Die Waffenkontrolle () bestimmt die gesetzlichen Vorgaben eines Staates in Bezug auf Herstellung, Verbringung, Erwerb und Besitz von Waffen. Der Konsens zwischen einem totalen Verbot und einem freien, unkontrollierten Zugang zu Waffen ist landestypisch von der Historie und Ideologie einer Nation abhängig. Auch internationale Verträge fließen in die nationalen Waffengesetze ein.

Waffenverkäufe können die Angriffs- oder Schutzmacht des Käufers stärken, durch Importe das lokale Handwerk behindern oder illegalen Besitz ermöglichen, für die Hersteller viel Gewinn einbringen, die Machthaber eines Staates, die Waffenbesitzer oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Die Kontrollgesetze variieren demnach in ihrem Zweck.

Herstellungskontrolle Die Herstellungskontrolle befasst sich zum einen mit der technischen Sicherheit als auch mit der Kontrolle der Produktion und der Verteilung der hergestellten Waren.

Die Sicherheit von Schusswaffen und Munition wird durch das Beschusswesen kontrolliert.

Zur Produktionskontrolle müssen in vielen Rechtsstaaten die Hersteller Herstellungslizenzen erwerben und Herstellungsbücher führen, in denen die Waffen mit Seriennummern gelistet sind, sowie deren Abnehmer. In einigen Fällen ist der Staat jedoch selbst an einer illegalen Herstellung beteiligt und am illegalen Handel.

Gerade in Kriegszeiten kann man mit Waffenverkäufen viel Geld verdienen. So lag der Anteil an Waffenverkäufen im Mittelalter der Stadt Nürnberg in Friedenszeiten bei 10 % und stieg in Kriegszeiten auf 100 % an. Laut Arno Schütze war „das einzige durchgängige Motiv beim Rüstungshandel Nürnbergs der eigene Vorteil. Ein Blick auf den Kundenkreis belegt, dass die Stadt sämtliche Krieg führende Parteien belieferte. Sogar die eigenen Feinde.“ Diese liberale Rüstungspolitik blieb nicht ohne Folgen. 1632 lagerten die schwedische und die kaiserliche Armee vor den Toren Nürnbergs. Durch große Plünderungen, einer Pestepidemie, die Kosten für die Befestigungsanlagen und unbezahlte Lieferungen an verschiedenste Kriegsparteien stürzte Nürnberg in eine tiefe Finanzkrise. Ähnlich erging es der Suhler Waffenschmiede. Die Suhler, die bis dahin sowohl Freund als auch Feind mit Kriegsgerät versorgt und daran gut verdient hatten, wurden durch den Überfall der Kroaten 1634 schutzlos ausgeplündert. Nur mühsam konnte sich das Waffenwerk davon wieder erholen. stadtmarketing-suhl.de; abgerufen am 1. Januar 2011

Während des Kalten Krieges lag die Produktion von Schusswaffen in vielen Ländern hauptsächlich in staatlicher Hand. In: Small Arms Survey Jahrbuch 2001, S. 7; abgerufen am 18. Juni 2011. Aktuell wahren diesen Zustand immer noch China, Russland, viele Staaten in Zentralamerika, in Südamerika (außer Argentinien und Brasilien), in Afrika (außer Südafrika) und Asien. Alle Staaten, in denen privatwirtschaftliche Herstellung erlaubt ist, gehören zu den freien Staaten.Freie, eingeschränkt freie und unfreie Staaten. Karte 2008, Bundeszentrale für politische Bildung; abgerufen am 18. Juni 2011.

