mini|Eingang des Landeskirchenamtes mini|Fürstenhof an der Rückseite des Landeskirchenamtes mit dem Sitz einiger Dienststellen Das Landeskirchenamt Hannover (LKA) ist als oberste Dienstbehörde für die Verwaltung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers zuständig und entstand aus dem Konsistorium dieser Landeskirche. Das Landeskirchenamt ist eines der Fünf Kirchenleitenden Verfassungsorgane der Landeskirche Hannover. Die kirchliche Behörde hat ihren Hauptdienstsitz in der Straße Rote Reihe 6 im Stadtteil Calenberger Neustadt in Hannover.
Geschichte Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte das Landeskirchenamt von 1947 bis 1957 seinen Dienstsitz im Hanns-Lilje-Haus. Aufgaben Das Landeskirchenamt verwaltet die Angelegenheiten der Landeskirche und führt die Aufsicht über die in der Landeskirche bestehenden kirchlichen Körperschaften, vertritt die Landeskirche in Angelegenheiten des Rechtes und der Verwaltung. Es führt die Aufsicht über die Kirchlichen Amtsinhaber.http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/portraet/im-ueberblick Zu den vorrangigen Aufgaben des Landeskirchenamtes gehören die Bearbeitung von theologischen Grundsatzfragen, die Vertretung kirchlicher Positionen in Gesellschaft, Kultur und Politik, die Bewahrung und Fortentwicklung des kirchlichen Rechts und der zweckmäßigen Organisation der Landeskirche und die Sicherung der Finanzen der Landeskirche.
Das Landeskirchenamt ist Herausgeber des Kirchlichen Amtsblatts für die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers.
Organisation Abteilungen Die Behörde ist seit 2010 in acht Abteilungen, eine Fachabteilung (seit 2025), Referate und weitere Dienst- und Geschäftsstellen gegliedert.http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/landeskirchenamt Bis 2010 war das Landeskirchenamt in mehr als zwanzig Dezernate gegliedert. Abteilung 1: Leitung mit der Begleitung der kirchenleitenden Organen, Kirche und Staat Fachabteilung Informationstechnologie, Strategie und Organisation Zugeordnet: Rechnungsprüfungsamt (gem. §1 RPA-Ordnung zentrale Dienststelle, dem Landeskirchenamt organisatorisch angegliedert) Fachstelle sexualisierte Gewalt, Stabsstelle Gleichstellung (Gleichstellungsbeauftragte) Abteilung 2: Theologie und Gemeinde, kirchliche Handlungsfelder, Mission und Ökumene Abteilung 3: Personal, Aus- und Fortbildung Abteilung 4: Bildung, Schule, Kinder und Jugend Abteilung 5: Diakonie Abteilung 6: Finanzwirtschaft und Informationstechnologie Abteilung 7: Rechtsabteilung Abteilung 8: Immobilienwirtschaft, Umweltschutz Im Landeskirchenamt befinden sich die Geschäftsstelle der Landessynode der Landeskirche (Abteilung 1) und ist Sitz des Personalausschusses, der von den kirchenleitenden Organen gebildet wird. Es war bis 2019 Sitz der Geschäftsstelle des Kirchensenat. Im Landeskirchenamt sind rund 220 Mitarbeitende auf 193,60 Stellen tätig, darunter 95 Kirchenbeamte (Stand 2014). 1992 waren es noch 296 Stellen gewesen. 2023 sind 350 Mitarbeitende im Landeskirchenamt und den angeschlossenen Dienststellen beschäftigt.
Der Pressesprecher der Hannoverschen Landeskirche ist für alle Kirchenleitenden Organe der Landeskirche und für die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen tätig und dem Präsidenten zugeordnet. Er ist als Arbeitsbereich in die Evangelische Medienarbeit (EMA) der Landeskirche eingebunden. Das Landeskirchenamt Hannover (Dienstgebäude Rote Reihe 6) ist Sitz der Geschäftsstelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (Leitung Abteilung 4 zugeordnet).
