Energiepolitik bezeichnet die Politik von Gebietskörperschaften (z. B. einer Stadt, eines Kreises, eines Bundeslandes, der Bundesrepublik), einer Partei, einer Regierung oder einer überstaatlichen Institution (z. B. EU, EU-Kommission). Diese Politik kann dazu führen, dass politische Einheiten sich verbindliche Regelungen des Systems der Aufbringung, Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie setzen. Im weiteren Sinne betrifft Energiepolitik die Gesamtheit der institutionellen Bedingungen, Kräfte und Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, gesellschaftlich verbindliche Entscheidungen über die Struktur und Entwicklung der Bereitstellung, Verteilung und Verwendung von Energie zu treffen.
Einordnung mini|Abhängigkeit der Energieversorgung von Importen in Europa
Die Energiepolitik ist eine sektorale Strukturpolitik und besonderer Bestandteil der Wirtschaftspolitik mit Querverbindungen zur Umwelt- und Klimapolitik sowie zur Entwicklungs-, Verkehrs-, Sozial- und Technologiepolitik. Da der Energiehandel internationale Abhängigkeiten impliziert, ist die Energiepolitik auch mit der Außen- und Sicherheitspolitik verknüpft.Wichard Woyke: Handwörterbuch Internationale Politik. Bonn 2008, S. 178. Wie in anderen westlichen Ländern wird die Energiewirtschaft in Europa in großem Umfang durch staatliche Eingriffe direkt oder indirekt beeinflusst. Doch beschränkt sich die Energiepolitik des Staates – sobald nicht mehr (anders als noch in Frankreich oder Italien) wichtige Energiesektoren verstaatlicht sind – auf eine regulative Politik mittels Geboten und Verboten, indirekte Steuerung (zum Beispiel durch Anreize, Fördermaßnahmen, Definition der Wettbewerbsregeln) und prozeduraler Steuerung.
Auf globaler Ebene ist die Energiepolitik von einem Wettbewerb um den Zugang zu fossilen Energieträgern geprägt. Eine neue Herausforderung liegt in dem Ölfördermaximum, das wegen der derzeitigen großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Erdöl zu massiven Preissteigerungen und sogar Versorgungsengpässen führen kann.
Grundsätzliche Theorien Analytisch kann man unterscheiden zwischen einer nachfrageorientierten Energiepolitik und einer angebotsorientierten Energiepolitik. Eine nachfrageorientierte Energiepolitik orientiert sich an der vorgegebenen Nachfrage und stellt diese auf keinen Fall in Frage; sicherheitshalber werden Überkapazitäten im Kraftwerks- und Leitungsbereich aufgebaut. Die nachfrageorientierte Energiepolitik orientiert sich insofern stark am Ziel der Gewährleistung von Energiesicherheit. Dagegen geht die angebotsorientierte Energiepolitik von der Analyse aus, wie viel Energie zu welchen Bedingungen zur Verfügung steht und versucht bei Unterversorgung, mit einem Demand Side Management die Nachfrage zu beeinflussen (zum Beispiel Energiezuteilung, Aufforderung zur Energieeinsparung und Erhöhung der Energieeffizienz). Der angebotsorientierte Ansatz steht insofern einer ökologischen Energiepolitik näher.
Instrumente Zu den Instrumenten der Energiepolitik zählte in den westlichen Industrieländern lange Zeit – die von der Leitlinie sozialer Marktwirtschaft weit abweichende – Politik des Wettbewerbsausschlusses als Marktordnungsinstrument. Dies verdeutlichte vor allem die Regelung der leitungsgebundenen Energieversorgung für Strom und Gas. Die zugrundeliegende Rechtsordnung, die in Deutschland bis zum Jahr 1998 im Wesentlichen auf dem Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft von 1935 basierte, ermöglichte den energieerzeugenden Unternehmen die Einrichtung von Versorgungsgebieten und schützte diese durch ein dichtgeknüpftes Netz wettbewerbsbeschränkender oder- ausschließender Verträge. Diese Situation hat sich mit der durch die EU angestoßenen Liberalisierung der Energiemärkte ab 1998 grundlegend verändert. Seitdem ist in den Mitgliedsstaaten der EU lediglich der Betrieb der Übertragungs- und Verteilnetze in Gebietsmonopolen organisiert, während die Stromerzeugung und der Vertrieb an die Endkunden für den Wettbewerb geöffnet wurde.
