mini|Fast zwei Drittel des Leasingvolumens in Deutschland entfallen auf Straßenfahrzeuge
Leasing ([]; von ‚mieten‘, ‚pachten‘) ist in der Wirtschaft der Anglizismus für ein Dauerschuldverhältnis, das die Vermietung oder Verpachtung von Wirtschaftsobjekten zum Inhalt hat.
Allgemeines Wirtschaftsobjekte sind Immobilien oder Mobilien, die beim Leasing als Leasingobjekte bezeichnet werden. Vertragsparteien beim Leasingvertrag sind der Leasinggeber, der als Eigentümer einem Leasingnehmer das Leasingobjekt für eine bestimmte Nutzungsdauer zum unmittelbaren Besitz als Nutzungsrecht überlässt. Der Leasingnehmer muss das Leasingobjekt nicht selbst kaufen und finanzieren, so dass es sich beim Leasing um ein Kreditsubstitut handelt, weil der Leasingnehmer keine Bankkredite aufnehmen muss.Louis_Perridon/Manfred Steiner, Finanzwirtschaft der Unternehmung, 1991, S. 359 ff.; ISBN 978-3800668168
Geschichte Das erste gewerbliche Leasing wird mit der im Mai 1877 gegründeten Bell Telephone Company assoziiert, die sich entschloss, Telefone nicht mehr zu verkaufen, sondern zu vermieten.Baldhard Falk, Leasing in den USA, in: Der Betrieb 11, 1963, S. 351 Erste Leasinggesellschaft war weltweit die im Mai 1952 in San Francisco gegründete United States Leasing Corporation (USL).Josef Löffelholz/Gerhard Müller, Bank-Lexikon: Handwörterbuch für das Bank- und Sparkassenwesen, 1983, Sp. 1285 f. Die USL nutzte die Bank of America als Kreditgeber für die Refinanzierung der Leasingobjekte.Hans Burchard von Harling, Leasing in den USA: Eine Analyse seiner Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung des Leasing als organisiertes Bankgeschäft, 1968, S. 61 Der Durchbruch kam, als 1955 die umfangreiche holzverarbeitende Industrie im Westen der USA Vorteile im Leasing sah. Im Februar 1962 wurde die Deutsche Leasing GmbH gegründet, die Rechtsvorgängerin der heutigen Deutsche Leasing.
Begriffliche Abgrenzung Der Bundesgerichtshof (BGH) ordnet den Leasingvertrag in ständiger Rechtsprechung „in erster Linie“ einem Mietvertrag im Sinne der § ff. BGB zu., 123 Er gilt als atypischer Mietvertrag, 259, weil wie beim Mietvertrag eine Nutzungsüberlassung vorliegt, wobei die Sach- und PreisgefahrSachgefahr ist die Gefahr des zufälligen Untergangs der Mietsache, Preisgefahr (oder Gegenleistungsgefahr) ist das Risiko einer Vertragspartei, ihre Leistung erbringen zu müssen, obwohl sie die Gegenleistung nicht erhält – abweichend vom Mietrecht – ausdrücklich auf den Leasingnehmer überwälzt wird.Elmar Sabel, Leasingverträge in der kapitalmarktorientierten Rechnungslegung, 2006, S. 11 Beim Leasingvertrag sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die vereinbarten Leasingraten nicht nur das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung darstellen, sondern auch den Schuldendienst und den Gewinn des Leasinggebers decken sollen., 53
Von der Miete unterscheidet sich Leasing auch dadurch, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer überwälzt wird. Dies geschieht im Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers und die Finanzierungsfunktion beim Leasing. Der Leasingnehmer trägt hierbei die Sach- und Preisgefahr. Leasingverträge sind somit „atypische“ Mietverträge.
Als Leasinggeber treten sowohl unabhängige Leasingunternehmen auf, als auch mit den Interessen einer Bank oder eines Herstellers verbundene Leasingunternehmen. Leasingverträge können mit zusätzlichen Vereinbarungen wie der Übernahme der Wartung des überlassenen Objekts durch den Leasinggeber gegen einen monatlichen Pauschalpreis verbunden sein. Seit Ende 2008 ist Finanzierungsleasing in Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand des Finanzierungsleasings. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 19. Januar 2009, abgerufen am 28. Mai 2013.
Leasing ist populär, weil die psychologische Hemmschwelle beim Abschluss eines Vertrages niedriger ist als bei der Stellung eines Kreditantrages bei einer Bank. Je nach Einzelfall kommen Steuer- und/oder Bilanzvorteile zum Tragen.