Verbringung Exportkontrolle mini|400px|Export von Schusswaffen 2006 in Millionen USD In: Small Arms Survey; abgerufen am 21. November 2010 Bei Waffenhandelskontrollen überschneiden sich nationale und internationale Rechtssysteme. Volkswirtschaftlich sinnvoll sind für jede Nation hohe Waffenexporte.Christian Wellmann: (PDF; 316 kB) Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1989.Lorenz, W. (2009) vwl.wilhelm-lorenz.de; abgerufen am 28. August 2011. Der Export in Krisengebieten, vor allem von Kriegswaffen verletzt jedoch die Völkerrechte, wie die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht. Da die Nationen im Wettbewerb zueinander stehen, würden sie auch bedenkliche Exporte erlauben, wenn diese nicht kontrolliert und veröffentlicht werden würden. Nur verbindliche UNO-Verträge und vertrauensbildende Maßnahmen, wie z. B. das Transparenz-Register können diesem Dilemma Abhilfe gewähren. Im Jahr 2011 berichtet das Small Arms Survey, dass lediglich 50 bis 60 Staaten den internationalen Verpflichtungen nicht Folge leisten. Deutsche Zusammenfassung des Reports 2011, Kapitel 2 des Small Arms Survey In diesem Report wird bescheinigt, dass laut der aktuellen Ausgabe des Transparenzbarometers die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Deutschland die Hauptexporteure mit der größten Transparenz sind. Deutsche Zusammenfassung des Reports 2011, Kapitel 1 des Small Arms Survey

Heutzutage werden mit nationalen Waffenembargos die Beschlüsse internationaler Organisationen (UN, EU, OSZE) umgesetzt. Diese Organisationen sprechen Embargos bei bestimmten Rahmenbedingungen als Druckmittel gegen Länder aus, die gegen Völkerrechte verstoßen. Manchmal werden Embargos jedoch auch von wirtschaftlich potenten Ländern gegen in der Regel schwächere Länder eingesetzt. So verhängten die USA ein nahezu totales Embargo gegen Kuba. Zusätzlich bestehen Embargos gegen Personen und Organisationen, die zu dem terroristischen Umfeld gezählt werden.

Bisher gibt es in den Kleinwaffen-Vereinbarungen der Vereinten Nationen, des Rats der Europäischen Union und der nationalen Außenwirtschaftsministerien keine Differenzierung zwischen Feuerwaffen für den zivilen Bedarf und Kriegswaffen.UN Report. (PDF) Conference on the Illicit Trade in Small Arms and Light Weapons in All Its Aspects; abgerufen am 17. November 2010

Jagd-, Sport- und Kurzwaffen werden global zum größten Teil direkt von Herstellern oder Händlern der westlichen, reichen Länder an Endverbraucher oder nationale Großhändler in reichen, westlichen Ländern exportiert. Das Small Arms Survey bezeugte in seinem Report 2009, dass die Exporte seitens der EU-Staaten zu fast 100 % autorisiert erfolgen. In: Small Arms Survey Report 2009, S. 42 ff. Anders verhält es sich bei Kriegsschusswaffen, die laut Angaben dieses Reports zu einem Drittel illegal exportiert wurden. Der größte Anteil soll aus China stammen.

International 1995 setzte sich der UN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali im Rahmen seiner Agenda für den Frieden erstmals für die Kontrolle von Kleinwaffen ein. Er rief die internationale Gemeinschaft auf, effektive Lösungen für die Verhinderung der Proliferation und gegen den Missbrauch von Kleinwaffen zu finden. Im gleichen Jahr wurde die UN-Resolution 50/70B verabschiedet. Sie verpflichtete den Generalsekretär, einen Bericht über Kleinwaffen und Leichte Waffen (SALW) für die 1. Kleinwaffen-Konferenz im Jahr 2001 anzufertigen. UN Website; abgerufen am 17. September 2010 Daraufhin entstand das Kleinwaffenaktionsprogramm. Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) war 1998 gegründet worden, um die Abrüstung von Atomraketen und Massenvernichtungsmittel voranzutreiben. Auch die Abrüstung konventioneller Kleinwaffen und Landminen gehört zu den Zielen, da diese Waffen hauptsächlich in Krisengebieten Verwendung finden.

