Der vergleichende Warentest dient zur Ermittlung und Darstellung der Gebrauchstauglichkeit, des Gebrauchswertes und der Qualität von Produkten, insoweit diese objektiv bestimmt werden können.Markus Bautsch: Gebrauchstauglichkeit und Gebrauchswert, Kapitel 35 in: Tilo Pfeifer, Robert Schmitt (Herausgeber) Masing Handbuch Qualitätsmanagement, Carl Hanser Fachbuchverlag München Wien, 6., überarbeitete Auflage (2014), ISBN 978-3-446-43431-8 Ursprünglich für die bewertende Untersuchung von Waren entwickelt, wurden die Arbeitsabläufe auch auf die Untersuchung von Dienstleistungen übertragen und weiterentwickelt.

Geschichtliche Entwicklung In den Vereinigten Staaten von Amerika wurden durch die Consumers Union bereits in den 1930er Jahren vergleichende Warentests durchgeführt. (PDF; 3,1 MB), Seite 2

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden auch in europäischen Staaten entsprechende Verbraucherorganisationen etabliert, wie zum Beispiel 1951 die Union fédérale des consommateurs in Frankreich, (PDF; 186 kB) III – Consumers' movement – Acteurs non gouvernementaux de la consommation 1953 der Consumentenbond in den Niederlanden, 1957 die Verbruikersunie in Belgien, Wie zijn wij (flämisch) oder ebenfalls 1957 die Consumers Association im Vereinigten Königreich.

Im deutschsprachigen Raum Anfang der 1960er Jahre entstand bei einigen Politikern, die den Verbraucherschutz stärken wollten, darunter Lucie Beyer, die Idee, den Warentest auch in Deutschland zu institutionalisieren. 1961 gründete der Journalist und Verleger Waldemar Schweitzer auf eigene Initiative in Stuttgart die Zeitschrift DM. Dies war die erste Testzeitschrift auf dem deutschen Markt. Schon bald fand sie ihren Markt und sorgte mit Produktuntersuchungen und deutlicher Kundenaufklärung für Aufsehen. Vertreter der Wirtschaft meinten generell, dass Verbraucher sich auch bei den Anbietern und Herstellern von Produkten über deren Eigenschaften und Qualität hinreichend informieren könnten. Trotzdem wurde am 4. Dezember 1964 durch Beschluss des Deutschen Bundestages von der Bundesrepublik Deutschland die rechtsfähige und selbstständige Stiftung Warentest nach bürgerlichem Recht errichtet.

miniatur|Eingetragene Marke der Stiftung Warentest Diese entwickelte unter der Führung des späteren Chefs der Stiftung Warentest, Roland Hüttenrauch, die entsprechende Methodik zur Durchführung und Veröffentlichung der Untersuchungen. Die Vorgehensweise wurde seit Ende der 1960er Jahre bis in die 1980er Jahre in den entsprechenden Normen (siehe unten DIN 66051, 66052 und 66054) festgehalten. Die Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig in ihren Publikationen über die entsprechenden von ihr ermittelten Ergebnisse, insbesondere in den Zeitschriften test und Stiftung Warentest Finanzen und in ihrem Internetportal test.de. Viele Anbieter von überdurchschnittlich getesteten Produkten werben mit Testlogos für ihre Produkte.

In Österreich wurde bereits 1961 der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegründet, der sich neben der Verbraucherberatung ebenfalls mit dem vergleichenden Warentest beschäftigt.40 Jahre Konsument - Erste Konsumentenzeitschrift Auch der Verein für Konsumenteninformation veröffentlicht seine Ergebnisse regelmäßig in der Zeitschrift Konsument.