Dienststellen des Landeskirchenamtes an anderen Standorten in Hannover Goethestraße 27: Landeskirchliches Archiv Hannover. Knochenhauerstr. 38-40: Rechnungsprüfungsamt der Evangelisch – lutherischen Landeskirche Hannovers (Zentraler Sitz, Leitung), dazu fünf Regionalstellen (Hannover, Lüneburg, Bremerhaven – Stade, Aurich – Osnabrück, Göttingen – Hildesheim) (gem. § 1 RPA-Ordnung eine zentrale Dienststelle, dem Landeskirchenamt organisatorisch angegliedert) Rote Reihe: Bibliothek des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers im Fürstenhof. Brandstraße 3: Landeskirchenkasse und Mitarbeiterbüro im Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Archivstraße 3: Referat für Umweltangelegenheiten in der Serviceagentur (früher Haus kirchlicher Dienste) (zusammen mit dem Arbeitsfeld Kirche und Umweltschutz im HkD) Archivstraße 3: Evangelische Medienarbeit (EMA) in der Serviceagentur (früher Haus kirchlicher Dienste) Ebhardtstraße 3: Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen (Abteilung 5 Diakonie). Haarstraße 6: Kanzlei des Landesbischofs (dem Landeskirchenamt unmittelbar zugeordnet). Goseriede 7: Schulwerk der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (dem Landeskirchenamt unmittelbar zugeordnet) Goethestraße 29: Kunstreferat der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (in das Landeskirchenamt eingebunden).
Weitere Dienststellen Ämter für Bau- und Kunstpflege der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers: Neun Haupt- und Nebenstellen verteilt auf dem Gebiet der Landeskirche. Detmold, Doktorweg 2: Geschäftsstelle der Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
Leitung des Landeskirchenamtes als Verwaltungsbehörde Der Präsident wird nach der Besoldungsgruppe B 6 und die Vizepräsidenten nach B 4 besoldet.
Präsident Das Landeskirchenamt wird als Verwaltungsbehörde von einem Juristen geleitet, der zugleich die Abteilung 1 leitet. Der Präsident ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter und zuständig für alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Organisation des Landeskirchenamtes sowie für die Koordinierung der Abteilungen. Er bearbeitet grundsätzliche Verwaltungsangelegenheiten und ist zuständig für die Kirchenleitenden Organe der Landeskirche sowie für die EKD und VELKD. Er ist zuständig für Staats- und europarechtliche Fragen. Er vertritt das Landeskirchenamt und die Landeskirche in der Öffentlichkeit und in kirchlichen, politischen und gesellschaftlichen Gremien. 1924–1929: Viktor Lampe 1930–1933: Max Schramm 1933–1946: Friedrich Schnelle 1946–1952: Gustav Ahlhorn 1952: Ernst-Viktor Benn (1898–1990)Gertraud Grünzinger: Personenlexikon zum deutschen Protestantismus 1919-1949. Vandenhoeck & Ruprecht, 2006, ISBN 3-525-55761-2, S. 34 () 1952–1970: Karl Wagenmann 1970–1983: Johann Frank 1984–2008: Eckhart von Vietinghoff 2008–Mai 2013: Burkhard Guntau 30. August 2013-Oktober 2023: Stephanie Springerhttp://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2013/08/2013_08_30_2 Seit Juni 2024: Jens Lehmann Vom 23. Oktober 2023 bis 16. Juni 2024 wurde die Amtsleitung durch die Vizepräsidenten Ralph Charbonnier und Rainer Mainusch ausgeübt.
Vizepräsidenten Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten in der Wahrnehmung der Leitungsgeschäfte. Sie koordinieren die Arbeit der ihnen zugeordneten Ausschüsse des Kollegiums. Sie können sich über alle Arbeitsvorgänge der ihnen zugeordneten Abteilungen unterrichten lassen und sich deren abschließende Bearbeitung vorbehalten.
Geistlicher/Theologischer Vizepräsident Der Theologische Vizepräsident, bis November 2020 Geistlicher Vizepräsident, leitet die Abteilung 2 und den Ausschuss für Theologie. Als Leiter des Referats Theologische Grundsatzfragen, Gliedkirchliche Zusammenschlüsse, Werke und Einrichtungen ist er zuständig für theologische Grundsatzfragen, theologische Anliegen der EKD, VELKD, der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, die Koordination der theologischen Abteilungen, für die ServiceAgentur, die evangelische Medienarbeit (EMA), die Akademie Loccum und das sozialwissenschaftliche Institut der EKD sowie für die Regionalbischöfe der Landeskirche. In Zusammenarbeit mit anderen Stellen der Landeskirche nimmt er Aufgaben der Öffentlichen Verantwortung wahr. Er trägt ein Amtskreuz. (Stand: 09/2025) 1924–1932: Karl Wagenmann 1932–1933: Paul Fleisch 1933–1934: Gerhard Hahn 1953–1965: Christhard Mahrenholz 1965–1969: Friedrich Bartels 1969–1984: Hans Philipp Meyer 1984–1999: Günter Linnenbrink 1999–2001: Hans Schmidt 2001–2002: Ernst Kampermann 2002–2006: Martin Schindehütte 2006–2020: Arend de Vries Seit 27. November 2020: Ralph Charbonnier Von 1934 bis 1953 war Karl Stalmann als Oberlandeskirchenrat Geistlicher Vertreter des Präsidenten.
