte ihn als ersten Präsidenten des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbunds (NSRB, Nachfolgeorganisation des BNSDJ),Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 3, S. Fischer, Frankfurt a. M. 1990, ISBN 3-596-24417-X, S. 1148. was jedoch als Übersetzungsfehler gedeutet werden muss, da nur Hans Frank und Otto Georg Thierack der Organisation vorstanden. Im April 1933 gratulierte er Adolf Hitler zur gewonnenen Reichstagswahl am 5. März 1933.Udo Reifner: The Bar in the Third Reich. Anti-Semitism and the Decline of Liberal Advocacy. In: McGill Law Journal 32 (1986), S. 116. (; PDF; 569 kB) Hitler wiederum verlieh ihm am 20. April 1939 zusammen mit zwei anderen Juristen die Ehrenbezeichnung Justizrat.Mitteilungen der Reichs-Rechtsanwalts-Kammer 1939, S. 97.

Pflichtverteidiger am Volksgerichtshof Im Dritten Reich legte Rudolf Dix alle juristischen Ehrenämter nieder. Die Nationalsozialisten versuchten, ihn zunächst für ihre Ideologie zu gewinnen und drohten ihm nach den misslungenen Überzeugungsversuchen mit der Einweisung in ein Konzentrationslager. Dix war, statt sich opportunistisch anzupassen, in der preußischen Wirtschaft tätig u. a. als Aufsichtsratsvorsitzender der Oranienburger Chemische Fabrik AGOranienburger Chemische Fabrik, Aktiengesellschaft, Oranienburg. In: Chemische Apparatur 26 (1939), S. 136. (ab 1939) und der „Hubertus“ Grundstücks-AktiengesellschaftDie Großunternehmen im Deutschen Reich. Handbuch der deutschen Aktiengesellschaften. 48. Jahrgang (1943), Band 5, Hoppenstedt, Berlin 1943, S. 4807. (ab 1943). Er wurde zudem finnischer Konsul und Generalkonsul. Er stand in den 1940er Jahren im engen Kontakt zum ehemaligen finnischen Ministerpräsidenten und Botschafter in Berlin Toivo Kivimäki (1940–1944), für den er als Informant arbeitete.Toivo Mikael Kivimäki: Suomalaisen poliitikon muistelmat. Söderström, Porvoo 1965, S. 141. Kivimäki lehnte als liberaler Politiker das Militärbündnis Ryti-Ribbentrop-Vertrag zwischen der Republik Finnland und dem Deutschen Reich ab. Dieser bezeichnete Dix rückblickend als politischen Oppositionellen.