Im Dezember 2014 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter der Führung von Bundesminister Heiko Maas die Initiative Wer testet die Tester gestartet, bei der es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung von Testveranstaltern in Bezug auf die Praxis der Durchführung von Warentests handelt., BMJV vom 1. Dezember 2014, abgerufen am 2. Dezember 2014 Zu den ersten Unterzeichnern der Selbstverpflichtung werden die Stiftung Warentest, Ökotest und die Computerzeitschrift c’t gehören., BMJV vom 1. Dezember 2014, abgerufen am 2. Dezember 2014

Rechtliche Lage in Deutschland Die Veröffentlichung eines nicht zu Wettbewerbszwecken erfolgenden vergleichenden Warentests ist zulässig, wenn die dem Bericht zu Grunde liegende Untersuchung neutral, sachkundig und objektiv im Sinne eines Bemühens um objektive Richtigkeit durchgeführt worden ist und sowohl die Art des Vorgehens bei der Prüfung als auch die aus den Untersuchungen gezogenen Schlüsse vertretbar, das heißt diskutabel erscheinen.BGH, 9. Dezember 1975, Aktenzeichen VI ZR 157/73: Haftung der Stiftung Warentest für vergleichenden Test (mit Anmerkungen Tilmann), Neue Juristische Wochenschrift, Heft 14 (1976), Seiten 620 ff.BGH, 10. März 1987, Aktenzeichen VI ZR 144/86: Vergleichender Warentest mit über DIN-Normen hinausgehenden Anforderungen, bei lexitus.comBetriebs-Berater (1987), Seiten 922 und 924Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (1997), Seite 942 ff.BGH, 17. Juni 1997, Aktenzeichen VI ZR 114/96: Zur sachgerechten Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen Produktprüfung und zum Aussagegehalt des Berichts über deren Ergebnisse, wenn die Prüfung eine Sachgesamtheit (hier: Drucker mit Anschlußleitung) umfaßt hat, BGH Edition, Carl Heymanns Verlag (online) Testinstituten wird dabei aufgrund des durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Rechts zur freien Meinungsäußerung ein erheblicher Ermessensspielraum eingeräumt. Die Veröffentlichung ist jedoch dann nicht mehr hinzunehmen, wenn unter Verstoß gegen § 824 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches unwahre Tatsachen behauptet werden oder die Untersuchungsmethode bzw. die gezogenen Schlüsse nicht mehr diskutabel erscheinenEmanuel Burghardt in: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage (2003), Kapitel 10, Randnummer 118 und dadurch eine als Werturteil anzusehende Aussage rechtswidrig in den nach § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unmittelbar eingreift.

Für die vorzunehmende Auslegung, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt – wobei letztere vorliegt, wenn der Tatsachengehalt der beweismäßigen Überprüfung unzugänglich ist, eine Tatsachenbehauptung hingegen, wenn die Äußerung überwiegend durch die Darstellung tatsächlicher Vorgänge geprägt ist und bei den Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solcher einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich istBGH, 24. Januar 2006, Aktenzeichen XI ZR 384/03: Bundesgerichtshof entscheidet über die Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und Dr. Breuer, bei lexetius.com – gilt darüber hinaus im Rahmen der Veröffentlichung von Testergebnissen, dass auch für Tatsachenbehauptungen der Wertungsbezug besonders zu beachten ist. Lediglich dann, wenn den tatsächlichen Feststellungen im Rahmen des Tests eigenständige Bedeutung zukommt, sie dem Werturteil also nicht lediglich als unselbständige Wertungselemente untergeordnet sind, und deshalb von dem Durchschnittsleser als Aussage über nachweisbare Fakten und Grundlage für sein eigenes Qualitätsurteil über das getestete Produkt aufgefasst werden, sind sie unabhängig von dem grundsätzlich als Meinungsäußerung zu beurteilenden Testergebnis zu betrachten.

Internationalisierung Aus verschiedenen Erwägungen ist die Idee sinnvoll, die Warentests im internationalen Rahmen gemeinschaftlich durchzuführen:

Zum einen können Beschaffungs- und Prüfkosten reduziert werden, wenn die zu untersuchenden Produkte in verschiedenen Ländern erhältlich sind und die Qualitätskriterien in den verschiedenen gesellschaftlichen Umfeldern nach ähnlichen Maßstäben festgelegt werden können und sich dadurch eine günstige Marktüberlappung ergibt.

Darüber hinaus ist es durch ein gemeinsames Vorgehen möglich, die Prüfergebnisse nach einheitlichen und daher für die Verbraucher in verschiedenen Ländern auch nicht widersprüchlichen Kriterien auszuwerten und darzustellen.

Außerdem werden durch die internationale Zusammenarbeit auch allgemeine und spezifische Erfahrungen und Kenntnisse ausgetauscht, die zur Verbesserung beziehungsweise Optimierung der Prüfmethodik und der Prüfverfahren verwendet werden können.

