Das Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG) weist dem Deutschen Bundestag die förmliche Entscheidung über die Gültigkeit von Bundestagswahlen zu ( Abs. 1 WahlPrG). Wird eine Wahl für ungültig erklärt, regelt das Gesetz deren parlamentarische Überprüfung sowie damit zusammenhängende Verfahrensfragen.

Siehe auch Bundestagswahlrecht Bundeswahlgeräteverordnung Wahlfälschung

Weblinks Text des Wahlprüfungsgesetzes

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