Spezifische Gesetze wie zum Beispiel in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Energieeinsparverordnung sollen zu einer rationellen Energienutzung und einer Veränderung im Energiemix führen.
Energiepolitik in der Europäischen Union
Europäische Union
Deutschland
Gesetzgebung und Hoheitsträger Die gesetzliche Regelung der Energiewirtschaft in Deutschland gehört zur konkurrierenden Gesetzgebung ( Abs. 1 Nr. 11 GG). Der Bund hat die Gesetzgebung u. a. durch das Energiewirtschaftsgesetz ausgeübt. Federführend dafür ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (umbenannt nach der Bundestagswahl 2021; davor hieß es zeitweise 'Bundesministerium für Wirtschaft und Energie').https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Ministerium/Geschichte/geschichte.html Nach dem geltenden Organisationserlass des Bundeskanzlers ist dieses Bundesministerium auch federführend für die Energieforschung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung führt die Energieforschung im Bereich der Großforschungseinrichtungen nach programmatischen Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums durch. Die Länder haben aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung einen landeseigenen Gestaltungsspielraum und können darüber hinaus über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mitwirken und auch bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen (z. B. EEG) zumindest Einspruch erheben und den Vermittlungsausschuss anrufen.
Eng verbunden mit der Energiepolitik sind die Luftreinhaltung und der Klimaschutz. Auch diese gehören zur konkurrierenden Gesetzgebung ( Abs. 1 Nr. 24 GG). (PDF; 0,1 MB), Sylvia Kotting-Uhl (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatte zeitweise die Zuständigkeit für die erneuerbaren Energien sowie die Federführung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums übertragen bekommen; nach der Bundestagswahl 2013 wurde im Dezember 2013 das Bundeswirtschaftsministerium wieder zuständig.
Eine Energiequelle war die Kernenergie. Nach Abs. 1 Nr. 14 GG steht dem Bund die Gesetzgebung zur Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, zum Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Behandlung radioaktiver Stoffe zu (siehe Endlagerung, Zwischenlagerung, Wiederaufarbeitung). Die letzten drei Kernreaktoren in Deutschland wurden am 15. April 2023 abgeschaltet.
Nach Abs. 1 Nr. 17 GG steht dem Bund die Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung zu. Hierunter fallen auch Biokraftstoffe. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nimmt diese Aufgabe wahr.
Grundsätzlich führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt ( GG).
Gesetze, die auf Grund des Abs. 1 Nr. 14 GG ergehen, können mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass sie von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt werden. Diese Möglichkeit hat der Bund durch Inkraftsetzen des Atomgesetzes genutzt.
Energiequellen und Energieverbrauch +Primärenergieverbrauch nach Energieträgern in Deutschland (%)BMWi Energiestatistiken Seite 4, Stand 9. August 2010. Energieträger 2007 2008 2009 2010 Mineralöl 32,7 36,0 34,7 33,6 Erdgas, Erdölgas 22,1 18,0 21,9 21,8 Braunkohle 11,4 11,4 11,3 10,7 Steinkohle 14,3 13,2 11,0 10,9 Kernenergie 10,9 11,9 11,0 10,9 Wasser- und Windkraft 1)3) 1,6 1,7 1,5 Andere Erneuerbare 2) 6,3 6,7 7,3 Außenhandelssaldo Strom −0,5 −0,6 −0,4 1) Windkraft ab 1995 2) u. a. Brennholz, Brenntorf, Klärschlamm, Müll, sonstige Gase 3) inkl. Fotovoltaik
Die besondere Bedeutung der Energie als Schwungkraft wirtschaftlicher Tätigkeit und der Lebensführung in einer komplexen Gesellschaft dokumentieren die einschlägigen Statistiken des Energieverbrauchs.
