Mit der Fahrerlaubnisprüfung (Deutschland), Führerscheinprüfung (Österreich) oder der Führerprüfung (Schweiz, Liechtenstein) wird die Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Motorfahrzeugen geprüft. Sie setzt eine Fahrausbildung voraus und hat bei Bestehen die Zulassung zum Straßenverkehr zur Folge.
Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis (D), Lenkberechtigung (A) bzw. Fahrberechtigung (CH und FL) wird Fahreignung vorausgesetzt. Mit der Übergabe des Führerscheins (A) bzw. Führerausweis (CH und FL) durch den Prüfer am Tag der bestandenen Fahrprüfung gilt diese als erteilt. In Deutschland gibt der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer nach bestandener Prüfung einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis aus. Der Kartenführerschein wird später zugesendet oder von der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt.
Historisches mini|Chauffeursausbildung 1905. Ausbildung in der Chauffeursschule Aschaffenburg (Quelle: Bayerischer Fahrlehrerverband) Am 14. August 1893 fand die erste Fahrprüfung weltweit statt. Anlass dazu war eine Anordnung der Polizei in Paris. Die Prüfungen wurden damals vom Bergamt abgenommen, dem Inspektorat für Dampfmotoren.Titus Arnu: Lenker und Denker. Die Fahrprüfung feiert 125. Geburtstag. In: Süddeutsche Zeitung, 14. August 2018, S. 10. Den Dampfmotoren wurden alle Fahrzeuge mit selbstständigem Antrieb zugeordnet. Geprüft wurden die Fahrkenntnisse des Prüflings und sein Wissen über das Fahrzeug. Auch mussten kleinere Reparaturen ausgeführt werden. Das Mindestalter war 21 Jahre. Zugelassen waren zunächst nur Männer, ab 1897 auch Frauen. Am 10. März 1899 wurde der Führerschein in ganz Frankreich eingeführt.
In Deutschland begann die Fahrerlaubnis-Ära im Jahr 1906, zunächst nur sporadisch auf Länderebene. 1909 hieß es im Reichsgesetzblatt RGBl. S. 437 „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ... am 3. Mai 1909 ... verordnet im Namen des Reichs ... was folgt: Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“. Am 3. Mai 1910 trat es in Kraft. Durchführung von FE-Prüfungen In: Kompendium der TP beim DEKRA e. V. Dresden, im Juli 2007, S. V. Erstmalig wurden durch amtliche anerkannte Prüfer die Führerscheinprüfungen durchgeführt. Angehörige regierender Fürstenhäuser waren jedoch von der Führerscheinpflicht ausgenommen.
Als letztes Land in Europa führte Belgien am 1. Januar 1967 die Fahrerlaubnisprüfung ein. Bis dahin war dort zum Führen eines Kraftfahrzeugs keine Fahrerlaubnis erforderlich.Belgien / Führerscheine: Fahrt in den Tod, in: Der Spiegel 5/1967
Regelungen in Deutschland Ausbildung Die Ausbildung von Fahrschülern erfolgt nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) durch behördlich anerkannte Fahrlehrer in anerkannten privatwirtschaftlich tätigen Fahrschulen.
Die Fahrlehrer unterweisen die Fahrschüler gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) in Theorie und Praxis. Sie vermitteln Inhalt und Sinn der gesetzlichen und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und Fertigkeiten im verkehrssicheren und umweltschonenden Fahren eines Kraftfahrzeuges entsprechend der angestrebten Fahrerlaubnisklasse.
Ziel der Ausbildung ist das Heranbilden von Wissen und Fähigkeiten, von Einsichten und letztlich einem verkehrsgerechten und umweltschonenden Verhalten als Voraussetzung für das Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung.
