mini|364x364px|Dorfkirche Lichterfelde (2023) Lichterfelde ist ein Ortsteil der Gemeinde Niederer Fläming im Süden des Landkreises Teltow-Fläming im Land Brandenburg. Lichterfelde ist ein typisches brandenburgisches Straßendorf und besteht aus einer Dorfstraße, an der sich nahezu alle Häuser des Ortes befinden. Dabei handelt es sich überwiegend um Vierseithöfe beziehungsweise um deren Reste, da im Laufe der Zeit Nebengebäude abgerissen wurden und keine geschlossene Hofstruktur mehr vorhanden ist. Ortsprägend ist der Dorfteich, der sich im östlichen Teil des Dorfes gegenüber einem kleinen Anger befindet. Auf diesem befindet sich ein in der Mitte der 1990er-Jahre errichteter kleiner Gedenkstein für die Opfer des Zweiten Weltkrieges.

Geographische Lage Der Ortsteil liegt nördlich des Gemeindezentrums. Westlich befindet sich der weitere Ortsteil Werbig, östlich Sernow. Südlich führt die Bundesstraße 102 von Nordwesten in südöstlicher Richtung vorbei. Im Norden befindet sich ein ausgedehntes Waldgebiet, die Sernower Heide. Die umgebenden Flächen werden vorzugsweise landwirtschaftlich genutzt und befinden sich auf einer Höhe von rund .Lichterfelde, Brandenburgviewer, abgerufen am 15. Februar 2026.

Geschichte Etymologie Das Dorf Lichterfelde wurde im Rahmen der mittelalterlichen deutschen Ostsiedlung von flämischen Siedlern gegründet. Dies spiegelt sich im Ortsnamen wider, der auf Westflämisch lichtervelde zurückzuführen ist (wie z. B. auch Lichtervelde in Flandern). Der niederländische Name bedeutet so viel wie “waldfreies Feld, über das der Wind hinwegweht”Reinhard E. Fischer: Die Ortsnamen der Länder Brandenburg und Berlin, Band 13 der Brandenburgischen Historischen Studien im Auftrag der Brandenburgischen Historischen Kommission, be.bra wissenschaft verlag, Berlin-Brandenburg 2005, S. 104 ISBN 3-937233-17-2.. Weitere Bezeichnungen waren in Lichtirfelde im Jahr 1394, Lichterfelde vor Jutirbock im Jahr 1446 und Lichterfeld, Lichtenfeld im Jahr 1818.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 285.

Besitzgeschichte Die grundherrlichen Verhältnisse des Dorfes waren über Jahrhunderte hinweg stark zersplittert und wechselten häufig zwischen landesherrlichen, klösterlichen und privaten Besitzern. Bis 1279 befand sich das Dorf im unmittelbaren Besitz des Landesherrn Günther von Schwalenberg, wobei bereits neun Hufen verlehnt waren, möglicherweise im dritten Anteil enthalten. Von 1279 bis vor 1463 gehörte das Dorf dem Kloster Zinna, anschließend bis 1517 dem Amt Jüterbog und von 1517 bis 1872 dem Amt Zinna, das über das Dorf mit Ober- und Untergerichtsbarkeit sowie das Kirchenpatronat verfügte. Zwischen 1393/1394 und 1570/1594 besaß das Zisterzienserinnenkloster Jüterbog drei Hufen, die vom ersten Anteil abgetreten worden waren; 1570/1594 wurden diese wieder mit dem ursprünglichen Anteil vereinigt. Vor 1446 bis 1478 verfügten die Herren von Torgau, Herren zu Zossen, über elf Hufen beziehungsweise über die Hebungen dieser elf Hufen, von denen jede sechs Scheffel Roggen, sechs Scheffel Hafer, Zins und den Zehnten abzugeben hatte. Nach 1478 fiel dieser Besitz an den Landesherrn beziehungsweise das Amt.