Der Primärenergieverbrauch (PEV) betrug 2006 14.464 Petajoule, 2007 14.128, 2008 14.189 und 2009 13.341 Petajoule.destatis.de: Umwelt: Kennzahlen im Zeitvergleich 2009 und 2010 machte sich die Wirtschaftskrise bemerkbar.
Die 'Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen' veröffentlicht regelmäßig aktuelle Zahlen.
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, verglichen mit 2008 den PEV im Jahr 2020 um 20 % und im Jahr 2050 um 50 % gesenkt zu haben.Nachhaltige Entwicklung in Deutschland – Indikatorenbericht 2012 (Februar 2012). PDF, 80 Seiten
Konsens und Dissens Über das Zieldreieck der Energiepolitik (Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit/Wettbewerbsfähigkeit und Umweltverträglichkeit) besteht in Deutschland wie in Europa weitgehend Konsens zwischen den etablierten Parteien. Umstritten sind hingegen die Mittel zur Zielerreichung und die Wahl von Alternativen bei Zielkonflikten, zum Beispiel im Konflikt von Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Davon zeugen vor allem der Streit um die Erzeugung und Nutzung von Kernenergie seit den 1970er Jahren („Atomkonflikt“), der fehlende politische Wille, in Deutschland ein geeignetes Endlager für radioaktive Abfälle zu finden und zu erschließen bzw. sich gegen ein Atommülllager Gorleben zu entscheiden und einen anderen Standort zu suchen sowie die Entscheidungsblockaden beim Finden eines mittel- und langfristig tragfähigen Energiekonzeptesvgl. Reiche: Grundlagen der Energiepolitik. 2005. sowie die Begrenzung und faire Verteilung der Energiekostenverteuerung.
Geschichte der deutschen Energiepolitik
In Reaktion auf die Ölkrise 1973/74 wurde in den 1980er Jahren in der Elektrizitätsversorgung zunächst auf den Ausbau der Kernenergie in Deutschland gesetzt. Aufgrund von Protestbewegungen und zunehmender Skepsis wurde im Jahr 2000 der Atomausstieg in die Wege geleitet. Nach einer zwischenzeitlichen Laufzeitverlängerung wurde der Ausstieg aus der Kernenergie infolge der Nuklearkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 endgültig beschlossen.
Die Entdeckung großer Öl- und Gasvorkommen in Sibirien führte seit den 1970er Jahren zu einer deutsch-russischen Zusammenarbeit, bei der westdeutsches Knowhow zur Erschließung der Vorkommen genutzt und im Gegenzug Öl und Gas von der Sowjetunion nach Westdeutschland geliefert wurde. Vor dem Hintergrund verfügbaren relativ billigen russischen Erdgases basiert Stand 2020 in Deutschland 12 % der Elektrizitätsversorgung und die Hälfte der Wohnungsheizungen auf Erdgas. Der Kernenergieausstieg führte dabei zunächst zu einer Intensivierung dieser Wirtschaftsbeziehungen und einer Ausweitung der Erdgasimporte.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 und den darauf folgenden Entwicklungen änderte sich die Energiepolitik erheblich, um sich von der bestehenden Abhängigkeit von Russland im Hinblick auf Gas, Öl und Kohle zu lösen. Unter anderem wurden Verträge mit nicht-russischen Lieferanten angestrebt und eine Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken durchgesetzt. Wirtschaftsminister Robert Habeck rief Ende März 2022 die Frühwarnstufe des „Notfallplans Gas“ aus, Grundlage ist die Verordnung (EU) 2017/1938 der EU.Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. März 2022 auf www.bmwi.de Österreich rief am gleichen Tag ebenfalls die Frühwarnstufe aus.
Großbritannien Großbritannien besitzt große Reserven an Kohle, Erdgas und Erdöl und verfügt zudem bedingt durch die Insellage über viele hervorragende Windstandorte on- und offshore. Wichtige Energieträger sind Erdöl und Erdgas, Kohle, und die Kernenergie, zunehmend auch erneuerbare Energien, insbesondere die Windenergie.