Kirchenaustrittgesetz heißen in der Kurzbezeichnung unter anderem:
Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (Nordrhein-Westfalen) Gesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in Niedersachsen