Ein weiterer Anteil lag vor 1446 bis 1479 bei einem Herrn Kempendorf, einem Vasallen zu Hecklingen beziehungsweise in Aschersleben. Von 1479 bis 1549 folgten der Kammermeister Bugreiß und seine Söhne, von 1549 bis 1598 die Familie Rahn, Bürger zu Calbe (Saale), und von 1598 bis 1641 Magister Moritz, Richter zu Jüterbog, und dessen Erben. Zwischen 1641 und 1708 besaß Rittmeister Junack diesen Anteil, gefolgt von der Familie Wollersheim bis 1742 und anschließend bis nach 1759 von der Familie Flemming. Dieser Besitz umfasste zwölf Hufen „auf dem Felde zu Lichterfelde“ sowie Geldhebungen auf vier Höfen (1446) beziehungsweise drei Vierhufenhöfen mit Fleischzehnt (1506). Wahrscheinlich handelte es sich später nur noch um die Hebungen dieser drei Vierhufenhöfe, von denen jeder im Jahr 1648 zwei Scheffel Roggen und zwei Scheffel Hafer zu liefern hatte, sofern sich diese Angaben nicht auf wüste Hufen zu Reinsdorf bezogen.

Vor 1368 bis nach 1383 besaß die Familie von Zeuden, Richter beziehungsweise Bürger aus Jüterbog, die Hebungen von zwei Hufen, die jeweils sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer abgaben. Danach fiel dieser Anteil an den Landesherrn beziehungsweise das Amt. Ein weiterer Anteil befand sich vor 1383 bis 1492 im Besitz der Familie Gotz, Bürger zu Jüterbog, und von 1492 bis 1611 bei der Familie Jungermann, ebenfalls Bürger zu Jüterbog. Dieser Anteil umfasste die Hebungen von zwei Hufen, die 1383 jeweils fünf Scheffel Roggen und fünf Scheffel Hafer, später vier Scheffel Roggen, vier Scheffel Hafer und den Fleischzehnten abgaben. Nach 1611 wurde dieser Anteil geteilt: Der erste Teil gelangte 1611 bis 1658 an die Familie von Hagen, die die Hebungen von zwei Hufen erhielt, die jeweils vier Scheffel Hafer abgaben, bevor der Besitz an den Landesherrn beziehungsweise das Amt zurückfiel. Der zweite Teil blieb 1611 bis 1613 bei der Familie Jungermann, befand sich 1613 bis 1615 im unmittelbaren Besitz des Administrators und gelangte 1615 bis 1654 an die Familie von Löben. Von 1654 bis 1769 folgte der kurfürstlich-brandenburgische Hof- und Konsistorialrat Reinhardt und seine Erben, und von 1770 bis nach 1815 die Familie Balzer zu Jüterbog. Dieser Anteil umfasste die Hebungen von zwei Hufen, die jeweils vier Scheffel Roggen und den Fleischzehnten abzugeben hatten.

Bis 1389 befand sich ein weiterer Anteil im Besitz der Familie von Ottersleben, 1389 bei der Familie von Richenheim, die die Hebungen von zwei Hufen erhielt, die jeweils sechs Scheffel Roggen, sechs Scheffel Hafer und vier Scheffel Gerste abgaben, beziehungsweise von einer Hufe im Jahr 1389. Danach fiel auch dieser Anteil an den Landesherrn beziehungsweise das Amt.

Vor 1446 bis 1488 lagen weitere Hebungsrechte bei den Gebrüdern Lindwurm und den Gebrüdern Rode. Von 1488 bis 1520 folgte die Familie von Kotze zu Germersleben, von 1520 bis 1699 die Familie Schütz zu Dahme, von 1699 bis 1710 das Amt Jüterbog und von 1710 bis 1715 die Familien Abitsch, Oathe und Bretnütz. Von 1715 bis nach 1754 besaß die Familie Flemming die Hebungen von zweimal zwei Hufen, die jeweils sechs Scheffel Roggen, sechs Scheffel Hafer, einmal auch den Fleischzehnten und ein Rauchhuhn (1446) abzugeben hatten. Später handelte es sich um die Hebungen von vier Hufen, die jeweils sechs Scheffel Roggen, sechs Scheffel Hafer und den Fleischzehnten abgaben, sowie von zwei weiteren Hufen, die jeweils sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer lieferten (1657).

Schließlich verfügte der Rat der Stadt Jüterbog vor 1648 bis vor 1661 über die Hebung vom Schulzengut, das einen Scheffel Roggen abzugeben hatte. Danach fiel auch dieser Anteil an den Landesherrn beziehungsweise das Amt zurück.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 286.