Mittlerweile gibt es ein UNO-Feuerwaffenprotokoll, PoA-Website; abgerufen am 31. Oktober 2010 ein VN-Transparenz-Register,Transparency Registers. UNODA-Website; abgerufen am 31. Oktober 2010 internationale Markierungsvorschriften PoA-Website; abgerufen am 31. Oktober 2010 und vieles mehr. Aktuell (2010) wird ein Arms Trade Treaty (ATT)Arms Trade Treaty. UNODA-Website; abgerufen am 31. Oktober 2010 vorbereitet, um den illegalen Handel mit Kleinwaffen zu verhindern.

Unterstützung für diese Verträge geben u. a. Organisationen für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, die eine direkte Verbindung zwischen der Verbreitung von Kleinwaffen, auch in privaten Händen, zu Gewaltdelikten und Tod von Zivilisten sehen. An erster Stelle steht die IANSA (International Action Network on Small Arms), die 1999 nach dem Amoklauf in Dunblane (Großbritannien) gegründet wurde. 2003 startete IANSA zusammen mit Oxfam und amnesty international die Control Arms Kampagne. Das Ziel dieser Kampagne ist das totale Verbot von Handfeuerwaffen. Homepage; abgerufen am 18. September 2010

Ablehnung für diese Verträge kommt von der Organisation Amerikanischer Staaten und dem World Forum on the Future of Sport Shooting Activities, die den Ausschluss für zivile Waffen von den Verträgen fordern.

Feuerwaffenprotokoll der Vereinten Nationen Oberste Richtlinie zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung der unerlaubten Herstellung und des unerlaubten Handels von Feuerwaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten sowie Munition ist das Feuerwaffenprotokoll der Vereinten Nationen.UN Firearms Protocol. (PDF; 160 kB) UNODC Resolution 55/255, 8. Juni 2001; abgerufen am 7. August 2011 Zu seiner Umsetzung wurde 2001 das Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen gegründet.

Das Feuerwaffenprotokoll fordert bei der Herstellung von Waffen diese mit Seriennummern zu kennzeichnen und Herstellungsbücher zu führen. Nationale Gesetze sollen den Handel im eigenen Land überwachen und auf Erfassung in Handelsbüchern drängen. Gemeinsame Ausfuhrkriterien und Verfahren sollen die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr regeln. Transparenzmaßnahmen sollen die Nachverfolgung ermöglichen. Grenzkontrollen und Überwachung der See- und Luftfahrtswege sollen den Schmuggel verhindern.

Das Feuerwaffenprotokoll wurde von 51 Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet.

Europäische Union Innergemeinschaftlich Die Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern sind in der Richtlinie 2009/43/EG (Verteidigungsgüterrichtlinie) enthalten.Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern ABl. L146/1 vom 10. Juni 2009 Die einschlägigen Waffen sind im Anhang zu der Richtlinie aufgeführt. Dazu zählen Gewehre, Karabiner, Revolver, Pistolen, Maschinenpistolen und Maschinengewehre, aber auch Geschütze, Haubitzen, Kanonen, Mörser, Panzerabwehrwaffen und Einrichtungen zum Abfeuern von Geschossen und Raketen, außerdem Bomben, Torpedos, Granaten, Rauch- und Nebelbüchsen, Minen, Flugkörper, Wasserbomben, Sprengkörper-Ladungen, -Vorrichtungen und Zubehör. Ziel der Richtlinie ist es gem. Art. 1 Abs. 1, die Vorschriften und Verfahren der Lieferung oder Beförderung eines Verteidigungsgutes von einem Lieferanten an einen bzw. zu einem Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat zu vereinfachen, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen.

Die Verbringung ist danach genehmigungspflichtig. Die Ausfuhr wird durch die nationalen Zollbehörden kontrolliert.

Die Europäische Kommission muss gem. Art. 13 der Richtlinie die volle Übereinstimmung der Liste im Anhang mit der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union gewährleisten.Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union vom Rat am 17. Februar 2020 angenommen, vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erfasste Ausrüstung. Abgerufen am 8. März 2024.

Ausfuhr in Drittstaaten Für die Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Europäischen Union gilt die Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 (EU-Feuerwaffenverordnung), mit der das VN-Feuerwaffenprotokoll umgesetzt wurde.Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr, ABl. L 94/1 vom 30. März 2012

Regelung in Deutschland