Rechtskundiger/Juristischer Vizepräsident (nicht vollständig) Der Rechtskundige Vizepräsident, aktuell Juristische Vizepräsident, leitet die Abteilung 7 und den Rechtsausschuss. Er ist zuständig für juristische Grundsatzfragen und Fragen der Verfassung der Landeskirche (stand 09/2025). 1936–1938: Constanz Brüel 1938–1952: offen 1953–1958: Constanz Brüel 1958–1968: Erich Ruppel 1968–1977: Herbert Wiese 1977–1993: Werner Knüllig 1993–2002: Klaus Grüneklee 2002–2021: Rolf Krämer 12/2021–2025: Rainer Mainusch seit 05/2025: Christoph Goos
Landeskirchenamt als Kirchenleitendes Organ Vorsitzender Der Landesbischof als Vorsitzender des Landeskirchenamtes ist über alle grundsätzlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Er führt regelmäßig Dienstbesprechungen mit dem Präsidenten und den Vizepräsidenten durch. Er wird im Kollegium durch den Präsidenten vertreten. Der Landesbischof wird nach der Besoldungsgruppe B 8 der Besoldungsordnung Bhttp://www.kirchenrecht-evlka.de/showdocument/id/21012 besoldet.
Kollegium Der Landesbischof ist Vorsitzender des Landeskirchenamtes. Im Kollegium sind, neben dem Landesbischof, der Präsident, der Theologische und der Juristische Vizepräsident, die geistlichen (theologischen) und juristischen Oberlandeskirchenräte (OLKR) als ordentliche Mitglieder des Landeskirchenamtes sowie weitere Personen (Juristen/Theologen) als außerordentliche Mitglieder (a.o. Oberkirchenrat/Oberlandeskirchenrat) vertreten. Die Mitglieder des Landeskirchenamtes werden durch den Personalausschuss der Landeskirche berufen. Das Landeskirchenamt entscheidet als Kollegium und tagt in der Regel zweimal im Monat. Dem Kollegium sind alle Angelegenheiten von grundsätzlicher oder erheblicher theologischer, rechtlicher oder finanzieller Bedeutung vorbehalten, so beispielsweise Entwürfe von Kirchengesetzen an die Landessynode, Entwürfe für den Haushaltsplan, Ordnungen für Einrichtungen der Landeskirche. Er macht Wahlvorschläge für die Wahl von Superintendenten (Leiter der Kirchenkreise) und ernennt Pastoren in einen allgemeinen kirchlichen Auftrag, soweit dieser mit Leitungsaufgaben verbunden ist und entsendet Vertreter in kirchliche und nichtkirchliche Organe. Das Kollegium übernimmt Aufsichtsmaßnahmen nach dem Dienst- oder Arbeitsrecht sowie Maßnahmen nach dem Disziplinarrecht und nach dem Recht der Lehrbeanstandung. Dem Kollegium gehören neben dem Landesbischof und dem Präsidenten 7 ordentliche Mitglieder (früher bis zu 16 ordentliche Mitglieder, dazu weitere Teilnehmende) des Landeskirchenamtes (Juni 2024) an. Die geistlichen Mitglieder tragen ein Amtskreuz. Der Persönliche Referent des Landesbischofs und ein Vertreter der Pressestelle nehmen an den Sitzungen teil. Der Präsident kann zu den Sitzungen weitere Mitarbeitende des Landeskirchenamtes, Sachverständige und Gäste hinzuziehen, wenn das Kollegium nicht widerspricht. Das Kollegium trifft regelmäßig mit den Regionalbischöfen(Bischofsrat), bis 2019 Landessuperintendenten der Landeskirche zu gemeinsamen Beratungen zusammen. Mitglieder Landesbischof Ralf Meister (Vorsitzender) Präsident Jens Lehmann (Stellvertretender Vorsitzender) Theologischer Vizepräsident Ralph Charbonnier Juristischer Vizepräsident Christoph Goos OLKR'in Kerstin Gäfgen-Track OLKR Hans-Joachim Lenke OLKR Fabian Spier OLKR Adalbert Schmidt OLKR'in Nicola Wendebourg (Stand: Mai 2025)
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