Preise Beispiel für eine Preiskalkulation: 1. Grundbetrag Klasse B: ca. 360,00 € 2. Vorstellung zur theoretischen Prüfung Klasse B: 50,00 € 3. Fahrstunden Klasse B (Grundfahraufgaben – Stadtfahrten): ca. 57,00 € 4. Besondere Ausbildungsfahrten Klasse B: ca. 65,00 € 5. Vorstellung zur praktischen Prüfung Klasse B: 140,00 €
Manche Fahrschulen bieten eine Versicherung gegen das Nichtbestehen der Fahrerlaubnisprüfung an (sog. „Durchfallversicherung“). Pauschal- oder Festpreise für die Ausbildung sind unzulässig. Daher werden üblicherweise Margen von den Fahrschulen angegeben (z. B „zwischen 1300,- € und 2000,- €“).
Ein Ost-/West-Preisgefälle ist erkennbar: Die Fahrausbildung in Bayern kostete im Jahr 2011 durchschnittlich 2000,- €; in den neuen Bundesländern weniger als 1500,- €. Website des ADAC. Abgerufen am 5. Mai 2011.
Fahrerlaubnisprüfung Nach der Fahrausbildung sind Kenntnisse und Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Geprüft wird, ob der Person eine Fahrerlaubnis zuerkannt werden kann. Die Anforderungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgelegt.
Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP, umgangssprachlich Fahrprüfer). Nach der erfolgreichen Prüfung wird die Fahrerlaubnis in der geprüften Fahrerlaubnisklasse erteilt. Dazu wird der vorläufige Nachweises der Fahrerlaubnis t-VNF- durch den Fahrprüfer ausgehändigt. Der Führerschein wird dann von der Bundesdruckerei als Kartenführerschein erstellt und zugesandt oder ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzuholen. Der Führerschein ist der amtliche Nachweis für den Besitz der Fahrerlaubnis.
Die Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung durch Fahrprüfer obliegt in Deutschland ausschließlich der in dem jeweiligen Gebiet zuständigen Technischen Prüfstelle. In den alten Bundesländern wird die Fahrerlaubnisprüfung vom jeweils regional zuständigen TÜV betrieben, in den neuen Bundesländern von der DEKRA. Nur in Berlin hat der Fahrerlaubnisbewerber die Wahl zwischen TÜV Rheinland und DEKRA.
Überblick 2017 wurden in Deutschland 1,8 Mio. theoretische und 1,7 Mio. praktische Fahrerlaubnisprüfungen (alle Klassen) durchgeführt. Die Erfolgsquote betrug 63 % bzw. 72 %. Die Anzahl der Prüfungen stieg in den letzten Jahren, während die Erfolgsquote sank. Als Gründe für die schlechteren Ergebnisse werden unter anderem Sprachbarrieren bei der theoretischen sowie kompliziertere Verkehrsverhältnisse bei der praktischen Prüfung genannt. Besonders gesunken ist die Erfolgsquote der Fahrerlaubnisklasse B. Im Jahre 2017 betrug in der Theorie die Erfolgsquote 56 %, in der Praxis 60 %.
1.645.509 Personen besaßen zum 1. Januar 2018 eine Fahrerlaubnissen auf Probe; Stand am 1. Januar 2023: 1.547.821.Zahlen des KBA
Theoretische Prüfung Je nach Fahrerlaubnisklasse ist eine theoretische Prüfung abzulegen. Ausnahmen bestehen für die Erweiterung der Kraftrad-Klassen über den Stufenzugang (A1 auf A2, A2 auf A) und für die Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen auf die zugehörigen Anhängerklassen (B auf BE, C1 auf C1E, D1 auf D1E und D auf DE). Letztere Ausnahme gilt nicht für die Erweiterung von Klasse C auf CE. Hier ist eine theoretische Prüfung obligatorisch. Die theoretische Führerscheinprüfung wird in deutscher Sprache abgelegt. Darüber hinaus kann die Prüfung in den Sprachen Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und HocharabischVgl. Anlage 7 Nr. 1.3. zur FeV § 16 und 17. abgelegt werden.In den Bundesländern Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland durch Erlaß im Vorgriff auf die 11. ÄndVO.
Eine Anpassung erfuhr die theoretische Führerscheinprüfung mit Wirkung vom 19. Januar 2013 durch die Einführung der EU-weit vereinheitlichten Führerscheinklassen.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Erreichung des Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Theorieprüfung ist eine Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht gemäß § 16 Abs. 3 FeV.