Das zivilrechtliche Eigentum und das wirtschaftliche Eigentum können bei Leasinggeschäften auseinanderfallen. Eine besondere Schwierigkeit liegt darin, dass nationale steuerrechtliche Bestimmungen und internationale Rechnungsführungsstandards wie US-GAAP und IFRS die wirtschaftliche Zuordnung des Leasingobjektes zum Leasinggeber oder zum Leasingnehmer unterschiedlich treffen. Im deutschen Sprachraum wird unter Leasing meist ein Nutzungsüberlassungsvertrag verstanden, bei dem der Leasinggeber zivilrechtlich Eigentümer des Leasingobjektes bleibt. Andere Konstellationen werden als Mietkauf bezeichnet. Im internationalen Sprachgebrauch ist unabhängig von der Frage, wem das wirtschaftliche Eigentum am Objekt zuzuordnen ist, die Bezeichnung Lease mit Unterscheidungen beispielsweise in Operate Lease und Capital Lease üblich.
Leasinggeschäft Typischer Ablauf Beispiel eines Leasing-Geschäftes50.000 € Kaufpreis eines Fahrzeuges1.019,61 € monatliche Leasingrate36 Monate Laufzeit 22.500 € Restwert8,57 % Effektivzins Diese obige Sicht des Leasingnehmers kann sich für die Leasinggesellschaft etwas anders darstellen, wenn sie zum Beispiel vom Lieferanten einen zusätzlichen Rabatt bzw. Skonto von drei Prozent gewährt bekommt, den der Leasingnehmer nicht kennt, und andererseits an einen Vermittler eine Provision bezahlt wird:50.000 € Kaufpreis eines Fahrzeuges −1.500 € Rabatt, Skonto, Subvention 500 € Provision49.000 € Berechnungsgrundlage des Vertrages1.019,61 € monatliche Leasingrate36 Monate Laufzeit 22.500 € Restwert9,67 % Effektivzins Eine Refinanzierung durch die Leasinggesellschaft ergibt Folgendes: 6,4 % Refinanzierungszins 2,86 % Zinsmarge 51.895,74 € Barwert der Refinanzierung 2.895,74 € Barwertmarge Der Barwert der verkauften oder sonst refinanzierten Forderung aus dem Vertrag zum Refinanzierungszins dient zum Bezahlen des Kaufpreises und sonstiger Kosten. Der übersteigende Teil, die Barwertmarge, ist der Deckungsbeitrag der Leasinggesellschaft für Verwaltung, Steuern, Gewinn usw. Einen zusätzlichen Erlös kann die Leasinggesellschaft erzielen, wenn am Vertragsende mehr als der kalkulierte Restwert erwirtschaftet werden kann. Je höher die Objektwerte und die Zinsmarge, desto höher ist für die Leasinggesellschaft die erwirtschaftete Barwertmarge. Qualitativ hochwertige Produkte, die marktgängig und technologisch zukunftsfähig sind, erhöhen die Chancen auf Erlöse zu Gunsten der Leasinggesellschaft nach Vertragsende.
Beim Leasing von mobilen Investitionsgütern bestellt meist eine Leasinggesellschaft ein vom Leasingnehmer gewünschtes Objekt oder tritt in einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag ein. Der Leasingnehmer bestimmt Fabrikat, spezielle Ausstattungsoptionen und den Lieferanten und hat im Allgemeinen auch den Preis mit dem Lieferanten ausgehandelt. Die Kosten der Beschaffung und Finanzierung des Objektes durch die Leasinggesellschaft sind durch einen gleichzeitig geschlossenen Nutzungsüberlassungsvertrag über das Objekt mit dem Leasingnehmer mit garantierten Mindesterlösen während der Laufzeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil gegenfinanziert. Für die Annahme eines Leasingantrages durch eine Leasinggesellschaft sind hauptsächlich die Bonität des Antragstellers und die Bewertung des Objektes entscheidend. Objekte, die gebraucht schwer verkäuflich sind, zu teuer vom Vertragsnehmer eingekauft wurden oder die technologisch veraltet sind oder eine Veraltung unmittelbar bevorsteht, stellen eine unzureichende Sicherheit für den Leasinggeber dar. Sicherheiten wie Mietvorauszahlungen, Kautionen oder Depotzahlungen können zur Reduzierung des Risikos des Leasinggebers zur Abschlussbedingung gemacht werden.
