Jürgen Adolf Ernst Meyer (* 20. Oktober 1937 in Memel; † 21. Oktober 1989 in Bremen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben Jürgen A. E. Meyer wurde als Sohn von Hildegard Meyer, geborener Schiel, und des Memeler Kaufmanns Ernst Meyer in Ostpreußen geboren. Nach der Flucht und Vertreibung Deutscher aus Mittel- und Osteuropa 1945–1950 wurden er, seine Mutter und seine Großeltern im Sommer 1945 als Flüchtlinge in Schleswig-Holstein aufgenommen. Sein Vater war im Zweiten Weltkrieg gefallen. In der Nachkriegszeit in Deutschland ermöglichte ihm seine Mutter den Besuch des humanistischen Gymnasiums Herderschule in Rendsburg. Er wählte die Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch. In der Schule fiel seine hervorragende rhetorische Begabung auf.Heiko Menke: Jürgen Meyer. In: Corpszeitung der Altmärker-Masuren. 86 (1990), S. 2721. Nach dem Abitur 1957 studierte er an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaft. Seit 1958 Mitglied des Kieler Corps Palaiomarchia-Masovia und ausgezeichneter Senior und Consenior, war er zeitlebens ein begeisterter Corpsstudent.Kösener Corpslisten 1996, 114/96. Schon im Studium beschäftigte ihn der Begriff „Gerechtigkeit“. Nach zwei Semestern an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bestand er 1962 am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht die Erste Juristische Staatsprüfung. Während des Referendariats in Schleswig-Holstein schrieb er seine Doktorarbeit, mit der er 1970 zum Dr. iur. promoviert wurde.Dissertation: Die Entstehung und Entwicklung des ‚Privilege of freedom from arrest and molestation‘ und des ‚Privilege of freedom of speech‘ des englischen Parlaments bis zum Jahre 1688.

Nachdem er 1966 die Zweite Juristische Staatsprüfung am Hanseatischen Oberlandesgericht bestanden hatte, wurde er wissenschaftlicher Assistent am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der CAU. Als der Lehrstuhlinhaber Alfred Söllner 1970 den Ruf an die Justus-Liebig-Universität Gießen annahm, folgten ihm Meyer und sein Corpsbruder Heiko Menke.Menke war später Arbeitsrichter in Bremerhaven Mit Eloquenz unterstützte Meyer im Konvent und bei anderen Gelegenheiten die reformerischen Ziele der 68er-Bewegung. Von 1970 bis 1973 war Meyer in Gießen Wissenschaftlicher Assistent, ab 1972 auch Dozent. 1971 erhielt er der Preis der Universität Kiel für das akademische Jahr 1970/1971.

Im Jahr 1974 wurde er von der Universität Bremen als Professor für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsgeschichte berufen. Dort setzte er seine Arbeit in der Hochschulpolitik fort. Mit hohem Einsatz förderte er das Experiment der Einstufigen Juristenausbildung. Von 1982 bis 1984 war er Konrektor der Universität Bremen. Als solcher war er maßgeblich an der Gestaltung des Kooperationsvertrages mit der University of Pune in Indien beteiligt. Zugleich war er Rechtsanwalt in Bremen. Meyer war Mitglied im Bund demokratischer Wissenschaftler und in der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV).

Jürgen A. E. Meyer war alkoholkrank und starb am Tag nach seinem 52. Geburtstag an blutenden Ösophagusvarizen. Er hinterließ seine zweite Frau Gisela, die er ein Jahr vor seinem Tod geheiratet hatte, und einen Stiefsohn. Beerdigt ist er auf dem Riensberger Friedhof. Die Grabrede hielt sein Rendsburger Schulfreund und Kommilitone, der Arbeitsrechtler Jörn-Heiko Körnich.

Veröffentlichungen (Auswahl) Englische Parlamentsprivilegien. 1971 Handelsvertreterrecht. Forkel, Stuttgart/Wiesbaden 1978, ISBN 3-7719-6136-X. Sozialgerichtsprotokolle (= Demokratie und Rechtsstaat. Band 49). Luchterhand, Neuwied 1981, ISBN 3-472-08020-5.

Literatur Roderich Wahsner, Dieter A. Beine: Jürgen A. E. Meyer – ein Nach-Ruf. Demokratie und Recht 1/1990

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Einzelnachweise

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