Für den vergleichenden Warentest hat sich in den 1990er Jahren die internationale Dachorganisation International Consumer Research & Testing (ICRT) mit Sitz in London etabliert.ICRT - About us Ihr gehören mittlerweile weltweit über 40 neutrale Verbraucherorganisationen an.ICRT Our Members Die Mitglieder dürfen in ihren Publikationen beispielsweise keine Produktwerbung veröffentlichen und sind im Rahmen der Zusammenarbeit darüber hinaus an weitere Richtlinien gebunden. (MS Word; 96 kB) IV.

Ablauf eines Warentests In Deutschland führt nur die Stiftung Warentest vergleichende Untersuchungen von Waren und Dienstleistungen nach streng wissenschaftlichen Methoden und mit im Folgenden beschriebenen, standardisierten Arbeitsabläufen durch.Über uns: Die Stiftung Warentest stellt sich vor

Nach der Festlegung einer Produktart, die untersucht werden soll, muss eine Reihe von standardisierten Arbeitsschritten eingeleitet und vollzogen werden, bevor die Untersuchungsergebnisse ausgewertet und veröffentlicht werden können.

Marktanalyse Marktanalytiker beobachten das Marktgeschehen und recherchieren sowohl im Markt als auch direkt bei den Anbietern das Produktangebot. Ferner wird die Marktbedeutung der verschiedenen Produkte und Anbieter ermittelt.

Produktauswahl Nach den Recherchen muss entschieden und festgelegt werden, wie viele und welche Produkte in die Untersuchung einbezogen werden, Zur Einschränkung und zur Sicherstellung der weitgehenden Vergleichbarkeit der Produkte werden auch Handelspreise und Ausstattungsmerkmale berücksichtigt.

Einzelne Anbieter können den Wunsch der Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von bestimmten Produkten äußern, haben jedoch keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Prüfmusterbeschaffung Die zu untersuchenden Prüfmuster werden anonym im Handel beschafft und grundsätzlich nicht von den Anbietern zur Verfügung gestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl marktreife als auch genau diejenigen Produkte geprüft werden, die auch die Verbraucher im Handel erwerben können.

In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei sehr neuen oder saisonalen Angeboten, die noch nicht im freien Handel zu beschaffen sind, können Prüfmuster „gezogen“ werden, das heißt, dass unter der Voraussetzung einer größeren Auswahl von für den Verkauf vorgesehenen Produkten im Lagerbestand der Anbieter oder der Hersteller die zu untersuchenden Prüfmuster zufällig herausgesucht werden. Auch diese Produkte werden käuflich erworben.

Untersuchungsprogramm Von wissenschaftlichen Mitarbeitern müssen die Prüfmethoden zusammengestellt werden, nach denen alle einbezogenen Produkte untersucht werden sollen. Hierbei werden der Stand der Technik und die einschlägigen Normen aber auch weitergehende Erwägungen berücksichtigt. Bei innovativen Produkten gibt es meist noch gar keine Normen, die angewendet werden könnten, so dass die entsprechenden Prüfpunkte völlig neu erarbeitet werden müssen. Für jedes einzelne Testvorhaben wird zu Fachbeiräten eingeladen. Diese werden entsprechend dem Themengebiet mit Vertretern der Anbieter und der Verbraucher sowie neutralen Sachverständigen besetzt,Satzung der Stiftung Warentest, § 10 Die Fachbeiräte und ihre Aufgaben um das Untersuchungsdesign zu diskutieren. Der Fachbeirat hat lediglich eine beratende Funktion, das endgültige Untersuchungsprogramm wird von den wissenschaftlichen Mitarbeitern festgelegt.

Prüfinstitution Nach der Festlegung der Produktauswahl und des Untersuchungsprogramms sowie der Beschaffung der Prüfmuster können die Untersuchungen durchgeführt werden. Da es für die den vergleichenden Warentest durchführende Institution meist nicht wirtschaftlich ist, selber Prüflaboratorien zu betreiben, werden die Prüfaufträge in der Regel nach einem Ausschreibungsverfahren an externe, neutrale Prüfinstitute vergeben.Prüfinstitute: Aufruf zur Bewerbung um Prüfaufträge