Freie Berufe sind in Österreich Berufe im öffentlichen Interesse, die nicht von der Gewerbeordnung erfasst werden, sondern in Spezialgesetzen geregelt sind und über ein eigenes Berufsrecht verfügen. Der Ausdruck bezeichnet also einen Berufsstand.
Zum Begriff des Freien Berufs Die Freien Berufe stellen wichtige grundlegende Funktionen der Zivilgesellschaft mit . Es handelt sich durchwegs um hochgradig verantwortungsvolle Berufe, die in engem Zusammenhang mit Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit, Bürgernähe, hohe Gesundheits- und Qualitätsstandards und Verbraucherschutz stehen. Sie stellen auch einen dar. Sie zählen zu den gesellschaftlich angesehensten Berufen.
Außerdem subsumiert man darunter firmenrechtlich – im Firmenbuch – auch die Körperschaften öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften, Behörden),vergl. etwa Eintrag . In: Firmenbuchdaten, Creditreform/firmenabc.at: kirchliche Einrichtungen (Diözesen, Klöster), und Ähnliches, sofern sie keine andere wirtschaftliche Rechtsform haben.
Freie Berufe Als freie Berufe gelten: Berufsstand Gesetzesgrundlage Anmerkungen Ö-ISCO (Berufsklasse) ÖNACE (Wirtschaftszweig) Apotheker Apothekengesetz 2224 Apotheker G 47.73 Apotheken Arzt Ärztegesetz 1998 2221 Ärzte Q 86.1 Krankenhäuser;Q 86.21 Arztpraxen für Allgemeinmedizin;Q 86.22 Facharztpraxen Hebamme Hebammengesetz Journalist Journalistengesetz Klinischer und Gesundheitspsychologe Psychologengesetz Künstler kein Gesetz Musiktherapeut Musiktherapiegesetz Notar Notariatsordnung 2429 Juristen, anderweitig nicht genannt M 69.1 Rechtsberatung Patentanwalt Patentanwaltsgesetz auch: Patentanwaltsberuf 2421 Anwälte M 69.1 Rechtsberatung Psychotherapeut Psychotherapiegesetz Rechtsanwalt Rechtsanwaltsordnung 2421 Anwälte M 69.1 Rechtsberatung Schriftsteller kein Gesetz Tierarzt Tierärztegesetz 2223 Tierärzte M 75 Veterinärwesen Versicherungstechniker Versicherungsaufsichtsgesetz, Pensionskassengesetz Aktuare, Versicherungsmathematiker und versicherungsmathematische Sachverständige M 66.29-0 Sonstige mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten Wirtschaftstreuhänder Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) Steuerberater, Wirtschaftsprüfer 2411 Wirtschaftsprüfer und Steuerberater M 69.2 Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung Zahnarzt Zahnärztegesetz (ZÄG) zahnärztliche Berufe und Dentistenberuf (ZA, Dent., FA MKG, FA ZMK, Amtszahnärzte) 2222 Zahnärzte Q 86.23 Zahnarztpraxen Ziviltechniker Ziviltechnikergesetz 2019 Architekten, Ingenieurkonsulenten (z. B. für Vermessungswesen oder Markscheidewesen) 2141 Architekten, Raum- und Verkehrsplaner;2148 Kartographen und Diplomingenieure Vermessung;2147 Diplomingenieure Bergbau, Metallurgie und verwandte Berufe M 71.1 Architektur- und Ingenieurbüros
Institutionen Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs ist der Dachverband der Kammern der Freien Berufe.Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs Im Verband sind rund 170.000 Beschäftigte organisiert. Die nicht in Kammern organisierten Freiberufler sind nicht erfasst.Freie Berufe in Österreich – Freiberufler und freie Gewerbe inkl. Liste
Einzelnachweise
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