Über Kauf und Leasing wird häufig parallel verhandelt, wenn ein Interessent ohne feststehende Finanzierung keinen Kaufvertrag eingehen kann. Absprachen zwischen Lieferant und Leasinggesellschaft, von denen der Interessent keine Kenntnis hat, sind üblich. So kann der Lieferant der Leasinggesellschaft einen günstigeren Kaufpreis zur Ermöglichung einer preiswerten Finanzierung anbieten oder Verpflichtungen zur Verwertung des Objektes bei Vertragsende eingehen. Falls der Lieferant den Kontakt zur Leasinggesellschaft hergestellt hat, bekommt er andererseits meist eine Vermittlungsprovision.
Der Leasingnehmer zahlt Leasingraten, die die Kosten für den Verzehr des Objektes während der Leasingzeit, dessen Finanzierung sowie einen Aufschlag für Verwaltungskosten und Gewinn des Leasinggebers decken. Vereinbarte Nebenleistungen des Leasinggebers wie Versicherung des Objektes oder Wartung des Objektes werden in Service-Leasingverträgen pauschaliert durch Aufschläge abgerechnet.
Nach Ende des Leasingvertrages und in der Annahme, dass der Leasingnehmer eine eventuelle Kauf- oder Verlängerungsoption nicht ausübt, kann der Leasinggeber über das Leasingobjekt wieder verfügen. Verkauf an den Leasingnehmer oder einen Dritten, Weitervermietung an den Leasingnehmer oder einen Dritten, Einlagerung und Verschrottung sind mögliche Verwertungsoptionen. Häufig ist der ursprüngliche Lieferant des Objektes eingebunden. So nehmen Autohändler meist im Auftrag der Leasinggesellschaft Zustand und sonstige für die Endabrechnung erforderliche Daten bei Rückgabe des Fahrzeuges auf und kümmern sich um den Verkauf am Gebrauchtwagenmarkt.
An Leasinggeschäften können neben dem Leasinggeber, dem Leasingnehmer und dem Lieferanten des Leasingobjekts weitere Parteien beteiligt sein. Beispiele sind Sicherheitengeber, die eine Kaution stellen oder eine Bürgschaft eingehen, Vermittler, die von der Leasinggesellschaft eine Provision erhalten, und Banken, die die Forderung aus einem Leasingvertrag ankaufen und das Bonitätsrisiko übernehmen.
Klassifikation Nach dem Leasinggeber Herstellerleasing: Der Hersteller des Leasinggutes ist der Leasinggeber. Diese Konstellation findet allerdings in der Praxis so keine Anwendung. In der Regel unterhalten Hersteller eigene Leasinggesellschaften als Tochterunternehmen. Über diese wird eine Art „Herstellerleasing“ realisiert. Ein typisches Beispiel hierfür sind die Leasinggesellschaften der großen Automobilhersteller. Leasingunternehmen mit dem Namen eines Herstellers müssen weder zu 100 % Tochterunternehmen des Herstellers, noch überhaupt Tochterunternehmen des Herstellers sein. An dem Unternehmen Linde Leasing GmbH haben beispielsweise die Unternehmen IKB Leasing GmbH und Dresdner Bank AG einen Firmenanteil von zusammen 55 % (Stand 2009).Mitgliederverzeichnis des BDL Bundes Deutscher Leasingunternehmen, Stand Dezember 2009. Im Regelfall handeln diese Gesellschaften jedoch durch vertragliche Vereinbarungen in Abstimmung mit den Interessen des Herstellers. Leasing bei Leasinggesellschaften ohne Herstellerbindung: Der Leasinggeber ist nicht der Hersteller des Leasinggutes. Er ist eine rechtlich selbständige Leasinggesellschaft ohne Interessensverbindung mit einem Hersteller, die einem Leasingnehmer ein bestimmtes Leasingobjekt zur Nutzung überlässt (Dreiecksbeziehung). Der Leasinggeber finanziert das Leasingobjekt und bezieht aus der Finanzierung seinen Gewinn. Eine an keine Herstellerinteressen gebundene Leasinggesellschaft kann bei dem Ersatz einer geleasten Ausrüstung durch die eines anderen Herstellers ein kooperativerer Partner sein. Das Leasing von Fahrzeugflotten mit dem Einsatz von Fahrzeugen verschiedener Hersteller bieten auch nur freie Leasinggesellschaften an.
Die Interessen von Leasinggesellschaften können unterschiedlich sein. Bei einem der Absatzförderung verpflichteten Herstellerleasingunternehmen kann bei Vertragsende das Interesse am Leasing eines neuen Objektes überwiegen, während eine ungebundene Leasinggesellschaft mit einer Vertragsverlängerung Gewinne erwirtschaftet.