13. bis 15. Jahrhundert Im Jahr 1279 erschien das Dorf erstmals als villa mit zwei Pfarrhufen. Es umfasste 18 freie Hufen, dazu neun bereits verlehnte Hufen sowie vier Hufen, die zum Schulzengut gehörten, und zusätzlich zwei Kossätenhufen. Für das Jahr 1383 wurde das Dorf erneut als villa bezeichnet. 1396/1397 wurde ein Schulze des Ortes in Jüterbog namentlich erwähnt, was auf die Einbindung des Dorfes in die regionale Verwaltungs- und Gerichtsstruktur hinweist. Zwischen 1492 und 1496 erschien der Ort als Amtsdorf des Amtes Jüterbog, womit er vollständig in die landesherrliche Verwaltung eingegliedert war.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 287.

16. Jahrhundert Für das Jahr 1516 sind für das Dorf Abgaben in Höhe von 10 Gulden zur Steuer belegt. 1534 betrugen die Abgaben zum 50. Pfennig insgesamt 17 Gulden und 4 Groschen. Die Sozialstruktur des Ortes zeigte für 1562 elf Hauswirte, eine Zahl, die auch 1584 erneut belegt ist. Im Jahr 1562 verfügte der Pfarrer nach wie vor über zwei Pfarrhufen, was auf eine über Jahrhunderte stabile kirchliche Ausstattung hinweist. Neben den beiden Hufen besaß er einen Pfarrhof, dazu die 30. Mandel vom Zehnten sowie ein Drittel des Fleischzehnten. Der Küster verfügte zu dieser Zeit über zehn Morgen Acker und ein Stück Land; außerdem erhielt er jährlich 18 Scheffel Korn und zwölf Brote.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 288. Im Jahr 1586 wurden zum 70. Pfennig 9 Taler, 11 Groschen und 2 Denar erhoben.

17. Jahrhundert Im frühen 17. Jahrhundert lassen sich für das Dorf deutliche Schwankungen in der Zahl der bewirtschafteten Hufen und der bäuerlichen Stellen feststellen. Um 1600 wurden zehn Hauswirte gezählt. Im Jahr 1606 bestand die Dorfbevölkerung aus acht Bauern und drei Kossäten, 1609 wurden zwölf Untertanen erwähnt. Um 1625 verfügte das Dorf über sieben Hufner, einen Halbspänner und vier Kossäten, während 1627 acht Hufner und drei Kossäten belegt sind. Die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges zeigen sich deutlich in den Angaben von 1637, als nur noch drei Hufner, ein Halbspänner und ein Kossät vorhanden waren. 1638 lebten lediglich vier Untertanen im Dorf, sechs waren verstorben, und ein Gut stand wüst. Für das Jahr 1642 ist erneut die Ausstattung des Pfarrers mit zwei Hufen belegt, während der Küster nun acht Scheffel Roggen, acht Brote und sechzehn Eier erhielt. Für das Jahr 1648 ist eine detaillierte Aufstellung der Besitzverhältnisse überliefert. Der Schulze verfügte über fünf freie Lehnhufen, dazu kam ein wüster Vierhufenhof. Weiterhin bestanden fünf Vierdorfhufen, von denen zwei wüst lagen; jede dieser Hufen besaß eine zusätzliche Hufe auf der wüsten Feldmark Reinsdorf. Hinzu kam ein wüster Dreidorfhufenhof, drei Kossätenstellen sowie ein halber Kossätenhof, zu dem der Pfarrhof gehörte. Insgesamt umfasste das Dorf 32 Hufen sowie fünf wüste Hufen zu Reinsdorf. 1658 bestanden acht Hufnerstellen, darunter zwei wüste, dazu drei Kossäten und ein wüster Halbkossät. Die Angaben von 1661 wiederholen weitgehend die Struktur von 1648: Der Schulze besaß fünf freie Lehnhufen, einen wüsten Vierhufenhof, fünf Vierdorfhufen (davon zwei wüst, jeweils mit einer Hufe auf der wüsten Feldmark Reinsdorf), einen Dreidorfhufenhof, drei Kossäten und einen Halbkossätenhof, zu dem der Pfarrhof gehörte. Insgesamt wurden erneut 32 Hufen sowie fünf wüste Hufen zu Reinsdorf gezählt. Lichterfelde war bis zum Westfälischen Frieden ein Teil des Erzstift Magdeburg, wurde dann aber wie die gesamte Gegend um Jüterbog kursächsisch und schließlich 1815 mit dem Wiener Kongress preußisch.

18. Jahrhundert