Otto Stäcker (* 14. Februar 1886 in Uetersen; † nach 1970) war ein deutscher Generalstaatsanwalt und Teilnehmer der Berliner Konferenz, auf der 1941 hochrangige Juristen über die laufende Aktion T4 unterrichtet wurden.
Beruflicher Werdegang
Stäcker studierte ab 1905 Rechtswissenschaften in Tübingen und war Mitglied der Studentenverbindung Libertas im Deutschen Bund abstinenter Studenten.
Er wurde 1913 Gerichtsassessor und wurde ab 1915 als Staatsanwalt tätig. Am 1. April 1926 wurde er Erster Staatsanwalt und 1927 Landgerichtsdirektor in Kiel. 1926/27 war Stäcker im Reichsministerium der Justiz tätig. Seine Karriere setzte er fort als Landgerichtspräsident in Greifswald, wo er ab 1. Januar 1935 tätig war. Vom 1. April 1935 an war Stäcker Generalstaatsanwalt in Stettin.Helmut Kramer: „Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte als Gehilfen der NS-‚Euthanasie‘ – Selbstentlastung der Justiz für die Teilnahme am Anstaltsmord“, in: Kritische Justiz 17(1984), H. 1, S. 37 Anm. 84.
Stäcker trat zum 1. Mai 1933 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.730.423).Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/42300963Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, aktual. Ausgabe Frankfurt/M. 2005, ISBN 3-596-16048-0, S. 594.
Informierung über „Euthanasie“ Stäcker wurde qua Amt zur „Schlegelberger-Konferenz“ unter Leitung von Franz Schlegelberger am 23. und 24. April 1941 im Haus der Flieger in Berlin eingeladen. Unter den mehr als einhundert Teilnehmern befanden sich alle vierunddreißig Oberlandesgerichtspräsidenten, vierunddreißig Generalstaatsanwälte bzw. ihre Vertreter sowie Roland Freisler, Reichsgerichtspräsident Erwin Bumke, der Präsident des Volksgerichtshofs Otto Thierack und die beiden Oberreichsanwälte beim Reichsgericht und beim Volksgerichtshof sowie zahlreiche Beamte des Reichsjustizministeriums.
mini|Rückdatiertes Ermächtigungsschreiben Hitlers Schlegelberger kündigte an, er werde die Anwesenden mit „Entschließungen des Führers“ vertraut machen, die für ihre Amtsführung von Bedeutung seien. Andernfalls sei „es unabwendbar, daß Richter und Staatsanwälte sich zum schweren Schaden der Justiz und des Staates gegen Maßnahmen wenden, die sie gutgläubig aber irrtümlich für illegal halten, und sich schuldlos mit dem Willen des Führers in Widerspruch setzen.“Ernst Klee: Dokumente zur ‚Euthanasie‘, Frankfurt/M. 1985, ISBN 3-596-24327-0, S. 218. Anschließend informierten Viktor Brack und Werner Heyde über das Ermächtigungsschreiben Hitlers und das getarnt laufende Tötungsprogramm mit fingierten Sterbeurkunden.Konferenz-Notizen des Alexander Bergmann in: Ernst Klee: Dokumente zur ‚Euthanasie‘, Frankfurt/M. 1985, ISBN 3-596-24327-0, S. 219 f.
Nach dieser Konferenz wurden in der Zeit des Nationalsozialismus alle Anzeigen und Verfahren, die sich auf die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ bezogen, niedergeschlagen und neue Ermittlungsverfahren nicht mehr eingeleitet.Ernst Klee: ‚Euthanasie‘ im Dritten Reich, vollst überarb, Neuausgabe Frankfurt/M. 2010, ISBN 978-3-596-18674-7, S. 255.
Einlassungen Stäckers 22. April 1965 beantragte Fritz Bauer die Eröffnung der Voruntersuchung gegen Franz Schlegelberger, drei ehemalige hohe Justizbeamte, elf Oberlandesgerichtspräsidenten sowie fünf Generalstaatsanwälte, unter ihnen den 1941 in Stettin amtierenden Otto Stäcker.
Stäcker gab an, er sei damals verwirrt, empört und bestürzt gewesen. Adolf Hitlers Erlass habe er wegen der Machtstellung Hitlers als Anordnung mit gesetzesähnlicher Wirkung angesehen. Innerlich habe er damals erwogen, seine Meinung in einem Bericht niederzulegen.Jörg Friedrich: Die kalte Amnestie – NS-Täter in der Bundesrepublik, Frankfurt/M. 1984, ISBN 3-596-24308-4, S. 395 f.
In einer persönlichen Stellungnahme verwahrte Stäcker sich gegen den immanenten Vorwurf Fritz Bauers, dass den ‚Spitzen der deutschen Justiz‘ damals jedes rechtsstaatliche Denken abhandengekommen sei. „Er übersieht, dass rechtsstaatliches Denken sich nur in die Tat umsetzen lässt, wenn die staatliche Macht uneingeschränkt hinter dem Recht steht. […] Die Justiz hatte […] nicht die Macht, die Macht Hitlers zu brechen.“Zitiert nach Claudia Fröhlich: »Wider die Tabuisierung des Ungehorsams« – Fritz Bauers Widerstandsbegriff und die Aufarbeitung von NS-Verbrechen, Frankfurt/M. 2006, ISBN 3-593-37874-4, S. 369.
Stäckers Schutzbehauptung, jegliche Protestschritte seien „sinn- und zwecklos“Helmut Kramer: Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte als Gehilfen der NS-„Euthanasie“ – Selbstentlastung der Justiz für die Teilnahme am Anstaltsmord. In: Kritische Justiz 17(1984), H. 1, S. 38 gewesen, wird widerlegt durch die vorzeitige Beendigung der Aktion T4, die wegen der Unruhe in der Bevölkerung und der Proteste der Kirchen angeordnet wurde.Helmut Kramer: „Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte als Gehilfen der NS-‚Euthanasie‘ – Selbstentlastung der Justiz für die Teilnahme am Anstaltsmord“, in: Kritische Justiz 17(1984), H. 1, S. 41.
Einstellung des Verfahrens Nach dem Ableben Fritz Bauers wurde das Verfahren am 17. Mai 1970 durch Beschluss des Landgerichts Limburg eingestellt. Die Ermittlungen gegen die juristische Führungselite des NS-Staates blieben der Öffentlichkeit verborgen und wurden ihr – nach Deutung Kramers – nachgerade verheimlicht.Helmut Kramer: „Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte als Gehilfen der NS-‚Euthanasie‘ – Selbstentlastung der Justiz für die Teilnahme am Anstaltsmord“, in: Kritische Justiz 17(1984), H. 1, S. 43 mit Anm. 111.
Otto Stäcker lebte zu diesem Zeitpunkt als Pensionär in Steinfurt im Regierungsbezirk Münster.Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, aktual. Ausgabe Frankfurt/M. 2005, ISBN 3-596-16048-0.
Weblinks NS-Juristen: Kleine Instanz Spiegel vom 6. März 1967
Einzelnachweise
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