Allgemein soll der Bewerber in der theoretischen Prüfung zeigen, dass er ausreichendes Wissen über die gesetzlichen Vorschriften und über umweltbewusste Fahrtechniken besitzt.
Im Einzelnen setzt sich der Prüfungsstoff aus der Gefahrenlehre, dem Verhalten im Straßenverkehr, der Vorfahrt, dem Vorrang, den Verkehrszeichen, dem Umweltschutz, den Betriebsvorschriften, der Technik und der persönlichen Fahreignung und -Befähigung zusammen.
Die theoretische Prüfung erfolgt seit 2008 am PC entsprechend dem Fragenkatalog der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung. Die Fragen setzen sich aus dem Grundstoff für alle Fahrerlaubnisklassen und dem klassenspezifischen Zusatzstoff zusammen. Die einzelnen Fragen sind je nach ihrer Wichtigkeit für die Verkehrssicherheit mit zwei bis fünf Fehlerpunkten belegt. Beim Überschreiten der zulässigen Fehlerpunktzahl (z. B. zehn Punkte bei Klasse B) ist die Prüfung nicht bestanden, oder wenn zwei Fragen mit jeweils fünf Fehlerpunkten falsch beantwortet werden. Weiterhin wird die Prüfung bei Täuschungen oder Täuschungsversuchen als nicht bestanden gewertet.
Eine nicht bestandene theoretische Prüfung darf in der Regel nach jeweils zwei Wochen wiederholt werden. Bis September 2008 galt die Regelung eines dreimonatigen Prüfungsverbots, dies ist abgeschafft worden und man darf auch nach der dritten nicht bestandenen Prüfung in zwei Wochen zur nächsten Prüfung. Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung verlängert sich der Antrag um zwölf Monate, um die praktische Prüfung abzulegen. Wird in dieser Zeit die praktische Prüfung nicht bestanden, so erlischt der Antrag und es muss ggf. ein neuer Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden.
In besonderen Fällen kann auf die Abnahme einer theoretischen Prüfung verzichtet werden, z. B. wenn die Fahrerlaubnis zuvor entzogen wurde und bei der Neuerteilung noch keine zwei Jahre vergangen sind oder bei der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis. Dies kann je nach Fall auch für die praktische Prüfung zutreffen. Genaueres dazu regelt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Seit dem 1. April 2014 werden in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch Fragen mit Filmsequenzen zu Situationsdarstellungen genutzt. Im Verkehrsblatt wird der Fragenkatalog auch mit diesen dynamischen Aufgaben bekannt gegeben. Dabei wird die Ausgangssituation dargestellt. Die Filmsequenz erscheint in elektronischer Form im Bundesanzeiger.Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Richtlinien über die Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung, (Bekanntmachung jeweils im Bundesanzeiger), zuletzt . Die letzten Änderungen kommen ab 1. Oktober 2017 zum Einsatz.
Praktische Prüfung Die Ablegung einer praktischen Prüfung ist in den meisten Fällen Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse. Lediglich die Fahrerlaubnis der Klasse L und die Mofa-Prüfbescheinigung (dies ist auch keine Fahrerlaubnis) werden nur theoretisch abgelegt.
Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat bevor das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse erreicht wird, abgelegt werden. Außerdem muss die theoretische Prüfung zuvor bestanden worden sein.
Allgemein soll der Bewerber in der praktischen Prüfung zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug seiner Klasse im Straßenverkehr sicher und umweltbewusst führen kann (Fahrfähigkeit). Für die Bus-Klassen D1, D1E, D, DE wird außerdem eine gewandte Fahrzeugführung gefordert. Im Einzelnen besteht die Prüfung je nach Fahrerlaubnisklasse aus den Teilen Fahrvorbereitung, Abfahrtkontrolle, Handfertigkeiten, Verbinden/Trennen von Anhängern, Grundfahraufgaben sowie der eigentlichen Prüfungsfahrt.